Änderungen am Promotions- und Übertrittsreglement per 2013/14 Informationsveranstaltung an gemeindlichen Schulen © 2013 Kanton Zug, Amt für gemeindliche.

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 Präsentation transkript:

Änderungen am Promotions- und Übertrittsreglement per 2013/14 Informationsveranstaltung an gemeindlichen Schulen © 2013 Kanton Zug, Amt für gemeindliche Schulen, Abteilung Schulaufsicht

Veränderungen begünstigen nur den, der darauf vorbereitet ist. (Louis Pasteur)

Ziele  Alle Lehrpersonen sind über die am 20. März 2013 und am 10. April 2013 vom Bildungsrat beschlossenen Änderungen in den beiden Reglementen informiert.  Die Lehrpersonen setzen die Änderungen, welche ihre Klasse und Stufe betreffend, per Schuljahr 2013/14 um.

Inhalt 1.Allgemeinde Änderungen Primarstufe, Sekundarstufe I 2.Primarstufe 3.Sekundarstufe I 4.Sekundarstufe I: Übertrittsverfahren Sekundarschule- kantonale Mittelschulen bzw. lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen

Inhalt 1.Allgemeinde Änderungen Primarstufe, Sekundarstufe I 2.Primarstufe 3.Sekundarstufe I 4.Sekundarstufe I: Übertrittsverfahren Sekundarschule- kantonale Mittelschulen bzw. lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen

1.1 Beurteilung überfachlicher Kompetenzen Vierstufige Skala deutlich erkennbar ausreichend erkennbar teilweise erkennbar noch nicht erkennbar Lern-, Sozial- und Selbstkompetenz Die Schülerin, der Schüler organisiert Arbeiten sinnvoll schätzt eigene Fähigkeiten realistisch ein arbeitet mit anderen zielorientiert zusammen verhält sich respektvoll motiviert sich für das Lernen übernimmt Verantwortung Normbereich Neutrale Symbole

1.2 Besondere Förderung § 5 Sonderfälle 1 Wenn eine schulische Leistung aufgrund einer Beeinträchtigung im Lernen, die Lernzielanpassungen notwendig macht, nicht sinnvoll beurteilt werden kann, entscheidet der Rektor, ob auf die Beurteilung im Zeugnis im entsprechenden Fach oder überfachlichen Lernziel während einer bestimmten Dauer zu verzichten ist. ► LZA in einem oder mehreren Fächern ► überdauernd LZA in mehreren Fächern via SPD ► vorübergehende LZA (DaZ, Fremdsprachigkeit, Ereignis….) ► ob Note oder Lernziel der überfachlichen Kompetenzen ► unabhängig von Therapie

1.2.1 Besondere Förderung - Lernbericht  Bei Verzicht auf Beurteilungen im Zeugnis (=Zeugnisnoten oder überfachliche Kompetenzen)  Integrierender Bestandteil des Zeugnisses LehrerOffice easy  Modul "Förderung"  Tool "Lernbericht" Bei Lernbericht ist ein Eintrag im Zeugnis unter "Bemerkungen" erforderlich.

1.3 Bemerkungen Bemerkungen bei Verzicht auf Beurteilung im Zeugnis

Lern-, Sozial- und Selbstkompetenzen Die Schülerin, der Schüler organisiert Arbeiten sinnvoll x schätzt eigene Fähigkeiten realistisch ein x arbeitet mit anderen zielorientiert zusammen verhält sich respektvoll motiviert sich für das Lernen x übernimmt Verantwortung x Nur bei überdauernden Lernzielan- passungen, z. B. bei klar diagnosti- zierten Ursachen (bspw. Asperger) 1.3 Bemerkungen Unter "Bemerkungen" im Zeugnis: Keine Beurteilung wegen angepasster Lernziele, Lernbericht

1.3 Bemerkungen * * * Anpassung der Beurteilungsbereiche wegen Lese-Rechtschreib-Schwäche Keine Beurteilung wegen angepasster Lernziele, Lernbericht

1.3 Bemerkungen Keine Beurteilung wegen angepasster Lernziele, Lernbericht Keine Beurteilung wegen fehlenden Fremdsprachenunterrichts vor der Wohnsitznahme im Kanton Zug, Lernbericht Keine Beurteilung wegen ungenügender Deutschkenntnisse, Lernbericht * Anpassung der Beurteilungsbereiche wegen Lese-Rechtschreib- Schwäche

1.4 Personalblatt Schulort Land Schweiz Land Schweiz

1.4 Zeugniskopf Primarstufe 1. Ebene "Regulär" 2. Ebene Besondere Förderung 3. Ebene Sonderschulung ► Struktur ► Lesbarkeit

1.4 Zeugniskopf Sekundarstufe I 1. Ebene "Regulär" 2. Ebene Besondere Förderung 3. Ebene Sonderschulung

1.5 Bewertung der Sprachfächer Deutsch, Französisch, Englisch  Nur noch 1 Note! mündlich und schriftlich  Identische Fertigkeitsbereiche in allen Sprachfächern der PS und Sekundarstufe I  Hören  Lesen  Sprechen  Schreiben  Sprachformales

1.5 Bewertung der Sprachfächer Grundsatz: Die Fertigkeitsbereiche Hören, Lesen, Sprechen, Schreiben und Sprachformales sowie die in den Fertigkeitsbereichen enthaltenen mündlichen und schriftlichen Bereiche sind ausgewogen zu beurteilen.

1.5 Bewertung der Sprachfächer Summe Durchschnitte der Spalten Anzahl Durchschnitte

1.6 Orientierungsgespräche Primarklasse, Klasse Sekundarstufe I  Orientierungsgespräche können im 1. oder 2. Semester geführt werden. ► Fördermöglichkeiten im 2. Semester 5./6. Primarklasse (unverändert)  Orientierungsgespräch 2. Sem. 5. Kl., allenfalls 1. Sem. 6. Kl. Zuweisungsgespräch 6. Klasse bis 15. März

1.7 Beobachtungs- und Beurteilungsunterlagen Änderungen Primarstufe - 2./3. Klasse:  Entfernung der Fachziele in Fächern, die benotet werden Änderungen Sekundarstufe I - alle Klassen  Angepasste Erklärung zur Berechnung der Erfahrungsnote  Beurteilungsformular für die Übertritte von der Sekundarschule an kantonale Mittelschulen

Inhalt 1.Allgemeinde Änderungen Primarstufe, Sekundarstufe I 2.Primarstufe 3.Sekundarstufe I 4.Sekundarstufe I: Übertrittsverfahren Sekundarschule- kantonale Mittelschulen bzw. lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen

2.1.1 Primarstufe: Mensch und Umwelt  Promotionsreglement: Entfernung der Teilbereiche Sachunter- richt, Geschichte, Geografie, Natur und Technik, Lebenskunde / Bibel bzw. Ethik und Religion  Keine Spaltenunterteilung mehr in LehrerOffice Easy  Neu: Mensch und Umwelt (inkl. Ethik und Religion)

2.2.1 Zeugnisnoten 2. und 3. Primarklasse Änderungen  Zeugnisnoten 2 x jährlich ab der 2. Primarklasse  2. Klasse: Mathe, Deutsch, Mensch und Umwelt  3. Klasse: in allen Fächern, die unterrichtet werden: Mathe, Deutsch, M&U, BG, HG, Schrift, Musik, Sport, Englisch

2.2.1 Zeugnisnoten 2. und 3. Primarklasse TerminWasWer Treffen  Schulungshinweise  Einführung in Arbeit mit Scheindatei ICT-Verantwortliche Gemeinden; OSKIN, AgS Bildungsrat 2. Lesung: Beschlussfassung in Berücksichtigung der Vernehmlassungsergebnisse Bildungsrat Ab Scheindatei Arbeit mit technisch angepasster Version LehrerOffice Easy ICT-Verantwortliche Gemeinden Juni 2013Empfehlung AgS: 1. Schulung gemeindeintern gemäss Entscheid des Rektors ICT-Verantwortliche Gemeinden Sept. 2013Empfehlung AgS: 2. Schulung gemeindeintern gemäss Entscheid des Rektors ICT-Verantwortliche Gemeinden

