Selbstständige Schule

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Selbstständige Schule SV+ SBS SES Was ist drin? Wer entscheidet? Was ist zu diskutieren? Birgit Koch GPRLL 30.01.2013

Der Kontext: Worum geht es? 17 SV+ :Berufliche Schulen seit 7 Jahren; 2 extra Stellen, inzwischen wieder einkassiert, SOL-Pflicht, Q2E, GK vielfach abgeschafft 35 SBS seit 01.02.2012 mit großem Budget in Hessen 23 allg. bildende Schulen seit Mitte 2012 SES in Hessen seit Jan 2013: 16 allg. bildende und eine berufliche Schule Birgit Koch GPRLL 30.01.2013

SES: Ein schlechter Beginn Das HSchG schreibt ein Konzept der GK als Grundlage für die SK vor Dieses Konzept gab es nicht Intervention des HPRLL Absage des Starts der SES zum 1.2.12, deshalb erst Mitte 2012 begonnen Birgit Koch GPRLL 30.01.2013

Grundlage SES: §127 c HSchG „.. kann Schulen… gestattet werden, …bei der Stellenbewirtschaftung, Personalverwaltung, Sachmittelverwaltung sowie in der Unterrichtsorganisation und inhaltlichen Ausgestaltung des Unterrichts selbstständige Entscheidungen zu treffen. Abweichungen bei der Unterrichtsorganisation… bei der Bildung von Lerngruppen, bei Formen der äußeren Differenzierung, der Ausgestaltung der Leistungsnachweise sowie bei den Lehrplänen und Stundentafeln zulässig, sofern die Standards der Bildungsgänge eingehalten werden.“ Birgit Koch GPRLL 30.01.2013

SES - §127 d HSchG (7) Grundlage der Umwandlung ist eine Konzeption der GK (10) Die Konzeption nach Abs.7 ist den Zielvereinbarungen nach § 92 Abs.2, Satz 2 zugrunde zu legen (11) Die selbstständige Schule überprüft und bewertet jährlich ihre Arbeit auf der Grundlage ihrer Konzeption und ihres Schulprogramms mit Hilfe eines Qualitätsmangementsystems Mehrarbeit für das Kollegium Birgit Koch GPRLL 30.01.2013

SES - § 129 HSchG Die Schulkonferenz entscheidet über: 1. das Schulprogramm (§127b), die Antragstellung auf Umwandlung in eine selbstständige Schule (§127d,8) sowie die Antragstellung auf Umwandlung in eine rechtlich selbstständige berufliche Schule (§127e,2) und 9. den schuleigenen Haushalt im Rahmen der Richtlinien (§127a,2) Birgit Koch GPRLL 30.01.2013

SES / SBS tangiert Lehrerstellenzuweisung Pflichtstundenverordnung Zuständigkeitsverordnung Dienstordnung /Stundentafel / Klassengrößen bedingt 10%-Budgeterlass Schulbudget Personaldienstleister /Deregulierung Mehrarbeit Beteiligungsgremien !!!!!!!!! 7 Birgit Koch GPRLL 30.01.2013

Lehrerstellenzuweisung 2011 / 2012 (09.12.2011) „Mit diesem Erlass erhalten alle Schulen eine zusätzliche Versorgung von 0,25% über die Grundunterrichtsversorgung hinaus. Die selbstständigen Schulen erhalten mit diesem Erlassentwurf ab dem 01.02.2012 1,5% über die Grundunterrichtsversorgung hinaus.“ 2012 / 2013 (27.06.2012) „Mit diesem Erlass erhalten alle Schulen eine zusätzliche Versorgung von 1% über die Grundunterrichtsversorgung hinaus. Die selbstständigen Schulen erhalten 1,5% über die Grundunterrichtsversorgung hinaus ab dem 01.08.2012.“ 8 Birgit Koch GPRLL 30.01.2013 gew hessen referat tarif besoldung beamtenrecht Schuldenbremse Hessen verhindern - Für gute Bildung und einen handflungsfähigen Sozialstaat - Folien 8

