Aktuelle Steueränderungen Mandantenabend Grieger Mallison Beck StB GmbH 22. November 2012
ELStAM & E-Bilanz Ausbau des E-Government bisheriger Ausbau des E-Government elektronische Steuervor-anmeldung elektronische Steuererklärung digitale Betriebs-prüfung (GDPdU) zukünftiger Ausbau des E-Government elektronische Steuervor-anmeldung elektronische Steuer-erklärung digitale Betriebs-prüfung (GDPdU) E-Bilanz & ELStAM Referent: Dirk Stern, StB
Referent: Dirk Stern, StB ELStAM E Elektronische Lohn Steuer Abzugs Merkmale L L St A M Referent: Dirk Stern, StB
Referent: Dirk Stern, StB ELStAM Ziel – Verfahren: AG meldet AN mit Tätigkeitsbeginn elektronisch beim FA an FA stellt ELStAM elektronisch bereit AG ruft Basisdatensatz elektronisch beim FA ab FA stellt monatlich aktualisierte Datensätze bereit AG ruft Datensätze vor Lohnabrechnung ab AG meldet AN bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim FA ab Beide Änderungen durch das Gemeindefinanzreformgesetz Referent: Dirk Stern, StB
Referent: Dirk Stern, StB ELStAM Starttermin 1. November 2012 Technische Bereitstellung Zum Datenabruf durch den Arbeitgeber Mit Wirkung zum 01.01.2013 Einführungszeitraum 2013 Praktische Umsetzung im Laufe des Jahres 2013 Spätester Zeitpunkt = Dezember 2013 Unternehmen kann Zeitpunkt der tatsächlichen Umsetzung selber bestimmen Regelung durch Steuervereinfachungsgesetz Auch die Übertragung des Kinderfreibetrags von einem Elternteil auf den anderen ist künftig möglich. Das gilt auch, wenn der eine Elternteil mangels Leistungsfähigkeit dem Kind gegenüber nicht unterhaltspflichtig ist. Inkrafttreten: 01.01.2012 Die Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes, die allein auf Antrag desjenigen Elternteils erfolgt, bei dem das Kind gemeldet ist, ist künftig nicht mehr möglich, wenn der andere Elternteil Aufwendungen für die Betreuung und Erziehung oder Ausbildung hat. Inkrafttreten: 01.01.2012 Kinderbetreuungskosten künftig unabhängig von der Erwerbstätigkeit an der Höhe der Aufwendungen 2/3, max. 4000 Euro pro Kind ändert sich nichts Erklärungs-, Nachweis- und Prüfaufwand sinkt aber: keine Auswirkungen mehr auf die Höhe der Gewerbesteuer aber: richten sich die Kita-Gebühren der Gemeinde nach den Einkünften der Eltern, kann es insoweit zu einer steigenden Belastung der berufstätigen Eltern kommen Inkrafttreten: 01.01.2012 Referent: Dirk Stern, StB
Referent: Dirk Stern, StB ELStAM Verfahren während des Einführungszeitraums Authentifizierung des AG im Elster-Online-Portal Angabe Wirtschaftsidentifikationsnummer Steuernummer Anmeldung aller AN durch den AG Identifikationsnummer Geburtsdatum Einordnung erstes oder weiteres Dienstverhältnis AG nach Umstieg keine Rückkehr zum Papierverfahren Beide Änderungen durch das Gemeindefinanzreformgesetz Referent: Dirk Stern, StB
Referent: Dirk Stern, StB ELStAM Hinweise für den Arbeitnehmer AN hat Möglichkeit eigene ELStAM über Elster-Online Portal einzusehen und auf Richtigkeit zu prüfen: www.elsteronline.de/eportal Anzeigepflicht des AN bei Abweichung der Steuerklasse zugunsten AN gegenüber Finanzamt Allgemeine bisher in der LSt-Karte eingetragene Freibeträge gelten nicht weiter; sind neu zu beantragen Pauschbeträge für Behinderte und Hinterbliebene gelten ohne Antrag fort Beide Änderungen durch das Gemeindefinanzreformgesetz Referent: Dirk Stern, StB
Referent: Dirk Stern, StB ELStAM Lohnrechnung bei GMB: Wir informieren, sobald Software bereit steht und Mitarbeiter geschult sind (Prozess ist in Arbeit) Individuelle Abstimmung des Starttermins Informationsschreiben an Ihre AN als Anlage zu den Lohnscheinen nach gemeinsamer Festlegung des Starttermins Beide Änderungen durch das Gemeindefinanzreformgesetz Referent: Dirk Stern, StB
E-Bilanz: Gesetzliche Grundlage Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen Verpflichtung nach § 5b Abs. 1 EStG Satz 1 Wird der Gewinn nach § 4 Absatz 1, § 5 oder § 5a ermittelt, so ist der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Satz 2 Satz 3 Enthält die Bilanz Ansätze oder Beträge, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen, so sind diese Ansätze oder Beträge durch Zusätze oder Anmerkungen den steuerlichen Vorschriften anzupassen und nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Der Steuerpflichtige kann auch eine den steuerlichen Vorschriften entsprechende Bilanz nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermitteln. Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung gem. § 60 EStDV Steuerbilanz Referent: Dirk Stern, StB
E-Bilanz Pflichtangaben Bilanz Steuer-Taxonomie § 266 HGB Einzelunter- nehmer Personen- gesell-schaften Körperschaften Kapitalgesellschaften Sonstige große/ mittelgroße kleine Gliederungs-vorgaben § 247 Abs. 1 HGB Gesamtfelder 416 550 465 62 davon Pflicht-felder 171 219 178 23 davon „einfache“ Mussfelder 48 64 45 Mussfelder, Kontennachweis erwünscht 34 33 Summenmuss-felder 31 38 32 rechnerisch notwendig, wenn vorhanden 58 72 68 Referent: Dirk Stern, StB
E-Bilanz Pflichtangaben GuV Steuer-Taxonomie § 275 HGB Einzelunter- nehmer Personen- gesell-schaften Körperschaften Kapitalgesellschaften Sonstige große/ mittelgroße kleine Gliederungs-vorgaben § 247 Abs. 1 HGB Gesamtfelder 299 305 302 31 davon Pflicht-felder 222 226 223 25 davon „einfache“ Mussfelder 129 133 Mussfelder, Kontennachweis erwünscht 9 10 Summenmuss-felder 41 rechnerisch notwendig, wenn vorhanden 43 Referent: Dirk Stern, StB
Referent: Dirk Stern, StB E-Bilanz Zeitlicher Anwendungsbereich (BMF 28.09.2011) Nichtbeanstandung bei Einreichung der Bilanz für 2012 in Papierform E-Bilanzen können erstmals für Wirtschaftsjahre übermittelt werden, die nach dem 31.12.2011 beginnen. E-Bilanzen müssen erstmals für Wirtschaftsjahre übermittelt werden, die nach dem 31.12.2012 beginnen. Beide Änderungen durch das Gemeindefinanzreformgesetz Referent: Dirk Stern, StB
Referent: Dirk Stern, StB ELStAM Buchhaltung und Jahresabschluss bei GMB: Finanzbuchhaltung 2013 Fortsetzung der bereits in 2012 begonnenen Umstellung Bebuchung neuer, vordefinierter Konten Jahresabschluss 2012 Testweise Übersendung von E-Bilanzen an das Finanzamt Jahresabschluss 2013 Flächendeckende Übersendung der E-Bilanzen Beide Änderungen durch das Gemeindefinanzreformgesetz Referent: Dirk Stern, StB
Herzlichen Dank!