Pensionskonto – das unbekannte Wesen Herzlich willkommen! Organisator: Herbert Tiefenthaler Altersvorsorgeplaner & Vorsorgeexperte Referent: Peter Manhart Initiator Projekt „Der Pensionsexperte“ Gründer von Gewinnerkonzepte (1998) Versicherungsmakler | Vermögensberater | Kreditmakler Schwerpunkt Altersvorsorgeplanung, Vorsorge, Investment & Wohnbaukredite Lehrgang Sozialkapital 2010 (Betriebliche Altersvorsorge) 1965 bis 1980 Vertriebsleiter, Marketingleiter, Geschäftsführer in der Privatwirtschaft (Handel, Markenartikel, Produktion) 1980 bis 2001 Marketing- und Vertriebsleiter, Direktor, GF in der Finanzwirtschaft (Pensionskasse, Bank und Versicherung) Seit dem Jahr 2000 mit der FINNET KG selbständig, Coach, Unternehmensberater, Trainer, Vortragender Thema heute Pensionskonto – das unbekannte Wesen Beginn 19 Uhr
Letzte Meldungen: Auch Finanzministerin erkennt hohe Risiken im staatlichen Pensionssystem Fekter: Österreich muss beim Abbau seiner Schulden und bei den Kosten für die Pensionen nachbessern Fekter: Österreich hat mittel- bis langfristig ein Risiko aufgrund der sogenannten „Ageing Costs“, dazu gehören die Ausgaben für Pensionen und die Gesundheitskosten für ältere Menschen Österreich muss nach dem von SPÖ und ÖVP paktierten 27-Milliarden-Steuer- und Sparpaket bis 2016 weitere Sparmaßnahmen, speziell bei den Pensionen, vornehmen. Chef der Jungen Wirtschaft, Markus Roth: Die Pensionskosten seien „einer der zentralen Schuldentreiber“. Österreich steuere auf einen „budgetären Eisberg“ zu, eine tief greifende Reform des Pensionssystems sei „dringend notwendig“. ÖVP-Seniorenbund-Generalsekretär Heinz Becker: Der Seniorenbund unterstütze die Ankündigung für weitere Pensionsreformen
In den letzen Jahren gab es genug Reformen Pensionsreformen in den letzten Jahren: 2000 2003 2005 2012 Forderung nach neuen Reformen bereits im Herbst 2012
Seit der vorletzten Pensionsreform 2005 gibt es das Pensionskonto
Das gibt`s doch nicht, das kann doch nicht wahr sein??!! Sie finanzieren mit Ihren hohen Pensionsversicherungs-beiträgen die Pensionen der heutigen Pensionisten in einer Höhe, auf welche Sie später einmal nicht einmal annähernd Anspruch haben! Das gibt`s doch nicht, das kann doch nicht wahr sein??!!
Welchem Pensionsrecht unterliegen Sie?
Seit dem 1.1.2005 gibt es drei Rechtslagen Vor dem 1.1.1955 geboren Nach dem 1.1.1955 geboren und erst nach dem 1.1.2005 Arbeitsbeginn Nach dem 1.1.1955 geboren, aber schon vor dem 1.1.2005 gearbeitet Altrecht Neurecht „Gemischtes Recht“
Für die Pension bedeutet das Altrecht Neurecht „Gemischtes Recht“ Pension wird nach dem ASVG berechnet Pension wird nach dem APG berechnet Pension wird mittels Parallelrechnung (ASVG/APG) berechnet
Berechnung ASVG Alle Beitragsjahre Aufwerten Dividiert durch 12 Die besten … Beitragsmonate 2013 … 300 Beitragsmonate
Beitragsgrundlagen
Aufwertungsfaktoren
Berechnung ASVG seit 2003 Alle Beitragsjahre Aufwerten Dividiert durch 12 Die besten … Beitragsmonate Addieren = Bemessungsgrundlage Versicherungsjahre x 1,78 = Prozentsatz Bemessungsgrundlage x Prozentsatz Dividiert durch um 1/6 erhöhte Zahl der Monate Pension Eventuelle Abschläge (4,2%)
Parallelrechnung Alle Beitragsjahre Aufwerten Dividiert durch 12 Die besten … Beitragsmonate Bemessungszeitraum Die Länge des Bemessungszeitraumes hängt vom Kalenderjahr des Pensionsstichtages ab. Für die Pensionsberechnung nach Rechtslage 2003 gilt folgendes: 2008 192 Beitragsmonate 2015 206 Beitragsmonate 2009 194 Beitragsmonate 2016 208 Beitragsmonate 2010 196 Beitragsmonate 2017 210 Beitragsmonate 2011 198 Beitragsmonate 2018 212 Beitragsmonate 2012 200 Beitragsmonate 2019 214 Beitragsmonate 2013 202 Beitragsmonate 2020 216 Beitragsmonate 2014 204 Beitragsmonate
Parallelrechnung Addieren = Bemessungsgrundlage Versicherungsjahre x 2 = Prozentsatz Bemessungsgrundlage x Prozentsatz Dividiert durch um 1/6 erhöhte Zahl der Monate (202>235,66) Pension Eventuelle Abschläge (3%) Verlustdeckelung 7 – 10% Pension ist der höhere Wert
Berechnung APG Pensionskonto anschauen Gesamtgutschrift dividiert durch 14 = Anspruchspension APG Entsteht durch jeweils 1,78% Zubuchung der Beitragsgrundlage und laufende jährliche Aufwertung
Ausschnitt aus einem Pensionskontoauszug
„Gemischtes Recht“ Alles nach ASVG inkl. Parallelrechnung Alles nach APG Pensionen anteilig nach Beitragszeiten ASVG/APG Summe ist Pensionsanspruch
Heutiger Schwerpunkt: Alle nach 1.1.1955 Geborenen Wiederholung: Mit Versicherungszeiten vor 2005: Gemischtes Recht D.h.: „Schnittpension“ zwischen Pensionskontopension (APG) und ASVG Pension Die ausgewiesene “Pension“ ist diese „Schnittpension“ Ohne Versicherungszeiten vor 2005: Reine Pensionskontopension (APG) Das bedeutet, aus dem Pensionskontoauszug erkenne ich den ganzen Pensionsanspruch bis zum Abfragedatum!
