Die neue europäische Datenschutzverordnung

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 Präsentation transkript:

Die neue europäische Datenschutzverordnung Zur Rechtslage in Deutschland

Übersicht zum Datenschutz in Deutschland: RL zum Datenschutz Verfassungsrecht BDSG und Landesdatenschutzgesetze Sicherung und Durchsetzung des Datenschutzes im Betrieb: Aufsichtsbehörden, Betrieblicher Datenschutzbeauftragter, Betriebs-/oder Personalrat und Arbeitsgerichtsbarkeit Kerstin Jerchel, ver.di Bundesverwaltung

Datenschutz als Grundrecht: Bundesverfassungsgericht entwickelte das sog. Recht auf informationelle Selbstbestimmung: jeder entscheidet über Preisgabe/Verwendung seiner Daten Gilt im öffentlichen Bereich (unmittelbar), im nicht öffentlichen Bereich ist es zu berücksichtigen Einschränkungen: Allgemeininteresse, Gesetz Folgen der Rechtsprechung: Zweckbestimmung und Zweckbindung der Daten notwendig Minimum an Daten Transparenz Beteiligung unabhängiger Datenschutzbeauftragter Kerstin Jerchel, ver.di Bundesverwaltung

Kerstin Jerchel, ver.di Bundesverwaltung Grundsätze des BDSG: Zweck: Schutz des Persönlichkeitsrechts beim Umgang mit personenbezogenen Daten Inhalt: Umgang mit Daten nur zulässig durch Gesetze oder mit Einwilligung des Betroffenen Beschäftigtendatenschutz: bei Zustandekommen, Durchführen oder Beendigen des Arbeitsverhältnisses, falls erforderlich Beschäftigtendatenschutz zur Aufdeckung von Straftaten Rechtsprechung enthält ansonsten viele Einzelfallentscheidungen zum Datenschutz im Arbeitsverhältnis Kerstin Jerchel, ver.di Bundesverwaltung

Weitere Akteure im Datenschutz: Betrieblicher Datenschutzbeauftragter: jedes Unternehmen mit mehr als 9 Personen, die automatisiert Daten verarbeiten alle Behörden, unabhängig von der Größe Schriftliche Bestellung ist notwendig Sowohl interner als auch externer Datenschutzbeauftragter möglich „Schwache“ Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei Bestellung Aufsichtsbehörden: Bundesdatenschutzbeauftragter und Landesdatenschutzbeauftragte Kontrollaufgabe, Beschwerdestelle, Sanktionsstelle Betriebsräte: Diverse Beteiligungsrechte bei Einführung von IT Kerstin Jerchel, ver.di Bundesverwaltung

Geplante EU-Datenschutzverordnung: Ziel der VO soll die Vereinheitlichung des Datenschutzniveaus in Europa sein Vorschlag hat einen enormen Umfang: - 138 Erwägungsgründe - 91 Artikel Ermächtigungsgrundlage: Art. 16 Abs. 2 AEUV Sonderregelung der Einwilligung NEU: Recht auf „Vergessenwerden“ und Löschung (Art. 17) Datenschutzbeauftragter ab 250 Beschäftigte Beschäftigtendatenschutz ist in den Grenzen der VO zukünftig einzelstaatlich zu regeln Kerstin Jerchel, ver.di Bundesverwaltung

Auswirkungen der VO in Deutschland: Geplante VO senkt den Datenschutzstandard in Deutschland VO hat nicht die Beschäftigten im Blick, die Vereinheitlichung dient vorwiegend Binnenmarktinteressen Datenschutz-Grundrecht hat Persönlichkeitsrecht im Fokus VO sieht eine Begrenzung des Datenschutzes durch gesellschaftliche Funktion als gegeben an Hieraus: Kollision Grundgesetz und Unionsrecht Niedrigere Schwellenwerte für betriebliche Datenschutz-beauftragte Kerstin Jerchel, ver.di Bundesverwaltung

Weitere Auswirkungen: Unklare Abgrenzungsregelung zum Beschäftigtendatenschutz „in den Grenzen der VO“ = kein höherer Schutzstandard? Einwilligung im Arbeitsverhältnis, Art. 7 Abs.4: - ist im Grundsatz zu begrüßen – das Verhältnis zu Art. 82 ist aber unklar 48 Ermächtigungsgrundlagen für KOM zur näheren Ausge-staltung des Datenschutzes Aufsichtsbehörden erhalten durch KOM-Kontrolle weniger Gestaltungsspielraum Kerstin Jerchel, ver.di Bundesverwaltung

Zusammenfassende Kritik: VO verschlechtert Datenschutz für die Beschäftigten! VO-Charakter ist aus deutscher Verfassungssicht problematisch! Betrieblicher Datenschutzbeauftragter ab 250 Beschäftigte ist ein gravierender Rückschritt im Datenschutzrecht! Keine klare Regelungen für den Beschäftigtendatenschutz! Zu viele Ermächtigungen für „delegated acts“! Die Stellung der Datenschutzbehörden wird geschwächt! Der Datenschutz im Sinne der EU Grundrechtecharta kommt zu kurz! Binnenmarkt Vorrang vor Bürgerrechten! Kerstin Jerchel, ver.di Bundesverwaltung

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Kerstin Jerchel, ver.di Bundesverwaltung