2.2.1 Zeugnisnoten 2. und 3. Primarklasse Module Minimalanforderungen LehrerOffice Easy  Noteneintrag  Notenverwaltung  Zeugnisrelevante Einträge  Zeugnisdruck Module erweiterte Kenntnisse LehrerOffice Easy  Beurteilung der überfachlichen Kompetenzen  Journaleinträge  Druckausgaben

2.2.2 Heimatliche Sprache und Kultur (HSK) Hinweis Unterricht Heimatliche Sprache und Kultur (HSK)  Semesternoten HSK ab der 2. Klasse möglich  HSK-Fach und Noten erscheint auf Zeugnisformular nur, wenn die LP entsprechende Einträge vornimmt

2.3.1 Niveaueinteilung in Französisch Die Niveaueinteilung in Französisch erfolgt neu aufgrund des Zeugnisses des 2. Semesters der 6. Klasse (analog Mathematik)  Zeugnisnoten ab 4.5 → Niveau A  Tiefere Zeugnisnoten→ Niveau B Bei drei Niveaukursen  Zeugnisnote von 4.0→ Mittlerer Niveaukurs

Inhalt 1.Allgemeinde Änderungen Primarstufe, Sekundarstufe I 2.Primarstufe 3.Sekundarstufe I 4.Sekundarstufe I: Übertrittsverfahren Sekundarschule- kantonale Mittelschulen bzw. lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen

3.1 Übertritte ans Langzeitgymnasium (LZG) Übertritt 1. Sekundarklasse - 1. Klasse Langzeitgymnasium Ab Schuljahr 2013/14 KEIN Übertritt am Ende des Schuljahres mehr möglich! Gründe für die Abschaffung:  "Repetition"  Verlagerungsstrategie  Chancenungerechtigkeit im Vergleich zu Real

3.1 Übertritte ans Langzeitgymnasium (LZG) Übertritt 1. Sekundarklasse - 1. Klasse Langzeitgymnasium Ab Schuljahr 2013/14 nur noch während des Schuljahres bis spätestens 1. Dezember möglich  Termine:- bis 10. November Weiterleitung der Zuweisungs- entscheide an die Rektorin, den Rektor - bis spätestens 1. Dezember Übertritt ans LZG  Dokumente:- Zuweisungsentscheid / Fehlende Einigung - ausgefülltes Excelfile sowie weitere Dokumente bei FE  Rechtsmittel:- Neu: Verfahren "Fehlende Einigung" möglich

3.1 Übertritte ans Langzeitgymnasium (LZG) (Suchbegriff: Elektronische Datenerhebung) Dokument: Excelliste: Lehrpersonen von 1. Sekundarklassen Definitive Zuweisungen jeweils bis 10. November an die Schulleitung (durch Lehrperson) und bis 11. November an

3.1 Übertritte ans Langzeitgymnasium (LZG)

3.2 Tastaturschreiben / Textverarbeitung  Im Promotionsreglement als Pflichtfach deklariert (Korrektur)  Keine Auswirkung auf die praktische Arbeit bzw. andere Produkte

3.3 Absenzen Absenz eines Halbtages im Zeugnis  Fehlen der Mehrheit der Lektionen an einem Vor-/Nachmittag Nicht als Absenz gelten:  Zuspätkommen  Schnuppertage

3.4 Wechsel der Schulart Leistungen und mutmassliche Entwicklung sind massgebend. Folgende Kriterien aufgrund einer Gesamtbeurteilung: a)Leistungen in M, D, F, E, W+UK, N unter Berücksichtigung der Niveauzugehörigkeit und der Leistungsentwicklung 1. Realschüler mit überwiegend guten Leistungen 2. Sekundarschüler mit überwiegend ungenügenden Leistungen b)Lern-, Sozial- und Selbstkompetenzen c)Neigungen und Interessen