Tatsächlicher Pensionsanspruch „Schnittpension“ nach Parallelrechnung Gesamtgutschrift Dividiert durch 14 = 1.497 (APG Pension)
Wie komme ich zu meinem Pensionskontoauszug Zur PV gehen/die PV anschreiben Selbst besorgen oder mit Hilfe Ihres Pensionsexperten besorgen Wie: Finanz Online Zugang holen eCard mit Hilfe Finanz Online zur „Bürgerkarte“ machen und im gleichen Arbeitsschritt Pensionskontoauszug online downloaden. Gleicher Weg für Versicherungszeitenbestätigung inkl. Beitragsgrundlagen
Versicherungsdatenauszug
Pensionskontoauszug
Pensionskontoauszug Peter I Unselbständig Firmenwechsel GMBH - Selbständig
Frau Mustermann Jahrgang 1974 Studium teils Ferialjobs, Arbeitete als Journalistin, nach Geburt Sohn 2001 Teilzeit Seit 2005 geringfügig im Unter- nehmen Ihres Mannes beschäftigt. Frau Mustermann
Geringfügig, keine Pensionsbeiträge Jahrgang 1974 Studium teils Ferialjobs, Arbeitete als Journalistin, nach Geburt Sohn 2001 Teilzeit Seit 2005 geringfügig im Unter- nehmen Ihres Mannes beschäftigt. Geringfügig, keine Pensionsbeiträge Frau Mustermann
Zuschrift in 2013: Nachmeldung eventuell fehlender Zeiten
Was passiert am 31.12.2013 Alle Pensionskontogutschriften verschwinden Werden ersetzt durch eine „Erstgutschrift“ (bis Ende 5/2014) Erstgutschrift ersetzt alle bisherigen Versicherungszeiten inkl. Parallelrechnung und Verlustdeckel Erstgutschrift wird nach „ASVG“ System berechnet, also mit einmaligen Aufwertungsfaktoren Eigene Aufwertungsfaktoren wurden erlassen
Was passiert am 31.12.2013 Zwei Berechnungswege: Alle Beitragsgrundlagen der besten 28 Jahre nach ASVG System = Bemessungsgrundlagen 1,78% Steigerungssatz für alle Jahre (= Prozentsatz) Prozentsatz von Bemessungsgrundlage dividiert durch um 1/6 erhöhte Monatszahl ergibt Ausgangsbetrag Dann ASVG Rechnung nach alter Rechtslage vor 2003 (2% Steigerungssatz, Verlustdeckel, besten 204 Beitragsmonate) Ergibt Vergleichsbetrag
Was passiert am 31.12.2013 Ober- und Untergrenze je nach Jahrgang ermitteln Liegt der Vergleichsbetrag zwischen Ober- und Untergrenze, gilt der Ausgangsbetrag. Ist Vergleichsbetrag höher, wird er ja nach Geburtsjahrgang gekürzt, ist er niederer, wird er je nach Geburtsjahrgang erhöht. Maximal -3,5% bis + 3,5%. Dieser Betrag x 14 ist dann die Erstgutschrift
Termin mit Ihrem Pensionsberater ausmachen Was sollten Sie tun? Termin mit Ihrem Pensionsberater ausmachen Pensionskontoauszug per 31.12.2013 besorgen Natürlich dann auch per 31.12.2014 Durch besprechen Offene Fragen stellen wie: Früher in Pension Schul/Studienzeiten nachkaufen Gewinnentnahmen bei Selbständigen/Auswirkungen auf Pension …
Termin mit Ihrem Pensionsberater ausmachen Was sollten Sie tun? Termin mit Ihrem Pensionsberater ausmachen Pensionskontoauszug per 31.12.2013 besorgen Natürlich dann auch per 31.12.2014 Kontoauszug besprechen Offene Fragen stellen und klären wie: Früher in Pension Schul/Studienzeiten nachkaufen Gewinnentnahmen bei Selbständigen/Auswirkungen auf Pension …
Inhalt des nächsten Webinars Welche Arten von Alterspension gibt es? Was ist mit „Frühpension“? Gibt es noch die Hacklerpension? Was ist eine Korridorpension? Was sind die Voraussetzungen für die einzelnen Pensionen? Termin: 20.3.2013
Danke für die Aufmerksamkeit Haben Sie noch Fragen?