Lehrerstellenzuweisung HKM bisher: Ziel bleibt es, dass alle Schulen bis zum Ende der Legislatur rechnerisch mit 105% versorgt werden Zwischenzeitlich scheint die Landesregierung allerdings davon abzurücken Konflikt bleibt auch, wer definiert, was 100% sind 9 Birgit Koch GPRLL 30.01.2013 gew hessen referat tarif besoldung beamtenrecht Schuldenbremse Hessen verhindern - Für gute Bildung und einen handflungsfähigen Sozialstaat - Folien 9

Pflichtstundenverordnung Abl. 7/12 §3 (5): „Die Schulleiterin oder der Schulleiter von selbstständigen Schulen (§§127c, 127d, 127e HSchG) kann die zusätzliche Grundunterrichtsversorgung ganz oder teilweise auf das zusätzliche Leiter- und Leitungsdeputat gemäß Abs. 3 übertragen.“   10 Birgit Koch GPRLL 30.01.2013 gew hessen referat tarif besoldung beamtenrecht Schuldenbremse Hessen verhindern - Für gute Bildung und einen handflungsfähigen Sozialstaat - Folien 10

ZuständigkeitsVO SL selbständiger Schulen haben folgende Befugnisse Beamte bis A 14 zu ernennen (Beförderung), für Beamte bis A 14 das Einverständnis zur Abordnung und Versetzung in ihren Geschäftsbereich zu erklären (gilt nicht für LiV und SL-Mitglieder) § 11 (2) Die Schulleiterinnen und Schulleiter der SES+SBS nach den §§ 127d und 127e des Schulgesetzes sind in ihrem Geschäftsbereich zuständig für die Anordnung oder Genehmigung von Dienstreisen und Reisen zur Aus- und Fortbildung. – beamtenrechtlich nur im GVBl. veröffentlicht 11 Birgit Koch GPRLL 30.01.2013 gew hessen referat tarif besoldung beamtenrecht Schuldenbremse Hessen verhindern - Für gute Bildung und einen handflungsfähigen Sozialstaat - Folien 11

Zuständigkeit – arbeitsrechtlich (Angestellte) SL selbständiger Schulen haben folgende Befugnisse: Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen in Entgeltgruppen 1 bis 14 TV-H - zur Beschäftigung von zusätzlichem Personal im pädagogischen Bereich und nicht lehrendem Personal zur Assistenz Anordnung von Überstunden und Mehrarbeit für Beschäftigte ihrer Schule im Rahmen des TV-H Abordnung von Beschäftigten ihrer Schule im Rahmen des TV-H nur im Staats- anzeiger 29/11 veröffentlicht 12 Birgit Koch GPRLL 30.01.2013 gew hessen referat tarif besoldung beamtenrecht Schuldebremse Hessen verhindern - Für gute Bildung und einen handflungsfähigen Sozialstaat - Folien 12

Zuständigkeiten - PR-Beteiligung => ungeklärt bei Abordnung / Versetzung im StSchA ist GPRLL zuständig mit SES und „Nicht-SES“ sieht HPVG den GPRLL vor, geht allerdings auch von Entscheidung des StSchA aus es ist davon auszugehen, dass sich VO-Geber darum keinen Kopf gemacht hat also aufpassen, dass PR beteiligt wird 13 Birgit Koch GPRLL 30.01.2013

Veränderung Stundentafel - Abl. 9/11 Kontingentstundentafel SK entscheidet über Abweichungen (gilt für alle Schulen) Weitergehende Befugnisse nach 127 c (1) können SES/SBS weitere Abweichungen vornehmen – dazu: Kooperationsvereinbarung mit StSchA muss ins Konzept der GK inhaltlich im HSchG nicht weiter definiert 14 Birgit Koch GPRLL 30.01.2013 gew hessen referat tarif besoldung beamtenrecht Schuldenbremse Hessen verhindern - Für gute Bildung und einen handflungsfähigen Sozialstaat - Folien 14

