Folie Vertragsregelungen zur nutzungsintegrierten Kompensation Matthias Schneider, Dipl. Ing. Landespflege Referat Eingriffe in Natur und Landschaft/Ökologisches Flächenmanagement Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten RLP
Folie Vertragsregelungen zur nutzungsintegrierten Kompensation - Regelungsgegenstand - Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen i. S. d. § 15 Abs. 3 BNatSchG Durchführung besonderer Nutzungsweisen oder Einhaltung von Nutzungsauflagen (Hamsteräcker, Feldlerchenfenster, Blühstreifen…)
Folie Vertragsregelungen zur nutzungsintegrierten Kompensation - Verantwortlichkeiten - Durchführungsverantwortung nach § 15 Abs. 4 BNatSchG verbleibt beim Eingreifer oder dessen Rechtsnachfolger Vereinbarungen zur Beauftragung Dritter mit der Durchführung der Kompensation sind privatrechtlicher Natur und regeln nur deren Mitwirkung als Erfüllungsgehilfe i. S. d. § 278 BGB
Folie Vertragsregelungen zur nutzungsintegrierten Kompensation - Rollierende Kompensation - Erfordernis der rechtlichen Sicherung einer fixen Kompensationsfläche über beschränkt persönliche Dienstbarkeit jahrweise Verlagerung als rollierende Kompensation auf gleich geeignete Flächen in einem in der Zulassung definierten Bezugsraum Zustimmungsvorbehalt der Naturschutzbehörde
Folie Vertragsregelungen zur nutzungsintegrierten Kompensation - Rechtsfolgen bei Leistungsausfall - nicht durchführbare Realkompensation ist in eine Ersatzzahlung nach § 15 Abs. 6 BNatSchG zu wandeln ggf. Restschadensausgleich bei befristeten Eingriffen und bereits tlw. erbrachten Kompensationspflichten
Folie Vertragsregelungen zur investiven Kompensation Vertragsregelungen auch für investive, nutzungsexterne Maßnahmen (z. B. Biotopneuanlagen bzw. –wiederherstellung, Gewässerrenaturierung, Naturwaldentwicklung) Komplementärfinanzierung möglich (Ökopools; z. B. Aktion Blau)
Folie Vertragsregelungen zur nutzungsintegrierten Kompensation Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit! Kontakt: