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Allgemeine Sicherheitsregeln im Bereich Kaltband/ Veredelung Modul 5 Gefährliche Arbeitsstoffe - Gasgefahren.

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Präsentation zum Thema: "Allgemeine Sicherheitsregeln im Bereich Kaltband/ Veredelung Modul 5 Gefährliche Arbeitsstoffe - Gasgefahren."—  Präsentation transkript:

1 Allgemeine Sicherheitsregeln im Bereich Kaltband/ Veredelung Modul 5 Gefährliche Arbeitsstoffe - Gasgefahren

2 Gefährdung durch austretende Gase
Achten Sie auf die mit Hinweisschildern gekennzeichneten Gasgefahrenbereiche! Vor dem Betreten dieser Bereiche hat sich der Arbeitnehmer beim Hauptsteuermann ab- bzw. danach wieder zurückzumelden.

3 Gefährdung durch austretende Gase
Während Reparaturen und Rundgängen im Ofenbereich muss ein geeignetes Gaswarngerät getragen werden.

4 Gefährdung durch austretende Gase
Das Gerät muss vor jeder Verwendung, wie in der Betriebsanleitung beschrieben, überprüft werden. Jede Undichtheit an Rohrleitungen, Behältern und Armaturen ist sofort dem Vorgesetzten zu melden. Betriebsfremde Personen müssen derartige Schäden unverzüglich dem Schichtführer der Anlage melden. Dieser muss umgehend Reparaturmaßnahmen einleiten.

5 Verhalten bei Gasalarm
CO-Warngeräte (tragbare) reagieren ab 30 ppm Gehalt in der Umgebungsluft mit einem optischen und akustischen Warnsignal

6 Verhalten bei Gasalarm
CO-Warnanlagen (stationär) haben 2 Warnstufen: 1) Voralarm bei einer Konzentration von 50 bis 250 ppm  gelbes Drehlicht 2) Hauptalarm bei einer Konzentration von mehr als 250 ppm  gelbes Warnlicht und akustisches Warnsignal

7 Verhalten bei Gasalarm
ab einer Konzentration von 30 ppm bei tragbaren Warngeräten und beim Voralarm ab 50 ppm bei stationären Warnanlagen  ständige Überwachung der Konzentrationsentwicklung durch den Träger. Das Weiterarbeiten ist möglich solange die Konzentration unter 60 ppm ist.

8 Verhalten bei Gasalarm
ab einer Konzentration von 60 ppm ist nur mehr kurzzeitiges Weiterarbeiten gestattet und der Messwert ist ständig zu beobachten Konzentration bis 60 ppm  maximal 15 min weiterarbeiten Konzentration bis 90 ppm  maximal 10 min weiterarbeiten Konzentration bis 180 ppm  maximal 5 min weiterarbeiten

9 Verhalten bei Gasalarm
ab einer Konzentration von 250 ppm bei tragbaren Warngeräten und beim Hauptalarm der Warnanlage ist der Gasgefahrenbereich sofort zu verlassen und anschließend die Betriebsfeuerwehr zu informieren Details zu diesem Thema finden Sie auch in der SVA “Sicherheitsmaßnahmen für Tätigkeiten in CO-Gasgefahrenbereichen“.


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