Das Umlegungsverfahren und Grenzregelungsverfahren Verfahren zur Neuordnung von Grundstücksgrenzen mit dem Ziel aus unzweckmäßig geschnittenen Grundstücken Bauplätze zu erhalten. Grundstückstauschverfahren ÖbVI Carsten de Vries - Nachtredder 32 - 24537 Neumünster
Warum amtliche Umlegung ? Bodenordnerisches Verfahren zur Verwirklichung eines B-Plans Klärung und Bereinigung aller grundstücksbezogenen Rechtsverhältnisse im Umlegungsgebiet. Hohes Durchsetzungspotential aufgrund gesetzlicher Regelung des Verfahrens § 46 BauGB Vorkaufsrecht der Gemeinde § 51 BauGB Verfügungs- und Veränderungssperre § 59 BauGB Zuteilung und Abfindung § 77 BauGB Vorzeitige Besitzeinweisung Beteiligte können durch wertgleiche Zuteilung baureifes Land erhalten ÖbVI Carsten de Vries - Nachtredder 32 - 24537 Neumünster
Gesetzliche Grundlagen Die gesetzliche Grundlage für ein Umlegungsverfahren ist im Baugesetzbuch (BauGB) in den Paragraphen §§ 45 bis 79 und in der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes und des Vorverfahrens in Umlegungs- und Grenzregelungsangelegenheiten für Schleswig-Holstein vom 30.03.1961 geregelt. ÖbVI Carsten de Vries - Nachtredder 32 - 24537 Neumünster
Ziel der Umlegung ist es, ... Grundstücke zweckmäßig neu zu schneiden. ein kompromissfähiges Ergebnis mit allen Beteiligten zu erarbeiten und durchzusetzen. eine kostengünstige Baulandmobilisierung zu erreichen. ÖbVI Carsten de Vries - Nachtredder 32 - 24537 Neumünster
ÖbVI Carsten de Vries - Nachtredder 32 - 24537 Neumünster Vorteile Der Verfahrensablauf ist gesetzlich vorgegeben Einsparung von Grunderwerbssteuer, Notar- und Vermessungskosten Das Eigentum des jeweiligen Rechtsinhaberswird in der Substanz nicht vermindert; es bleibt erhalten. ÖbVI Carsten de Vries - Nachtredder 32 - 24537 Neumünster
ÖbVI Carsten de Vries - Nachtredder 32 - 24537 Neumünster Voraussetzungen Ungeordnete Grenzverhältnisse Bereitschaft der Eigentümer zur Neuordnung B-Plan in Entwicklung Umlegungsausschuß wird von der Gemeinde gebildet (§46 BauGB) ÖbVI Carsten de Vries - Nachtredder 32 - 24537 Neumünster
Der Umlegungsausschuß … trifft verwaltungsrechtliche Entscheidungen setzt Verwaltungsakte bedient sich der Geschäftsstelle und ist weisungsberechtigt ÖbVI Carsten de Vries - Nachtredder 32 - 24537 Neumünster
ÖbVI Carsten de Vries - Nachtredder 32 - 24537 Neumünster Schritte zur Umlegung Gemeindevertretung bildet Umlegungsausschuß als beschließenden Ausschuß nach § 39 (1) GO. Umlegungsausschuß richtet Geschäftsstelle ein. Diese bereitet die Arbeiten vor, koordiniert diese und führt sie durch. Sie erarbeitet Beschlußvorlagen und fällt Entscheidungen geringerer Bedeutung. ÖbVI Carsten de Vries - Nachtredder 32 - 24537 Neumünster
…. Schritte zur Umlegung Einleitung der Umlegung, nachdem B-Plan Entwurf vorliegt. Eine Einflußnahme auf den B-Plan sollte dem Umlegungsausschuß möglich sein, um z.B. auf die Wirtschaftlichkeit der Nutzung, oder aber auch Wünsche der Beteiligten berücksichtigen zu können. Alle Grundstücke im Umlegungsgebiet werden mit ihrer Fläche vereinigt (Umlegungsmasse). Jeder Beteiligte hat prozentualen Anteil gemäß Einwurfsfläche. Vorwegabzug: Flächen für örtl. Verkehr Flächen für örtl. Grünanlagen Flächen für örtl. Kinderspielplätze Rest = Verteilungsmasse (bebaubare Grundstücke gleichen Verkehrswertes, möglichst in gleicher Lage) ÖbVI Carsten de Vries - Nachtredder 32 - 24537 Neumünster
…. Schritte zur Umlegung Erörterung mit Beteiligten. Umlegungsplan schreibt neue Strukturen fest. Inkrafttreten: Die neuen Grundstücke und Rechte treten außerhalb des Grundbuchs an die Stelle der alten. Vollzug: Finanzielle Abwicklung Berichtigung des öffentlichen Buches Das gesamte Verfahren ist i. d. R. nach ca. 1 – 2 Jahren abgeschlossen ! ÖbVI Carsten de Vries - Nachtredder 32 - 24537 Neumünster
Verfahrensschema Umlegungsverfahren Planung Hauptverfahrensschritte Arbeitsschritte B-Plan Aufstellungsbeschluss (§2 BauGB) Prüfung der Voraussetzungen Umlegungsanordnung (46 BauGB) Verfahrensschema Umlegungsverfahren Vorbereitung zur Einleitung des Verfahrens Umlegungsbeschluss (Verwaltungsakt) ( §§ 47,52, 50 BauGB ) Rechtswirkungen ( §§ 54, 51,24(1)Abs.2 BauGB) Vermessung der Umlegungsgebietsgrenze Erstellung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses Ermittlung der Einwurfs- und Zuteilungswerte Erstellung eines Zuteilungsentwurfs Erörterung mit den Beteiligten Planreife nach § 33 BauGB Vorwegnahme der Entscheidung (§76 BauGB) Inkrafttreten des B-Plan nach § 10 BauGB Vorzeitige Besitzeinweisung (§ 76 BauGB) Nachweis des neuen Bestandes im Umlegungsplan oder Teilumlegungsplan Vorzeitige Besitzeinweisung (§ 77(2) BauGB) In-Kraft-Treten (§71 BauGB) Vollzug des (Teil-) Umlegungsplanes (§72 BauGB) Finanzielle Abwicklung (§64 BauGB) Rechtswirkungen ÖbVI Carsten de Vries - Nachtredder 32 - 24537 Neumünster
Das Bestandsverzeichnis Kenn- ziffer Eigentümer Anteil in m² Anteil in % Nutzungs-art Lagebezeichnung 1 3286 17,60% GFW 2 ca.123 0,66% 3 ca.337 1,80% 4 ca.2058 11,02% Platz 5 2026 10,85% 6 ca.1996 10,69% 7 ca.1790 9,59% 8 ca.2228 11,93% GF 9 ca.1206 6,46% 10 ca.112 0,60% 11 ca.1317 7,05% GFGI 12 ca.589 3,15% 13 728 3,90% GFHD 14 ca.80 0,43% 15 ca.795 4,26% ÖbVI Carsten de Vries - Nachtredder 32 - 24537 Neumünster
Einwurfsflächenverteilung ÖbVI Carsten de Vries - Nachtredder 32 - 24537 Neumünster
ÖbVI Carsten de Vries - Nachtredder 32 - 24537 Neumünster Die Bestandskarte vorher nachher ÖbVI Carsten de Vries - Nachtredder 32 - 24537 Neumünster