Akademischen Mittelbau Andreas Gepp: Beförderungen im Akademischen Mittelbau A 14 A 15 Informationsveranstaltung am 26.11.2008
Übersicht: Rechtsgrundlagen Kriterienkatalog Verfahren Zeitablauf Statistik Generelle Anmerkungen Einzelanmerkungen
1. Rechtsgrundlagen: § 10 Landesbeamtengesetz: - Eignung - Befähigung - fachliche Leistung konkretisiert durch Kriterienkatalog vom 18.01.1984 i.d.F.v. 01.09.2003
2. Kriterienkatalog: 2x am Verwaltungsgericht Mainz bestätigt = Beurteilungsrichtlinien = Verwaltungsvorschriften Beförderung erfolgt von Amts wegen wg. Fürsorge Grds. sind alle Beamte jährlich zu bewerten
3. Verfahren: „Einschätzung“ durch Vorgesetzte auf Dienstweg zur Stellungnahme des Dekans an den Präsidenten zur Entscheidung Personalabteilung nimmt Schlüssigkeitsprüfung vor Ziel: - Einhaltung der Bewertungsmaßstäbe - keine Überbewertung - keine fehlerhafte Subsumtion - Vergleichbarkeit herstellen
4. Zeitablauf (1): Ermittlung der Beförderungsmöglichkeiten (Stellenwechsel, Pensionierung) Dezember: Anschreiben an Dekane, Frist Ende Februar mündliche Anfragen von Vorgesetzten, Beratung durch Frau Weber, Tel.: 22668 Antragseingang über Dekan, u.U. vorab per Mail an Frau Weber u.U. Rückfragen, über Dekan
4. Zeitablauf (2): ab 15.03.: inhaltliche Prüfung in der Abteilung Personal - 4 Personen beurteilen unabhängig - Gesamtkonferenz bei wesentlichen Abweichungen - Ergebnis: eindeutiger Punktwert Erstellung eines Rankings Vorschlag für Beförderungen Beteiligung: Frauenbeauftragte, evtl. Vertrauensperson der Schwer- behinderten Entscheidung Präsident über Beförderungen
4. Zeitablauf (3): Abteilung Personal: - Absagen an Nichtbeförderte / spätestens am 02.05. - Erstellung der Urkunde - Terminvorbereitung 18.05.: Aushändigung der Urkunden (Wirkung zum 01.05.)
Geisteswissenschaften 5. Statistik: Verteilung Naturwissenschaften Geisteswissenschaften (FB 04,08-10) (FB 01-03, 05-07,11) Ist-Besetzung A13-15: 73 Personen (55%) 60 Personen (45%) Beförderungen 2006-2008: 16 Personen (50%) 16 Personen (50%) 2003-2008: 31 Personen (60%) 20 Personen (40%)
6. Generelle Anmerkungen: Antrag ist maßgebend, nicht mündl. Kommentar; kein FB-internes Ranking Anlagen vollständig vorlegen z.B. - Publikationsliste - „Kongressliste“
7. Einzelanmerkungen (1): Ziffer 1: Muster-Zeitschiene bei A13 - Hochschulexamen - 3,5 Jahre einschlägige hauptberufliche Tätigkeit + Promotion (kumulativ) - Ernennung Akad. Rat z. A. - Probezeit (0 – 1 – 3 Jahre) - Anstellung (Wegfall z.A.) - mindestens zweijährige Tätigkeit
7. Einzelanmerkungen (2): Ziffer 2: - Anrechnung von Vorzeiten bei A13 - in vollem Umfang - zur Hälfte - jedes volle Jahr = 1 Punkt - Anrechnung max. bis zur Hälfte der Leistungspunkte gem. Ziff. 5; Aufrundung
7. Einzelanmerkungen (3): Ziffer 3: 3. Zusatzpunkt nicht in allen Fällen („besondere Begründung“, Ausnahmecharakter) z.B.: Auszeichnungen Ziffer 4: Öffnungsklausel - „in besonderen Fällen“, Ausnahmecharakter - Wartezeit beachten, keine Schnellläufer!
7. Einzelanmerkungen (4): Ziffer 5.5: nicht interdisziplinäres Handeln, sondern deutlich abgehobenes Sonderwissen Ziffer 5.6: z.B. Einladungen, Vorträge Ziffer 5.7: Orientierung an HBFG: 200.000,-- Euro