Umlegung Geschäftsstelle Kreis Borken

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 Präsentation transkript:

Umlegung Geschäftsstelle Kreis Borken neues Bauland wird geschaffen

Überblick Was ist Umlegung und wozu gibt es sie? Wer führt Umlegungsverfahren durch? Wer ist an der Umlegung beteiligt? Grundsätze der Umlegung Bewertung der Grundstücke Welche Vorteile bietet die Umlegung? Verfahrensablauf

Was ist Umlegung und wozu gibt es sie? Aktueller Zustand: überwiegend landwirtschaftliche Nutzung

Was ist Umlegung und wozu gibt es sie? Aktueller Zustand: überwiegend landwirtschaftliche Nutzung die Gemeinde plant Bauland (Bebauungsplan)

Was ist Umlegung und wozu gibt es sie? Aktueller Zustand: überwiegend landwirtschaftliche Nutzung die Gemeinde plant Bauland (Bebauungsplan)

Was ist Umlegung und wozu gibt es sie? Aktueller Zustand: überwiegend landwirtschaftliche Nutzung die Gemeinde plant Bauland (Bebauungsplan) Bebauung ist wegen der Grundstücksgrenzen nicht sinnvoll möglich

Was ist Umlegung und wozu gibt es sie? Aktueller Zustand: überwiegend landwirtschaftliche Nutzung die Gemeinde plant Bauland (Bebauungsplan) Bebauung ist wegen der Grundstücksgrenzen nicht sinnvoll möglich Abhilfe schafft eine Bodenordnung durch Umlegung

Umlegung bedeutet ... ... alte Grenzen aufzuheben

Umlegung bedeutet ... ... alte Grenzen aufzuheben

Umlegung bedeutet ... ... alte Grenzen aufzuheben ... und neue Grenzen sinnvoll nach dem Bebauungsplan zu bilden (nach Lage, Form, Größe für bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltet)

Umlegung bedeutet ... ... alte Grenzen aufzuheben ... und neue Grenzen sinnvoll nach dem Bebauungsplan zu bilden (nach Lage, Form, Größe für bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltet)

Wer führt die Umlegung durch? Gemeinde Raesfeld

Wer führt die Umlegung durch? ... oder die Gemeinde Heek ...

Wer führt die Umlegung durch? ... oder die Stadt Ahaus.

Wer führt die Umlegung durch? Der Rat ordnet die Umlegung an. Der Rat wählt den Umlegungsausschuss. Der Umlegungsausschuss: ist weisungsunabhängig und entscheidungsbefugt besteht aus fünf Mitgliedern (3 Sachverständige und 2 Ratsmitglieder) die Geschäftsstelle ist beim Kreis Borken eingerichtet

Wer führt die Umlegung durch? Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses beim Kreis Borken Ansprechpartner für alle Beteiligten Vorbereitung der Entscheidungen Erörterungsgespräche mit den Beteiligten Führung der Verwaltungsgeschäfte

Wer ist beteiligt? Rechtsinhaber nach Grundbuch, Grundstücks- eigentümer Rechtsinhaber nach Grundbuch, z.B. Bank mit Grund- schuld, Person mit Wohnrecht Gemeinde, Bedarfs- und Erschließungsträger Rechtsinhaber außerhalb des Grundbuchs z.B. Pächter, Mieter

Grundsätze der Umlegung Mindestens wertgleiche Zuteilung von Bauland Grundflächen für gemeinschaftliche und öffentliche Anlagen (Straßen, Ausgleichsflächen...) werden von allen Eigentümern zu gleichen Anteilen aufgebracht Landzuteilung erfolgt im Verhältnis der Werte wie vor der Umlegung (z.B. Eigentümer hat vor Umlegung 8% des Wertes des Gesamtgebietes, nach Umlegung erhält er 8% des gesamten Baulandwertes) Zuteilung erfolgt möglichst in gleicher Lage