Klassengrößen ABl. 7/11 § 1: „Die Schulen können im Rahmen der ihnen zugewiesenen Wochenstunden und nach Maßgabe ihrer schulischen Konzeption von den Schülerhöchstzahlen nach Satz 1 abweichen.“ diese Regelung nicht explizit für SES aber für SES gilt: „Stellengewinne aus nicht geteilten Klassen“ können bei SES ‚kapitalisiert’ werden (PE HKM 01.12.2011) 15 Birgit Koch GPRLL 30.01.2013 gew hessen referat tarif besoldung beamtenrecht Schuldenbremse Hessen verhindern - Für gute Bildung und einen handflungsfähigen Sozialstaat - Folien 15

Haushalt 2012 Bestandteile und Zweckbindung werden vom HKM festgelegt nicht verausgabte Mittel können für max. 3 Jahre zu 100% einer Rücklage zugeführt werden – aber nur, wenn Gesamtbudget (also aller Schulen) nicht überschritten ist nach 3 Jahren fließt Rücklage an Landeshaushalt – Vorsicht: im 2. Jahr müssen erst alle Gelder aus 1. + 2. Jahr ausgegeben sein, bevor Rücklagen aus 1. Jahr verwendet werden können => also Geld raus! 16 Birgit Koch GPRLL 30.01.2013 gew hessen referat tarif besoldung beamtenrecht Schuldenbremse Hessen verhindern - Für gute Bildung und einen handflungsfähigen Sozialstaat - Folien 16

10% Budgeterlass (7/2009 Homepage HKM) gilt für alle Schulen (aber nicht für SES + SBS mit GSB!) Vorgaben zu Verwendung von Geldern, wenn keine Bewerber mit erforderlicher Qualifikation auf Rangliste + schulbezogene Ausschreibung erfolglos + keine Quereinsteiger entsprechend VO solche Kriterien und Einschränkungen gibt es für großes Budget bisher nicht 17 Birgit Koch GPRLL 30.01.2013 gew hessen referat tarif besoldung beamtenrecht Schuldenbremse Hessen verhindern - Für gute Bildung und einen handflungsfähigen Sozialstaat - Folien 17

Kleines Schulbudget - KSB hat nicht unmittelbar etwas mit SES/SBS zu tun, Option der Teilnahme besteht bereits seit 01.01.2011 Voraussetzung Beschluss GK/SK Deckungsfähigkeit zwischen VSS-Mitteln LMF IT-Mittel Fortbildung Haushaltsbeschluss der SK auf Grundlage eines Beschlusses der GK ist beim KSB-Kontrakt vorzulegen! SL muss im Kontrakt LMF garantieren! 18 Birgit Koch GPRLL 30.01.2013 gew hessen referat tarif besoldung beamtenrecht Schuldenbremse Hessen verhindern - Für gute Bildung und einen handflungsfähigen Sozialstaat - Folien 18

Großes Schulbudget - GSB GSB gehört automatisch zu SES (+ SBS) „freie Personalmittel“ (Geld aus nicht besetzten Stellen) können verwendet werden pro Stelle gibt es bei Umwandlung in Mittel nur 2/3 des Geldes, was Stelle tatsächlich ‚kostet‘ es sind ausschließlich befristete Verträge möglich – also anders, als SES-Beauftragte des HKM informiert hatten Geld nur für „Landesaufgaben“ => alles wofür HKM zuständig ist… 19 Birgit Koch GPRLL 30.01.2013 gew hessen referat tarif besoldung beamtenrecht Schuldenbremse Hessen verhindern - Für gute Bildung und einen handflungsfähigen Sozialstaat - Folien 19

Personaldienstleistungen HSchG § 15 b (1) Kann eine vollständige Unterrichtsversorgung oder die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags aufgrund besonderer Umstände der Schule nicht gewährleistet werden, können Verträge mit Anbietern von Personaldienstleistungen geschlossen werden, sofern diese den Einsatz qualifizierten Personals gewährleisten. (2) Das Nähere über den Einsatz der externen Kräfte nach Abs. 1 regelt eine Rechtsverordnung… Es gibt (noch?) keine RechtsVO, die Bedingungen, Voraussetzungen etc. konkretisiert, so dass der Einsatz derzeit nicht zulässig ist 20 Birgit Koch GPRLL 30.01.2013 gew hessen referat tarif besoldung beamtenrecht Schuldenbremse Hessen verhindern - Für gute Bildung und einen handflungsfähigen Sozialstaat - Folien 20

Weiterer Einfall von Privatisierung Wir wollen ausgebildete Lehrkräfte Personaldienstleistungen bedeuten i.d.R. nicht ausgebildete Kräfte + schlechte Verträge Sie bedeuten Deregulierung in Schule „Zum Beispiel ein Bäckermeister, der wegen einer Mehlallergie nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann. Der wird bei uns in der Arbeitslehre eingesetzt, kostet mich weniger als ein Lehrer, und so habe ich wieder Mittel frei für anderes. (FR-Interview mit SL 07.12.2011) 21 Birgit Koch GPRLL 30.01.2013

Unterrichtsqualität Unterrichtsqualität wird nachweislich nicht verbessert! Unterrichtsqualität hängt von anderen Faktoren wie Ressourcen, Motivation, Arbeitsbedingungen, Fortbildung, Zeit, Zeit, Zeit etc. ab. Das HKM kann keinen einzigen konkreten Beleg für die Erhöhung der Unterrichtsqualität durch diese Form der SES vorweisen. Bei Vorantreiben der SES/SBS sind gleichzeitig andere Parameter massiv zentralisiert => Abschlussprüfungen, landesweite Tests … 22 Birgit Koch GPRLL 30.01.2013 gew hessen referat tarif besoldung beamtenrecht Schuldenbremse Hessen verhindern - Für gute Bildung und einen handflungsfähigen Sozialstaat - Folien 22

Mehrarbeit „Grundlage der Umwandlung in eine selbstständige Schule ist eine Konzeption der Gesamtkonferenz, in der die Abweichungen von den bestehenden Rechtsvorschriften nach Abs. 2 festgelegt sind.“ (§ 127 d (7) HSchG) „Die Konzeption nach Abs. 7 ist den Zielvereinbarungen nach § 92 Abs. 2 Satz 2 zugrunde zu legen.“ (127 d (10) HSchG) 23 Birgit Koch GPRLL 30.01.2013 gew hessen referat tarif besoldung beamtenrecht Schuldenbremse Hessen verhindern - Für gute Bildung und einen handflungsfähigen Sozialstaat - Folien 23

Mehrarbeit „Die selbstständige Schule überprüft und bewertet jährlich ihre Arbeit auf der Grundlage ihrer Konzeption und ihres Schulprogramms mit Hilfe eines Qualitätsmanagementsystems.“ (127 d (11) HSchG) 24 Birgit Koch GPRLL 30.01.2013 gew hessen referat tarif besoldung beamtenrecht Schuldenbremse Hessen verhindern - Für gute Bildung und einen handflungsfähigen Sozialstaat - Folien 24

SES: Was dürfen die SL? Beamte bis A14 ernennen Beamte bis A14 abordnen/versetzen Bestimmt über 50% des Schuldeputats, die Verteilung des Schulleitungsdeputats Kann die zusätzliche Grundunterrichtsversorgung ins Leiter- und Leitungsdeputat überführen Es gilt weiter –noch- die Stellenzuweisung; plus 1,5% Birgit Koch GPRLL 30.01.2013

Fazit Keine Festlegung auf SOL o.a. „Methoden“ Stellenzuweisung bleibt Keine Kernschulverfassung bei SES, GK nicht infrage gestellt Kein Q2E als Pflicht des Qualitätsmanagements ABER: Mehrarbeit der Kollegien und hoher Verwaltungsaufwand Stärkung der Rechte der SL Konkurrenz unter den Schulen Alle Schulen müssen besser ausgestattet werden Prekäre Beschäftigungsverhältnisse halten Einzug Birgit Koch GPRLL 30.01.2013