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Intensivierung – Neuerungen und schulinterne Regelungen GMG.

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Präsentation zum Thema: "Intensivierung – Neuerungen und schulinterne Regelungen GMG."—  Präsentation transkript:

1 Intensivierung – Neuerungen und schulinterne Regelungen GMG

2 Übersicht Aktuelle Vorgaben vom Kultusministerium Schulinterne Umsetzung und Regelungen Organisation und Einteilung Modifikationen für Schuljahr 2010/11

3 Aktuelle Vorgaben vom Kultusministerium 1 […] Die Dauer der Schulzeit bis zur Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife beträgt 12 oder 13 Schuljahre. Dabei ist ein Gesamtstundenvolumen von mindestens 265 Jahreswochenstunden ab der Jahrgangsstufe 5 bis zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife nachzuweisen, auf das bis zu fünf Stunden Wahlunterricht [bzw. Intensivierung] angerechnet werden kann. […] Quelle: Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 i.d.F. vom 24.10.2008

4 Intensivierungsstunden Unterscheidung Verpflichtende Intensivierung: fest in Stundentafel verankert Freiwillige Intensivierung: auf Wunsch der Schüler frei wählbar aber: Schule kann Schüler mit besonderem Förderbedarf zur Teilnahme auf bestimmte Zeit verpflichten! Keine Anrechnung im Sinne der Fünf- Stunden-Regelung Stunden werden angerechnet!

5 Aktuelle Vorgaben vom Kultusministerium 2 Insgesamt: 194 WS 66 WS in Jgst. 11 + 12 + 260 WS Abdeckung der fehlenden 5 WS durch flexible Intensivierung (Angebot: 9 WS) bzw. Wahlunterricht

6 Aktuelle Vorgaben vom Kultusministerium 3 Die Teilnahme an weiteren 9 Intensivierungsstunden ist grundsätzlich freiwillig. […] Dadurch werden verschieden Förderangebote möglich, die die Schülerinnen und Schüler nach Interesse und Förderbedarf wahrnehmen können. Für Schüler mit besonderem Förderbedarf sind die Intensivierungsstunden verpflichtend. Quelle: KMS zur Vorläufigen Unterrichtsübersicht 2008/09

7 Schulinterne Regelungen 1 Angebot am Gregor-Mendel-Gymnasium: Kurse für Schüler mit besonderem Förderbedarf Kurse für interessierte und begabte Schüler Wahlunterricht aber: abhängig von den räumlichen und v. a. personellen Möglichkeiten Bei Unterrichtsverteilung haben Kurse für Schüler mit besonderem Förderbedarf Vorrang

8 Schulinterne Regelungen 2 Ausgleich für Schüler in höheren Jahrgangsstufen 5 WS in vollem Umfang müssen nur Schüler der 5. Jgst. im Sj.2009/10 und alle nachfolgenden Jahrgänge ableisten Für Schüler in höheren Jahrgangsstufen pauschale Anrechnungsregelung: pro bestandenes Schuljahr 1 WS!

9 Schulinterne Regelungen 3 Verpflichtung von Schülern mit besonderem Förderbedarf Auswahlkriterien: Im vorangegangenen Schuljahr in betreffenden Fach Note 5 oder knapp 4 Empfehlungen vom Fachlehrer des Vorjahres Im laufenden Schuljahr aktueller Leistungsstand Note 5 oder knapp 4 Beschluss der Klassenkonferenz Information an Schüler/ Eltern mit INT VPF - Formular

10 Schulinterne Regelungen 4 Freiwilliger Besuch von Förderkursen Jeder Schüler kann Förderkurse, die angeboten werden, besuchen Verbindliche Anmeldung durch Eltern mit INT AN-Formular notwendig!

11 Schulinterne Regelungen 5 Registrierung abgeleisteter Stunden Halbjährliche Abrechnung, d. h. gerechnet wird mit halben Stunden Aufhebung einer Verpflichtung bzw. Abmeldung nur jeweils zum Halbjahr möglich (gilt auch für Wahlunterricht!) Achtung:Bei Verpflichtung bzw. Anmeldung mitten im Halbjahr keine Anrechnung der Stunden bis zum nächsten Abrechnungstermin möglich! Aktueller Stand bereits geleisteter Wochenstunden kann von Schülern beim Mittelstufenbetreuer OStR Zenger erfragt werden!

12 Min.- (Max.)-Regelung In Jgst. 8, 9 und 10 Ableistung von mindestens 1 Wochenstunde (Intensivierung oder Wahlunterricht) vorgeschrieben Grund: Vermeiden von Anstauen noch abzuleistender WS! Vom Kultusministerium empfohlene Verteilung: 8.Jgst.: 2 WS; 9.Jgst.: 2 WS; 10. Jgst.: 1 WS Schulinterne Regelungen 6

13 Sonstige Regelungen Kursgröße: ca. halbe Klassenstärke! Kurswechsel auch mitten im Halbjahr möglich! (z. B. Intensivierung in anderem Fach, von Wahlunterricht in Intensivierungskurs) Vor allem bei akutem Förderbedarf in einem bestimmten Fach sinnvoll! Ummeldung durch Eltern mit INT UM- Formular notwendig! Schulinterne Regelungen 6

14 Organisation bzw. Einteilung Einteilung erfolgt zentral durch Mittelstufenbetreuer! notwendig, da alle Intensivierungskurse in einer Jgst. parallel laufen Schulinterne Regelungen 7 Relativ komplexes Geflecht Kurse im Klassenverband nicht immer möglich! Löcher nicht vermeidbar! Wechsel zum Halbjahr

15 Modifikationen für Sj. 2010/11 u. F. Klassenleiter bzw. Fachlehrer teilen den Schülern/ Eltern Verpflichtungen zur Intensivierung schon Ende des Schuljahres mit. Belegungswünsche für das Folgeschuljahr werden ebenfalls Ende des laufenden Schuljahres eingeholt! Vorteile: Angebot kann besser auf Bedarf/ Interessen abgestimmt werden Kurse können schon früher planmäßig anlaufen Nachteil: Nicht alle Bedürfnisse/ Interessen können berücksichtigt werden (zu wenig Anmeldungen, Personal- und Raummangel)

16 Weitere Informationen: www.gmg-amberg.de/intensivierung www.gmg-amberg.de/wahlunterricht


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