Grundsätze der Umlegung - Mindestens wertgleiche Zuteilung von Bauland - Der Bodenwert vor Umlegung wird ermittelt und beschlossen z.B. 30,00 EUR/m² Der Wert der einzelnen Einwurfsgrundstücke wird ermittelt (Einwurfswert) z.B. 30,00 EUR/m² z.B. 2.000 m² 60.000 EUR X = Mindestens in dieser Höhe erhält der oder die Beteilige Baugrundstücke

Grundsätze der Umlegung - Straßen, öffentliche Grünflächen usw. werden zu gleichen Teilen aufgebracht - vom Gesamtgebiet (Umlegungsmasse) werden die geplanten Straßen, Ausgleichsflächen... abgezogen und der Gemeinde zugeteilt die verbleibende Fläche - das Bauland – erhalten die Beteiligten (Verteilungsmasse) die Verteilungsmasse wird nach dem Verhältnis der Einwurfswerte vor der Umlegung verteilt

Grundsätze der Umlegung Beispiel Grundsätze der Umlegung - Verhältnis der Grundstückswerte vor der Umlegung - Berechnung des Gesamtwertes der Flächen vor der Umlegung 30 EUR/m² x 100.000 m² 3.000.000 EUR = + 5% Berechnung des Baulandwertes nach der Umlegung (Wertsteigerung!) 45 EUR/m² x 70.000 m² 3.150.000 EUR = 30 EUR/m² x 2.000 m² 60.000 EUR = Wert eines Einwurfsgrundstücks (Einwurfswert) + 5% Anspruch auf Zuteilung (Sollanspruch) 45 EUR/m² x ??? m² 63.000 EUR =

Grundsätze der Umlegung - Zusammenfassung der finanziellen Grundsätze - Beispiel Anspruch auf mindestens wertgleiche Zuteilung 60.000 EUR Anspruch auf weitere Zuteilung bis maximal zum Sollanspruch 63.000 EUR Wert der zugeteilten Flächen = Zuteilungswert 45,00 EUR/m² 1.375 m² 61.875 EUR X = Die Differenz zwischen Einwurfswert und Zuteilungswert erhalten oder zahlen Sie, im Bsp.: Zahlung von 1.875 EUR

Grundsätze der Umlegung Beispiel Grundsätze der Umlegung - Beispielberechnung - 60.000 EUR = 2.000 m² x 30 EUR/m² Einwurfswert: wertgleicher Anspruch: 1.333 m² = 60.000 EUR : 45 EUR/m² = 60.000 EUR x 1,05 63.000 EUR Sollanspruch: 1.400 m² 63.000 EUR : 45 EUR/m² = tatsächliche Zuteilung: 1.375 m² Zuteilungswert: 61.875 EUR = 1.375 m² x 45 EUR/m² 1. 875 EUR = 61.875 EUR – 60.000 EUR Ausgleichsleistung:

Wie kommt die Bewertung zustande? Beschluss des Umlegungsausschusses Zuteilungswerte für fertiges Bauland Einwurfswerte für Rohbauland abgeleitet aus vergleichbaren Bodenrichtwerten / Vergleichspreisen für Bauland, z.B. 45 EUR abgeleitet durch Abzug der geldlichen Vorteile, die die Umlegung bringt / aus Ver-gleichspreisen, z.B. 30 EUR

Wie kommt die Bewertung zustande? Einwurfswert für Rohbauland = Baulandpreis minus geldliche Vorteile, die die Umlegung bringt (Umlegungsvorteil): Straßenlandvorteil Ausgleichsflächenvorteil eingesparte Kosten (Grundbuch, Vermessung, Notar) Abzinsung wegen zeitlicher Verkürzung und früherer Aufschließung

Welche Vorteile bietet die Umlegung? Bildung von nach Lage, Form und Größe bebaubaren Grundstücken Gleichbehandlung aller Beteiligten frühzeitige Bebauungsmöglichkeit Umlegungsstelle = „neutrale“ Stelle, da sie nicht an Weisungen der Gemeinde gebunden ist keine Enteignung sondern Tauschverfahren wenig Aufwand für Eigentümer, da komplette Abwicklung durch Geschäftsstelle (Anträge, Grundbucheintragungen, ...)

