Informationen zum Mathematikstudium

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Informationen zum Mathematikstudium
 Präsentation transkript:

Informationen zum Mathematikstudium Christoph Selter http://www.ph-heidelberg.de/wp/selter/ Informationen zum Mathematikstudium an der PH Heidelberg (Stand 19.10.04; ohne Gewähr)

1. Prüfungsordnungen (Kultusministerium, 2003) a) Allgemeine Informationen (Fächerkombinationen, …) www.ph-heidelberg.de/org/studisek/informationen/pdf/allgemein/infoallg.pdf b) Prüfungsordnungen (GHPO I, SPO I, RPO I) www.ph-heidelberg.de/org/studisek/Studien_u_Pruefungsordn/ 2. Studienordnungen (PH Heidelberg, 2004 ?) Momentan noch vorläufig, aber für Sie leitend www.ph-heidelberg.de/org/mathe/studienordnung/ ‚Mathe-Brett‘ 3. Studienpläne (Fach Mathematik, 2004 ?) Momentan noch vorläufig, aber für Sie leitend www.ph-heidelberg.de/org/mathe/studienordnung/ ‚Mathe-Brett‘

GHPO, HF (35 SWS): HS-Schein, mündl. Prfg., schr. Prfg. Prüfungsordnungen (Kultusministerium, 2003), ergänzt durch Zwischen-PO und Teil-PO der PH HD (2004) Vorbemerkung: Sofern nicht explizit angemerkt, gelten Bestimmungen der GHPO für SP-Studierende. Regelstudienzeit 4 statt 6 Semester. Alle absolvieren Zwischenprüfung und akad. Teilprüfung, bestehend aus zwei Modulprüfungen (über M2 und M3), und GHPO, HF (35 SWS): HS-Schein, mündl. Prfg., schr. Prfg. GHPO, LF (31 SWS): mündl. Prfg. GHPO, aF (18 SWS): --- RPO, HF (44 SWS): HS-Schein, mündl. Prfg., schr. Prfg. RPO, LF (24 SWS): mündl. Prfg. (plus Modulprüfung FVerbund) RPO, aF (24 SWS): plus Modulprüfung über M4 Plus für HF und LF: Anlage-2/3-‘Schein‘ Ausnahme SPO, zF (12 SWS): akad. Zwischenprüfung, akd. TP über M2

Akademische Zwischenprüfung Prüfungsordnungen (Kultusministerium, 2003), ergänzt durch Zwischen-PO und Teil-PO der PH HD (2004) Vorbemerkung: Sofern nicht explizit angemerkt, gelten Bestimmungen der GHPO für SP-Studierende. Regelstudienzeit 4 statt 6 Semester. Grundstudium (Modul 1) Akademische Zwischenprüfung Nur für RL Hauptstudium Modul 2 Modul 3 Modul 4 Modul 5 Modul 6 Modul 7 Akademische Teilprüfung Mündliche und schriftliche Prüfung Sonderbestimmungen für RPO, LF und aF, SPO, zF: s. o.

Akademische Zwischenprüfung - 90minütige Klausur über das gesamte Modul 1 - findet in jedem Semester statt - bei Nicht-Bestehen einmal wiederholbar - muss i. d. R. bis 4. Semester bestanden sein - geht nicht in Endnote ein - berechtigt zum Erwerb des Hauptseminarscheins - berechtigt zur Teilnahme an Modulprüfungen - Besuch von Veranstaltungen der Modulen 2ff. auch möglich, wenn akademische Zwischenprüfung nicht bestanden

Akademische Teilprüfung - erfolgt studienbegleitend - im Modul 2 in der Veranstaltung ‚Einführung Geometrie‘ - im Modul 3 in der Veranstaltung ‚Didaktik 3-6 (GS) bzw. 6-8 (HS) bzw. 8-10 (RS)‘ - im Modul 4 (RL, aF) in der Veranstaltung ‚Computer im Mathematikunterricht‘) - im Fächerverbung, Modul 2 (RL, LF) am besten in einer fächerübergreifenden Veranstaltung - geht in die Endnote ein (Mittelwert der Noten aller Modulprüfungen ist Note der akad. Teilprüfung)

Hauptseminarschein (nur HF) Anlage 2/3-‘Schein‘ (nur HF und LF) wird DURCH QUALIFIZIERTE MITARBEIT entweder in einer fachwiss. oder einer fachdidaktischen Veranstaltung der Module 4ff. erworben - geht nicht in Endnote ein, muss aber bei Prüfungsanmeldung vorgelegt werden Anlage 2/3-‘Schein‘ (nur HF und LF) wird durch TEILNAHME an einer auf die Schulpraxis bezogenen Veranstaltung ‚erworben‘. - geht nicht in Endnote ein, muss aber bei Prüfungsanmeldung vorgelegt werden

mündliche Prüfung (nur HF und LF) schriftliche Prüfung (nur HF) - dauert ca. 30 Minuten - je ein fachwiss. und ein fachdid. Schwerpunktthema - bezieht sich i. W. auf Module 4 ff. - geht in die Endnote ein schriftliche Prüfung (nur HF) - dauert 4 Stunden - hat fachwissenschaftliche und fachdidaktische Anteile - bezieht sich i. W. auf Module 5 ff. - geht in die Endnote ein

Gesamtnote, 1. Staatsexamen Endnote in Mathematik - HF: Mittel aus akad. TP, mündl. Prüfung, schriftl. Prfg. - LF: Mittel aus akad. TP, mündl. Prüfung - aF: Note der akad. TP - SoPäd, zF: Note der akad. TP (nur M2) Gesamtnote, 1. Staatsexamen Siehe GHPO, SPO, RPO

Vorläufige Studienpläne auf der Grundlage der vorläufigen Studienordnungen SPO (wie GHPO, Ausnahme Modul 1) GHPO - RPO