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Sitzung Landeselternrat am 09.05.2009 Berichterstatter Hr. Wallhorn AL Abt.3 im MBJS AL Abt.3 im MBJS.

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1 Sitzung Landeselternrat am 09.05.2009 Berichterstatter Hr. Wallhorn AL Abt.3 im MBJS AL Abt.3 im MBJS

2 Definitionen: Definitionen: Gesetze werden vom Parlament Gesetze werden vom Parlament beschlossen beschlossen

3 Verordnungen Im Gesetz muss die Verordnungen Im Gesetz muss die Berechtigung zum Berechtigung zum Erlass einer Erlass einer Verordnung Verordnung festgelegt sein festgelegt sein

4 Verwaltungs- Regelt nur interne Verwaltungs- Regelt nur interne Abläufe, hat Abläufe, hat Vorschrift weder Gesetzes- noch Vorschrift weder Gesetzes- noch Verord- Verord- nungs-Charakter nungs-Charakter

5 Folgende Änderungen von Verordnungen bzw. Verwaltungsvorschriften sind vorgesehen: 1. Änderung der Sonderpädagogikverordnung einschl. zugehöriger VV 1. Änderung der Sonderpädagogikverordnung einschl. zugehöriger VV

6 Nicht hinnehmbar Abgänger ohne Abschluss Nicht hinnehmbar Abgänger ohne Abschluss (2008: 2500 Schulabgänger ohne Abschluß, davon 1685 von Förderschulen) (2008: 2500 Schulabgänger ohne Abschluß, davon 1685 von Förderschulen) In Brandenburg bisher nicht Hauptschulab- In Brandenburg bisher nicht Hauptschulab- Schluss gemäss KMK-Richtlinie möglich, da geforderter Fremdsprachenabschluss fehlt. Schluss gemäss KMK-Richtlinie möglich, da geforderter Fremdsprachenabschluss fehlt. ( 16 Wochenstunden) ( 16 Wochenstunden) Stärkere Unterstützung als bisher, wenn die Chance besteht auf Gesamt- bzw. Oberschule Stärkere Unterstützung als bisher, wenn die Chance besteht auf Gesamt- bzw. Oberschule bis Klassenstufe 9 zu wechseln. Deshalb bis Klassenstufe 9 zu wechseln. Deshalb auchFremdsprachenunterricht in Förder- schulen, diese können Fremdsprachenunter- auchFremdsprachenunterricht in Förder- schulen, diese können Fremdsprachenunter- richt fördern und ausweiten. richt fördern und ausweiten. Wo territorial die Möglichkeit besteht, sollte die Wo territorial die Möglichkeit besteht, sollte die Kooperation Förderschule-Oberstufenzentrum Kooperation Förderschule-Oberstufenzentrum ausgebaut werden mit dem Ziel nur noch eines ausgebaut werden mit dem Ziel nur noch eines Bildungsganges. Bildungsganges.

7 2.Verordnung zur Sprachstandsfeststellung in Verbindung mit der Änderung der Grundschulverordnung und den zugehörigen VV 2.Verordnung zur Sprachstandsfeststellung in Verbindung mit der Änderung der Grundschulverordnung und den zugehörigen VV

8 Aus der Grundschulverordnung wird die Sprachstandsfeststellung herausgenommen und in eine selbständige Verordnung überführt Aus der Grundschulverordnung wird die Sprachstandsfeststellung herausgenommen und in eine selbständige Verordnung überführt Grund: Bei mangelndem Sprachvermögen erfolgte bisher durch das Schulamt ein Förderbescheid ( 2008: 3600 Bescheide) Grund: Bei mangelndem Sprachvermögen erfolgte bisher durch das Schulamt ein Förderbescheid ( 2008: 3600 Bescheide) Praxis: Im Kindergarten erhält man schon einen Überblick über das Sprachvermögen. Test wird durchgeführt, Termine dazu veröffentlicht. Praxis: Im Kindergarten erhält man schon einen Überblick über das Sprachvermögen. Test wird durchgeführt, Termine dazu veröffentlicht. Neu: Eltern erklären sich bereit, das Kind an einer Sprachförderung teilnehmen zu lassen- Neu: Eltern erklären sich bereit, das Kind an einer Sprachförderung teilnehmen zu lassen- kein Bescheid, Kindergarten regelt mit Schulamt die Teilnahme. kein Bescheid, Kindergarten regelt mit Schulamt die Teilnahme. Diejenigen die sich nicht bereit erklären, erhalten nach wie vor einen Verwaltungsbescheid vom Schulamt. Diejenigen die sich nicht bereit erklären, erhalten nach wie vor einen Verwaltungsbescheid vom Schulamt. Bei der Schulanmeldung ist die Teilnahmebe- Bei der Schulanmeldung ist die Teilnahmebe- scheinigung in jedem Fall vorzulegen. scheinigung in jedem Fall vorzulegen.

9 Sonderfall Hauskinder: Sie sollte an der Sprachstandsfeststellung im Kindergarten teilnehmen. Sonderfall Hauskinder: Sie sollte an der Sprachstandsfeststellung im Kindergarten teilnehmen.

10 3.Änderung SEK 1- Verordnung und die dazugehörigen VV Ziel: Verlust an Unterrichtszeit durch Übermass an Prüfungen mindern. Versetzungsbedingun- Ziel: Verlust an Unterrichtszeit durch Übermass an Prüfungen mindern. Versetzungsbedingun- gen zw. kooperativer und integrativer Form an- gen zw. kooperativer und integrativer Form an- gleichen. gleichen. Zentrale Prüfungen in Deutsch und Mathematik bleiben bestehen, dies ist auch Elternwunsch. Zentrale Prüfungen in Deutsch und Mathematik bleiben bestehen, dies ist auch Elternwunsch. Die Vorstellungen der AG unseres KER, Verzicht auf zentrale Prüfungen, konnte sich landesweit nicht durchsetzen. Die Vorstellungen der AG unseres KER, Verzicht auf zentrale Prüfungen, konnte sich landesweit nicht durchsetzen. Dritte Prüfung wäre eine Fremdsprachen-Gruppenprüfung, die perspektivisch um einen Dritte Prüfung wäre eine Fremdsprachen-Gruppenprüfung, die perspektivisch um einen Hörverstehenstest ergänzt wird. Hörverstehenstest ergänzt wird. Generell soll diese 3. Prüfung vorgezogen werden, um das Prüfungsquantum zu entzerren Generell soll diese 3. Prüfung vorgezogen werden, um das Prüfungsquantum zu entzerren Es ist weiterhin auf Wunsch nur noch eine 4. Prüfung möglich. Es ist weiterhin auf Wunsch nur noch eine 4. Prüfung möglich. Der Stellenwert einer Belegarbeit und deren Präsentation anstelle einer 4. Prüfung wird geprüft. Der Stellenwert einer Belegarbeit und deren Präsentation anstelle einer 4. Prüfung wird geprüft.

11 4.Änderung der VV zur Leistungsbewertung 4.Änderung der VV zur Leistungsbewertung Zahlreiche kritische Hinweise zu bestehenden VV bewirkten, das in der nächsten Zeit die vorherige VV wieder in Kraft gesetzt wird, um u.a. die Wichtung von Klassenarbeiten in der SEK 1 in das Ermessen der Schulkonferenzen zu legen. Zahlreiche kritische Hinweise zu bestehenden VV bewirkten, das in der nächsten Zeit die vorherige VV wieder in Kraft gesetzt wird, um u.a. die Wichtung von Klassenarbeiten in der SEK 1 in das Ermessen der Schulkonferenzen zu legen.

12 Die hier vorgebrachten Veränderungen sind angedacht und werden den Entscheidungs- Die hier vorgebrachten Veränderungen sind angedacht und werden den Entscheidungs- gremien zur Beratung zu geleitet. gremien zur Beratung zu geleitet. Die Vorstellungen des MBJS sind, möglichst zeitnah die Änderungen wirksam werden zu lassen. Die Vorstellungen des MBJS sind, möglichst zeitnah die Änderungen wirksam werden zu lassen.

13 Hinweis für die Arbeit des KER im kommenden Schuljahr: Hinweis für die Arbeit des KER im kommenden Schuljahr:

14 Es sollte unbedingt ein Erfahrungs- Es sollte unbedingt ein Erfahrungs- austausch mit der Kreisverkehrs- austausch mit der Kreisverkehrs- wacht Oberhavel durchgeführt werden. wacht Oberhavel durchgeführt werden.


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