Solikon 2015 Wandelwoche und Kongress Solidarische Ökonomie und Transformation Berlin, 05./10.-13.09.2015 Demokratisierung der Genossenschaften Initiatve.

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 Präsentation transkript:

Solikon 2015 Wandelwoche und Kongress Solidarische Ökonomie und Transformation Berlin, 05./ Demokratisierung der Genossenschaften Initiatve Genossenschaft von unten Einführung: Wolfgang Fabricius Gründungsmitglied der Initiative sowie der Attac-AG, dem Forum und der Akademie Solidarische Ökonomie

Initiative Genossenschaft von unten Die Initiative „Genossenschaft von unten“ hat sich im Februar 2008 mit Unterstützung der Berliner Mietergemeinschaft gegründet, weil die Unzufriedenheit in den meisten Wohnungsgenossenschaften immer weiter zunahm, sich diese Genossenschaften immer stärker privaten Wohnungsunternehmen annäherten und die Nutzungsentgelte immer weiter stiegen. In unserer Initiative haben Mitglieder aller Wohnungsgenossenschaften die Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen, um sich über genossenschaftsrelevante Themen und Erfahrungen auszutauschen und zu diskutieren. Unser Ziel ist es, Mitgliederrechte und Demokratie in den Wohnungsgenossenschaften zu stärken. Jeder kann an unseren regelmäßigen Treffen am zweiten Montag jeden Monats teilnehmen,

Bremer Höhe, Gneiststraße, zu DDR-Zeiten

Bremer Höhe eG, Schönhauser Allee 58

Genossenschaftsgesetz 1868 wurde das Gesetz, betreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirtschafts-Genossenschaften für den Norddeutschen Bund erlassen. Es trat am 1. Januar 1869 in Kraft wurde dieses Gesetz zum Reichsgesetz Es wurde u. a. die Haftungsfrage durch die Wahlmöglichkeit bei der Nachschusspflicht geregelt wurde das Genossenschaftsgesetzt als Bundesgesetz umfassend geändert, u.a. der § wurde das Genossenschaftsgesetz europäischen Vorgaben entsprechend einer weiteren grundlegenden Reform unterzogen.

Dividende Die Diskussion um eine Gewinnbeteiligung von Investoren oder auf Genossenschaftsanteile wurde auf dem 5. Internationalen Genossenschaftskongress 1899 mit den Worten des Hamburger SPD-Mannes Adolph von Elm beendet: Das Prinzip der Gewinnbeteiligung liege außerhalb des Tätigkeitsbereichs der Genossenschaften In: Faucherre 1960

Vertreterversammlung Bis zum Dritten Reich gab es in Genossenschaften die Anwesenheitspflicht für alle Mitglieder. Als wegen des Mitgliederzuwachses große Genossenschaften keine ausreichend großen Räumlichkeiten mehr fanden, wurde die Vertreterversammlung eingeführt, die die direkte Demokratie in eine indirekte, repräsentative Demokratie überführte wurde für Genossenschaften über Mitgliedern fakultativ und über Mitgliedern obligatorisch die Mitgliederversammlung durch die Vertreterversammlung ersetzt wurden diese Grenzen dann auf 1500 bzw Mitglieder herabgesetzt. Der Gesetzgeber schien jedoch die Nachteile dieses gesetzlichen Eingriffs in die genossenschaftliche Selbstverwaltung wahrzunehmen und entfernte am die obligatorische Vertreterversammlung ab 3000 Mitglieder wieder aus dem Genossenschaftgesetz. Neben vielen Nachteilen, die die Änderung des GenG 2006 für Wohnungsgenossenschaften mit sich brachte, wurde aber auch die virtuelle Mitgliederversammlung eingeführt, die Vertretertreterversammlungen im Grunde überflüssig macht.

Virtuelle Generalversammlung §43 GenG (7) Die Satzung kann zulassen, dass Beschlüsse der Mitglieder schriftlich oder in elektronischer Form gefasst werden; das Nähere hat die Satzung zu regeln. Ferner kann die Satzung vorsehen, dass in bestimmten Fällen Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Bild- und Tonübertragung an der Generalversammlung teilnehmen können und dass die Generalversammlung in Bild und Ton übertragen werden darf.

Solikon 2015 Wandelwoche und Kongress Solidarische Ökonomie und Transformation Berlin, 05./ Demokratisierung der Genossenschaften Wolfgang Fabricius Gründungsmitglied von Attac, der Attac-AG, dem Forum und der Akademie Solidarische Ökonomie