Kindertagespflege Kommunale Satzungen auf dem Prüfstand

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Allgemein Privat und Gesetzlich Leistung Pflegestufen Finanzierung
Advertisements

Intensivierung – Neuerungen und schulinterne Regelungen GMG.
für die neuen Familienzentren Klaus Dreyer
Kinder- und Jugendhilfe-weiterentwicklungsgesetz KICK
Grundmodul Hinweis für Unterrichtende
Drei gute Gründe eine Berufsausbildung zu haben
Eingliederungsleistungen nach dem SGB II
Neue Statistiken im Bereich der Kindertagesbetreuung Vortrag im Rahmen der Jahrestagung des Verbands Deutscher Städtestatistiker – Regionale Arbeitsgemeinschaft.
Förderung von Kindern in Tagespflege und Tageseinrichtungen
Herzlich Willkommen zum Informationsabend „ Tagespflege“
Ein Kooperationsprojekt zwischen dem den beiden im Landkreis Böblingen aktiven Tagespflegeelternvereinen und den Kommunen im Landkreis.
Zukunft der Kindertagespflege in Niedersachen
Elterngeld. Elterngeld - Anspruchsvoraussetzungen und Höhe der Leistungen Elterngeld - Anspruchsvoraussetzungen und Höhe der Leistungen.
Soziale Sicherungssysteme
Die Krankenversicherung
SC Mag. Manfred Pallinger31. Mai AUSGANGSLAGE Länder Bundespflegegeld Sozialversicherungsrechtliche Absicherung pflegender Personen Landespflegegeld.
Wie setze ich meine Weiterbildungsrechte durch?
Es ist normal, anders zu sein
Vertretungsmodelle in Göttingen
Grundlagen: Kantonales Gesetz über familienergänzende Kinderbetreuung:
Nach der zugrunde liegenden Bund-Länder-Vereinbarung können aus diesem Sonderver- mögen nur Investitionsvorhaben gefördert werden. Der Investitionsbegriff.
Rechtliche Grundlagen für die Kleinkindbetreuung im TAG TAG - KJHG.
Tagespflege Informationen über die neue Rechtslage und die Möglichkeiten zur Festanstellung von Tagespflegepersonen.
Finanzierungsmöglichkeiten der kommunalen Jugendhilfe aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) in der EU - Förderperiode Eva-Maria.
Versicherte Leistungen Finanzierung Organisation
Einsparungen im Kindertagesstättenbereich - Chronologie Folgen.
1. Die Umsetzung der §§ 23, 24 und 90 SGB VIII (seit in Kraft) geschieht nur sehr zögerlich. In diesen Paragrafen werden die Kosten für Betreuung.
Seit dem Jahr 2007 gelten für den Erhalt der Landesförderung u. a. folgende Voraus- setzungen: - Eine Mindestqualifizierung von 45 Unterrichtsstunden zu.
Unfallversicherung Präsentation von: Esra Dereli India Kleipahs
Thüringer Familienoffensive
Landesjugendhilfeausschuss TOP 2 Entwicklungen in der Kindertagespflege.
Betriebsnahe Kindertagesbetreuung - Möglichkeiten und Grenzen
Dachverband Selbstorganisierter Kinderbereuung Einführung in das Arbeitsrecht Mag. Dr. Silke Heinz-Ofner Innsbruck, 26. Jänner 2012.
Kooperation von Jugendhilfe und Wirtschaft Chance einer gelingenden Partnerschaft.
Seit der Einführung der „Offensive für Kinderbetreuung“ im Jahr 2001 bis heute wurden 108 Fachdienste für Kindertagespflege in freier oder öffent- licher.
Mindestlohn Mindestlohn Gesetzliche Neuregelung:
von Torben Sonntag, Bilal Khan, Florian Görgen und Maurice Noll
Geringfügige Beschäftigte
Kommunikation Die Stimmungslage der Nation im Frühjahr 2008 März 2008 Prof. Dr. Frank Brettschneider Die Deutschen im Frühjahr 2008 Ein Gemeinschaftsprojekt.
Koordinierungsstelle SCHULDNERBERATUNG in Schleswig-Holstein
Wie sind Sie heute gegen diese Risiken abgesichert?
Brand-Bam ‌ HG93 - Witschaftsinformatik ‌‌‌ Köln / Was habe ich mit der Sozialversicherung zu tun? Köln, 21. Mai 2010
§ 72a SGB VIII erweiterte Führungszeugnisse
Ein paar Grundlagen zum Arbeitsrecht
Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen
Ressourcenbedarf in der Jugendförderung Jugendamt Neukölln Jugendhilfeausschuss am
Familienpolitik in Nordeuropa
Informationen zu Erkrankungen und deren Bearbeitung
Der rechtliche Rahmen für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
Bestandserhebung zur Betreuung von Kindern im Landkreis Cuxhaven (Stand vom ) Jugendhilfeausschuss am
Flüchtlinge Aktuelle Entwicklung Minister Ralf Jäger MdL Düsseldorf, den 17. November 2015.
Arbeiten in Österreich eine Chance die Sie nützen sollten.
Seite 1 Schweizerischer Bankpersonalverband SBPV Altersvorsorge / Beispiel aus dem neuen CS-Modell Ziele der Altersvorsorge Beispiel CS Modell Praxisbeispiel.
Mitbestimmung bei der Arbeitszeitgestaltung. Mitbestimmung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche.
I Kindertagespflege KiBiz- Änderungen
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Scheinselbständigkeit.
Die Minijobber Informationen für den Arbeitnehmer.
Verein zur Förderung der Kindertagespflege im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Bei uns sind Ihre Kinder in guten Händen Vereinsgründung 24.Nov
Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Thurgau Tabea Stöckel
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Familien unterstützen – Wirtschaft stärken – Gleichstellung fördern Abstimmung.
Betriebliche Altersversorgung statt VL-Anlage Informationen für Arbeitgeber.
Caritas - Familienservice... der Partner für Ihr Unternehmen! Damit im Beruf und zu Hause alles klar geht!
Die Minijobber Informationen für den Arbeitgeber.
Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh Stand: September 2014 Mindestlohngesetz.
Wiederholung der wichtigsten Grundbegriffe
Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung Beispiel Großtagespflege
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim Kindertagesstättenbedarfsplanung Stabsstelle Jugendhilfe- und Sozialplanung.
Das persönliche Budget ASG Treffen vom Vortrag Irene Goldschmidt Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg e.V.
W.J. Kainz 1 Mittagessen in Werkstätten für behinderte Menschen – eine Leistung der Eingliederungshilfe? Willi Johannes Kainz Richter am Bayerischen Landessozialgericht.
 Präsentation transkript:

Kindertagespflege Kommunale Satzungen auf dem Prüfstand Rechtsanwältin Angela Heinssen, Juni 2015

Es fehlen 185.000 Plätze! 185.000 Familien haben nicht gedeckten Bedarf an Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren: (Bericht der Bundesregierung zum Stand des Ausbaus der Kindertagesbetreuung vom 5. März 2015): 41,5 Prozent der Eltern mit Kindern unter drei Jahren benötigten 2014 einen Betreuungsplatz, die Betreuungsquote lag am 1. März 2014 bei 32,3 Prozent. Damit fehlten zu diesem Zeitpunkt für ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot noch rund 185.000 Plätze (S. 7)"... Hauptgrund für die fehlenden Plätze sind für 80,7 Prozent der Kommunen "zu wenig zusätzliche Fachkräfte" (S. 29). Als Grund für den Fachkräftemangel nennt der Bericht der Bundesregierung zur Kinderbetreuung das Einkommen der ErzieherInnnen und die Umstände der Tätigkeit: „ Kritischer wird die Höhe des Einkommens bewertet: 70,6 Prozent der Befragten gaben an, mit dem Einkommen eher nicht oder gar nicht zufrieden zu sein. Auch mit der gesellschaftlichen Anerkennung (63,3 Prozent), der körperlichen Belastung (64,7 Prozent) und den Aufstiegsmöglichkeiten (47,7 Prozent) sind viele pädagogisch Tätige eher nicht oder gar nicht zufrieden." (S. 45).

