Fachanwalt für Steuerrecht

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Prof. Dr. Christoph H. Wiese Rechtsanwalt Harald Nickel 01.03.2010 Ausgesuchte aktuelle Aspekte des nationalen und internationalen Steuerrechts und Rechnungswesen Prof. Dr. Christoph H. Wiese Rechtsanwalt Harald Nickel 01.03.2010

Fachanwalt für Steuerrecht Harald Nickel Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Lehrbeauftragter für Vergaberecht (h_da) Prof. Dr. Christoph H. Wiese Wirtschaftsprüfer Professor für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung (h_da) kurze Darstellung des Programms (selbsterklärend) Ausgesuchte aktuelle Aspekte des nationalen und internationalen Steuerrechts und Rechnungswesen– 01.03.2010 1

Politische Ziele zum Steuerrecht? Guido Westerwelle am 11.09.2009: „Nur wenn der Koalitionsvertrag ein niedrigeres, einfacheres und gerechteres Steuersystem festschreibt, werde ich ihn unterzeichnen.“ Bundeskabinett am 27.01.2010: "Neue Regelungen müssen zu den Menschen und Betrieben passen und möglichst wenig zusätzlichen Aufwand auslösen." Ausgesuchte aktuelle Aspekte des nationalen und internationalen Steuerrechts und Rechnungswesen– 01.03.2010

Agenda Quicky: Internationales Steuerrecht aktuell Rechnungslegung im Mittelstand – quo vadis? Entbürokratisierung nationale vs. internationale Normen Anwendungsfälle Bilanzierung von Immateriellen Vermögenswerten Bilanzierung ausgewählter Rückstellungen Bilanzierung latenter Steuern Fazit kurze Darstellung des Programms (selbsterklärend) Ausgesuchte aktuelle Aspekte des nationalen und internationalen Steuerrechts und Rechnungswesen– 01.03.2010 3 3

Rechtsfolgen für Deutschland: Quicky: Internationales Steuerrecht aktuell Ungleichbehandlung: Art. 43, 46 EGV EuGH FD-DStR 2010, 297251: Belgische Regelung zur Besteuerung von Auslandsbeziehungen europarechtskonform Rechtsfolgen für Deutschland: Die Ungleichbehandlung deutsch – ausländischer und deutsch-deutscher verflochtener Unternehmen bei fremdunüblich bemessener Vorteilsgewährung nach §1 des Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (AStG) ist grundsätzlich zulässig, solang im Einzelfall Besteuerungsrechte ausgewogen verteilt werden Ausgesuchte aktuelle Aspekte des nationalen und internationalen Steuerrechts und Rechnungswesen– 01.03.2010

§ 20 II u. III iVm §§ 7 ff AStG a.F. gemeinschaftswidrig Quicky: Internationales Steuerrecht aktuell Ungleichbehandlung: Art. 43, 48 EGV BFH IStR 2010, 149: § 20 II u. III iVm §§ 7 ff AStG a.F. gemeinschaftswidrig Rechtsfolge für aktuelles Recht: Ausschluss des Nachweises tatsächlicher wirtschaftlicher Tätigkeit bei Ersetzung der Freistellung der Betriebsstätteneinkünfte durch Steueranrechtung iSd § 20 II AStG n.F. (wahrscheinlich) gemeinschaftswidrig Kapitalanlagetätigkeit ist (wohl) tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit iSd § 8 II AStG n.F., wenn Konzernfinanzierung mit eigener Infrastruktur (Räume, Personal) betrieben wird. Ausgesuchte aktuelle Aspekte des nationalen und internationalen Steuerrechts und Rechnungswesen– 01.03.2010

Rechtsfolge für Deutschland: Quicky: Internationales Steuerrecht aktuell Beschränkung des Kapitalverkehrs: Art 56 EGV EuGH EuZW 2010, 18: Italienische Quellensteuer auf ins Ausland abfließende Dividende verstößt gegen Art 56 EGV Rechtsfolge für Deutschland: Regelung des § 32 I Nr. 2 KStG, wonach bei einer Kapitalbeteiligung einer EU ausländischen – Mutter an einer deutschen Tochter von weniger als 10 % auf die Streubesitzdividende eine Kapitalertragssteuer von 25 % einzubehalten wird, ist (wohl) unwirksam, weil Quellensteuerstaat Ungleichbehandlung von EU – Ausländern ausschließen muss Ausgesuchte aktuelle Aspekte des nationalen und internationalen Steuerrechts und Rechnungswesen– 01.03.2010

Quicky: Internationales Steuerrecht aktuell Fazit Ausgesuchte aktuelle Aspekte des nationalen und internationalen Steuerrechts und Rechnungswesen– 01.03.2010

Rechnungslegung im Mittelstand – quo vadis? Aufhänger: Diskussion um Belastung des Mittelstands, u.a. auch durch gesetzliche Vorgaben (z.B. Rechnungslegungsvorschriften) und Bürokratie (z.B. durch ausufernde Dokumentationsanforderungen) Von den laut Studie vier zuerst genannten Punkte betreffen drei das Gebiet „Steuern und Rechnungslegung“: Bürokratie Planungssicherheit bei Steuern und Gesetzen Steuern (Steuerbelastung) interessant ist: gegenüber der Umfrage von 2005 sind Bürokratie und Planungsunsicherheiten (bei Steuern und Gesetzen) auf Platz 1 und 2 vorgerückt, haben dabei die Klassiker „Steuerbelastung“ und „Lohnzusatzkosten“ verdrängt  große Bedeutung des Themengebietes (nationale und internationale Rechnungslegung) auch für den Mittelstand siehe Studie „Probleme im Mittelstand 2007“, BDS (Hrsg.), Berlin, 2007, S.2 Ausgesuchte aktuelle Aspekte des nationalen und internationalen Steuerrechts und Rechnungswesen– 01.03.2010 8 8

Rechnungslegung im Mittelstand – quo vadis? nur kurz: beide Probleme sind ziemlich unabhängig von der Größe des Unternehmens und der Branche Fragestellung: sind die Anwendung von (internationalen) Rechnungslegungsvorschriften – unser Thema – förderlich oder eher hinderlich zur Problembewältigung hinsichtlich der „Bürokratie“ und „Planungssicherheit“ Nächste Schritte: Die Frage wird im Folgenden zunächst allgemein anhand der Zielsetzung der (internationalen) Rechnungslegung und anschließend im Speziellen anhand dreier ausgewählter Beispiele beantwortet siehe Studie „Probleme im Mittelstand 2007“, BDS (Hrsg.), Berlin, 2007, S..3 Ausgesuchte aktuelle Aspekte des nationalen und internationalen Steuerrechts und Rechnungswesen– 01.03.2010 9 9

Rechnungslegung im Mittelstand – quo vadis? Auswirkungen der Rechnungslegung auf die – Nr.1. Entbürokratisierung Abbau bzw. Komplexitätsreduktion von Vorschriften selbsterklärend Ausgesuchte aktuelle Aspekte des nationalen und internationalen Steuerrechts und Rechnungswesen– 01.03.2010 10 10

Rechnungslegung im Mittelstand – quo vadis? Auswirkungen der Rechnungslegung auf die -- Nr.2. Planungssicherheit bei Steuern und Gesetzen Steuern Gesetze insb. der Rechnungslegung IFRS / IAS oder IFRS SME für Mittelständler oder HGB (unter Berücksichtigung von BilMoG) selbsterklärend Ausgesuchte aktuelle Aspekte des nationalen und internationalen Steuerrechts und Rechnungswesen– 01.03.2010 11 11