3.5 Wechsel der Schulart  Niveauzugehörigkeit ist Teil der Gesamtbeurteilung →Keine Bedingungen für Besuch bestimmter Niveaus für den Wechsel der Schulart →Sekundarschüler können in beiden Niveaufächern im B sein, sofern…  Wechsel in der Regel auf Beginn des Schuljahres  Wechsel der Schulart bei deutlicher Über- oder Unterforde- rung in Ausnahmefällen während des Schuljahres möglich  Bei Uneinigkeit: Beschwerdefähiger Entscheid des Rektors

3.5 Wechsel der Niveaukurse  Wechsel des Niveaukurses auf Beginn eines Semesters  Wechsel des Niveaukurses während des Semesters → Auf Empfehlung des Lehrerteams → Unter Einverständnis der Erziehungsberechtigten  Bei Uneinigkeit: Beschwerdefähiger Entscheid des Rektors

Inhalt 1.Allgemeinde Änderungen Primarstufe, Sekundarstufe I 2.Primarstufe 3.Sekundarstufe I 4.Sekundarstufe I: Übertrittsverfahren Sekundarschule- kantonale Mittelschulen bzw. lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen

4.1 Übertritte an kantonale Mittelschulen und BM Sekundarschule - Kantonale Mittelschulen und BM  2. Klasse→ Kurzzeitgymnasium  3. Klasse→ Kurzzeitgymnasium → Wirtschaftsmittelschule → Fachmittelschule → lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen (KBZ und GIBZ)

4.2 Erfahrungsnote  Voraussetzung für Berechnung ist der Besuch des Niveaus A  Anpassung der Berechnung der Erfahrungsnote: Deutsch + Französisch + Englisch + Arithmetik/Algebra + Geometrie + Ø Welt- und Umweltkunde/Naturlehre _______________________________________________________________________________________ 6  Erfahrungsnote relevant für Zulassung zum Abklärungstest

4.3 Zuweisungsgespräche  Im Gespräch Ermittlung  …der Fähigkeiten und Interessen  …der mutmasslichen Entwicklung  Gespräch mit Zuweisungsentscheid bis spätestens 15. März geführt (bei BM bis 25. März)

4.4 Zuweisungsentscheid  Die Zuweisung richtet sich nach den Leistungen und der mutmasslichen Entwicklung  Kriterien zur Gesamtbeurteilung der Schülerin, des Schülers: a)Besuch des Niveaus A in den Niveaufächern b)Leistungen in den Fächern der Erfahrungsnote; Verlauf der Entwicklung c)Lern-, Sozial-, Selbstkompetenzen d)Neigungen und Interessen

Schuljahr 1. Sek  LZG2. Sek  KZG 3. Sek  KZG, WMS, FMS 3. Sek  BMS August September Oktober November10. Dezember Januar31. Februar März April Mai Juni30. Übertritt in 1. Klasse KSZ während Schuljahr bis 1. Dez. Entscheid bis 10. Nov. Abgabe Broschüre Übertritte an Eltern und Jugendliche Orientierungs- gespräche Interesse an Übertritt in KZG eruieren individuelle Gespräche (ohne Eltern) mit möglichen Anwärterinnen, Anwärtern KZG Zuweisungsgespräche Zuweisungsentscheid oder Anmeldung AK-Test Mitteilung KZG Orientierungsgespräche individuelle Gespräche (ohne Eltern) mit möglichen Anwärterinnen, Anwärtern KZG Zuweisungsgespräche Zuweisungsentscheid oder Anmeldung AK-Test Info an KZG, WMS, FMS keine Zuweisung  Abklärungstest Rechtsmittel Entscheid keine Zuweisung  Abklärungstest Rechtsmittel Entscheid ÜK II Elemente des Übertrittsverfahrens II individuelle Gespräche (ohne Eltern) mit möglichen Anwärterinnen, Anwärtern KZG Zuweisungsgespräche Zuweisungsentscheid oder Anmeldung Aufnahmeprüfung Info an BMS keine Zuweisung  Aufnahmeprüfung Rechtsmittel Entscheid

4.4.2 LehrerOffice LehrerOffice easy  Modul "Allgemeines"  Tool "Formulare" Die Eltern reichen den unter- zeichneten Zuweisungsentscheid der entsprechenden Schule ein.

