16.02.2014| Folie 1. 16.02.2014| Folie 2 Umweltbundesamt - Die Koordinierungsstelle für Umweltinformationen Umsetzung der Aarhus Konvention in Österreich.

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Umweltbundesamt - Die Koordinierungsstelle für Umweltinformationen
 Präsentation transkript:

| Folie 1

| Folie 2 Umweltbundesamt - Die Koordinierungsstelle für Umweltinformationen Umsetzung der Aarhus Konvention in Österreich Wiener Rathaus 24. Juni 2005 Hans-Jörg Krammer Rudolf Legat

| Folie 3 Umweltinformation - Rechtliche Grundlagen Verpflichtungen über den Zugang zu Umweltinformationen aus der Aarhus Konvention der UN ECE (mit 16 notwendigen Ratifikationen am in Kraft getreten) Umweltinformationsrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft 2003/4/EG Umweltinformationsgesetz, BGBL. Nr. 495/1993, idF der UIG-Novelle 2004, BGBl. I Nr. 6/2005

| Folie 4 Aarhus Konvention Die erste Säule räumt jedem ein Recht auf Zugang zu Umweltinformationen (Art. 4 und 5) ein. Die zweite Säule spricht jedem ein Recht auf Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten (Art. 6, 7 und 8) zu. Die dritte Säule gewährleistet jedem ein Recht auf Zugang zu den Gerichten in Umweltangelegenheiten (Art. 9). Die Aarhus-Konvention bedeutet einen wichtigen Schritt zu mehr Umweltdemokratie in Europa Gibt der Öffentlichkeit mehr Möglichkeiten, die Umweltsituation aktiv mitzugestalten. Ein ausreichender Zugang zu Informationen ist die Voraussetzung für effektive Beteiligung der Öffentlichkeit an Umweltentscheidungsverfahren

| Folie 5 Das neue Umweltinformationsgesetz UIG erweiterter Umweltinformationsbegriff aktive Umweltinformation (über elektronische Medien!) Nutzung des Internets als modernes, schnelles und demokratisches Medium Neufassung des Behördenbegriffes (Informationspflichtige Stelle, Mitwirkung der BVB) Verkürzte Fristen (nur mehr ein Monat) Verbesserte Rechtsdurchsetzung Einrichtung der Koordinierungsstelle für Umweltinformationen im Umweltbundesamt

| Folie 6 Koordinierungsstelle Umweltinformationen - § 10 UIG Das Umweltbundesamt führt eine Koordinierungsstelle mit der Aufgabe, den Informationsaustausch zwischen den informationspflichtigen Stellen zu unterstützen und geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, um den Zugang zu Umweltinformationen zu erleichtern und eine hohe Qualität der Umweltinformationen sicher zu stellen.

| Folie 7 Die Koordinierungsstelle für Umwelt- informationen im Umweltbundesamt Ziel einfachen Zugang zu Umwelt- informationen für jedermann sicherstellen durch Liste von informationspflichtigen Stellen Sicherstellung des Informationsaustausches zwischen diesen Stellen Unterstützung bei aktiver Verbreitung (Internet-Portale) Sicherung der hohen Qualität einer möglichst guten Vergleichbarkeit

| Folie 8 Aktive Verbreitung von Umweltinformationen - § 9 UIG Der Wortlaut völkerrechtlicher Verträge, …gemeinschaftliche und sonstige Rechtsvorschriften über die Umwelt …; Politiken, Pläne und Programme mit Bezug zur Umwelt; Berichte über die Fortschritte bei der Umsetzung dieser Punkte; Umweltkontrollberichte z. B. gemäß § 3 des UKG; Daten aus der Überwachung von Tätigkeiten, die sich auf die Umwelt auswirken oder wahrscheinlich auswirken; Genehmigungen, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben, und Umweltvereinbarungen (oder Hinweis auf Fundstelle) Umweltverträglichkeitsprüfungen und Risikobewertungen betreffend die Umweltbestandteile (oder Hinweis auf Fundstelle)

| Folie 9 Mindestanforderungen für den passiven Informationszugang - § 2 UIG den Zustand der Umwelt, ihrer einzelnen Bestandteile (dazu gehören neben den Elementen auch Lebensräume sowie die Artenvielfalt) und deren Wechselwirkungen die (potentiell) auf die Umwelt einwirkenden Faktoren (z.B. Energie, Lärm, Emissionen) Maßnahmen wie politische Konzepte, Gesetze, Pläne, Programme, Verwaltungsakte, Umweltvereinbarungen und Tätigkeiten mit Auswirkungen auf die Umwelt sowie die Berichte über Umsetzung des Umweltrechts Informationen über Auswirkungen der Umweltbestandteile bzw. der sie beeinflussenden Faktoren auf die menschliche Gesundheit und Sicherheit oder Bauwerke umweltschützende oder sonst umweltrelevante Maßnahmen oder Tätigkeiten inklusive der ihnen zugrunde liegenden Analysen sowie Berichte zur Umsetzung umweltrechtlicher Vorschriften