Gliederung Laufende Geldleistung an Kindertagespflegepersonen Förderleistung für Tagespflegepersonen Sachleistung Zuzahlungen Elternbeiträge Kostenkalkulation unter Berücksichtigung der Zuwendungen von Bund/Land/Kommune Vergleich zu den Elternbeiträgen bei Krippen Schadensersatz

Laufende Geldleistung Subjektives Recht Subjektives Recht der Tagespflegeperson auf laufende Geldleistung = Klagerecht und Klagepflicht, sonst kein Anspruch auf höhere Zuzahlungen (OVG Lüneburg)

Anerkennung der Förderleistung Übersicht der Bemessungsgrundlagen Was ergibt sich hinsichtlich der laufenden Geldleistung aus dem Gesetz und der Gesetzesbegründung? Gesetzeswortlaut Zeitlicher Umfang der Leistung Anzahl der Kinder Förderbedarf der Kinder (z.B. Behinderungen, Kinder ohne bzw. mit unzureichenden Deutschkenntnissen, Kinder aus dysfunktionalen Familien) Gesetzesbegründung und Sinn und Zweck Qualifikation der Tagesmutter Besondere Betreuungszeiten Rücklagen für Urlaub und Krankheit Rücklagen für kurzzeitige und dauerhafte Betreuungsausfälle

Zeiträume der Zahlung Betreuungszeiten Direkte Betreuungszeiten Indirekte Betreuungszeiten Fortzahlung der laufenden Geldleistung Urlaub, Krankheit, Mutterschutz Sonstige Zeiten Eingewöhnung Vorzeitige Beendigung des Betreuungsvertrages Lokaler Wegfalls des Betreuungsbedarfs in der Kindertagespflege durch Neubau von Krippen in der Nachbarschaft

Zeiträume Vor- und Nachbereitung, Verwaltung, Fortbildung Auch indirekte Betreuungszeiten sind Teil der Förderleistung! Vor- und Nachbereitung, Gespräche mit den Eltern (Dauer bis ca. 3 - 6 Stunden pro Woche und Gruppe, das bedeutet schon beim Mindestlohn ca. 0,13 - 0,26 Euro Aufschlag) Verwaltung bzw. Leitungszeiten (Abrechnung mit Jugendamt, Buchführung, Marketing, Gespräche mit neuen Eltern, Einrichtung und Instandhaltung…) Zusätzlich Fortzahlung bei Fortbildungstagen Bisher kaum Berücksichtigung in den Satzungen oder Kalkulationen. Daher sollten unbedingt Anträge in den Kommunen gestellt werden (vgl. CDU Pinneberg 2015)

Zeiträume Früh- und Spätdienst, Wochenende, Nachtbetreuung In der Regel keine Zuschläge Praxis manchmal: Sonderregelung mit 25 % Zuschlag Nachtbetreuung Mindestlohn gilt auch für Bereitschaft, keine Sonderregelung, wie bei Pflege (25 % der Bereitschaftszeit) vorhanden Regelungen zwischen 1 Euro/h und 50 % Abschlag

Zeiträume Fortzahlung bei Urlaub Regelungen Mindesturlaubsanspruch: 20 Tage = 4 Wochen im Jahr (§ 3 BUrlG) Urlaubsanspruch ErzieherInnen 30 Tage = 6 Wochen (TvöD) Regelungen in den kommunalen Satzungen Oft nur Mindesturlaub von 20 Tagen Teilweise kein Urlaub bei Krankheit, unzulässige Verbindung von Urlaubs- und Krankheitsanspruch. Hier dürfte § 9 BUrlG entsprechend gelten, erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.

Zeiträume Fortzahlung bei Krankheit Durchschnittliche Krankheitszeiten der Erzieherinnen höher als die anderer Arbeitnehmer Besondere körperliche Belastung Großes Infektionsrisiko Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Pauschale Weiterbezahlung für nachgewiesene Krankheitstage bis zu jeweils 6 Wochen, analoge Anwendung des Entgeltfortzahlungsgesetzes, Fortzahlung auch bei medizinischer Vorsorge und Rehamaßnahmen Schätzung durchschnittlicher Krankheitstage und Umrechnung als finanzieller Zuschlag zu dem Anerkennungsbetrag wie bei der Heimarbeit. Krankengeld Krankentagegeld bei Krankheit der Kindertagespflegepersonen oder Erkrankung des Kindes auch bei „Nebenberuflichkeit“ der Kindertagespflege gem. § 10 Abs. 2 SGB V einführen (bisher nur im Einzelfall) und Zuschlag für Krankengeldversicherung durch Kommunen

