Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom 17.10.2013 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov.2013 3. Änderung vom 22. März 2013 des Bundesgesetzes über die Abgabe.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Lage und Perspektiven der Rollmaterialindustrie in der Schweiz
Advertisements

Neues aus der DFG.
Eine Initiative der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt zur Förderung des Verkehrswegebaus (Tief- und Straßenbau)
Gemeindefinanzen Stand: Oktober 2011 ver.di Bundesvorstand Bereich Wirtschaftspolitik
Vermögen- und Erbschaftsteuern – Profiteure zur Kasse! Stand: Oktober 2009 ver.di Bundesvorstand Bereich Wirtschaftspolitik
Krisenabfolge 2007 Hypothekenkrise 2008 Bankenkrise
Ja zur Finanzierung und zum Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI)
Umfrageergebnisse Energiepolitik/Energiewende Repräsentative Umfrage unter 700 Führungskräften von heute und morgen November 2013.
Eidgenössische Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 «Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI)» Finanzierung und Ausbau Bahninfrastruktur FABI.
Das Wichtigste in Kürze
Die Bundesversammlung
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS 2. Demografie Dialog Schweiz Demografische Entwicklung und Siedlungspolitik Die.
Änderungen in der Beihilfeverordnung des Landes Baden-Württemberg zum
Abstimmung Finanzierung und Ausbau Bahninfrastruktur vom 9. Februar 2014 Deine starke Gewerkschaft Ton syndicat fort Il tuo forte sindacato FABI Finanzierung.
Anmerkungen zur finanziellen Lage des Kantons Zürich K antonsrat Claudio Zanetti SVP, Zollikon.
Volksinitiative Schutz vor Passivrauchen Abstimmung vom 23. September 2012.
Eidgenössische Volksabstimmung vom 24. November 2013 JA zur Änderung des Nationalstrassenabgabe- gesetzes (NSAG)
Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) Infoveranstaltung FCV – VWG 24. Januar Siders Direkte.
Der einfache Wirtschaftskreislauf
Energieförderung und Finanzielles
Referendum gegen das Tierseuchengesetz Abstimmung vom 25. November 2012.
Eidgenössische Volksabstimmung vom 22. September Ja zur Initiative «Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht» Volksinitiative «Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht»
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov Volksinitiative vom 12. Juli 2011 «Familieninitiative: Steuerabzüge.
Aufgaben/Fragen und Antworten
- Das Register der Urkundspersonen
Das Frauenstimmrecht in der Schweiz
Abwasserzweckverband Rieth Herzlich Willkommen. Beantwortung der Fragen der Interessengemeinschaft Abwasser der Stadt Kindelbrück zu den am
Mindestlohn – weshalb die Landwirtschaft dagegen ist
Die Veräußerung von Grundstücken im Einkommensteuerrecht
Medienkonferenz 10. April Redebeiträge Matthias Burkhalter, Grossrat SP, BSPV Einführung Samuel Leuenberger, Grossrat BDP Die Hauptvorlage Adrian.
Traktandum 6 Abstimmungsvorlagen für die Eidg. Volksabstimmung vom 18.Mai Volksinitiative vom 23. Januar 2012 «Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative»
Bundesfinanzen: Ausblick drei Jahre nach der Krise Referat von Margret Kiener Nellen Nationalrätin, Präsidentin Finanzkommission 23. Mai 2011.
NEIN zur schädlichen AUNS-Initiative Staatsverträge vors Volk Volksabstimmung vom 17. Juni 2012.
Evaluation des Agglomerationsprogramms der 2. Generation 28. Juni 2013 Freiburg.
Prämienverbilligungsgesetz Teilrevision 2013
DIE 1:12-INITIATIVE.
1 Präsentation Referendum Nein zum 24-Stunden-Arbeitstag Referendum gegen die Verschlechterung des Arbeitsgesetzes Nein zum 24-Stunden-Arbeitstag am 22.
Familien- und schulergänzende Betreuung «Stand der Diskussion auf Bundesebene»
Nein zur Initiative « Eigene vier Wände dank Bausparen » Volksabstimmung vom 17. Juni 2012.
D i e P a r t e i d e s M i t t e l s t a n d s. Wie leitet man eine Versammlung? Seminar vom 2. Februar 2006 Kantonsrat Claudio Zanetti, Sekretär der.
Volksabstimmung vom 9. Juni Änderung des Asylgesetzes vom 28. September 2012 JA zu den dringlichen Änderungen des Asylgesetzes.
Die Bundesversammlung
Mindestlohn-Initiative. Was will die Initiative? Bund und Kantone müssen die Löhne schützen 1. über eine Förderung von Mindestlöhnen in Gesamtarbeitsverträgen.
Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die staatlichen Vorsorgeeinrichtungen Präsentation des Projekts des Staatsrats vom 3. Dezember 2008.
1 Öffentlich geförderte Beschäftigung Veranstaltung der Ratsfraktion und des Stadtverbandes DIE LINKE. Halle am 1. November 2007 Bundesprogramm Kommunal-Kombi.
Faktenblatt Finanzausgleich 2014
Inhalt Die Forderung der Initiative Die heutige Situation Erfolgreiche SNB – starke Schweiz Folgen der Gold-Initiative Vier Gründe für ein NEIN Breite.
Sanfte Mobilität im Naturpark Weissensee … Franz Schier
Altersvorsorge 2020 "konkret"
Informations- und Diskussionsveranstaltung Centrum für Familienwissenschaften/Erziehungsdepartement Kanton Basel-Stadt, 18. November 2013 Kinderbetreuung.
Regionale Leitzentrale Verkehrsraum Zürich Kurzübersicht
Bildungszentrum für Technik Frauenfeld Resultate der Volksabstimmung vom
Ausgangslage Abstimmungen am 8. März 2015 Initiative «Energie- statt Mehrwertsteuer» Initiative «Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen»
Bundeskanzlei BK Sektion Politische Rechte Mehrwert von Vote électronique in der Schweiz Salzburg, 22. Februar 2007.
Bauwirtschaftskonferenz 2014 ***Herzlich Willkommen***
Abstimmung vom 8. März 2015 «Energie-Steuer NEIN».
JA zum Radio- und TV-Gesetz Abstimmung vom 14. Juni 2015.
Agenda Individuelle Prämienverbilligung - Instrument des Krankenversicherungsgesetzes Entwicklung der Krankenkassenprämien Entwicklung der ausbezahlten.
Schwarze Null statt Investitionen in die Zukunft? Zur Entwicklung der Gemeindefinanzen Stand: Juni 2015 ver.di Bundesvorstand Bereich Wirtschaftspolitik.
Die Vorlage: Darum geht es. 35-jähriger Gotthard-Strassentunnel muss saniert werden Beschluss Bundesrat und Parlament: Sanierung mit Bau einer zweiten.
© economiesuisse Verkehrsinfrastrukturen Die verworrene Verkehrsfinanzierung muss transparent werden Keine weitere Querfinanzierung zwischen den Verkehrsträgern.
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Berufliche Vorsorge: Anpassung des Mindestumwandlungssatzes Volksabstimmung.
Politik Einführung Wer macht Politik Wie macht man.
Repetitorium Öffentliches Recht FS 20121Prof. Dr. Markus Schefer Repe Öffentliches Recht FS 2012 Prof. Dr. Markus Schefer.
Raubzug auf die Bundeskasse 100-prozentige und sofortige Zweckbindung der Mineralölsteuer Milchkuh-Initiative 5. Juni 2016 Nein.
Kirchensteuerinitiative Auswirkungen auf die Kirchgemeinden und Pfarreien Synodalrat Dr. iur. Benno Schnüriger, Präsident Synodenstamm.
Schweizer Frühling Liberec, den 27. März 2013 Die direktdemokratischen Instrumente und ihre Wirkungsweise in der Schweiz Dr. Corsin Bisaz c2d-center for.
Eidgenössische Volksabstimmung vom 24. November 2013 JA zur Änderung des Nationalstrassenabgabe- gesetzes (NSAG) Auswirkungen auf die einzelnen Kantone.
Eidgenössische Volksabstimmung vom 24. November 2013 JA zur Änderung des Nationalstrassenabgabe- gesetzes (NSAG)
Die Steuer-AHV-Vorlage (STAF) aus Sicht SP-Delegation (WAK)
 Präsentation transkript:

Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov Änderung vom 22. März 2013 des Bundesgesetzes über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen (Nationalstrassenabgabegesetz, NSAG) Diese Abstimmung erfolgt aufgrund eines erfolgreichen Referendums gegen die betreffende Gesetzesänderung zur Erhöhung des Preises der Autobahnvignette von Fr auf Fr (+ 150%!). Die DV der EDU-CH hat eine direkte Unterstützung dieses Referendums abgelehnt. Bundesrat und Parlament wollen mittelgrosse Städte sowie Berg- und Randregionen besser an das Nationalstrassennetz anbinden. Sie haben zu diesem Zweck entschieden, mit dem sogenannten neuen Netzbeschluss rund 400 Kilometer kantonaler Strassen in das Nationalstrassennetz aufzunehmen. Der Bund übernimmt auf diesen Strassen ausserdem wichtige Umfahrungsprojekte. Zudem soll das Nationalstrassennetz mit zwei neuen Abschnitten in Morges/Lausanne und im Zürcher Glatttal ergänzt werden. Um die Kosten zu decken, die sich aus der Übernahme der kantonalen Strassen ergeben, hat das Parlament den Preis für die Autobahnvignette von 40 auf 100 Franken pro Jahr erhöht.

Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov Änderung vom 22. März 2013 des Bundesgesetzes über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen (Nationalstrassenabgabegesetz, NSAG) Um die Kosten zu decken, die sich aus der Übernahme der kantonalen Strassen ergeben, hat das Parlament den Preis für die Autobahnvignette von 40 auf 100 Franken pro Jahr erhöht. Darüber hinaus hat es eine Zweimonatsvignette für 40 Franken geschaffen.

Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov Änderung vom 22. März 2013 des Bundesgesetzes über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen (Nationalstrassenabgabegesetz, NSAG) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 18. Januar 2012, beschliesst: I Das Nationalstrassenabgabegesetz vom 19. März 2010 wird wie folgt geändert: Art. 2 Geltungsbereich Die Abgabe wird für die Benützung von Nationalstrassen erster und zweiter Klasse gemäss Netzbeschluss vom 10. Dezember 2012 über das Nationalstrassennetz (abgabepflichtige Nationalstrassen) erhoben. Art. 6 Abgabebetrag und Rückerstattung 1 Die Abgabe beträgt für: a. ein Jahr 100 Franken; b. zwei Monate 40 Franken. 2 Die Abgabe wird nicht zurückerstattet.

Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov Änderung vom 22. März 2013 des Bundesgesetzes über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen (Nationalstrassenabgabegesetz, NSAG) Art. 7 Abs. 1, 4 Einleitungssatz und 5 1 Die Abgabe ist durch den Kauf einer Jahres- oder Zweimonatsvignette (Vignette) zu entrichten. 4 Sie ist entwertet und somit nicht mehr gültig, wenn sie: 5 Die Zweimonatsvignette ist zudem nicht gültig, wenn sie ungelocht ist oder nicht von einer ermächtigten Stelle gelocht wurde. Art. 8 Geltungsdauer und Abgabe 1 Die Jahresvignette berechtigt zur Benützung von abgabepflichtigen Nationalstrassen vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres. 2 Die Zweimonatsvignette berechtigt zur Benützung von abgabepflichtigen Nationalstrassen für zwei Monate zwischen dem 1. Dezember des Vorjahres und dem 30. Januar des Folgejahres. 3 Die Vignetten dürfen ab dem 1. Dezember des Vorjahres bis zum 30. November des laufenden Kalenderjahres abgegeben werden.

Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov Änderung vom 22. März 2013 des Bundesgesetzes über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen (Nationalstrassenabgabegesetz, NSAG) Art. 8a Zweimonatsvignette 1 Die in Artikel 8 Absatz 2 vorgesehene Dauer der Zweimonatsvignette beginnt mit dem auf der Vignette gelochten Tag und endet an demjenigen Tag des übernächsten Monats, der durch seine Zahl dem gelochten Tag entspricht. Fehlt ein solcher Tag im übernächsten Monat, so endet die Dauer am letzten Tag dieses Monats. Der gelochte Tag muss zwischen dem 1. Dezember des Vorjahres und dem 30. November des laufenden Jahres liegen. 2 Die Zweimonatsvignette muss beim Verkauf gelocht werden. Zur Lochung ermächtigt sind: a. die Eidgenössische Zollverwaltung (Zollverwaltung); b. die Kantone; c. die nach Artikel 18 Absatz 4 mit der Erhebung der Abgabe beauftragten Dritten.

Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov Änderung vom 22. März 2013 des Bundesgesetzes über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen (Nationalstrassenabgabegesetz, NSAG) Art. 9 Abs. 1 erster Satz 1 Die Zollverwaltung gibt die Vignette heraus. … Art. 14 Abs. 1 1 Wer entgegen den Artikeln 3–5 und 7–8a vorsätzlich oder fahrlässig mit einem Fahrzeug eine abgabepflichtige Nationalstrasse benützt oder die Vignette vorschriftswidrig verwendet, wird mit einer Busse von 200 Franken bestraft. II Übergangsbestimmung zur Änderung vom 22. März 2013 Die Vignette gemäss bisherigem Recht ist bis zum 31. Januar des auf das Inkrafttreten dieser Änderung folgenden Jahres gültig. III 1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum. 2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten. 3 Er setzt dieses Gesetz in Kraft, wenn: a. der Netzbeschluss vom 10. Dezember 2012 in Kraft getreten ist; und b. die Rückstellung der zweckgebundenen Mittel in der Spezialfinanzierung Strassenverkehr unter den Betrag von einer Milliarde fällt. Nationalrat, 22. März 2013 Ständerat, 22. März 2013.

Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov Änderung vom 22. März 2013 des Bundesgesetzes über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen (Nationalstrassenabgabegesetz, NSAG) Der Netzbeschluss des Parlaments umfasst die Uebernahme von kantonalen Strassen durch den Bund:

Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov Änderung vom 22. März 2013 des Bundesgesetzes über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen (Nationalstrassenabgabegesetz, NSAG) Was beinhaltet der Netzbeschluss? Dieser umfasst die Erweiterung des Nationalstrassennetzes durch Kantonsstrassen, unter anderem die Autobahn Zürcher Oberland, die Strecken Bern–Biel, Aarau–Aarau Ost, St. Gallen– Appenzell, Bellinzona–Locarno, Delsberg–Hagnau bei Basel, Pratteln– Sissach und die Julierpass-Strasse. Der Bund übernimmt auch die geplanten Umfahrungen von La Chaux-de-Fonds, Le Locle und Näfels. Zudem soll die Planung für den Bau der zwei Netzergänzungen in Morges/Lausanne und im Zürcher Glatttal fortgesetzt werden. Für Betrieb, Unterhalt und Ausbau der zusätzlichen Strassen rechnet der Bund mit Mehrkosten von rund 300 Millionen Franken pro Jahr. Um die Finanzierung zu sichern, hat das Parlament den Netzbeschluss an die Preiserhöhung der Autobahnvignette gekoppelt.

Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov Änderung vom 22. März 2013 des Bundesgesetzes über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen (Nationalstrassenabgabegesetz, NSAG) Der neue Netzbeschluss tritt nur in Kraft, wenn die Erhöhung des Vignettenpreises vom Volk angenommen wird. Die beiden Vorlagen sind rechtlich miteinander verknüpft. Ohne die Erhöhung entfällt somit die Übernahme der rund 400 Kilometer Strassen und der Umfahrungsprojekte. Zudem könnte die Planung für die neuen Nationalstrassenabschnitte nicht fortgesetzt werden. Gegen die Änderung des Vignettenpreises, die im Nationalstrassenabgabegesetz verankert ist, wurde das Referendum ergriffen. Kritisiert wird vor allem die Erhöhung des Preises für die Jahresvignette auf 100 Franken.

Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov Änderung vom 22. März 2013 des Bundesgesetzes über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen (Nationalstrassenabgabegesetz, NSAG) Erläuterungen: Die Autobahnvignette ist eine (Zwangs-) Abgabe für die Benützung der vom Bund finanzierten Nationalstrassen. Seit deren Einführung beträgt der Preis für diese Jahres-Benützungspauschale Fr. 40.-, was im Vergleich zu den Autobahngebühren z.B. in Frankreich oder Italien sehr günstig ist. Die für den Nationalstrassenbau und -Unterhalt nötigen finanziellen Mittel werden u.a. mit den Treibstoffzollzuschlägen zu Lasten des Strassenverkehrs erhoben und reichen bei entsprechender Planung für die nötigen Investitionen und den Unterhalt. In den letzten Jahren wurden zunehmend grössere Anteile der Strassenabgaben für den öffentlichen Verkehr umgeleitet. Bis zu einem gewissen Grad ist dies vertretbar, weil vor allem die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene die Strassen entlastet. Die Erhöhung des Preises für die Autobahnvignette auf Fr. ist in der Vorlage nicht eindeutig für Bau und Unterhalt der Strassen zweckbestimmt.

Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov Änderung vom 22. März 2013 des Bundesgesetzes über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen (Nationalstrassenabgabegesetz, NSAG) Anmerkungen: Die Kantone werden durch die Uebernahme der Strassen durch den Bund um ca. 200 – 300 Mio Franken pro Jahr entlastet, was einen angemessenen finanziellen Ausgleich zwischen Bund und Kantonen möglich machen sollte. Dieser ist jedoch im Netzbeschluss nicht im eigentlich notwendigen Mass realisiert. Bevor weitere Auto-Millionen abgezapft werden, sollte ein Verkehrskonzept erstellt werden, welches den öffentlichen Verkehr und insbesondere die Bahn zu einem höheren Eigenfinanzierungsgrad bringt und fragwürdige nice-to-have Ausbauprojekte bei der Bahn seriös überprüft werden.

Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov Änderung vom 22. März 2013 des Bundesgesetzes über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen (Nationalstrassenabgabegesetz, NSAG)

Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov Änderung vom 22. März 2013 des Bundesgesetzes über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen (Nationalstrassenabgabegesetz, NSAG) Geplante Erhöhungen von Verkehrsausgaben und – Einnahmen: Erhöhung des jährlichen Investitionsvolumens für Strassenbau und – unterhalt beim Bund von 3,8 auf 4,8 Mia Franken mit Schaffung eines neuen, in der Verfassung verankerten unbefristeten Fonds. Erhöhung des Treibstoffzollzuschlages um ca Rp./L zur Kompensation der Ausfälle wegen sparsamerer Autos. Neue Steuer auf Elektrofahrzeugen von ca. Fr /Jahr ab ca Erträge der Autoimportsteuern von ca Mio/Jahr aus der allg. Bundeskasse in den neuen Strassenfond Effizienzgewinn von ca. 200 Mio pro Jahr beim Ausbau und Unterhalt der Strassen durch den Bund

Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov Änderung vom 22. März 2013 des Bundesgesetzes über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen (Nationalstrassenabgabegesetz, NSAG) Achtung: Fonds sind separate (automatische) Finanztöpfe ausserhalb der ordentlichen Rechnung des Bundes, sie entziehen sich der Schuldenbremse (AHV/IV-Fonds, FinöV-Fonds, Infrastrukturfond, neuer Strassenfond! Siehe auch: Eidgenössische Volksinitiative 'Strassengelder gehören der Strasse', Dokumentation DV EDU-CH

Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» 3. Änderung vom 22. März 2013 des Bundesgesetzes über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen. (Preiserhöhung der Autobahnvignette von 40.auf 100.Franken): Pro-Argumente des Bundesrates: Gute Verkehrsverbindungen seien wichtig für die Schweiz. Der Bundesrat wolle darum das Nationalstrassennetz mit Strecken erweitern, die in den vergangenen Jahrzehnten nationale Bedeutung erlangt haben. Viele Regionen können so besser erschlossen werden. Dies sei jedoch rechtlich an die Erhöhung des Vignettenpreises gekoppelt. Medienmitteilung vom 12. Oktober 2013 Unter der Leitung ihres Präsidenten Hans Moser fassten die rund 50 Delegierten der EDU Schweiz am 12. Oktober 2013 in Uster (Stiftung Wagerenhof) ihre Parolen für die Volksabstimmung vom 24. November 2013:

Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» 3. Änderung vom 22. März 2013 des Bundesgesetzes über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen. (Preiserhöhung der Autobahnvignette von 40.auf 100.Franken): (kontra) NR Walter Wobmann, SVP SO: Auslöser sei der sogenannte Netzbeschluss. 378 Kilometern Strassen sollen an den Bund gehen. Für den Unterhalt und teilweise Ausbau brauche der Bund Geld. Daher die Idee, die Autobahnvignette zu erhöhen. Innerhalb dreier Monate kam das Referendum mit über gesammelten Unterschriften zustande. Eine Erhöhung von 150 Prozent sei eine unverschämte Preiserhöhung. Der Bund nehme den motorisierten Strassenbenutzern jedes Jahr um die 10 Mrd. Franken an Steuern, Gebühren und Abgaben ab. Davon würden 70 Prozent in die Bundeskasse oder zur defizitären Bahn fliessen. Abgaben auf Vorrat sei abzulehnen, den Schiene und Strasse verfügen nicht über gleich lange Spiesse. Zudem sei das Geld aus der Vignettenpreiserhöhung bereits verplant, daher sei diese Vorlage eine Mogelpackung. Es gebe keine Garantie, dass die frei gewordenen Mittel in Strassenprojekte fliessen werden. Auch werden die Ausländer bevorzugt, denn sie können eine 2-Monatsvignette für 40 Franken kaufen. Medienmitteilung vom 12. Oktober 2013 Unter der Leitung ihres Präsidenten Hans Moser fassten die rund 50 Delegierten der EDU Schweiz am 12. Oktober 2013 in Uster (Stiftung Wagerenhof) ihre Parolen für die Volksabstimmung vom 24. November 2013: Die Delegierten entschieden sich mit 1 Ja, 47 Nein und 4 Enthaltungen für die Nein-Parole.