Zürich, 28. Mai 2013.

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 Präsentation transkript:

Zürich, 28. Mai 2013

Kollektive Anlageprodukte Anlagegruppen von Anlagestiftungen KGAST-Anlagestiftungen bieten den Pensionskassen seit mehr als 40 Jahren bewährte kollektive Anlageprodukte. Der Fokus der Anlagestiftungen liegt auf Werterhaltung und auf langfristiger Renditeoptimierung. Unseren Anlegern ermöglichen wir: Kostengünstige Lösungen Mitsprache bei den Vermögensanlagen Transparenz in der Anlagetätigkeit Die in der KGAST zusammengeschlossenen 31 Anlagestiftungen verwalten Vermögenswerte von rund CHF 91 Milliarden (31.3.2013). Das sind über 10 Prozent der im Rahmen der beruflichen Vorsorge angesparten Gelder. Initiative gegen die Abzockerei und Pensionskassen – Diskussions-Anlass Vorsorgeforum vom 28. Mai 2013 1

Anlagestiftungen bieten Mitwirkungsrechte Die Interessen unserer Anleger stehen im Vordergrund. Deshalb bieten wir Pensionskassen umfassende Mitwirkungsrechte. Das oberste Organ der Anlagestiftungen, die Anlegerversammlung, bietet allen beteiligten Pensionskassen die Möglichkeit, direkten Einfluss auszuüben. Die Anlegerversammlung hat das Recht, die Mehrheit der Stiftungsräte einzusetzen. So ist eine umfassende Kontrolle der Geschäftsführung und der Vermögensverwaltung durch die Anleger jederzeit gewährleistet. Initiative gegen die Abzockerei und Pensionskassen – Diskussions-Anlass Vorsorgeforum vom 28. Mai 2013 2

Mitwirkungsrechte Stimmrechtswahrnehmung Anlagestiftungen stimmen heute bereits im Interesse der Anleger ab Bei direkten Anlagen Indirekt über Fonds (Stimmempfehlung / Stimmpräferenz) Es bestehen verschiedene Hauptmodelle: Meinungsbildung auf Stufe Pensionskasse Avadis, UBS, Zürich Meinungsbildung innerhalb des Stiftungsrates (der Anlagestiftung) Tellco, Bâloise, CSA, … An die Anlagestiftung delegiert (Geschäftsführung, Proxy Manager, Stimmrechtskomitee etc.) Swisscanto, AWI, IST, … Initiative gegen die Abzockerei und Pensionskassen – Diskussions-Anlass Vorsorgeforum vom 28. Mai 2013 3

Stimmrechtswahrnehmung Problem Master-Feeder Anlagestiftungen investieren zwecks Steueroptimierung oft über Master-Feeder Konstruktionen KAG Art. 23 Abs. 1 lautet: „Die mit den Anlagen verbundenen Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte sind unabhängig und ausschliesslich im Interesse der Anlegerinnen und Anleger auszuüben“. Anlagefonds Aktien Schweiz Anlagegruppe In der Schweiz domizilierte, steuerbefreite Vorsorge-einrichtung * * Keine Stempelabgabepflicht bei Investments über Anlagefonds Wertschriften-anlagen Initiative gegen die Abzockerei und Pensionskassen – Diskussions-Anlass Vorsorgeforum vom 28. Mai 2013 4

Umsetzung Initiative Fragestellungen und Knackpunkte Meinungsbildung auf welcher Stufe? Delegierbar? Stimmenzwang oder bewusste Enthaltung möglich? Was heisst „im Interesse der Anleger“? Anwendungsbereich: Zwischen 20 und 300 Generalversammlungen p.a. Kollektive Anlagen? Allenfalls unterschiedliche Regelung für Anlagefonds und Anlagestiftungen? Zusätzliche Kosten (ja nach Verordnungsentwurf von „akzeptabel“ bis hoch)! Technische Umsetzung: Splitting möglich? Einfache Handhabung nötig! Geringe Zusatzkosten wünschenswert. Initiative gegen die Abzockerei und Pensionskassen – Diskussions-Anlass Vorsorgeforum vom 28. Mai 2013 6

Umsetzung Initiative Anlagestiftungen bieten Lösungen Aufgrund Mitwirkungsgedanke proaktive Lösungssuche seitens KGAST Enge Kontakte zu Ethos und SWIPRA In Absprache mit ASIP News unter: www.kgast.ch Initiative gegen die Abzockerei und Pensionskassen – Diskussions-Anlass Vorsorgeforum vom 28. Mai 2013 7