Zeiträume Mutterschutz Rechtsanspruch: Mutterschaftsleistungen gem. RL 2010/41 EU, RL hätte bis August 2012 umgesetzt werden sollen. Jetzt Direktwirkung auch ohne Umsetzung Konvention zum Schutz der Frauen vor Diskriminierung Leistungsumfang in Höhe der Leistung, die die betreffende Person im Falle einer Unterbrechung ihrer Erwerbstätigkeit aus gesundheitlichen Gründen erhalten würde; und/oder dem durchschnittlichen Einkommens- oder Gewinnverlust gegenüber einem vergleichbaren vorherigen Zeitraum, vorbehaltlich etwaiger Obergrenzen nach innerstaatlichem Recht; und/oder jeglicher anderer familienbezogenen Leistung nach innerstaatlichem Recht, vorbehaltlich etwaiger Obergrenzen nach innerstaatlichem Recht.

Zeiträume Fortzahlung an Feiertagen Lohnfortzahlung an Feiertagen analog des § 2 Entgeltfortzahlungsgesetzes sollten auch in der Kindertagespflege Standard sein.

Zeiträume der Zahlung Sonstige Zeiten Was gilt vor und nach dem eigentlichen Betreuungszeitraum? Eingewöhnung, Begrenzung der täglichen Betreuungszeit darf sich nicht zum Nachteil der Tagesmutter auswirken. Analoge Anwendung des Defizitausgleichsrechts der Kitas Vorzeitige Beendigung des Betreuungsvertrages, oftmals enthalten die Satzungen kurze Kündigungsfristen der Sorgeberechtigten oder provozieren den Wechsel durch höhere Elternbeiträge. Begrenzung dürfte nicht wirksam sein, da der Vertrag zwischen Tagespflegeperson und Sorgeberechtigten die Kommune bindet. Es sollte wie bei Kitas das Betreuungsjahr im Zweifel bindend sein. Was gilt, wenn der Bedarf lokal vollständig wegfällt? Lokaler Wegfalls des Betreuungsbedarfs in der Kindertagespflege durch Neubau von Krippen in der Nachbarschaft. Urteile im Defizitausgleichsrecht der Kitas analog anwenden. Entscheidend ist der Bedarf zu Beginn des Ausbaus und die Aufnahme der Tagespflegepersonen in den Bedarfsplan.

Bemessungsgrundlage Ausgleich bei grundsätzlicher Begrenzung der Kinderzahl Kinder unter 2 Jahren, Begrenzung der Betreuungsschlüssel abhängig von den Regelungen in den Bundesländern. Beispiel Niedersachsen: In der Krippe gem. KitaG und neuen Förderrichtlinien: 12 Kinder drei Betreuungskräfte, d.h. 4 Kinder pro Betreuungskraft. Entsprechende Anwendung auf Kindertagespflege, Aufstockung des Gesamt Förderbetrages Großtagespflege, Begrenzung auf unter 5 Kinder pro Kindertagespflegeperson muss zum Ausgleich beim Anerkennungsbetrag führen. OVG Lüneburg: Begrenzung zulässig bei Kindern unter 3 Jahren, Bisher nicht entschieden: Begrenzung auf unter 5 Kinder bei Kindern über 3 bzw. 6 Jahren.

Laufende Geldleistung Einzelne Bestandteile aufführen Im Hinblick auf diese Überprüfbarkeit und die Steuerfreiheit der Erstattungsbeiträge für die Sozialversicherung müssen die in § 23 Abs. 2 SGB VIII aufgeführten Bestandteile der laufenden Geldleistung einzeln aufgeführt sein (OVG Lüneburg 20. 11. 2012)

Einzelne Bestandteile Förderleistung für Tagespflegepersonen Sachleistung Zuzahlungen zur Finanzierung der zu tragenden Arbeitgeberanteile

Anerkennung der Förderleistung Qualifikation der Tagespflegepersonen als Maßstab Ausbildung 160 h Ausbildung nach neuem Curriculum 300 h Fachausbildung im pädagogischen Bereich Berufserfahrung Einstufung analog TVöD Kriterium für die Höhe des Anerkennungsbetrages laut Fakten und Empfehlungen in der Kindertagespflege des BMFSFJ vom 9. Januar 2015 Gesetzesbegründung und Sinn und Zweck des § 23 SGB VIII

