Behinderung und Arbeit

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 Präsentation transkript:

Behinderung und Arbeit Rechtsgrundlage: Steiermärkisches Behindertengesetz (Stmk.BHG) Menschen mit Behinderung haben einen Rechtsanspruch auf Hilfeleistungen FA 11 A, Fachbereich: Behindertengesetz 1

Stmk.BHG Behinderung und Arbeit § 8 Berufliche Eingliederung § 13 Lohnkostenzuschuss § 14a Berufliche Eingliederung durch betriebliche Arbeit FA 11 A, Fachbereich: Behindertengesetz

Voraussetzung der Hilfeleistungen Staatsbürgerschaft eines dem EWR angehörenden Staates Aufenthalterlaubnis bzw. Niederlassungsbewilligung nach dem NAG (Niederlassungs- u. Aufenthaltsgesetz) Berechtigung zum dauerhaften Aufenthalt im Inland (Flüchtling anerkannt nach UN-Konvention) Hauptwohnsitz in einer Gemeinde d. Landes Steiermark FA 11 A Fachbereich: Behindertengesetz

Allgemeine Antragstellung Zuständige Bezirks-hauptmann-schaft (Hauptwohn-sitz) AMS BASB PVA Heimatgemeinde FA 11 A Fachbereich: Behindertengesetz

Als Beeinträchtigung im Sinne des Stmk.BHG gelten insbesondere alle physischen psychischen somatischen Erkrankungen intellektuellen die nicht vorwiegend altersbedingt sind oder im Ausmaß und Schweregrad eine erhebliche Abweichung vom Gesundheitszustand der gleichaltrigen Bevölkerung darstellen. FA 11 A Fachbereich: Behindertengesetz

Gewährung der beruflichen Eingliederung (EG) gem. § 8 Stmk.BHG Ausbildung Weiterbildung Um- u. Nachschulungen in Schulen, Betrieben und Lehrwerkstätten Erprobung auf einem Arbeitsplatz Erreichung eines Arbeitsplatzes FA 11 A Fachbereich: Behindertengesetz

Fachbereich: Behindertengesetz Voraussetzung Anerkennung im Sinne des § 2 Stmk.BHG i.V.m. der Hilfeleistung „berufliche Eingliederung“ § 8 Stmk.BHG FA 11 A Fachbereich: Behindertengesetz

Maßnahmen in der berufl. EG LEVO Berufl. EG Arbeitstraining (EGH-AT BHG) II.C Berufl. EG in Werkstätten: Vorbereitung-Ausbildung-Umschulung (EGH-WS BHG II.D Berufl. EG durch betriebliche Arbeit (EGH-Betr) II.E Berufl. EG für psychisch beeinträchtigte Personen Diagnostik (EGH-DI PSY) V.B Berufl. EG für psychisch beeinträchtigte Personen arbeitsrelevante Kompetenzförderung (EGH-KF PSY) V.C FA 11 A Fachbereich: Behindertengesetz

Maßnahmen in der berufl. EG mit Sondervertrag (BBRZ u. Team Styria) Perspektivenentwicklung 1 + Folgemaßnahmen am BBRZ Perspektivenentwicklung 2 + Folgemaßnahmen am BBRZ Integrative Ausbildung 18 Monate (Team Styria) Teilqualifizierungslehre (TQL) nach § 8 BABG (Team Styria) FA 11 A Fachbereich: Behindertengesetz

Gewährung eines Lohnkostenzuschusses gem. § 13 Stmk.BHG Zweck der Hilfe durch Lohnkostenzuschuss ist die Sicherung des kollektivvertraglichen und betriebsüblichen Entgeltes Erhaltung des Arbeitsplatz Erlangen eines Arbeitsplatzes FA 11 A Fachbereich: Behindertengesetz

Fachbereich: Behindertenhilfe Voraussetzung Anerkennung im Sinne des § 2 Stmk.BHG i.V.m. der Hilfeleistung „Lohnkostenzuschuss“ gem. § 13 Stmk.BHG FA 11 A Fachbereich: Behindertenhilfe

Berufl. Eingliederung durch betriebliche Arbeit § 14a Stmk.BHG Betriebsbewilligung des Landes Gemeinnütziger Beschäftigungsbetrieb Dauerhafte Sicherung eines kollektivvertraglichen oder betriebsüblichen Entgeltes Sozialpädagogische Unterstützung durch geeignetes Personal Erlangung, Förderung und Erhaltung arbeitsrelevanter Kompetenzen und persönlicher Fähigkeiten Förderung nach LEVO II E Tagessatz + Lohnkostenzuschuss FA 11 A Fachbereich: Behindertengesetz

Fachbereich: Behindertengesetz Voraussetzung Anerkennung im Sinne des § 2 Stmk.BHG i.V.m. der Hilfeleistung „berufliche Eingliederung durch betriebliche Arbeit“ § 14a Stmk.BHG FA 11 A Fachbereich: Behindertengesetz

Verwaltungsvereinbarung zwischen AMS – Land Steiermark Ziel dieser Vereinbarung ist eine nachhaltige verstärkte berufliche Integration von arbeitslosen Menschen mit Behinderung in den allgemeinen (1.) Arbeitsmarkt. FA 11 A Fachbereich: Behindertengesetz

Voraussetzung Anerkennung im Sinne des § 2 i.V.m. § 13 (Lohnkostenzuschuss) des Stmk.BHG Ausmaß der Beschäftigung: mindestens 50% Dauer der AMS-Förderung: 9 Monate Dauer der Landesförderung: 27 Monate Weiterförderung seitens des Landes Steiermark möglich

Einstellung des Lohnkostenzuschusses Der Klient ist der geschützten Arbeit nicht mehr gewachsen Der Klient kann die volle Arbeitsleistung trotz seiner Behinderung leisten Der Klient hat Anspruch auf die gesetzliche Altersversorgung (Pension) FA 11 A Fachbereich: Behindertengesetz

Aufgaben des Gutachterteams Prüfen der Voraussetzungen Überprüfung des Arbeitsplatzes und Feststellung einer Minderleistung Festsetzung der Höhe und Dauer des Lohnkostenzuschusses Koordination zwischen den Kooperationspartnern (AMS, PVA, AUVA, BASB) Koordination zwischen den Bezirksverwaltungsbehörden Beratung FA 11 A Fachbereich: Behindertengesetz

Fachbereich: Behindertengesetz Das Gutachterteam Heinz Oberhofer BASB Büro: Babenbergerstraße 35, 8020 Graz Tel.: 05-9988-6707 oder 0316/7090-6707 E-Mail: heinz.oberhofer@basb.gv.at Schlömicher Elisabeth Land Steiermark Bez.: MA Graz, GU, FB, FF, LB, RA, DL Büro: Außenstelle Wetzelsdorf Krottendorfer Str. 31A, 8052 Graz Tel.: 0316/573081 E-Mail: elisabeth.schloemicher@stmk.gv.at Waltraud Halsegger Bez.: MZ, BM, LE, LI, KF, JU, MU, HA, WZ, VO Büro: Außenstelle Kapfenberg Schinitzgasse 23 c, 8605 Kapfenberg Tel.: 03862/27580 E-Mail: waltraud.halsegger@stmk.gv.at FA 11 A Fachbereich: Behindertengesetz