begrüßt alle Kolleginnen und Kollegen des Außerordentliche Betriebsversammlung Dienstag, 13. Dezember 2011
Tagesordnung: Begrüßung Erläuterung Arbeitszeitmodelle Erläuterung Arbeitszeiterfassung Pause Zusammenfassung Diskussion Allfälliges Geheime Abstimmung
ARBEITSZEITMODELLE
Allgemeines V Beginn mit 1. April 2012 V Evaluierungen im Februar 2013 sowie 2014 V Arbeitszeitbilanz jährlich bis spätestens Ende März V KollegInnenbefragung über AZ-Modelle - alle 2 Jahre V alle Beschäftigten des bfi Wien (exkl. gfb AN/Innen) V täglicher Betrieb - nicht nachteilig beeinflusst V sollte im Schnitt der Periode NAZ nicht überschreiten V bei Verstößen gilt die BV über Verhaltensregeln V GF verpflichtet – AN/Innen ausreichend zu schulen V Dienstreisen - Reisezeiten sind Arbeitszeiten
V. Höchstgrenzen der Arbeitszeit -. täglich max. 10 Stunden - V Höchstgrenzen der Arbeitszeit - täglich max. 10 Stunden - wöchentlich max. 50 Stunden V Gleitzeitperiode (beginnend 1. April 2012) - Abrechnungszeitraum / ein Quartal V Gleitzeitkonto - minus 38 Stunden / plus 38 Stunden - sollte nicht mehr und nicht weniger sein V Gleitzeitrahmen - Montag bis Freitag 06:00 bis 22:00 Uhr V Fiktive Normalarbeitszeit (Teilzeit im Verhältnis) - 38 Stunden - Montag bis Do. 07:45 bis 16:30 Uhr = 8,25h - Freitag 7:45 bis 12.45 Uhr = 5 Stunden
V Gleitzeitkonto Teilzeitkräfte - wenn am Ende der Gleitzeitperiode mehr als 0h – ausbezahlt im Folgemonat mit Zuschlag von 25% V Überstunden und Zuschläge (VZ und TZ) - wenn am Ende der Gleitzeitperiode mehr als +38h - ausbezahlt im Folgemonat mit Zuschlag von 50% - wenn tägliche/wöchentliche AZ überschritten wird – ausbezahlt im Folgemonat mit Zuschlag von 50% - wenn angeordnet (nicht selbst bestimmt) - ausbezahlt im Folgemonat mit Zuschlag von 50% - außerhalb des Gleitzeitrahmens – nur nach Bewilligung/ausbezahlt mit Zuschlag 100% - Auszahlung ist Norm – auf Wunsch des/r AN/in kann die Abgeltung in ZA vereinbart werden (inkl. Zuschlag)
V Kernzeit für TrainerInnen, HT, IBA, Abendkursb V Kernzeit für TrainerInnen, HT, IBA, Abendkursb. - laut Einzelvereinbarung bei Abendkursbetreuung - laut Dienstplan bei der HT und IBA - die Unterrichtszeiten laut Stundenplan für TrainerInnen V Kernzeit - Montag bis Donnerstag 10:00 bis 14:00 Uhr - Freitag 10:00 bis 12:00 Uhr V TrainerInnen Gleitzeitrahmen (Teilzeit im Verhältnis) - geringere Unterrichtszeit als AZ / gilt die Zeit dazwischen als Gleitzeitmöglichkeit (z.b. 35h UZ= 3h/31h UZ= 7h gleiten) - Verhältnis sollte Ende der Gleitzeitperiode ausgeglichen sein - in Fällen von mehr oder gleich hoher Unterrichtszeit als AZ / kann man pro Woche bis zu 1,5h gleiten (~19,5h/GZperiode)
UNTERRICHTSZEIT (KERNZEIT) DIENSTPLAN (KERNZEIT) 6:00 GLEITZEITRAHMEN 22:00 Gleitmöglichkeit KERNZEIT Gleitmöglichkeit Gleitm. UNTERRICHTSZEIT (KERNZEIT) Gleitm. Gleitm. DIENSTPLAN (KERNZEIT) Gleitm.
