Herzlich willkommen zum Jahrgangselternabend der Jahrgänge 11 und 12 am Gymnasium Groß Ilsede (Beginn 19.00 Uhr) 30.09.2015.

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 Präsentation transkript:

Herzlich willkommen zum Jahrgangselternabend der Jahrgänge 11 und 12 am Gymnasium Groß Ilsede (Beginn Uhr)

Übersicht Abschlüsse Zulassung zum Abitur Abiturprüfungen Termine und Studienfahrten

Übersicht Erweiterter Realschulabschluss I (über Gleichstellungsvermerk) Erreicht durch Versetzung in die Qualifikationsphase Fachhochschulreife Abitur

Fachhochschulreife Die Fachhochschulreife besteht aus einem 1. schulischen Teil und einem 2.„betrieblichen“ Teil. Der erste Teil umfasst Ergebnisse aus zwei aufeinander folgenden Halbjahren, der zweite Teil besteht aus einem mindestens einjährigen „Betriebspraktikum“, einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder der Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres. In jedem Fall ist eine Rücksprache mit dem Oberstufenkoordinator zu empfehlen.

Abitur Am Ende jedes Semesters wird die mögliche Zulassung zum Abitur geprüft. Ausschlaggebend dafür ist die Erfüllung von Auflagen. Insbesondere darf die Anzahl an Unterkursen im jeweiligen Bereich bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten. Bei den Kursen auf erhöhtem Anforderungsniveau sind dies maximal 3, bei den restlichen einzubringenden Kursen zusätzlich maximal 4 Unterkurse.

Einbringungsverpflichtungen beim Abitur (genau 36 Kursnoten) Fächer Anzahl der Schulhalbjahresergebnisse Deutsch 4 Fremdsprache 1)2) 4 weitere Fremdsprache 1)3) 4 Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel 4) 2 Politik-Wirtschaft2 Geschichte 2 Religion oder Werte und Normen 5) 2 Mathematik 4 Naturwissenschaft 1) 4 weitere Naturwissenschaft 1) 6) 4 Seminarfach 7) 2 weitere Fremdsprache oder weitere2 Naturwissenschaft 8) Rest, wenn nötig, auf genau 36 „auffüllen“ Prüfungsfächer sind unabhängig von der obigen Liste immer mit 4 Schulhalbjahresergebnissen einzubringen Achtung: die Fußnoten von 1 bis 8 sind unbedingt zu beachten!

1) Die Schulhalbjahresergebnisse müssen dieselbe Fremdsprache oder Naturwissenschaft betreffen. 2) Waren Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c VOGO neu zu erwerben, so müssen zwei Schulhalbjahresergebnisse eingebracht werden; dies gilt auch, wenn die Einbringungsverpflichtungen mit einer anderen als der in der Einführungsphase neu begonnenen Fremdsprache erfüllt werden. Schulhalbjahresergebnisse in einer in der Einführungsphase neu begonnenen dritten oder vierten Fremdsprache können eingebracht werden. 3) Diese Einbringungsverpflichtung besteht nur im sprachlichen Schwerpunkt.

4) Beide Schulhalbjahresergebnisse müssen dasselbe Fach betreffen. Im musischkünstlerischen Schwerpunkt müssen zwei Schulhalbjahresergebnisse in dem nicht als Schwerpunktfach gewählten Fach Musik oder Kunst oder im Fach Darstellendes Spiel eingebracht werden. 5) Wurde Religionsunterricht der Religionsgemeinschaft, der die Schülerin oder der Schüler angehört, nicht angeboten und an dessen statt von der Schülerin oder dem Schüler das Fach Werte und Normen oder Philosophie nicht gewählt, so sind zwei aufeinander folgende zusätzliche Schulhalbjahresergebnisse eines anderen Fachs, das nicht Prüfungsfach ist, aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld einzubringen. 6) Diese Einbringungsverpflichtung besteht nur im naturwissenschaftlichen Schwerpunkt. Die Naturwissenschaft kann durch Informatik ersetzt werden; in diesem Fall sind vier Schulhalbjahresergebnisse im Fach Informatik einzubringen.

7) Es muss sich um die Ergebnisse aus zwei unmittelbar aufeinander folgenden Schulhalbjahren handeln, darunter das Ergebnis des Schulhalbjahres, in dem die Facharbeit geschrieben worden ist. 8) Diese Einbringungsverpflichtung besteht nur im gesellschaftswissenschaftlichen und sportlichen Schwerpunkt. Die Naturwissenschaft kann durch Informatik ersetzt werden; in diesem Fall sind zwei Schulhalbjahresergebnisse im Fach Informatik einzubringen.

Die Abiturprüfung 1.Die Note im P5-Fach ist nicht veränderbar. 2.Die Noten in den schriftlichen Prüfungsfächern P1 bis P4 bestehen entweder nur aus dieser schriftlichen Leistung oder aus dieser und einer zusätzlichen mündlichen Prüfung. Im zweiten Fall außer bei Sport: Berechnungsformel: E = (8 s + 4 m) ÷ 3 Bei Sport als fünftem Prüfungsfach: Berechnungsformel: E = (8 p + 4 m) ÷ 3 Das Ergebnis E wird dann gerundet.

Gesamtqualifikation 1. Block I (mindestens 200 Punkte) E I = 40 P ÷ 48 E I = Ergebnis Block I P = Punktsumme durch Addition der 36 Schulhalbjahresergebnisse unter Berücksichtigung der zweifachen Gewichtung der 12 Ergebnisse des ersten, zweiten und dritten Prüfungsfachs und der einfachen Gewichtung der übrigen 24 Schulhalbjahresergebnisse 2. Block II (mindestens 100 Punkte) E II : 4 x (PF 1 + PF 2 + PF 3 + PF 4 + PF 5) E II : Ergebnis Block II PF 1 bis PF 5 Ergebnisse der Abiturprüfung in den fünf Prüfungsfächern 3. Gesamtpunktzahl (mindestens 300 Punkte) E = E I + E II E = Ergebnis Gesamtpunktzahl.

Zusätzliche Auflagen Im Block II müssen mindestens 100 Punkte erreicht werden; dabei müssen in drei Prüfungsfächern, darunter im ersten, zweiten oder dritten Prüfungsfach, jeweils mindestens 20 Punkte erreicht worden sein. Anmerkung: Wegen der Vierfachwertung ist bei einfacher Wertung nur eine Leistung von 05 Punkten erforderlich.

Studienfahrten Für den jetzigen Jahrgang 11 Ziele sind Barcelona, London, Brügge und Amsterdam (eventuell auch Rom). Zeit: Projektwoche 2016 (im Prinzip ganze Schulwoche vor den Sommerferien 2016)

Studienfahrten Für den jetzigen Jahrgang 12 Ziele sind London und Wien Zeit: im Prinzip ganze Schulwoche vor den Weihnachtsferien 2015)

Entlassungsfeier für die Abiturientinnen und Abiturienten Freitag, bzw. Freitag,

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Anschließend finden für die Erziehungsberechtigten der noch nicht volljährigen Schülerinnen und Schüler Wahlen der Eltervertreterinnen und Elternvertreter statt. Jahrgang 11: 112 von 115 Schülerinnen und Schülern sind noch nicht volljährig. Jahrgang 12: 47 von 73 Schülerinnen und Schülern sind noch nicht volljährig. Insgesamt also 159. Dies ergibt die Wahl von 7 Elternvertretern.