Anerkennung der Förderleistung Qualifikation der Tagespflegepersonen als Maßstab Einhaltung allgemeiner Mindestlohn? Kindertagespflege als Beruf (Gesetzesziel) Anerkennungsbetrag reicht nur 2009, ab 2011 höherer Betrag nötig Allgemeiner Mindestlohn seit 1. Januar 2015: 8,50 Euro  1,70 Euro/Kind in der Kindertagespflege Vergaberechtsvorschriften der Bundesländer gelten (Verweis auf Mindestlohn) Vergleich mit Erzieherinnengehalt bei 39 h/Wo (S6) Einstiegsgehalt 2.366 Euro/Monat = 14,00 Euro/h  2,8 Euro/Kind in der Kindertagespflege 4 Jahre Berufserfahrung 2.589 Euro = 15,32 Euro/h  3,06 Euro/Kind in der Kindertagespflege Durchschnitt Deutschland 2.811,61 Euro = 16,64 Euro/h  3,33 Euro (Kind in der Kindertagespflege) Vergleich mit KinderpflegerInnengehalt (S4), Einstieg 2.154,84 Euro im Monat, bzw. 12,75 Euro pro Stunde  2,55 Euro Jahressonderzahlungen für ErzieherInnen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld, § 20 TVöD), 90 % eines Monatseinkommens  0,20 – 0,25 Euro pro Stunde/Kind in der Kindertagespflege!

Sachkosten Pauschallösung oder tatsächliche Kosten Grundsätzlich Pauschalen als Bestandteil der laufenden Geldleistung und Möglichkeit der pauschalen Absetzung der Sachkosten bei der Einkommenssteuerermittlung 1.500 Euro im Monat Tatsächliche Kosten In angemieteten Räumen, Übernahme der Mietkosten vgl. Hamburg, interessant für Großtagespflege Investitionskosten bei Neueinrichtung als Teil der laufenden Geldleistung oder nur über Fördermittel, Welcher Standard ist gewollt? Verpflegungskosten, laut Fakten und Empfehlungen des BMFSJ vom 9. Januar 2015

Zusatzzahlungen “Arbeitgeberanteile“ werden übernommen Zuzahlungen zur Finanzierung der zu tragenden Arbeitgeberanteile lt. Spitzenverband der Sozialversicherung 13.03. 2013: Rente, Bemessungsgrundlage darf nur Förderleistung nicht Sachleistung sein, Klage in Braunschweig anhängig Kranken- und Pflegeversicherung, weiter nicht hauptberuflich gemäß § 10 Abs. SGB V => Familienversicherung bzw. geringerer Bemessungsbetrag, aber auch kein Krankengeld Unfallversicherung (volle Kostenübernahme) Arbeitslosenversicherung empfohlen vom BMFSJ U1 und U2 empfohlen vom BMFSJ

Private Zusatzvereinbarungen Wie können die Forderungen der höheren laufenden Geldleistung umgesetzt werden? Widerspruch bzw. Klage gegen Bescheid jede Tagespflegeperson (Monatsfrist bei Rechtsmittelbelehrung, sonst Jahresfrist) Normenkontrollverfahren gegen die Satzung als Musterverfahren (nur in manchen Bundesländern möglich, oft gilt die Jahresfrist) Private Zusatzvereinbarungen

Laufende Geldleistung Private Vereinbarung über Zusatzzahlungen Private Vereinbarungen über Zusatzzahlungen mit Kindertagespflegepersonen möglich. Auswirkungen Tagemutter stellt den Zusatzbetrag der Kommune in Rechnung, laut BMFSJ „hat das Jugendamt grundsätzlich für alle aus der bedarfsgerechten Betreuung resultierenden Kosten einzustehen“ Eltern zahlen Zusatzbetrag können dadurch Einkommenssteuer mindern oder Schadensersatz der Kommune in Rechnung stellen Rspr. Bundesverwaltungsgericht

Laufende Geldleistung Private Vereinbarung über Zusatzzahlungen Schadensersatzanspruch der Eltern gegen die Kommune wegen privater Zusatzzahlungen Das Bundesverwaltungsgericht hat 09/2013 festgestellt, dass für einen privatorganisierten Kindertagespflegeplatz gem. § 36a SGB VIII analog ein Schadensersatzanspruch besteht, Voraussetzungen: Rechtsanspruch auf Kinderbetreuungsplatz Rechtzeitige Mitteilung des Bedarfs an die Kommune