= 91 h = 39 h = 19,5 h Gleiten 7 h Gleiten 3 h Gleiten 1,5h 31 Stunden KERNZEIT = UNTERRICHTSZEIT 31 Stunden Gleiten 7 h = 91 h KERNZEIT = UNTERRICHTSZEIT 35 Stunden Gleiten 3 h = 39 h KERNZEIT = UNTERRICHTSZEIT 38 Stunden Gleiten 1,5h = 19,5 h
Während des Quartals Quartalsende/VZ 50 % für TZ 50 % für VZ Während des Quartals +38h Quartalsende/VZ 25% bei TZ QE/TZ -38h
V Wechselschichtdienst - Bei Anfall eines Wschd = Schichtzulage von 5% V Zeitausgleich - das Recht, ganztägigen ZA zu konsumieren - Konsumation von ZA kann Kernzeiten durchbrechen - das Recht, auf mind. drei ZA Tage/Quartal V Zeitanrechnung Dienstverhinderung (U, FT, FT, ZA, PF, K, DV) - ganztägige Abwesenheit = fiktive AZ - ansonsten - im Rahmen der fiktiven AZ - bei Teilzeitkräften = Teilarbeitszeitverhältnis - bei TrainerInnen, HT, IBA gilt Ausfallsprinzip V Wechselschichtdienst - Bei Anfall eines Wschd = Schichtzulage von 5% V Ende des Dienstverhältnisses - Zeitschulden verfallen - Zeitguthaben werden mit 50% Zuschlag ausbezahlt
ab 13:45 Uhr beim Arzt (DIENSTVERHINDERUNG) Stundenplan / Dienstplan bis 16:15 Uhr Dienst bis 16:30 Uhr (Fiktive AZ) Kernzeit bis 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr (Fiktive AZ) Stundenplan/Dienstplan bis 18:00 Uhr Dienst bis 18:00 Uhr (Ausfallsprinzip)
ARBEITSZEITERFASSUNG
Allgemeines V Beginn mit 1. April 2012 V Evaluierung nach 12 Monaten V alle Beschäftigten des bfi Wien (exkl. gfb AN/Innen) V Auf allen Standorten kommen Terminals - Erfassung V alle Beschäftigten - eigener Log-in und PW zum System V jederzeit einzusehen und auszudrucken V GF verpflichtet - AN ausreichend zu schulen V keine Leistungskontrollen und Auswertungen (exkl. BV) V Einspielung i-Button über Personalnummer V Verknüpfung nur mit RW - anderes nicht zulässig V einzig für Zeiterfassung und Gehaltsverrechnung V Verlust i-Button – Meldung EDV Abteilung V Weitergabe des i-Buttons verboten V System, Zugriffsrecht, Erfassungsdaten ….. im Anhang V nach 18 Monaten gelöscht – extern, kein Zugriff - 7 Jahre
V. Buchungen / Terminal mittels i-Button: -. Kommt - Buchungen - V Buchungen / Terminal mittels i-Button: - Kommt - Buchungen - Geht – Buchungen - Pause – Buchungen (wenn außer Haus) - Dienstweg V Buchungen, Anträge, Meldungen / PC System: - Urlaubsantrag - Zeitausgleichsantrag - Dienstweg – Nachtrag - Dienstreiseantrag - Meldung von Dienstverhinderungen - Korrektur von Buchungen Kommt-/ Geht-/ Pause-/ Dienstweg- und Korrekturbuchungen erfolgen durch jede/n AN/In selbst und werden ohne vorheriger Genehmigung gebucht.