| Folie 10 Arbeitsprogramm der Koordinierungsstelle I Liste von Informationspflichtigen Stellen Im Zusammenhang mit den aktiven Informationspflichten ist ein besonderes Augenmerk auf die Erfassung der infor- mationspflichtigen Stellen, ihre Zusammenarbeit und die Zuständigkeitsverteilung zu legen. Als informationspflichtige Stellen gelten sämtliche Stellen der öffentlichen Verwaltung (Bund, Länder und Gemeinden), dies ist unabhängig davon ob es sich um Umweltbehörden handelt. Auch Private, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, oder die im mehrheitlichen Eigentum von Gebietskörperschaften stehen, sind informationspflichtige Stellen. Die Startliste der informationspflichtigen Stellen ist in Ausarbeitung. Sie umfasst vorerst alle Behörden der staatlichen Verwaltung. In einem weiteren Schritt werden Betriebe die der Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes, der Länder und Gemeinden unterliegen bzw. Betriebe, die im mehrheitlichen Eigentum der öffentlichen Hand sind, hinzugefügt.

| Folie 11 Arbeitsprogramm der Koordinierungsstelle II Unterstützung einheitlicher Strukturen für aktiv zu verbreitende Informationen leicht zugänglich, leicht auffindbar systematisch aufgebaut verständlich, vergleichbar, aktuell für den passiven Informationszugang gem. § 2 UIG für die Qualität von Umweltinformationen Aktualität, Exaktheit, Vergleichbarkeit von UI sicherstellen

| Folie 12 Arbeitsprogramm der Koordinierungsstelle III Erleichterung des Informationszuganges (einheitl. Strukturen, E-Government, Internet) die Benennung von Auskunftspersonen und Informationsstellen die Veröffentlichung von Verzeichnissen von verfügbaren Informationen die Einrichtung öffentlich zugänglicher Informations- netze und Datenbanken die Veröffentlichung von behördlichen Zuständigkeiten

| Folie 13 Arbeitsprogramm der Koordinierungsstelle IV Unterstützung des Informationsaustausches zw. iS durch Nutzung der bestehenden E-Government Einrichtungen. Dazu wird die bereits bestehende E-Government Organisation genutzt und auf die bestehenden Strukturen für die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Gemeinden, Städten und der Wirtschaft zurückgegriffen. Beginnend mit Kontakten zum E-Government Arbeitskreis der Länder wird in weiterer Folge die Stabstelle für die Strategie für Informations- und Kommunikations- technologien (IKT) des Bundes eingebunden. Das im Bereich E-Government neue Projekt Umweltinformation gemäß UIG wird dann im Rahmen einer Arbeitssitzung in den E-Cooperation Board eingebracht werden.

| Folie 14 Arbeitsprogramm der Koordinierungsstelle V Fortschrittsberichte (Kommission, Bund und Länder) Über die Arbeitsweise der Koordinierungsstelle für Umweltinformationen wird jährlich ein Fortschrittsbericht erstellt. Dieser wird gleichzeitig alle notwendigen Informationen zur Erfüllung der geplanten Berichtspflicht über die EU-Richtlinie 2003/4/EG über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen liefern.

| Folie 15 Strukturierter Zugang zu Informationen durch Themenklassifikation In der EU Richtlinie 2003/4/EG werden Umwelt- informationen mit Hilfe von thematischen und funktionalen Kategorien beschrieben. Die Themengliederung soll: möglichst einfach und damit dem Laien-Nutzer einen schnellen und einfachen Einstieg in das jeweilige Thema bieten, gut an die Bedürfnisse der Nutzer (Informationsgewinnung) und der Informationsanbieter (Strukturierung und Gliederung des eigenen Angebots) angepasst werden können, und sich an der in der EU Richtlinie 2003/4/EG benutzten Definition des Begriffs Umweltinformation und den dort festgelegten Kriterien zur Bereitstellung von Umwelt- informationen orientieren.

