Willkommen zur jährlichen Unterweisung für Kranführer Start Begrüßung

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 Präsentation transkript:

Hinweis zur Powerpoint-Vollversion:   Folie 14 Kein Transport loser Teile Folie 15 Betreten und Verlassen des Kranes Folie 16 Wartungs- und Inspektionsarbeiten am Kran Folie 17 Wiederinbetriebnahme des Kranes nach Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten Folie 18 Kran stillsetzen Folie 19 Zu guter Letzt: Tragen von persönlicher Schutzausrüstung - PSA Folie 1 Begriffsbestimmung   Folie 2 Tägliche Einsatzprüfung Folie 3 Prüfung von Lastaufnahmeeinrichtungen Folie 4 Umfeldkontrolle Folie 5 Schwenkarmkran Folie 6 Aufenthalt des Kranführers bei der Kranbedienung Folie 7 Steuerstände Folie 8 Einsatz von Anschlagmitteln Folie 9 Anschlagmittel – Tragfähigkeit Folie 10 Beachtung des Neigungswinkels beim Anschlag von Lasten Folie 11 Heben und Transport von Lasten Folie 12 Richtiges Stapeln von Lasten Folie 13 Einhaltung von Sicherheitsabständen  Hinweis zur Powerpoint-Vollversion: Von den Folien zu den Dozententexten kommen Sie über >Ansicht >Notizenseiten

Willkommen zur jährlichen Unterweisung für Kranführer Start Begrüßung Begrüßen Sie vorab die Teilnehmer in gewohnter Weise und erläutern Sie den Ablauf, das Ziel, die Dauer, etc. Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen der Unterweisung. zur jährlichen Unterweisung für Kranführer

Original-Auszug aus einer Betriebsanleitung Folie 2 zu Folie 2 Tägliche Einsatzprüfung Der Arbeitstag bzw. Schichtanfang beginnt mit der täglichen Einsatzprüfung Ihres Hallenkranes. bz © Carl Stahl, 73073 Süssen Original-Auszug aus einer Betriebsanleitung eines Kranes:   „Vor jeder Inbetriebnahme ist die Anlage vom Bediener auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.“ Tägliche Einsatzprüfung   Der Arbeitstag bzw. Schichtanfang beginnt mit der täglichen Einsatzprüfung Ihres Hallenkranes. Auch wenn mancher es für ein lästiges Übel hält, hat sie ihren Sinn. Nicht umsonst schreiben es auch die Hersteller in ihren Betriebsanleitungen so vor. Vielfach können Mängel am Kran so schon rechtszeitig erkannt werden, sodass es nicht zu erheblichen weitergehenden Schäden und damit verbundenen Kosten kommt, z. B. Austausch eines fehlerhaften Kleinteiles anstatt eines später defekten Großbauteiles am Kran, wenn der Mangel im Vorfeld nicht festgestellt und beseitigt wurde – wir nennen es den sogenannten „weiterfressenden“ Schaden. Die tägliche Sicht-, Kontroll- und Funktionsprüfung Ihres Kranes dient zudem Ihrer eigenen Sicherheit und der Ihrer Kollegen. Nicht zuletzt ist diese tägliche Einsatzprüfung dem Kranführer auch rechtlich vorgegeben, denn unsere Unfallverhütungsvorschrift BGV D6 „Krane“ sagt in § 30 Abs. 1: „Der Kranführer hat bei Arbeitsbeginn die Funktion der Bremsen und Notendhalteinrichtungen – ausgenommen Rutschkupplungen – zu prüfen. Er hat den Zustand des Kranes auf augenfällige Mängel hin zu beobachten. Bei drahtlos gesteuerten Kranen hat er die Zuordnung von Steuergerät und Kran zu prüfen.“ Und wie wir wissen: Eine Unfallverhütungsvorschrift ist geltendes Recht für alle Versicherten/Beschäftigten und Unternehmer als Mitglieder der Berufsgenossenschaften. Die vorgenommene Einsatzprüfung sollte danach auch dokumentiert werden. Die tägliche Einsatz-prüfung sollte doku-mentiert werden. Kranführer bei der täglichen Einsatzprüfung vor dem eigentlichen Arbeitsbeginn mit dem Kran Auch eine kurze „Prüfung“ des Kranes nach Pausen und größeren Unterbrechungen innerhalb einer Schicht macht Sinn!

Umfeldkontrolle Folie 4 Tägliche Kontrolle gibt Sicherheit für alle. zu Folie 4 Umfeldkontrolle Tägliche Kontrolle gibt Sicherheit für alle. rv © ABUS Kransysteme GmbH, 51647 Gummersbach bz © Carl Stahl, 73073 Süssen Umfeldkontrolle   Tägliche Kontrolle gibt Sicherheit für alle. Auch der Einsatzbereich, in dem der Kran tätig ist, ist vom Kranführer vor Tätigkeitsaufnahme zu kontrollieren. Bei einem gleisgebundenen Kran gehört die Kontrolle der Gleisanlage dazu, genauso wie deren Sicherheitseinrichtungen, bspw. Fahrbahnendschalter. Auch ist zu kontrollieren, ob Hindernisse im Arbeitsbereich des Kranes vorhanden sind, wie z. B. am Vortag noch kurz vor Schichtende abgestelltes Ladegut oder ein dort „geparkter“ Hubwagen, weil dessen eigentlicher „Parkplatz“ für dessen Bediener zu weit weg war (Schichtende… !). Wurde der Sicherheitsabstand bei abgestellten Geräten oder Lasten zum Kran immer eingehalten? Achtung! Wie der Kran und seine Lastaufnahmeeinrichtungen muss natürlich auch das Umfeld des Kranes nicht nur vor Arbeitsaufnahme, sondern auch während des Kranbetriebes ständig beobachtet werden.  Frage an die Teilnehmer: Welche Situationen können eintreten, die eine ständige Beobachtung des Umfeldes/Arbeitsbereiches des Kranes erforderlich macht? Lassen Sie die Teilnehmer Beispiele herausarbeiten, selbst erklären und ggf. auch selbst an dem Flip-Chart notieren oder zeichnen. Antwortbeispiele: Kollegen halten sich im Arbeitsbereich des Kranes auf oder treten in ihn herein. Lasten werden im Fahrbahnbereich des Kranes abgestellt. Plötzliches Einfahren eines Flurförderzeuges oder einer Hubarbeitsbühne in den Verkehrsbereich des Kranes. Unbefugte Personen/Betriebsfremde nähern sich dem Kran. Sicherheitsabstand wird „verletzt“ durch Abstellen eines Hubwagens. Verschmutzungen treten im Arbeitsbereich des Kranes auf, z. B. durch Schwenken eines Motorblocks läuft Öl aus und verschmiert den Boden oder Kollegen werfen unachtsam Sachen auf den Boden, z. B. Essensreste – es entsteht Rutschgefahr. bz/© Carl Stahl, 73073 Süssen Das Umfeld des Kranes vor und während der Arbeit im Blickfeld des Kranführers – so werden Unfälle verhindert. Hier darf sich keine weitere Person als der Kranführer im Arbeitsbereich des Kranes aufhalten. Der Kranführer hat eine ständige Beobachtungspflicht!