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Soziale Organisationen als Partner der Wohnungswirtschaft

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Präsentation zum Thema: "Soziale Organisationen als Partner der Wohnungswirtschaft"—  Präsentation transkript:

1 Soziale Organisationen als Partner der Wohnungswirtschaft
Welchen Beitrag können Genossenschaften zur gemeinwohlorientierten Wohnraumversorgung leisten? Vortrag bei der Auftaktveranstaltung zum Thema: Soziale Organisationen als Partner der Wohnungswirtschaft Horst Hücking, 3. April 2019

2 Themen des Vortrags: Kurze Vorstellung der Arbeitsbereiche von WohnBund-Beratung NRW Gemeinwohlorientierung in der Wohnungswirtschaft Genossenschaften in der Wohnungswirtschaft Genossenschaften und „Gemeinwohlorientierung in der Wohnungsversorgung“ - wie passt das zusammen ? Gelegenheiten und Hürden für eine Kooperation von Wohnungsgenossenschaften und Sozialen Trägern Exkurs: Neugründung von Genossenschaften Zwei Kooperationsbeispiele

3 Arbeitsbereiche der WohnBund-Beratung NRW (WBB)
Integrierte Stadtteil- und Quartiersentwicklung / Stadtteilmanagement Projektentwicklung für nachbarschaftliches Wohnen, u. a. Gründungsberatung für Wohnungsgenossenschaften Bewohnerbeteiligung in Planungsprozessen im Neubau und im Bestand Neue Wohnformen im Alter (bis 2017 als Landesbüro Innovative Wohnformen NRW / Westfalen) Gründung der Ko-Operativ eG NRW als Dachgenossenschaft für gemeinschaftliche Wohnprojekte und Stadtteilinitiativen in NRW gemeinsam mit weiteren Akteuren aus NRW eingebunden in verschiedene bundesweit tätige Netzwerke (z. B. wohnbund e.V., Netzwerk Immovilien, Forum gemeinschaftliches Wohnen)

4 Wie drückt sich „Gemeinwohlorientierung“ bei Wohnungsunternehmen aus?
Wohnungsunternehmen engagiert sich in der Entwicklungshilfe Wohnungsunternehmen fördert Jugendprojekt im Sport Wohnungsunternehmen baut und modernisiert mit Mitteln der Wohnraumförderung, um preiswerten Wohnraum zu schaffen oder zu erhalten Wohnungsunternehmen vermietet Wohnungen an Menschen mit geringem Einkommen oder in schwierigen Lebenslagen. Wohnungsunternehmen engagiert sich im Quartier / Stadtteil und ist Teil von Netzwerken sozialer Träger Wohnungsunternehmen vermietet geeigneten Wohnraum an Menschen, die von einem sozialen Träger betreut werden.

5 Drei Säulen in der Wohnungswirtschaft:
selbstgenutztes Eigentum - Mietwohnungen - Genossenschaftliches Wohnen Mietwohnungen Private Vermieter Wohnungsunternehmen Wohnungsunternehmen in privatem Eigentum Wohnungsunternehmen in Eigentum von Bund, Land, Kommunen Genossenschaften

6 Das ermöglicht eine „Gemeinwohlorientierung“,
Zwei wichtige Rahmenbedingungen für die Gemeinwohlorientierung von Wohnungsgenossenschaften: Wohnungsgenossenschaften sind per Gesetz und Satzung verpflichtet, für eine „gute, sichere und sozial verantwortbare sowie wirtschaftliche Wohnungsversorgung ihrer Mitglieder“ zu sorgen. Genossenschaften sind nicht primär gewinnorientiert, haben also keine „Aktionäre“ oder „Investoren“ von außen, die darauf drängen können, eine Dividende zu erzielen. Das ermöglicht eine „Gemeinwohlorientierung“, wenn die Mitglieder das so wollen wenn die Zielgruppe zur Mitgliedschaft gehört

7 Gelegenheiten für die Kooperation von Wohnungsgenossenschaften und sozialen Trägern
Aus Sicht der sozialen Träger: Soziale Träger sind nicht immer auch als Bauherren und Eigentümer von Immobilien tätig. Daher kann sich für das Bauen und die Bewirtschaftung von Wohnungen eine Kooperation mit Wohnungsgenossenschaften anbieten. Aus Sicht der Wohnungsgenossenschaften: Soziale Träger bringen neue Zielgruppen mit in den „Wohnungsmarkt“. Häufig sind bei diesen Zielgruppen die Wohnkosten über Hilfesysteme abgesichert. Wenn die Wohnungsunternehmen sich auf die Zielgruppe einlassen wollen, geht das meist nur in Kooperation mit sozialen Trägern. Traditionelle Kooperationen gibt es schon lange: z. B. im Bereich des „Betreuten Wohnens“ oder in den letzten Jahren verstärkt bei der Schaffung von ambulant betreuten Wohn-/Pflegegemeinschaften.

8 Hürden für die Kooperation von Wohnungsgenossenschaften und sozialen Trägern
Wohnen an sich ist steuerrechtlich nicht gemeinnützig und damit an das Finanzierungssystem des „Marktes“ gebunden. Soziale Träger sind gemeinnützig und damit an ein Finanzierungssystem aus staatlichen und anderen gemeinnützigen Quellen gebunden. Beide Finanzierungssysteme haben wenig gemeinsam und funktionieren nach unterschiedlichen Regeln und auf der Grundlage unterschiedlicher Gesetze. Daraus ergeben sich die Möglichkeiten für den Zugriff auf unterschiedliche Fördertöpfe.

9 Hürden für die Kooperation von Wohnungsgenossenschaften und sozialen Trägern
Soziale Träger können dabei zwar auf Wohnraumförderung zugreifen. Wohnungsgenossenschaften können aber nicht auf Fördermöglichkeiten zugreifen, die an eine Gemeinnützigkeit gebunden sind. vor dem Hintergrund der Diskussionen um Ambulatisierung, Inklusion, Integration oder „Mischung im Allgemeinen“ ergibt sich das Problem, dass die Förderungen aus dem Bereich der „Gemeinnützigkeit“ derzeit meist keine „Mischung“ zulassen.

10 Neugründung von Wohnungsgenossenschaften für besondere Bedarfsgruppen
durch Soziale Träger / Trägerverbünde / lokale Verbünde aus Institutionen und Bürger/-innen durch oder mit Menschen mit besonderen Wohnungsbedarfen oder in besonderen Lebenslagen

11 Neugründung von Wohnungsgenossenschaften für besondere Bedarfsgruppen
Genossenschaften lassen sich leicht neu gründen und können dann auf die Ziele der Mitglieder / Institutionen ausgerichtet werden. Die Mitglieder / Kapitalgeber bestimmen die Unternehmenspolitik und die Umsetzung von Vorhaben sowie die Gewinnerzielungsabsicht Die Leitung der Genossenschaften kann durch eigene Kräfte oder durch Geschäftsbesorgung in Kooperation mit bestehenden Genossenschaften erledigt werden.

12 Neugründung von Wohnungsgenossenschaften für besondere Bedarfsgruppen
Bewohner/-innen können (und sollen) bei Bedarf Mitglied werden und Mitbestimmung / Selbstbestimmung ausüben Kleinere und neu gegründete Genossenschaften oder Gründungsinitiativen haben häufig den Anspruch / die Aufgabe aus ihrer Mitgliedschaft oder ihren Zielen heraus, soziale Fragen zu bearbeiten und wohnungswirtschaftliche Antworten darauf zu finden.

13 Beispiel 1: Bürgergenossenschaft Sögel (Emsland): Soziale Zielsetzung
Neu gegründete Genossenschaft Privates Engagement mit öffentlicher Unterstützung Kooperation mit sozialen Trägern für Flüchtlingsbetreuung und Tagespflege Baulandvergabe in Verknüpfung mit den sozialen Zielen

14 Beispiel 2: WiO - Wohnen im Ort e. V. – Mittendrin – total vernetzt
Soziale Zielsetzung Privates Engagement mit Unterstützung durch öffentlich rechtliche Träger und Wohlfahrtsverbände Kooperation mit einer bestehenden großen Genossenschaft (Spar- und Bauverein Dortmund eG) Kooperation mit einem sozialen Träger

15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
Kontakt: Wohnbund-Beratung NRW GmbH - Ko-Operativ eG NRW Horst Hücking /


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