Fehlversuche zur Endverwahrung, Täuschungsmanöver von LBEG und IVG

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Fehlversuche zur Endverwahrung, Täuschungsmanöver von LBEG und IVG Kaverne K102 Fehlversuche zur Endverwahrung, Täuschungsmanöver von LBEG und IVG

Die K102 ist eine der ältesten Kavernen im Kavernenfeld Etzel. Die Kavernen K101 bis K133 waren die ersten Kavernen, die in den 70er Jahren erstellt worden sind und zur Erdölbevorratung der Bundesrepublik Deutschland dienten. Nach der Privatisierung der Erdölbevorratung (nach der Erdölbevorratungsverordnung) gingen diese Kavernen in den Besitz der IVG Caverns GmbH über Die IVG ist nicht „Betreiber“ sondern nur „Vermieter“ von Kavernen (Industrie-Immobilien)

Am 21.06.2010, gegen 12:00 kam es bei der K102 zu einem „Störfall“ bei dem 200 000 Liter eines ÖL-Wassergemisches am Kavernekopf ausgetreten sind und in die umliegenden Gräben floss. Landrat, Wasserschutzbehörde, Bürgermeisterin und LBEG wurden sofort informiert, Vertreter dieser Behörden waren verzugfrei „vor Ort“, Maßnahmen zur Beseitigung der ausgetretenen Flüssigkeit wurden durchgeführt. Das für Umweltschäden zuständige Polizeikommissariat Aurich/Wittmund wurde nicht informiert. Dieser Störfall wurde 6 Wochen geheim gehalten. Erst auf Drängen eines Ratsmitgliedes der Gemeinde Friedeburg erschien ein kurzer Bericht in den regionalen Zeitungen. Das Verschweigen wurde damit begründet: Man wollte einen „Katastrophen-Tourismus“ im Kavernengelände vermeiden.

Die Staatsanwaltschaft Aurich beauftragte das LBEG mit der Untersuchung des Störfalles. Die Untersuchung ergab „menschliches Versagen“ bei den vorbereitenden „workover-Maßnahmen“ für eine echometrische Vermessung des Kavernenhohlraumes. Nach unserer Überzeugung war dieser Störfall gem. §12 des BImSchG (Störfallverordnung) ein meldepflichtiger Störfall welcher der Zentralen Melde- und Auswertestelle (ZEMA) des Bundes Umwelt Amtes (BUA) hätte gemeldet werden müssen. Dies war auch ein Jahr danach im Internet-Portal der ZEMA nicht der Fall. Eine Nachfrage beim BUA ergab, dass dieser Störfall nicht gemeldet worden war. Das BUA (Herr Kleiber) gab zur Klärung der Sachlage, unsere Anfrage weiter an das Niedersächsische Umweltministerium, welches zuständigkeitshalber das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft und Verkehr (vorgesetzte Dienststelle des LBEG) einschaltete. Dieses Ministerium beauftragte das LBEG zur Stellungnahme.

Am 05.10.2011 erhielten wir über das BUA (Herr Kleiber) die Stellungnahme des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft in Form eines Zwischenberichts des LBEG. Das LBEG begründete die Nicht-Meldepflicht mit nicht haltbaren „Ausflüchten“z.B.: „In diesem Fall wird schon die oben angesprochene Mengenschwelle für einen Austritt des Rohöls nicht erreicht, weil das Rohöl in der Kaverne nicht unter einem Überdruck steht, daher in der Kaverne verbleibt und somit allenfalls der in den übertägigen Anlagen vorhandene Anteil des Rohöls freigesetzt werden kann .“ Gemäß den Nebenbestimmungen zur Betriebserlaubnis einer Ölkaverne (genehmigt vom LBEG), sind die Betreiber jedoch verpflichtet, die Kavernen zur Verringerung der Konvergenz konstant mit einem vorgeschriebenen Überdruck zu beaufschlagen. Auf weitere Details soll hier nicht eingegangen werden. Die Stellungnahme des LBEG endet mit dem folgenschweren Satz:

Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Kaverne K 102 zur behälterlosen Lagerung von Rohöl genutzt wird. Anhand der vorliegenden Genehmigungen und durchgeführten Überwachungsmaßnahmen des LBEG liegen keine Informationen vor, dass mit der Kaverne K 102 Versuche zur Endverwahrung von Kavernen in Salzstöcken unternommen würden.

Im Internet gibt es ein Portal eines SOLUTION MINING RESEARCH INSTITUE (SMRI) http://www.solutionmining.org/ Diese Institut ist eine internationale Vereinigung von Forschung, Entwicklung und Kavernenindustrie, welches sich vorrangig mit der Problematik der Endverwahrung von Salzkavernen nach der Nutzungsphase befasst. Bezahlt von der Industrie arbeiten Wissenschaftler weltweit an Gutachten, Laborversuchen und „in situ“ Testen an Lösungen zur störungsfreien Stilllegung von Kavernen. In mehreren Beiträgen, die auf dieser Internetseite zu finden sind, befindet sich oft folgender Qellennachweis: R.B. Rokahr, R. Hauck, K. Staudtmeister, and D. Zander-Schiebenhöfer. The results of the pressure build-up test in the brine filled cavern Etzel K102. In Proc. S.M.R.I.