4.5 Abklärungstest kgm, WMS, FMS Anmeldung zum Abklärungstest durch die Eltern bei fehlender Zuweisung Voraussetzungen: a)Besuch des Niveaus A in den Niveaufächern b)Erfahrungsnote im 1. Sem. des betreffenden Schuljahres: →min für FMS und WMS →min für Kurzzeitgymnasium

4.5 Abklärungstest kgm, WMS, FMS Anmeldungbis 20. März an die Übertrittskommission II Dokumente-Anmeldeformular -Kopien der Zeugnisnoten der 1., 2. bzw. 3. Kl. der Sekundarschule -Kopien der Beobachtungs- und Beurteilungs- unterlagen (1., 2. bzw. 3. Klasse) - Formular Erfahrungsnote Abklärungstest vereinheitlicht für kgm, WMS, FMS

4.6 Übertrittskommission II Die DBK hat folgende Personen gewählt:  Lukas Fürrer, Stv. Leiter Amt für Mittelschulen, Präsident  Alfredo Bossard, Prorektor Kantonales Gymnasium Menzingen  Andreas Föhn, Prorektor Fachmittelschule  Marlis Flury, Rektorin Oberägeri  Matthias Hasler, Lehrperson Sekundarschule  Markus Pallor, Rektor Wirtschaftsmittelschule

4.6 Übertrittskommission II  Zuständig für Organisation, Durchführung und Auswertung des Abklärungstests für kgm, WMS, FMS  Fällen der Zuweisungsentscheide für kgm, WMS, FMS (ohne Gespräche mit den Eltern und Jugendlichen!)  Überwachung und Begleitung des Verfahrens  Berichterstattung an Bildungsrat

4.7 Rückmeldeveranstaltung  Austausch zwischen zuweisenden und abnehmenden Lehrpersonen der Sekundarstufe I und II (gemeindliche und kantonale Schulen)  Einberufen bei Bedarf  Möglichkeit von Einzelgesprächen

4.8 Lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen  Rechtliche Grundlagen: Ausführungsbestimmungen 1 zum Einführungsgesetz Berufsbildung (BGS )  Zuweisungskriterien, -gespräch, -entscheid wie bei kantonalen Mittelschulen (Ausnahme Termin: bis 25. März)  Anmeldung durch Eltern: Weiterleitung Zuweisungsentscheid und Anmeldeformular bis Ende März an Amt für Berufsbildung

4.8.1 Lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen Aufnahmeprüfung  Anmeldung mit Formular durch Eltern bis Ende März bei Amt für Berufsbildung  Stoffumfang:- die ersten 5 Semester der Sekundarschule - Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik  Zulassung: - keine Zulassungsbeschränkung  Einladung:- schriftlich durch Berufsschule, mit Datum, Ort…  Durchführung:- durch die jeweilige Berufsschule, Mitte Mai  Entscheid:- durch die jeweiligen Berufsschulen - Beschwerde bei Volkswirtschaftsdirektion

Schulung, Weiterbildung

Kommunikation, Schulung TerminWasWer Informationsveranstaltung zu den Änderungen an den Reglementen für Schlüsselpersonen Kanton, Schulaufsicht April 2013Schulinfo Zug Nr. 1/2013 "Promotion und Übertritte"Kanton Mai-Juni 2013 Informationsveranstaltungen in den Gemeinden betreffend das Promotions- und Übertrittsreglement Gemeindliche Schlüsselpersonen 5./12. Juni 2013 Kantonale Informationsveranstaltung zum Übertritts- verfahren II für Lehrpersonen der Sekundarschulen Kanton, Schulaufsicht Juni 2013Empfehlung: 1. Schulung LehrerOffice gemeindeinternGemeinden Sept. 2013Empfehlung: 2. Schulung LehrerOffice gemeindeinternGemeinden JährlichWeiterbildung zum Übertrittsverfahren II im Rahmen der Lehrerweiterbildung der PHZ PHZ, Übertritts- kommission II

Fragen Teil

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