5 Jahre BehiG - 5 Jahre EBGB 1
Übersicht Rechtlicher Rahmen Das EBGB Finanzhilfen zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen Diskussion
Rechtlicher Rahmen Diskriminierungsverbot, Art. 8 Abs. 2 BV Gesetzgebungsauftrag, Art. 8 Abs. 4 BV Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG, SR 151.3) In Kraft seit 1.1.2004 Gibt u.a. Anspruch auf Beseitigung von Hindernissen beim Zugang zu Bauten und Anlagen bei der Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrs bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Gemeinwesen Schranken: Verhältnismässigkeitsprinzip Man muss es aber auch tun. Das BehiG gibt gewisse Vorgaben.
Aufgaben des EBGB Als Fachstelle des Bundes die Gleichstellung umsetzen Die Öffentlichkeit über die Gleichstellung informieren Behörden und Private bei der Gleichstellung beraten Mit Fachstellen und Behörden zusammenarbeiten Programme/Projekte zur Förderung der Integration durchführen und unterstützen
Stossrichtung „Mainstreaming“ Themenhalter! Fachstelle Koordinationsgefässe Gleichstellung zum Kerngeschäft von betroffenen Stellen machen. Top down Konkrete Vorgaben Thema beständig sichtbar machen, auch losgelöst von konkreten Geschäften Kenntnisse vermitteln
Ziele der Finanzhilfen Förderung der Integration/Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Erproben von neuen Wegen der Gleichstellung von Menschen mit und Menschen ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen EBGB im 2009: 2´000´000.-- FRB jeweils 900´000.-/Jahr BBT 50‘000‘000.--/Jahr, sprich 10 % der Aufwendungen der öffentlichen Hand für die Berufsbildung
Gesetzliche Grundlagen der Finanzhilfe Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG; SR 151.3) Behindertengleichstellungsverordnung (BehiV; SR 151.31) Bundesgesetz über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz, SuG; SR 616.1)
Rahmenbedingungen Kredit von ca. 2 Mio CHF/Jahr Pro Jahr ca. 50 Gesuche Bewilligungsquote ca. 2/3
Beurteilungskriterien formal Thema: Gleichstellung von Menschen mit Behinderung Trägerschaft: Staatliche und nichtstaatliche Organisationen, die gesamtschweizerisch oder sprachregional tätig sind, Kantone oder Gemeinden Angemessene Eigenleistung: wird erbracht Gesuchsunterlagen termingerecht + vollständig (Termine: 15. September, Kleinprojekte jederzeit)
Beurteilungskriterien inhaltlich Gleichstellung von Menschen mit Behinderung Innovation: etwas Neues oder Weiterführendes Nachhaltigkeit: Weiterführung/Weiterwirkung nach Projektabschluss Einbezug von Menschen mit Behinderungen Evaluation
Nicht unterstützt werden können Strukturen Wiederkehrende Aktivitäten ohne nennenswerte Neuerungen
Gesuchsunterlagen umfassen… Projektdeckblatt Gesuchsformular Zeitplan Budget + 3 Einzahlungsscheine Nach Möglichkeit: Unterlagen zur Trägerschaft Konzept
Ablauf der Projekteingabe (termingerechte) Eingabe EBGB prüft, ob Kriterien eingehalten werden Vorbereitung Entscheid Entscheid durch Eidg. Departement des Innern Schriftliche Mitteilung Entscheid an Projekt (anfechtbare Verfügung) = Total ca. 2 Monate
Projektbeispiele Kultur: Verbesserung der Zugänglichkeit von Veranstaltungen (z.B. Theater; Festivals; Museen) Jugend: Broschüre „Lager und Events für Alle“ mit Infos für Jugendverbandsleitende; Sport: nationale Velovermietung von Spezialvelos via Rent-a-Bike; slow up; Arbeit: Call Center für blinde, sehbehinderte und sehende Mitarbeitende http://www.edi.admin.ch/ebgb/ Finanzhilfen>unterstützte Projekte
Gut zu wissen… Das EBGB beratet bei Fragen und Unklarheiten Projektskizzen und Entwürfe dürfen gerne jederzeit eingereicht werden Die Mitarbeitenden des EBGB haben keine Entscheidungskompetenz bereiten die Entscheide vor und begründen diese gegenüber der entscheidenden Instanz
Danke für das Interesse! Mehr unter www.edi.admin.ch/ebgb