Elternbeitrag § 90 SGB VIII Steuerrecht Grundsätzlich Sozialstaffel des Elternbeitrages gem. § 90 Abs. 1 SGB VIII iVm Länderrecht, pauschaler Verweis auf Zuschussantrag nicht möglich (BVerwG 1997) Bei geringem Einkommen Zuschussantrag für Kinderbetreuungskosten beim Kreis stellen § 90 Abs. 3 SGB VIII Steuerrecht Steuerfreier Lohnzuschuss vom Arbeitgeber möglich, 500 Euro Absetzungsmöglichkeit der Kinderbetreuungskosten vom Einkommen 2/3 von 4.000 Euro

Elternbeitrag Zuwendungen Bund Allgemeine Begrenzung der Elternbeiträge für Kinder unter 3 Jahren auf durchschnittlich 15 % der Kosten! BT Drs 18/2586 S. 12 und 16, 2014: "... eine zwischen Bund und Ländern getroffen Finanzvereinbarung“ wird damit umgesetzt" und " Die Kostenkalkulation des Gesetzes zur Förderung von Kindern und drei Jahre in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (BT Drs 16/19299, S.22) wird dabei zugrunde gelegt.„ Bei 4,50 Euro/Stunde inkl. Zuschläge bedeutet das 0,68 Euro Elternbeitrag/Stunde. halbtags (4 Stunden tgl.): 58,50 Euro Elternbeitrag/Monat ganztags (9 Stunden tgl.): 131,63 Euro Elternbeitrag/Monat

Elternbeitrag Zuwendungen Bund Höchstgrenze der Elternbeiträge bei 20 % der Kosten! Vereinbarung zwischen Bund und Ländern (Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen) Bei 4,50 Euro/Stunde inkl. Zuschläge bedeutet das 0,90 Euro Elternbeitrag/Stunde: halbtags (4 Stunden tgl.): 78,00 Euro Elternbeitrag/Monat ganztags (9 Stunden tgl.): 175,50 Euro Elternbeitrag/Monat

Elternbeitrag Zuwendungen Bund Finanzmittel des Bundes Der Bund finanziert seit 2008 durch eine doppelte Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder (2008 und 2014) und zahlt direkt an die Länder. Außerdem wird indirekt vom Bund gezahlt, durch die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizungskosten im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende 2015 bis 2017) 2015 zahlt der Bund an die Länder ca. 1,326 Mrd. Euro zu Finanzierung der Betriebskosten für Kinder unter drei Jahren. Die Länder sind per Gesetz verpflichtet, die Mittel unverzüglich an die Kommunen weiterzuleiten Die Kommunen sind verpflichtet auf die Finanzmittel des Bundes angemessen hinzuweisen. (Quelle: Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen)

Elternbeitrag Zuwendungen Länder Bund – Länder Vereinbarung: Eltern tragen durchschnittlich 15 % der Kosten höchstens 20 % der Kosten. 2/3 der restlichen Kosten tragen die Länder (Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen). Erster Nachweis 30. Juni 2016 Konnexitätsklagen der Kommunen in diversen Ländern erfolgreich bzw. freiwillige Verpflichtung NRW Urteil Verfassungsgerichtshof 2010 (u.a. wegen der leistungsgerechten Bezahlung in der Kindertagespflege) Hessen Staatsgerichtshof 2012 SH Krippeneinigung mit den Kommunen 2012 Niedersachsen freiwillige Zuwendungen 1,68 Euro/ Stunde/Kindertagespflege unter 3 Jahren, 0,78 Euro/Stunde Kindertagespflege über 3 Jahren

Elternbeitrag Vergleich mit Krippenbeiträgen Ein Elternbeitrag, der 40 % über dem Elternbeitrag in der Krippe liegt, ist unverhältnismäßig. Die Satzung ist nichtig (VG Köln 12/2014) Nach der Rechtsprechung des OVG NRW 02/2014 wird der Anspruch eines Kindes auf frühkindliche Förderung nach § 24 Abs. 2 SGB VIII nur dann hinreichend erfüllt, wenn ein hinreichend konkretes Angebot eines zuzahlungsfreien Betreuungsplatzes in der Kindertagespflege unterbreitet wird, bei dem auch sichergestellt ist, dass die Eltern nicht neben der pauschalierten Kostenbeteiligung nach § 90 SGB VIII noch ein zusätzliches Entgelt an die in Betracht kommenden Tagespflegepersonen für die gewährleistete Förderung zu entrichten haben.

Vielen Dank