Maßnahmen zum Bürokratieabbau Entbürokratisierung Maßnahmen zum Bürokratieabbau Befreiung von der Pflicht zur Buchführung, zur Errichtung eines Inventars und eines Jahresabschlusses (§ 241a HGB) Kriterien: Umsatzerlöse < 500 T€ und Jahresüberschuss < 50 T€ Anhebung der Schwellenwerte um ca. 20% (§ 267 HGB) Auswirkungen auf die mittelständische Praxis? Klein Mittel groß Bilanzsumme ≤ 4.840 T€ ≤ 19.250 T€ > 19.250 T€ Umsatzerlöse ≤ 9.860 T€ ≤ 38.500 T€ > 38.500 T€ Arbeitnehmer ≤ 50 T€ ≤ 250 T€ > 250 T€ Maßnahmen zum Bürokratieabbau Wegfall der Rechnungslegungspflicht (für Kleinstunternehmen) zur Buchführung und Erstellung eines Inventars §241a HGB zur Erstellung einer Bilanz und GuV-Rechnung nach §242 IV HGB a.F. Identische Regelung nach §141 AO Konsequenz: Einnahme-Überschuss-Rechnung ist ausreichend – steuerliche Formerfordernisse erzwingen de facto aber Rechnungslegung Motiv: Arbeitserleichterung / Kostenersparnis Probleme Informationsverschlechterung (Banken, Gläubiger, Gesellschafter) Ausgesuchte aktuelle Aspekte des nationalen und internationalen Steuerrechts und Rechnungswesen– 01.03.2010 12 12

? Entbürokratisierung Auswirkungen auf die mittelständische Praxis? Maßnahmen zum Bürokratieabbau Wegfall der Rechnungslegungspflicht (für Kleinstunternehmen) zur Buchführung und Erstellung eines Inventars §241a HGB zur Erstellung einer Bilanz und GuV-Rechnung nach §242 IV HGB a.F. Identische Regelung nach §141 AO Konsequenz: Einnahme-Überschuss-Rechnung ist ausreichend – steuerliche Formerfordernisse erzwingen de facto aber Rechnungslegung Motiv: Arbeitserleichterung / Kostenersparnis Probleme Informationsverschlechterung (Banken, Gläubiger, Gesellschafter) Ausgesuchte aktuelle Aspekte des nationalen und internationalen Steuerrechts und Rechnungswesen– 01.03.2010 13 13

Nationale vs. internationale Normen Alternativen: IFRS / IAS (International Financial Reporting Standard; International Accounting Standards) IFRS SME (IFRS for Small and Medium Entities) HGB n.F. (d.h. nach BilMoG) US-GAAP (US Generally Accepted Accounting Principles) Alternativen der Rechnungslegung: 1. IFRS / IAS Herausgeber: IASB, London, privatrechtliche Organisation sehr zeitaufwendiges Verfahren, umfangreiches Regelungswerk („Case Law“), z.Zt. ca. 40 Standards mit ca. 2.000 Seiten 2. IFRS SME spezieller Standard für KMU (sog. Mittelstands-IAS) weniger umfangreich als der Original-IFRS (ca. 200 Seiten) aber „Öffnungsklausel“, in der endgültigen Fassung erst 2009 veröffentlicht, daher wenig Erfahrung in der Anwendung im folgenden nicht betrachtet, da kaum umgesetzt worden 3. HGB selbsterklärend, Hinweis auf BilMoG mit den Internationalisierungstendenzen 4. US-GAAP Randbereich, Bedeutung nur in USA und bei amerikanischen Tochtergesellschaften im Ausland eigentlich nur das „HGB“ der Nordamerikaner aber: durch „Conversion-Projects“ gegenseitige Annäherung an IFRS  IFRS noch instabil Ausgesuchte aktuelle Aspekte des nationalen und internationalen Steuerrechts und Rechnungswesen– 01.03.2010 14 14

Nationale vs. internationale Normen IFRS / IAS bzw. IFRS SME Ziele Anwendungsbereich Charakteristika Chancen / Risiken Ziele: einzige „echte“ internationale Vorschrift Vereinfachung der grenzüberschreitenden Rechnungslegung Hauptziel: „true & fair view“ (Zeitwerte, Periodenabgrenzung, TTC.) Prototypischer Adressat: anonymer potentieller Investor Vermeidung des „principal Agent“- Problems der Informationsasymmetrie (Schutz des Eigenkapitalgebers) Anwendungsbereich: erst nach Genehmigung durch die EU (in Bosnien Prozess) für alle börsennotierten Aktiengesellschaften in der EU Pflicht: auf Konzernebene (das setzt nicht handelsrechtliche Einzelabschlüsse) Wahlrechts: nicht börsennotierte Aktiengesellschaft (Konzerneinzelunternehmen nur für Offenlegung Zwecke erlaubt. Charakteristika: „true & fair view“ , Periodenabgrenzung Zeitwertbewertung, z.T. Aufhebung des Anschaffungskostenprinzips keine stille Reserven zum Teil kein Gläubigerschutz (keine Ausschüttungssperre) Hohe Transparenz (Anhang) Chancen: Transparenz vergleichbare internationale Abschlüsse Risiken für mittelständische Unternehmen: zeit- und personalintensiv, komplex, Datenintensiv, teuer ersetzt nicht handelsrechtliche Einzelabschlüsse Offenlegungspflicht wird deutlich ausgeweitet Ausgesuchte aktuelle Aspekte des nationalen und internationalen Steuerrechts und Rechnungswesen– 01.03.2010 15 15

Nationale vs. internationale Normen HGB Ziele Anwendungsbereich Characteristika Chancen / Risiken Ziele: Gläubigerschutz, Ausschüttungsbemessungsfunktion (nur Einzelabschluss), Steuerbemessungsfunktion (nur Einzelabschluss), Informationsfunktion (Einzel- und Konzernabschluss) Anwendungsbereich: alle rechnungslegungspflichtigen Gesellschaften (siehe Heraufsetzung des Schwellenwertes) gestaffelter Verpflichtungsgrad nach Gesellschaftsform und Größenklasse Sonderregelung nach Publizitätsgesetz, für Versicherungsgesellschaften, für Kreditinstitute Charakteristika: Vorsichtsprinzip (wegen Gläubigerschutz) Realisationsprinzip, Imparitätsprinzip, Anschaffungskostenprinzip GoB geprägt, da sog. „Code Law“ (größerer Auslegungsspielraum) Chancen: Relativ stabiles Gesetz (gilt im wesentlichen seit 1900) hoher Gläubigerschutz Risiken für mittelständische Unternehmen: Nur nationale Lösung (Problem der international tätigen Unternehmen) „Code Law“, d.h. großer Bilanzierungsspielraum Ausgesuchte aktuelle Aspekte des nationalen und internationalen Steuerrechts und Rechnungswesen– 01.03.2010 16 16

Anwendungsfälle Bilanzierung von Immateriellen Vermögenswerten Definition Beispiele Probleme in der Praxis Lösungsansätze Definition: Identifizierbare, nicht monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz. Unter der Verfügungsmacht, Kontrolle des Unternehmens, außerdem muss ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen gegeben sein Beispiele: Markenname, Kundenstamm, selbst erstellte Softwareprodukte, Konzessionen, Rechte, Lizenzen Geschäfts und Firmenwerts, tritt in der Regel nur bei „Share Deal“ (Erwerb von Anteilen) auf, ist nicht einzeln veräußerbar Problem: bilanzielle Behandlung von erworbenen immateriellen Vermögenswerten ist unproblematisch, aber: nicht bei selbsterstellten immateriellen Vermögenswerten Oft (insbesondere bei Dienstleistungsunternehmen) Wert erheblich Alternativen: Aktivierung (Problem der Bewertung, Werthaltigkeit, Nutzungsdauerschätzung) Aufwand (Probleme der periodengerechten Ergebniszuordnung, und realisierte Gewinne) Lösungsansatz: Nur Teile (mitbestimmen Datenwerten) können oder dürfen aktiviert werden Ausgesuchte aktuelle Aspekte des nationalen und internationalen Steuerrechts und Rechnungswesen– 01.03.2010 17 17

