Schluss mit der Beliebigkeit – die Juniorprofessur nachbessern! Symposion zur Juniorprofessur Clausthal-Zellerfeld, 2. Juli 2004 Dr. Claudia Kleinwächter.

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Schluss mit der Beliebigkeit – die Juniorprofessur nachbessern! Symposion zur Juniorprofessur Clausthal-Zellerfeld, 2. Juli 2004 Dr. Claudia Kleinwächter GEW-Hauptvorstand

Die Juniorprofessur soll ab dem 1. Januar 2010 Regelvoraussetzung für eine Universitätsprofessur sein (§ 72 Abs. 1 HRG). Eingeführt ist sie, durchgesetzt ist die Juniorprofessur noch nicht. Vorteile der Juniorprofessur Das BMBF nennt bis heute eine Reihe von Vorteilen der Juniorprofessur, die auch von der GEW gesehen werden: Recht auf selbständige und eigenverantwortliche Forschung und Lehre eigenes Budget und drittmittelfähige Grundausstattung Recht zur Betreuung von Promotionen unmittelbare Zuordnung zu den Fachbereichen/Fakultäten korporationsrechtliche Zugehörigkeit zur Gruppe der HochschullehrerInnen. Deswegen unterstützt die GEW die Einführung dieser neuen Personalkategorie. Dr. Claudia Kleinwächter - Symposion zur Juniorprofessur - 2. Juli 2004

Grundsätzlicher Kritikpunkt: Die GEW hält die Juniorprofessur nur für einen möglichen Qualifikationsweg! Die GEW fordert andere, gleichberechtigte Zugangsmöglichkeiten zur Professur auf Lebenszeit für qualifizierte WissenschaftlerInnen in den verschiedenen Fächerkulturen mit ihren unterschiedlichen institutionellen Strukturen. Denn: Nur durch die Pluralität der Qualifikationswege können individuelle Bildungsbiographien und elternspezifische Lebenszyklen angemessen berücksichtigt werden. eine wissenschaftliche Tätigkeit in einem anderen gesellschaftlichen Bereich im In- oder Ausland. die Tätigkeit als wissenschaftliche/r oder künstlerische/r MitarbeiterIn an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung eine wissenschaftliche Tätigkeit in der Wirtschaft Dr. Claudia Kleinwächter - Symposion zur Juniorprofessur - 2. Juli 2004 Das Gesetz selbst beschreibt einige dieser Qualifikationswege (§ 44 Abs. 2 Satz 1 HRG):

Die GEW kritisiert überdies die bisherige Praxis bei der Einführung der Juniorprofessur: Die ersten Besetzungsverfahren haben ebenso wie die Studie der Jungen Akademie aus dem Jahr 2003 gezeigt, dass die Ausstattung der Juniorprofessuren mit Sach- und Personalmitteln nicht klar geregelt sind. es große Unterschiede in den Bundesländern und sogar an den Hochschulstandorten eines Bundeslandes bei den arbeits- und dienstrechtlichen Regelungen gibt, die Lehrdeputate unterschiedlich hoch sind, Dr. Claudia Kleinwächter - Symposion zur Juniorprofessur - 2. Juli 2004 Die GEW fordert, die Beliebigkeit endlich zu beenden! Die GEW macht fünf Vorschläge zur Nachbesserung der Juniorprofessur:

1. Funktionsbedingungen schaffen Für eine erfolgreiche, motivations- und leistungsfördernde Einführung von Juniorprofessuren ist es unerlässlich, dass die Landesgesetzgeber für flexible Überleitungsverfahren sorgen, um geeigneten Personen diesen Qualifikationsweg zu ermöglichen. die Hochschulen ein verpflichtendes Angebot zur hochschuldidaktischen Qualifikation und zum Wissenschaftsmanagement bereit stellen. stufenadäquat für alle Laufbahnphasen ein Gesamtkonzept für Personal- management und Personalentwicklung ausarbeiten. Dr. Claudia Kleinwächter - Symposion zur Juniorprofessur - 2. Juli 2004 standardisierte und dem Gender Mainstreaming verpflichtete Ausschrei- bungs- und Berufungsverfahren nach den Prinzipien der Transparenz, Chancengleichheit und Gleichbehandlung anwenden. den Anteil von Wissenschaftlerinnen deutlich erhöhen. dem gesamten wissenschaftlichen Personal die Karriereperspektive Wissenschaft als Beruf eröffnen.

2. Soziale und finanzielle Absicherung gewährleisten JuniorprofessorInnen sollen im Regelfall im Angestelltenverhältnis mit einer Vergütung nach BAT Ia beschäftigt werden. JuniorprofessorInnen müssen dauerhaft gleichberechtigten Zugang zu Haushaltsmitteln und die uneingeschränkte Möglichkeit der Drittmittel- einwerbung bekommen. Eine im Fachgebiet übliche Grundausstattung muss jeweils garantiert sein. Dr. Claudia Kleinwächter - Symposion zur Juniorprofessur - 2. Juli 2004

3. Dienstaufgaben angemessen festlegen Die Lehr- und Prüfungsverpflichtungen, die Anwendung des Promotions- rechts sowie die Fortbildungsmöglichkeiten müssen angemessen festgelegt und vertraglich abgesichert werden, um dem Qualifizierungscharakter der Juniorprofessur Rechnung zu tragen. Dr. Claudia Kleinwächter - Symposion zur Juniorprofessur - 2. Juli 2004

4. Bewährung maßvoll überprüfen und geeignete Evaluationskriterien entwickeln In keinem anderen befristeten Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis gibt es eine Bewährungsanforderung, die der Zwischenevaluation für JuniorprofessorInnen vergleichbar ist. Ein aufwendiges Zwischenevaluationsverfahren soll es nicht geben. Stattdessen soll die/der JuniorprofessorIn gegen Ende der ersten Anstellungs- phase dem Fachbereich/der Fakultät einen Arbeitsbericht vorlegen über die erfolgreiche Teilnahme an hochschuldidaktischen Qualifikations- maßnahmen und Fortbildungen im Bereich Wissenschaftsmanagement. Dieser Bericht ist zusammen mit dem Votum der FachvertreterInnen als maßgebliche Entscheidungsgrundlage für die Fachbereichs- bzw. Fakultätsgremien anzusehen. Dr. Claudia Kleinwächter - Symposion zur Juniorprofessur - 2. Juli 2004 den Stand der Forschungen erste Erträge und Publikationen die Ergebnisse studentischer Lehrevaluation

5. Karriereperspektiven eröffnen Deshalb ist ihnen möglichst eine Tenure-track-Option zu eröffnen, die allerdings nicht zu Lasten von Mittelbaustellen realisiert werden darf. Auch auf die öffentliche Ausschreibung aller Lebenszeitprofessuren darf nicht verzichtet werden. der Übergang aus der Juniorprofessur auf eine Dauerstelle nötigenfalls durch spezifische Anschlussbeschäftigungsangebote auszugestalten, etwa als NachwuchsgruppenleiterInnen. Dr. Claudia Kleinwächter - Symposion zur Juniorprofessur - 2. Juli 2004 JuniorprofessorInnen sollen nach erfolgreicher Qualifikation die HochschullehrerInnenlaufbahn fortsetzen.

Fazit Dr. Claudia Kleinwächter - Symposion zur Juniorprofessur - 2. Juli 2004 In die Juniorprofessur wurden höchste Erwartungen gesetzt - ihre Umsetzung erfolgt jedoch halbherzig und defizitär. Notwendig sind deswegen gesetzliche und/oder tarifvertragliche Nachbesserungen! Notwendig ist vor allem ein umfassendes personalpolitisches Konzept für den Wissenschaftsbetrieb!