Rentenreform 2007 „RV- Altersgrenzenanpassungsgesetz“ (Stand: 24. 1

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Informationen zum Tarifabschluss 2005
Advertisements

Vorlesung Querschnittsbereich Rehabilitation I
Heute schon für morgen sorgen?
Landeskonferenz VdK Oktober 2011 Baden-Baden
Wie bleibt die Rente sicher?
Wege in den Ruhestand bei voller Dienstfähigkeit
Solidarisch und gerecht
Alterssicherung in Deutschland
Die Bedeutung des geplanten Altersgrenzenaufschubs für die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung – Anmerkungen zum Vorhaben der.
Deutsche Rentenversicherung
Mensch mit Behinderung ?
Freudenstadt Soziale Politik?
IG Metall Vorstand Abteilung Sozialpolitik - Februar 2001 Rentenreform Anforderungen an eine solidarische, zukunftssichere Reform - Lebensstandardsicherung.
Zusammenfassung PoWi-Stunde Eva Kaufmann & Katharina Schamun.
Vorlesung Querschnittsbereich Rehabilitation I
Uwe G. Rehfeld Deutsche Rentenversicherung Bund
DL21-Diskussionsabend mit xx am xx.xx.2012 in xx: Anforderungen an ein sozialdemokratisches Rentenkonzept.
Eine Bewertung aus gewerkschaftlicher Sicht
Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen
Die neue Altersteilzeit
Pensionen in Österreich Stand: März 2011 Renate Anderl Bundesfrauenvorsitzende.
Solidarisch und gerecht
Arbeitslosenversicherung für Selbständige
Pensionsversicherung
Länger arbeiten – weniger Pension
Vorgriffsstundenrückgabe
Mehr als Beschäftigte haben ihr Votum abgegeben!
Dr. Julia Brennecke Heiner Brülle
Betriebsrätekonferenz der IG Metall - Friedrichshafen Prof. Dr. Ernst Kistler INIFES.
„Auskunft und Beratung bei Versicherungsämtern und Gemeinden als Aufgabe und Chance“ Tagung der Arbeitsgemeinschaft bayerischer Versicherungsämter und.
Bevölkerungsprognose bis Stadt Bad Neustadt a. d. Saale Stand: Präsentiert von Schülern der Hauptschule.
Kein Problem mit der richtigen Vorsorgelösung
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit IHK
Grundlage: Gesetzentwurf der Landesregierung vom , Drucksache 16/3207
Das RV-Leistungs-verbesserungsgesetz
Kabinettsentwurf 3-Jahres-Frist Gesundheitsreform 2006.
»Die Privatisierung sozialer Risiken und ihrer Kosten«
Übersicht über die wichtigsten Eingriffe ins Rentenrecht seit 1989
1 Gesetz zur Änderung des SGB II und anderer Gesetze vom
Bevölkerungsprojektion bis 2030 Gemeinde Waakirchen Stand: Fabian Buchner Tobias Oppliger Benjamin Reicherzer.
Jahreshauptversammlung Stadtverband Herne Verlängerung: Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte für alle, die bis zum geboren sind Beginn.
Solidarisch und gerecht
Auszug aus dem Schwerbehindertenrecht
Bevölkerungsprojektion bis 2030 Stadt Bischofsheim a. d. Rhön Stand: Präsentiert von Schülern.
Grundausbildung – Prüfungsvorbereitung zur AL-Prüfung
Die Rentenversicherung
Bevölkerungsprojektion bis 2030
Bevölkerungsprojektion bis 2030
Bevölkerungsprojektion bis 2030
Zuschlag bei Witwen- und Witwer-
Verbesserte Leistungen rund um die Rente „Mütterrente“
Anzuwendendes Pensionsrecht: 3 Gruppen
Leistungshöhen nach ASVG und AK-Pensionsrechner
Inhalt: 1. Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) 2. Das Landwirtschaftliche Versorgungswerk der R+V 1.
Power Point Präsentation
Informationen aus dem Fachbereich Personal 2014
Neuregelung geringfügige Beschäftigung – von –
Vorzeitige Einschulung
Allianz - betriebliche Altersversorgung.
Vortrag bei der Personalversammlung der PH Karlsruhe am
Informationsveranstaltung
Das Rentenüberleitungsgesetz
1 Gesetzliche Rente: Wesentliche Forderungen der IG Metall – Positionierung der Parteien FB Sozialpolitik.
IG Metall Schwäbisch Hall RENTE – Was ist das?. IG Metall Schwäbisch Hall Umlageverfahren Generationenvertrag Arbeitsmarkt Produktivität Demografie 1.
1 „zusätzliche Altersvorsorge“ in der gesetzlichen Rentenversicherung Heike Sibinski Deutsche Rentenversicherung Bund Geschäftsbereich Forschung und Entwicklung.
FB Frauen- und Gleichstellungspolitik Informationen zur geplanten Erhöhung des Renteneintrittsalters Rente mit 67 – Was heißt das für Frauen?
1 Dr. Wolfgang Keck Bereich: Statistische Analysen Tagung: Statistiken und statistisches Berichtswesen der GRV Erkner, 22. bis 24. September 2014 Die neue.
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
2. Virtuelles Seminar - Gesetzliche Rentenversicherung Kapitel 4 – 6 - Altersvermögensgesetz - Lebensversicherung Kapitel
Der Selbständige und seine Altersversorgung
 Präsentation transkript:

Rentenreform 2007 „RV- Altersgrenzenanpassungsgesetz“ (Stand: 24. 1 Folie 1

Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Zeitplan „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ : Rahmen wurde im Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 festgelegt Große Koalition verabredete Eckpunkte am 23.10.2006 Gesetzentwurf BT-Drucks.16/3794 vom 12.12.2006 1. Lesung im BT am 14.12.2006 Anhörung am 26.2.2007, Abschluss im Ausschuss 7.3.2007 2./3. Lesung BT 9.3.2007, Bundesrat 30.3.2007 Folie 2

Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Wesentliche Inhalte*: „Rente mit 67“ und Folgewirkungen: Änderung der Regelaltersgrenze und als Folge davon bei den Altersrenten, die vorzeitig in Anspruch genommen werden können; Einführung einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte Maßnahmen zur weiteren Dämpfung des Rentenniveaus * siehe ausführlich dazu Sozialpolitische Informationen 1/07 und Beitrag AiB Februar 2007 Folie 3

Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit (nur noch für vor dem 1.1.1952 Geborene) keine Änderung Renten wegen Alters: Altersrente für schwerbehinderte Menschen 63  65 vorzeitig ab 62 Regelaltersrente 65  67 (2012-2029) Altersrente für Frauen (nur noch für vor dem 1.1.1952 Geborene) keine Änderung Altersrente für besonders langjährig Versicherte abschl.frei ab 65 nicht vorzeitig Neu! Altersrente für langjährig Versicherte 65  67 vorzeitig ab 63! Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute 60  62 Folie 4

Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Vorauss.: 67 Jahre (ab Jahrgang 1964) und Wartezeit von 5 Jahren Für Versicherte, die vor dem 1.1.1947 geboren sind, ist Regelaltersgrenze die Vollendung des 65. Lebensjahr Übergangsregelungen für Geborene 1947 - 1963 (von 65  67): Geburtsjahr Anhebung um Monate Geburtsjahr Anhebung um Monate Geburtsjahr Anhebung um Monate 1947 1 1953 7 1959 14 1948 2 1954 8 1960 16 1949 3 1955 9 1961 18 1950 4 1956 10 1962 20 1951 5 1957 11 1963 22 1952 6 1958 12 ab 1964 24 Regelaltersrente 65  67 (2012-2029) Folie 5

Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Altersrente für schwerbehinderte Menschen 63  65 vorzeitig ab 62 Vorauss.: Wartezeit von 35 Jahren (alle rentenrechtl. Zeiten) und Anerkennung als schwerbehinderter Mensch (§ 2 Abs. 2 SGB IX) Künftig abschlagsfrei mit voll. 65. Lebensjahr (nicht mehr 63!) Vorzeitig frühestens mit voll. 62. Lebensjahr (nicht mehr 60!) und max. 10,8 % Abschlag Übergangsregelungen (Jahrgänge 1952 - 1963) siehe Tabelle Folie 6

Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Vorauss.: Wartezeit von 35 Jahren (alle rentenrechtl. Zeiten) Künftig abschlagsfrei mit voll. 67. Lebensjahr Vorzeitig frühestens mit voll. 63. Lebensjahr (nicht mehr 62!) und max. 14,4% Abschlag Übergangsregelungen (Jahrgänge 1948 - 1963) siehe Tabelle Die Altersrente für langjährig Versicherte 65  67 vorzeitig ab 63! Folie 7

Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Vorauss.: 45 Jahre Wartezeit (Beitragszeiten, Pflege-, Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten bis zum 10. Lj. eines Kindes; nicht: Zeiten des Bezugs von Alg I und Alg II!) Diese Rente kann mit voll. 65. Lebensjahr abschlagsfrei in Anspruch genommen werden; Keine vorzeitige Inanspruchnahme möglich! Rentenzugang 2004: Inanspruchnahme nicht möglich: Frauen rd. 90 %, Männer rd. 70 % Altersrente für besonders langjährig Versicherte abschl.frei ab 65 nicht vorzeitig Neu! Folie 8

Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Stichtagsregelung und Vertrauensschutz Stichtag: eine ATZ-Vereinbarung musste vor dem 1.1.2007 abgeschlossen sein Folge: Vertrauensschutz, d.h. es gilt das vor Inkrafttreten des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz geltende Recht Folie 9

Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Erwerbsminderungsrenten: Abschlagsfreier Rentenbeginn von heute 63 auf künftig 65 Jahre Beginn EM-Rente mit oder vor Voll. des 62. Lj.: 10,8 % Abschlag Beginn EM-Rente nach 62. und vor 65. Lj.: 10,5-0,3 % Abschlag Für Versicherte mit 35 Pflichtbeitragsjahren bleibt es bis 2023, ab 2024 mit 40 Pflichtbeitragszeiten beim vor der Reform geltenden Recht Aus der Gesetzesbegründung zu § 77 SGB VI: „Die Abschläge bei den Erwerbsminderungsrenten in Höhe von 10,8 % sind entsprechend der ursprünglichen Zielsetzung des Gesetzes und entgegen einer Entscheidung des 4. Senats des Bundessozialgerichts vom 16.5.2006 (B 4 RA 22/05 R) in allen Fällen vorzunehmen, in denen die Rente mit oder vor Vollendung des 62. Lebensjahr beginnt, also auch dann, wenn die Rente in jungen Jahren in Anspruch genommen wird.“ Folie 10

Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Witwen- und Witwerrenten: Anhebung der Altersgrenze für den Bezug der großen Witwen- bzw. Witwerrente von 45 auf 47 Jahre Folie 11

Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Rentenanpassungen: Mögliche Rentenanpassungen werden ab 2011 nur noch zur Hälfte an die Rentnerinnen und Rentner weitergegeben 2007 und 2008: Nullrunden 2009 (Wahljahr) und 2010: ? ab 2011: halbe Rentenanpassung aber höhere Aufwendungen für Gesundheit und Pflege! Folie 12

Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Einspareffekte: (Einspar-)Beitrags- satzwirkung durch das RV-AltgrenzanpG 1,0 % wobei die volle Wirkung erst 2030 (nach erfolgter Altersgrenzenanhebung) Mehrausgaben wegen der „45er“-Regelung 0,5 % Tatsächliche Beitragssatzwirkung 0,5 % Folie 13

Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Ausblick:  gemeinsames Konzept zur Fortentwicklung der GRV zu einer Erwerbstätigenversicherung  Verbesserung der Erwerbschancen von Älteren  Beendigung der Unterschiede von Rentenrecht West und Ost  Weiterentwicklung der Flexibilisierung des Übergangs von der Erwerbstätigkeit in die Rente Folie 14

Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Vielen Dank für deine/Ihre Aufmerksamkeit! Folie 15