Anwendungsfälle Bilanzierung von Immateriellen Vermögenswerten Bilanzierung nach IFRS / IAS bzw. IFRS SME HGB n.F. 1. IFRS / IAS (IAS 38, IFRS 3 (nur für Goodwill) Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte: Aufteilung in Forschungsaufwand: immer nicht zweck-/ produktbezogen  sofort Aufwand Entwicklungsaufwand: wenn produktbezogen unter bestimmten Rahmenbedingungen:  Aktivierung (Wahlrecht) Abgrenzung muss möglich sein, zuverlässig schätzbar sein, die realistische Nutzung muss gegeben sein etc (siehe IAS 38). Sonst Aufwand 2. HGB HGB a.F.: Aktivierungsverbot für Entwicklungskosten sofortiger Aufwandswirksamkeit HGB n.F. RegE: Aktivierungspflicht HGB n.F. : Aktivierungswahlrecht Risiken: Abgrenzung der Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (Schwierigkeiten evtl. am Beispiel der Softwareentwicklung darstellen) Chancen: realistische Darstellung der Eigenentwicklungsleistung, ggf. bessere Bilanzkennzahlen Ausgesuchte aktuelle Aspekte des nationalen und internationalen Steuerrechts und Rechnungswesen– 01.03.2010 18 18

Anwendungsfälle Bilanzierung ausgewählter Rückstellungen (1) Bedeutung Beispiele Pensionsrückstellungen, Entsorgungsrückstellungen Probleme in der Praxis Lösungsansätze Bedeutung: aufwandswirksame Abbildung von zukünftigen Ausgaben, die bereits in der Vergangenheit wirtschaftlich begründet sind. ungewisse Verbindlichkeit, d.h. Verpflichtungscharakter nach außen gegenüber Dritten. früher grds. auch möglich: Aufwandsrückstellungen (Verpflichtungscharakter nur nach innen) Beispiele: kurzfristig: Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern, Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt, Gewährleistungsrückstellung, Kulanzrückstellungen, Rückstellung für ausstehende Rechnungen etc. langfristig: Pensionsrückstellungen, Entsorgungsrückstellungen, Rekultivierungsrückstellung Problem: geschätzte Werte (Höhe, Laufzeit, Eintrittswahrscheinlichkeit) besonders problematisch bei langfristigen Ereignissen welche Werte müssen angesetzt werden (zum Bilanzstichtag wg. Stichtagsprinzip) oder zum Zeitpunkt der Fälligkeit (Erfüllungsbetrag)? Lösungsansatz: Zur Erhöhung der Aussagekraft findet der Erfüllungsbetrag Anwendung dadurch zum Teil erheblicher Bewertungs- und Bilanzierungsspielraum Ausgesuchte aktuelle Aspekte des nationalen und internationalen Steuerrechts und Rechnungswesen– 01.03.2010 19 19

Anwendungsfälle Bilanzierung ausgewählter Rückstellungen (2) Bilanzierung nach IFRS / IAS HGB n.F. kritische Würdigung 1. IFRS / IAS (IAS 38, IFRS 3 (nur für Goodwill) Zielsetzung realistische Darstellung des Erfüllungsbetrages: Abzinsung und Aufzinsung ist erforderlich Zinssätze werden unternehmensspezifisch gewählt Beispiel Pensionsrückstellungen: Vorgehensweise Ermittlung des Pensionsanspruchs zum Jahresbeginn Aufwendungen des Jahres werden erklärlich angesammelt (Glättung) am Ende wird der tatsächliche Anspruch ermittelt bei Abweichungen findet die Korridormethode Anwendung: Abweichungen größer 10%  Anpassung erfolgt ratierlich über restliche aktive Zeit der Pensionsberechtigten Abweichungen kleiner 10%  grundsätzlich keine Anpassung (Glättung) Alternativ: sofortige (teilweise) ergebniswirksame Erfassung des Fehlbetrags oder ergebnisneutrale Verrechnung mit der Gewinnrücklage großer bilanzpolitische Spielraum 2. HGB HGB a.F.: Ansatz mit dem Rückzahlungsbetrag, d.h. keine Aufzinsung des Betrages über den Bilanzstichtag hinaus, Abzinsung nur bei Pensionsrückstellungen mit i.d.R. 6% (steuerlicher Wert gem. Teilwertverfahren) HGB n.F.: Ansatz mit dem Erfüllungsbetrag Aufzinsung erfolgt unternehmens- /branchenspezifisch Abzinsung erfolgt mit einem Bundesbankzinssatz bei Pensionsrückstellungen „Zuführungs“-Msichoratorium zur Ergebnisglättung eventuell Stichworte zur Behandlung des plant Vermögens im Rahmen der Pensionsrückstellungen Risiken: Abgrenzung der Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (Schwierigkeiten evtl. am Beispiel der Softwareentwicklung darstellen) Chancen: realistische Darstellung der Eigenentwicklungsleistung, ggf. bessere Bilanzkennzahlen Ausgesuchte aktuelle Aspekte des nationalen und internationalen Steuerrechts und Rechnungswesen– 01.03.2010 20 20

Anwendungsfälle Bilanzierung latenter Steuern Definition Ursachen latenter Steuern ausgewählte Beispiele Probleme in der Praxis Lösungsansätze Definition: Latente Steuern sind zukünftig zu zahlende oder zu erhaltende Ertragsteuern, die durch unterschiedlich bilanzierte erfolgswirksame Sachverhalte in Handelsbilanz und Steuerbilanz entstehen (eigentlich eine aktive und passive Abgrenzung) Ursachen: Sofern keine Abweichungen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz vorliegt (sog. Einheitsbilanz) tatsächlicher Steueraufwand stimmt mit dem handelsrechtlichen Steueraufwand zusammen Ist dieses nicht der Fall: tatsächlicher Steueraufwand passt nicht mehr zum handelsrechtlichen Ergebnis Steuerquote passt nicht Transparenz-, Informationsverstoß Beispiele: Aktivierung von Entwicklungskosten in der HB, in der StB nicht erlaubt  passive latente Steuern Bewertung von Wertpapieren in der IFRS- HB höher als Anschaffungskosten, in der StB nicht erlaubt  passive latente Steuern höhere Abschreibungssätze nach IFRS als steuerlich zulässig  aktive latente Steuern Pensionsrückstellungen nach IFRS sind höher als steuerlich erlaubt (§6a EStG)  aktive latente Steuern aktive latente Steuern auf Verlustvorträge Probleme: Steuerbilanz muss erstellt werden, Überleitungsrechnung reicht nicht mehr aus zeitliches Nachhalten der Bilanzansätze beider Bilanzen ist notwendig ( hoher Dokumentationsaufwand) regelmäßige Überprüfung ist notwendig, ob und wann sich die Differenzen ausgleichen permanente Anpassung der Steuersatzes bei der Berechnung der latenten Steuern ist geboten Know-how ist notwendig sowohl im (internationalen) Steuerrecht und (internationalen) Handelsrecht inklusive Konzernrecht  kostenintensive Qualifikation der Mitarbeiter erforderlich Ausgesuchte aktuelle Aspekte des nationalen und internationalen Steuerrechts und Rechnungswesen– 01.03.2010 21 21