V. Auswertung: -. Führung des Gleitzeitkontos - V Auswertung: - Führung des Gleitzeitkontos - Führung des Urlaubskontos - Tagesjournal der An- und Abwesenheitszeiten (sonst nichts) V Daten: GF, Personalabteilung, Gehaltsverrechnung, BR - Namen, Personalnr. , Adresse, Firmentelefon und Mail, Abteilung, Karenzen, Geschlecht, Ein, und Austritts- datum, Zusatzfunktionen (ErsthelferIn, BrandschutzwartIn, SVP, SFK, Betriebsrat, BVP, Aufzugswart, QV), SV, An- und Abwesenheitszeiten, Salden (Überstd., ZA, Urlaub), (sonst nichts – auch keine Einstufungen und Gehälter) - Vorgesetzte nur Zugriff auf Namen, Personalnummer, An- und Abwesenheitszeiten sowie Zusatzfunktionen
Einsicht: -. ANInnen jederzeit einsehen und ausdrucken von Einsicht: - ANInnen jederzeit einsehen und ausdrucken von Buchungen, Urlaubsstand, Zeitsalden und Überstd. - Teamleitung lesenden Zugriff auf das Team - Abteilungsleitung lesenden Zugriff auf die Abteilung - Bereichsleitung lesenden Zugriff auf den Bereich - Geschäftsbereichsleitung lesenden Zugriff auf …. - GF, Personalabteilung im Rahmen der Zeiterfassungsverarbeitung, Zugriff auf alle ANInnen - BR lesenden Zugriff auf alle ANInnen (alle für 18 Monate zurück) - Sekretariate der GF und GBltg. lesenden Zugriff auf die tagesbezogene An- und Abwesenheit
V. Korrektur - Buchungen: - V Korrektur - Buchungen: - jede/r Arbeitnehmer/In selbstverantwortlich - in Störungsfällen von Terminal oder i-Buttons - bei Dienstwegen - bei Dienstverhinderungen - Korrekturbuchungen sind regelmäßig zu prüfen (Vorgesetzte/r) V Anträge: (PC-System) - Urlaub und ZA Antrag sind innerhalb einer Woche zu beantworten - bei Ablehnung ist dies zu Begründen - Wenn innerhalb einer Woche der Antragstellung keine +/- Antwort gilt der Antrag als genehmigt V Meldungen: (PC-System) - Dienstverhinderung (Meldung automatisch an Personalabteilung)
V. Ruhepausen: -. nach 6 Stunden, automatisch ½ Stunde Abzug - V Ruhepausen: - nach 6 Stunden, automatisch ½ Stunde Abzug - wenn Pause gebucht, wird diese in Abzug gebracht - wenn Dienstunterbrechung länger als ½ Stunde dauert, wird diese Zeit angerechnet - Wenn die Ruhepause aus Gründen der betrieblichen Anforderungen nicht konsumiert werden kann, wird die automatische abgezogene Pause in bezahlte Arbeitszeit umgewandelt. (Vorgesetzte/r) - ununterbrochen mindestens 11 Stunden V Diverses: - Auf Wunsch 1x jährlich Aufstellung / wer Zugriff - Prüfung der Daten bis 10. des Folgemonates - Verfallsfristen bleiben davon unberührt - fehlende/falsche Zeitbuchungen tunlichst innerhalb einer Stunde korrigieren
ANWESEND von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr PAUSE 13:30 bis 16:00 Uhr Automatische Pause Buchung 7:00 bis 9:00 Uhr PAUSE 9:15 bis 13:15 Uhr PAUSE 13:30 bis 16:00 Uhr Pause Buchung Automatische Pause Buchung 7:00 bis 9:00 Uhr Dienst- unter- brechung 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr Gehen – Kommen Buchung
ZUSAMMENFASSUNG
V. Unterzeichnung der beiden. Betriebsvereinbarungen am 22 V Unterzeichnung der beiden Betriebsvereinbarungen am 22. Dezember 2011 V Verlängerung der BV über Durchrechenbare Arbeitszeit für TrainerInnen / bis 31. März 2012 V Beginn/Start - 1. April 2012 V bis dahin Probebetrieb – Daten werden nicht gespeichert und am 31. März 2012 gelöscht V ZA Stunden werden mit 31. März 2012 auf Null gesetzt und mit jeweiligen Zuschlag ausbezahlt V Schulungen und Handout für alle KollegInnen bis 31. März 2012 V Betriebsvereinbarungen ab Jänner 2012 auf der BR Homepage
V. Keine Unterzeichnung. der Betriebsvereinbarungen über V Keine Unterzeichnung der Betriebsvereinbarungen über Arbeitszeitmodelle und Arbeitszeiterfassung V Keine Verlängerung der Betriebsvereinbarung über Durchrechenbare Arbeitszeit für TrainerInnen (Ablauf am 31.12. 2011) V Keine Wiederaufnahme der Verhandlungen V GF wird klagen
DISKUSSION
GEHEIME ABSTIMMUNG Wahlergebnis am Abend auf unserer Homepage (Auszählung mit VertreterInnen des BR und der Belegschaft)
bedankt sich bei allen Kolleginnen und Kollegen des