U-Ausschuss und Geschäftsstelle Verfahrensablauf U-Ausschuss und Geschäftsstelle Gemeinde Planung Aufstellung B-Plan Anordnung (Rat) Umlegungsbeschluss durch Umlegungsausschuss Bestandskarte und Bestandsverzeichnis Sperre U-Vermerk Beschluss Verteilungs- maßstab und Werte B-Plan rechtskräftig Erörterungsgespräche Vermessung und Ausarbeitung Aufstellung des Umlegungsplans § 76-Regelung Vorzeitige Besitzeinweis. muss kann Eintritt Unanfechtbarkeit, gleichbedeutend mit Inkrafttreten Berichtigung der öffentlichen Bücher Vollziehung des Umlegungsplans Erschließung Baubeginn Anhörung der Eigentümer Durchführung Abschluss Umsetzung Einleitung

Einleitung Umlegungsanordnung (Rat) Anhörung der Eigentümer Planungsabsichten Umlegungsanordnung (Rat) Anhörung der Eigentümer Umlegungsbeschluss (Umlegungsausschuss UA) ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses im Amtsblatt oder in der Tageszeitung Verfügungs- und Veränderungssperre Eintrag des Umlegungsvermerks in Grundbuch und Kataster Bestandskarte und Bestands- Verzeichnis erstellen öffentliche Auslegung im Rathaus, zuvor öffentliche Bekanntmachung über Ort und Dauer der Auslegung Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan

Durchführung Beschluss des UA Erörterungsgespräche kann muss kann Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan Beschluss des UA über Verteilungsmaßstab und Festsetzung der Einwurfs- und Zuteilungswerte Erörterungsgespräche mit allen Beteiligten Freiwillige Vorwegregelung gem. § 76 BauGB für einzelne Grundstücke kann Bebauungsplan rechtsverbindlich muss kann Vorzeitige Besitzeinweisung der Stadt/Gemeinde in die Verkehrs- und Grünflächen Vermessung des Umlegungsgebietes und Ausarbeitung der Vermessungssachen durch den Fachbereich Geoinformation und Liegenschaftskataster des Kreises Borken

Abschluss Aufstellung des Umlegungsplans (Beschluss des UA) Vermessung und Ausarbeitung Aufstellung des Umlegungsplans (Beschluss des UA) Einsichtnahme ist möglich Zustellung an alle Beteiligten ortsübl. Bekanntmachung des Beschlusses Eintritt der Unanfechtbarkeit Ortsübliche Bekanntmachung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit bedeutet Inkrafttreten

Umsetzung Inkrafttreten Vollziehung des Umlegungsplans - Verschaffung der Besitz- und Nutzungsrechte Finanzielle Abwicklung durch Stadt/Gemeinde Berichtigung der öffentl. Bücher Grundbuch und Liegenschaftskataster Erschließung des Baugebietes durch Stadt/Gemeinde (sofern nicht vorzeitig erfolgt) Baubeginn

Noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Ansprechpartner Geschäftsstelle beim Kreis Borken Fachbereich Geoinformation und Liegenschaftskataster Burloer Straße 82 46325 Borken Fax:02861/821143 Geschäftsführer Jochen Hansens Tel. 02861/822443 Zimmer 2443 (Etage 4B) E-Mail: j.hansens@kreis-borken.de Stadt Ahaus, Stadt Gescher, Gemeinde Heek und Gemeinde Raesfeld Georg Feldmann Tel. 02861/822437 Zimmer 2437 (Etage 4B) E-Mail: g.feldmann@kreis-borken.de