Der Bericht selbst über diese Druckaufbauteste ist jedoch nicht, wie sonst üblich, auf dieser Internet-Seite zu finden. Man hat ihn wohl absichtlich entfernt, nur die Querverweise in anderen Berichten konnte man ja nicht so einfach eliminieren. Nach längerem Suchen und mit guten Beziehungen in Übersee ist es uns doch noch gelungen, diesen Bericht zu bekommen.

In diesem Bericht wird die Vorbereitung, die Durchführung und der vorzeitige Abbruch der Versuche sehr detailliert beschrieben. Es wird eindeutig ausgesagt, dass diese Versuche vom LBEG genehmigt und beaufsichtigt worden sind (siehe nachfolgenden Auszug aus diesem Dokument:

Die bei der Störfall-Stellungnahme gemachte Aussage, nichts von Druckaufbautesten zu wissen, ist somit bewiesener Maßen eine bewusste, vorsätzliche Falschaussage. Darüber hinaus haben wir den Beweis, dass mittels Sonderbetriebsplan die Durchführung dieser Versuche vom LBEG genehmigt worden sind. IVGÖlanlage Kavernen, Vermessungen Sonderbetriebsplan für den Druckaufbautest K 102 Erstellungsdatum: 20.09.1989 Dr. He/Bec Zulassungsdatum: 29.09.1989 W 6219-2.1.2 • K 102 2/89 Rö

Die ursprünglich geplanten 12 aufeinander folgenden Druckaufbaustufen wurden nach der 4. Stufe abgebrochen. Grund: Trotz 6 monatigem kontinuierlichen Einpressen von zusätzlicher Sole kam es zu keinem weiteren Druckanstieg in der Kaverne.

Nach diesen vergeblichen Versuchen soll die K 102 wieder auf Ölbetrieb zurückgerüstet worden sein. Ob dies wirklich der Fall war, ist uns nicht bekannt. Wir wissen aber, und haben Beweise dafür, dass in 1997 die K 102 zumindest temporär zur Einlagerung von Bohrschlämmen (mit Genehmigung des LBEG) benutzt worden ist. Auf nachfolgenden Photo ist zu entnehmen, dass die K 102 nicht mehr an das Feldleitungsnetz angeschlossen ist. Die Anschlussstellen oben am Kavernenkopf sind mit „Blindflanschen“ abgeschlossen. Wie lange diese Abkopplung vom Leitungsnetz bereits besteht ist uns nicht bekannt. In diesem Zustand kann die K 102 jedoch weder befüllt noch entleert werden

Aktuelles Photo

Bis 2007 wurden 9 der Bestandskavernen von Öl- auf Gasbetrieb umgerüstet, u. a. die benachbarten K101 und K103, die K102 wurde jedoch nicht umgerüstet. Warum nicht ????

Fazit: Eine schadensfreie Endverwahrung von Sole befüllten, druckdicht verschlossenen Kavernen ist nicht möglich. Durch den stets ansteigenden Innendruck, bedingt durch die Konvergenz, werden sie in wenigen Jahrzehnte im Dachbereich undicht, die Sole wird in das darüberliegende Deckgebirge gepresst und die Versalzung der Grundwasser führenden Schichten ist sehr wahrscheinlich

LBEG und IVG haben die negativen Versuche so lange verheimlicht, bis die BI dahinter kam. Das LBEG weiß seit 1993, dass die IVG kein Konzept für eine sichere Stilllegung ihrer Kavernen hat. Trotz dieser Tatsache hat das LBEG auch nach 1993 in diversen Planfeststellungen, nicht nur am Standort Etzel, die Errichtung von Salzkavernen genehmigt (z. B. auch in Jemgum, Ronnenberg, Epe bei Gronau). All diese Genehmigungen sind unzulässigerweise erfolgt. Eine nicht gesicherte Endverwahrung ist im Rahmen der Planfeststellung ein unüberwindbares Hindernis für eine Genehmigung.

Das LBEG hat diese Risikobetrachtung in seinen Genehmigungsverfahren vorsätzlich und grobfahrlässig unterlassen. Es muss von politischer Seite eine Untersuchung dieser skandalösen Vorgänge initiiert werden, verbunden mit der Erwirkung eines sofortigen Baustopps an allen Kavernenstandorten im Wirkungsbereich des LBEG, bis diese Ungeheuerlichkeiten aufgeklärt sind