| Folie 16 Themenbezogene Kategorien (beispielhafte Auswahl) Kurzbezeichner (Portaloberfläche) Langbezeichner (Tooltipp) Erläuterung (Hilfetext) 1AbfallAbfall, Entsorgung und Abfallwirtschaft Alle beweglichen Dinge, deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss, sowohl Abfälle zur Beseitigung wie auch Abfälle zur Verwertung. 2Boden Zustand und Veränderung des Bodens und Wechselwirkung mit anderen Umweltbestandteilen (Gewässerboden siehe Gewässer). 3EnergieEnergie und EnergietechnikRessourcenökonomie der Energiebedarfsdeckung, insbesondere Ressourcennutzung und Ressourcenschonung. 4ChemikalienChemikalien und GefahrstoffeVom Menschen in die Umwelt gebrachte chemische Stoffe. 5Forstwirtschaft Wirtschaftliche Nutzung von Wäldern. 6Gentechnik Gentechnisch veränderter Organismen und Viren in der Umwelt, sowie Methoden und Anwendungsgebiete. 7GeologieGeologie und BergbauUmweltaspekte der Gewinnung mineralischer Ressourcen (Bergbau). 8GesundheitGesundheit, WohnhygieneUmwelt und Gesundheit, Nahrungsmittelkontamination, Wohnhygiene. 9Landwirtschaft Landbau zur Pflanzen- und Tierproduktion (aber: Waldbau siehe Forstwirtschaft). 10Lärm&ErschütterungenLärm, Lärmschutz, Erschütterungen Lärm (Schallemissionen und Immissionen) und Erschütterungen. 11Luft&KlimaAtmosphäre, Klimawandel, Klimaschutz Atmosphäre, Luftgüte, Klimawandel, Klimaschutz

| Folie 17 Funktionale Klassifikation Kurzbezeichner (Portaloberfläche) Langbezeichner (Tooltip) Beschreibung (Hilfeseiten) 1RechtlichesRechtsvorschriften, Verwaltungsvorschriften, Verträge, Vereinbarungen, Genehmigungen, Normen (Rechtsakte) Rechtsakte der EU, des Bundes, der Länder und der Kommunen über die Umwelt bzw. mit Bezug zur Umwelt. Umweltrelevante Genehmigungen, Zulassungsentscheidungen und Umweltvereinbarungen, auch technische Vorschriften und Normen. 2Konzeptionelles/ Programme Konzepte, Pläne, Programme, Projekte Wortlaut bzw. Informationen zu politischen Konzepten, Plänen, und Programmen, einschließlich Förderprogramme, Projekte, und Pilotvorhaben 3StatusberichteStatus-, Umsetzungs- und Projektberichte Berichte und Bestandsaufnahmen über den Stand der Umsetzung von Rechtsvorschriften, Konzepten, Plänen, Programmen, Projekten und Pilotvorhaben. 4UmweltzustandBerichte und Veröffentlichungen zum Zustand der Umwelt Darstellungen der Qualität und der Belastung der Umwelt, inklusive regelmäßig erscheinender Umweltzustandsberichte. Dies beinhaltet auch interpretierte Daten und Karten. 5Daten/KartenDaten, Karten, MesswerteDaten oder Zusammenfassungen von Daten, die nicht interpretiert oder in Berichtsform vorliegen, sowie Karten, Luftbilder, Planzeichnungen und andere Geodaten. 6RisikobewertungenRisikobewertungen, UVPDarstellung und Bewertung des Umweltrisikos aufgrund planerischer und anderer Maßnahmen, Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP)

| Folie 18 Schlusswort Zeitgemäße und innovative Umweltinformation ist die Grundlage für Umweltbewusstseinsbildung, aktive Beteiligung der Bürger in Prozessen ein demokratiepolitischer Faktor. Das Umweltbundesamt als Koordinationsstelle für Umweltinformationen aber auch als berichtspflichtige Stelle wird seinen Beitrag dazu leisten.

| Folie 19 Quellen EU-Richtlinie 2003/4/EG Umweltinformationsgesetz UIG idF BGBL. I Nr.6/2005 UIG, Verlag Österreich, Mag. S. Schmied, BMLFUW, Wien, 2005 Umsetzung der Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG, Präsentation, Mag. S. Schmied, BMLFUW Publikationen und Materialien der Koordinierungsstelle UDK-GEIN im Niedersächsischen Umweltministerium

| Folie 20 Das KUI-Team Hans Jörg Krammer Umweltbundesamt, Siriusstrasse 3, 9020 Klagenfurt Internet: T: +43-(0) /20 F: +43-(0) /10 Rudolf Legat Umweltbundesamt, Spittelauer Lände 5, A-1090 Wien Internet: T: +43-(0) /5364 F: +43-(0) /5301

| Folie 21 Danke Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung ! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !