Arbeitnehmerorganistationen

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 Präsentation transkript:

Arbeitnehmerorganistationen

Inhaltsverzeichnis 1.) Was sind Gewerkschaften eigentlich? 2.) Die Entstehung der Gewerkschaften 3.)Tarifvertrag

Die Gewerkschaften Interessenvertretung der Arbeitnehmer historisch gesehen Selbsthilfevereine gegen menschenunwürdige Arbeitsbedingungen, Kinderarbeit heute: unabhängig von Staat, Kirchen und Parteien

- gewerkschaftlichen Organisationsformen: - 1.) Berufsverbandsprinzip:  Arbeitnehmer einer Berufsgruppe schließen sich zu einem Berufsverband zusammen - 2.) Industrieverbandsprinzip: Gewerkschaften gliedern sich nach Branchen - 3.) Richtungs- Gewerkschaft:  christliche, kommunistische Gewerkschaft

Die Entstehung der Gewerkschaften seit 19. Jh. Fabriken gebaut wurden hatte schlechte Arbeitsbedingungen zur Folge Immer mehr Männer, Frauen und Kinder arbeiten in der Produktion Durch Industrialisierung  „abhängige Beschäftigte“ Fabrikbesitzer wollten Tag- und Nachtarbeit, möglichst wenig Lohn für Arbeiter  Gewinn selbst behalten

- Bedürfnisse Menschen: - genug Geld zum Leben - Krankenversicherungen - keine Nachtarbeit - Lohnfortzahlung bei Krankheit - Staat wollte sich nicht einmischen  Arbeitnehmer schlossen sich zu Interessengruppen zusammen Damals Zusammenschlüsse verboten, heute durch BGBs garantiert - ersten Gewerkschaften 1825 in England - 40 Jahre später in Deutschland - Erst: Adelige, Bauern, Handwerker etc. - Dann: Arbeiter die Arbeitskraft frei anbieten

einige Forderungen wichen einander ab z.B. wann Bäcker mit Arbeit anfangen dürfen trotzdem alle dasselbe Ziel  Dachverband sollte gemeinsame Forderungen fortsetzten Dachverband wurde 1949 gegründet heißt (DGB= Deutscher Gewerkschaftsbund)

Tarifvertrag werden einheitliche Arbeitsbedingungen vereinbart (z.B. für Bauindustrie) werden von Tarifpartnern abgeschlossen Auf Arbeitnehmerseite  Gewerkschaften Auf Arbeitnehmerseite  Arbeitgeberverbände Schweiz= Gesamtarbeitsvertrag Österreich= Kollektivvertrag

Grundsätze Grundsatz der Tarifverhandlungen  Tarifautonomie Tarifpartner unabhängig vom Staat  können selbst Tarifverträge ausarbeiten gelten nur für Arbeitnehmer und –geber, die Tarifvertragsparteien angehören Arbeitnehmer in Gewerkschaft sein Arbeitgeber in Arbeitgeberverbund sein Sonst keinen Anspruch auf Regelung des Tarifvertrags

Tarifverträge auf Antrag der Tarifparteien kann für allgemein verbindlich erklärt werden bindet dann auch Arbeitnehmer und –geber die nicht den Parteien angehören Einzelarbeitsvertrag:  nur zum positiven verändert werden z.B. übertariflicher Jahresurlaub aber nie untertarifverträglicher

es gilt Friedenspflicht während Tariflaufzeit  keine Arbeitskampfmaßnahmen  keine Streiks  keine Aussperrungen - Man unterscheidet unter 3 verschiedenen Tarifverträgen:

Lohn- und Gehaltstarifvertrag enthält Lohn- Gehaltshöhe Höhe der einzelnen Lohn- und Gehaltsgruppen Einteilung durch Arbeitsschwierigkeit und Vorbildung Laufzeit: 1 Jahr Ausgangslohn ist der Ecklohn bei Tarifverhandlungen

Ausgangslohn ist der Ecklohn bei Tarifverhandlungen Ecklohn  Normalstundenlohn bei Facharbeiter in bestimmter Lohngruppe Lohnsätze der anderen Gruppen setzen sich je nach Anforderung des Arbeitsplatzes zusammen

Mantel- Rahmentarifvertrag enthält Regelungen für längere Zeit Inhalte:  Arbeitszeit  Urlaub  Kündigung  Arbeitsbedingungen  Mehrarbeit

Lohn- und Gehaltrahmentarifvertrag regeln: - Bereiche der Entlohnung für länger unverändert  Bezeichnung der Tarifgruppe  Zuordnung best. Tätigkeiten zu best. Tarifgruppen  Grundsätze der Arbeitsbewertung - Laufzeit: mehrere Jahre

Durch Aufspaltung bei jährlicher Lohnerhöhung: durch längere Zeit geltende Manteltarifverträge  keine ständigen Neubeschlüsse - das der Fall wenn alles in einem Tarifvertrag festgelegt wäre

Bedeutung der Tarifverträge bei jeder Einstellung:  alle Arbeitsbedingungen festlegen:  Verdienst  Urlaub  Arbeitszeiten danach alles noch schriftlich festhalten kostet viel zu viel Zeit problematisch bei großen Unternehmen

alle Verträge evtl. anders Ungerechtigkeit zwischen Mitarbeiter bei Hochkonjunktur  Spitzenlöhne müssten an Arbeitnehmer bezahlt werden  bei wirt. schlechten Zeiten bekämen sie niedrigste Löhne

schlechtes Arbeitsklima Gefühl ungerecht behandelt zu werden Arbeitgeber wären in stärkerer Verhandlungsposition anders als wenn Gewerkschaften Tarifverträge aushandeln da sie selbst notfalls Arbeitskämpfe führen werden bessere Verhandlungsergebnisse erzielen

Tarifverträge allgemein vereinfachen Abschluss von Arbeitsverträgen schaffen mehr Gerechtigkeit durch Gleichstellung mit anderen Arbeitnehmern sichern den Arbeitsfrieden mehr Chancengleichheit zwischen Arbeitgeber und –nehmer begrenzen Macht der Arbeitgeber

Tarifregister: Tarifvertragsparteien müssen Tarifverträge an Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft und an die obersten Behörden weiterleiten Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft muss Tarifregister führen Obersten Arbeitsbehörden freigestellt ob sie Tarifregister führen

Tarifverhandlungen und Schlichtungen Tarifverträge zeitlich begrenzt neue Tarifverhandlungen nötig wenn Tarifvertrag abgelaufen ist große Interessengegensätze zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften Tarifverträge stellen oft Kompromisse dar Verhandlungsposition kann unterschiedlich stark sein

- Verhandlungsposition kann unterschiedlich s stark sein Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände  Kommission  Tarifkommission Durchführung von Tarifverhandlungen falls kein Ergebnis: Schlichtungsverfahren  Vertreter beider Sozialpartner  unabhängiger Vorsitzender leitet das Ganze Vorsitzender muss von beiden Seiten akzeptiert werden führt das Schlichtungsverfahren zu keiner Lösung  kann zu Arbeitskampf kommen -