Bilanzierung latenter Steuern Bilanzierung nach IFRS / IAS IFRS SME HGB n.F. Wo bleibt die Komplexitätsreduktion ? 1. IFRS / IAS (IAS 12) auf die Differenz zwischen der steuerbilanziellen und handelsbilanziellen Werte (sofern temporäre sowie quasitemporären Differenzen) wird ein Steuersatz angewendet dabei wird jeweils der zum Zeitpunkt der „Drehung“ der Differenz gültige (in der Regel der aktuelle) Steuersatz verwendet i.d.R. kommt es zu einer aufwands- und ertragswirksamen Behandlung der latenten Steuern in einzelnen Fällen kann auch eine erfolgsneutrale Behandlung erfolgen (über Neubewertungsrücklage bzw. Gewinnrücklage) latente Steuer auf Verlustvorträge sind zu bilden die bewertungsrelevante Nutzbarkeit des Verlustvortrags muss durch das Unternehmens individuell geschätzt werden 2. HGB HGB a.F.: Bilanzierungspflicht für passive latente Steuern (Entwicklung aber G+V bezogen) Wahlrecht für die Bilanzierung aktiver latenter Steuern HGB n.F.: die Regelungen des IAS 12 („temporary concept“, „liability method“, aktive latente Steuern auf Verlustvorträge) wurden fast komplett übernommen mit folgenden Ausnahmen: Begrenzung des Verlustnutzungszeitraums von maximal fünf Jahre (bei IFRS unbegrenzt) Ausschüttungssperre auf unrealisierte Gewinne aus der Aktivierung latenter Steuern wg. Gläubigerschutz bei Überhang aktiver latenter Steuern: Ansatzwahlrecht bei Überhang passiver latenter Steuern: Ansatzpflicht in der Praxis ist somit (fast) immer die Differenz zu berechnen (sehr arbeitsintensiv) Komplexitätsreduktion: daher wohl kaum Komplexitätsreduzierte Seekarte The Hunting of the Snark: An Agony in Eight Fits by Lewis Carroll, MacMillan and Co, Limited, St. Martin's Street, London, 1931. Ausgesuchte aktuelle Aspekte des nationalen und internationalen Steuerrechts und Rechnungswesen– 01.03.2010 22 22

Erhöhung der Planungssicherheit Fazit Entbürokratisierung Komplexitätsreduktion durch geänderte / internationale Rechungslegungsvorschriften Erhöhung der Planungssicherheit Entbürokratiesierung: + höhere Schwellenwerte bei der Rechnungslegungspflicht + andere Größenordnungskriterien bei KapG -- beides wirkt sich in der Praxis leider kaum aus (Stichwort 1,3 Milliarden €) Komplexitätsreduktion: -- z.T. deutlich komplexere Standards, gilt auch für HGB (BilMoG) -- größere Datenmengen (z.B. bei latente Steuern) -- höherer Anforderung an die Datenqualität (z.B. bei den immateriellen Vermögensgegenstände, Rückstellungen) Erhöhung der Planungssicherheit: + HGB: Rechnungslegungsvorschriften ändern sich relativ selten grundlegend, zurzeit ziemlich stabil (dieses gilt nicht für die Steuergesetzgebung) -- IFRS kurze Historie, bis 2005 fast „monatliche“ Änderungen, anschließend relativ stabil, aber unvollständig, im Zuge der Anpassung an US-GAAP vermutlich weitere größere Veränderung zu erwarten Ausgesuchte aktuelle Aspekte des nationalen und internationalen Steuerrechts und Rechnungswesen– 01.03.2010 23 23

EU - Entbürokratisierung – Initiative 2010 Bürokratieabbau für Kleinstunternehmen - Kleinstunternehmen könnten von der Pflicht befreit werden, einen Jahresabschluss zu erstellen. Über entsprechende Änderungen der EU-Rechnungslegungsvorschriften stimmt das Europäische Parlament in der Sitzungsperiode 08.03.2010 – 11.03.2010 Werden Märchen morgen Wirklichkeit (Orionprinzip)? Ausgesuchte aktuelle Aspekte des nationalen und internationalen Steuerrechts und Rechnungswesen– 01.03.2010

Politische Ziele für Steuer und Rechnungslegung? Guido Westerwelle am 11.09.2009: „Nur wenn der Koalitionsvertrag ein niedrigeres, einfacheres und gerechteres Steuersystem festschreibt, werde ich ihn unterzeichnen.“ Bundeskabinett am 27.01.2010: "Neue Regelungen müssen zu den Menschen und Betrieben passen und möglichst wenig zusätzlichen Aufwand auslösen." Ausgesuchte aktuelle Aspekte des nationalen und internationalen Steuerrechts und Rechnungswesen– 01.03.2010

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