Einstieg in die zahnärztliche Abrechnung

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Der Barmenia-Zahnergänzungstarif ZGPlus
Advertisements

Unterbringungsähnliche Maßnahmen in der rechtlichen Betreuung und Pflege 04. Februar 2009 Veranstalter ISGE (Institut für Soziale Arbeit und Gesundheit.
Implementierung der Kampagne ambulanten Einrichtungen
Arbeitszeit schulischer Personalräte
Folie 1Reform der MSS20. Mai 2010 Reform der gymnasialen Oberstufe -KMK-Rahmenbedingungen -Umsetzung in RLP.
Kostenträgerzeitrechnung
Grundmodul Hinweis für Unterrichtende
Strukturlösung mit Hilfe der Patterson-Funktion
Vorlesung Informatik 2 Algorithmen und Datenstrukturen (27 – Kürzeste Wege) Prof. Th. Ottmann.
1 Vorlesung Informatik 2 Algorithmen und Datenstrukturen (21 – Kürzeste Wege) T. Lauer.
Sitzung der Arbeitsgruppe EFRE 20
Revisionsverfahren für den OPS-301
Auswirkungen des PfWG auf den Reha-Bereich Änderungen in den Gesetzen
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Die WEG- und Mietneben-kostenabrechnung nach neuen BGH-Entscheidungen
7.3 Hinweise für den Aufbau von ER-Schemata (1|7)
EG-Maschinenrichtlinie/ CE-Kennzeichnung
PSI Code Neue Leistung im BEMA ab 2004
Vergabewesen Leitfaden für Bieter
? Reparaturen ? ? ? ? ? ? Befundgruppen 6 und 7.
ZE-Festzuschüsse „Spezial“
Darstellungstechniken der Aufbau und Ablauforganisation von Thomas Jäger dgss.
DVR-Fortbildung für Lehrgangsleiter
Informationen für die Realschulabschlussprüfung 2014
Ingenieurbüro für Informationssysteme Konzepte und Marketing Himmelsweg 4-4a Tostedt Telefon (04182) Telefax (04182) D110 - IFI-Dienstplan.
Die neue VOB 2009.
Galaxien und ihre Entfernungsbestimmung
Workshop Fahrverbot und Fahrerlaubnis
Parodontologiepraktikum Z-5
EGZ-Förderungsmöglichkeiten
Niederösterreich - Land des Lächelns Eine neue Initiative für die niederösterreichische Zahngesundheit.
Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente - Aktueller Sachstand
Der Barmenia-Zahnergänzungstarif ZG Erstattungsbeispiele aus der Praxis.
Isusimplantatarbeiten Kronen, Brücken & Prothesen
Leistungsbeurteilung
Institut für Kartographie und Geoinformation Prof. Dr. Lutz Plümer Geoinformation I Vorlesung 13 WS 2000/2001 Gerhard Gröger Analyse.
Fortbildung zu Suchterkrankungen im Stadtschulrat für Wien
Aufklärung bei Fehlbildungen
Die Aufgaben der Eltern-VertreterInnen 2008/09 Das „Einsteigerpaket“ für ElternvertreterInnen im EV und SGA, Aufgaben der EV-Organe, etc. finden Sie.
Körperbehinderte oder sinnesbehinderte Kinder ab der 5. Schulstufe
Informationen zur Anmeldung der Bachelorarbeit
D I E R E C H N U N G Eine Übersicht von Margarete Teglar-Steger.
Die elektronische Rechnung ab BKS Steuerberatung GmbH & Co KG Herzogenburg – Melk – Wilhelmsburg – St. Pölten HERZLICH WILLKOMMEN.
Technische Frage Technische Frage Bitte löse die folgende Gleichung:
Regel 1 Das Spielfeld.
Implementierung der Kampagne
«Interne Aufsicht» Aufgabe des leitenden Organs der Trägerschaft
LERNFELD 5 Endodontische Behandlungen begleiten
Branchenübliche Zertifizierungen
Endodontische Behandlungen begleiten 02 Wurzelkanalbehandlung
Versand der Arzneimittel
Warum vorsorgen ? Rainer Steger 11. November 2014.
Die Privatabrechnung nach GOZ / GOÄ
„Gesprächsregeln werden gebraucht…“ Wochenrückblick von Mo
Verfasser Datum / Seitenzahl Titel der Präsentation evtl. zweizeilig Verfasser Datum / Seitenzahl Titel der Präsentation evtl. zweizeilig Willkommen!
Modul 3 Förderinstrumente zur Finanzierung der beruflichen Bildung
K INDER - UND J UGENDRING S WISTTAL E.V. E RWEITERTES F ÜHRUNGSZEUGNIS.
1 1.Man beginne mit „leicht erkennbaren natürlichen Objekten“ (Personen und konkreten Gegenständen) und fasse diese zu Objekttypen zusammen. (etwa Substantive.
Ergänzungssatzung „Mühlhof zum Strom“
Preisfindung Verwalten von Preislisten
E LTERNABEND A NTON -H ANSEN -S CHULE Elternabend Anton-Hansen-Schule
European Patients’ Academy on Therapeutic Innovation Spezielle Bevölkerungsgruppen.
Folie 1 DGB Bundesvorstand; Abteilung Jugend und Jugendpolitik; Jessica Rinke Kinder- und Jugendplan GrundlagenpräsentationConAct Deutsch-Israelischer.
Übung 2 Einführung in die Ökonomie 18. April 2016.
Friederike von eichel vergabeunterlagen _inhalt _vorgehensweise _aufbau.
Semmelweis Universität Allgemeine Zahnarztliche Propedeutik Direktor: Krisztina, Dr. Márton Prothetische Arbeitsabläufe.
Die Revolution in der Zahnreinigung
Kinder brauchen besten Schutz!
Die Festzuschüsse der GKV bei Zahnersatz – Ein kurzer Überblick
 Präsentation transkript:

Einstieg in die zahnärztliche Abrechnung -lich Willkommen Einstieg in die zahnärztliche Abrechnung

Bema-01 Eingehende Untersuchung... einschl. Beratung abrechenbar: im Behandlungsfall in der Regel die erste Maßnahme dar, Ausnahme: Schmerzfall für eine eingehende Untersuchung 1x im Kalenderhalbjahr, frühestens nach Ablauf von 4 Monaten die festgestellten Befunde sind mit folgenden Mindestangaben in der Karteikarte zu dokumentieren kariöse Zähne = c fehlende Zähne = f zerstörte Zähne = z Zahnstein, Mundkrankheit sonstiger Befund (Dokumentation) nicht abrechenbar: neben Ä1 mehrfach je Kalenderhalbjahr/nach Ablauf von weniger als 4 Monaten

Bema-23-Ekr Entfernen einer Krone, bzw. Brückenankers oder eines abgebrochenen Wurzelstiftes, bzw. Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges, je Trennstelle abrechenbar: Entfernen einer Krone od. Brückenankers Entfernen eines abgebrochenen Wurzelstiftes Abtrennen eines Brückengliedes oder eines Steges, je Trennstelle Entfernen eines fest einzementierten Prov. in Ausnahmefällen im Zusammenhang mit Extraktionen zuerst Krone entfernen, dann Zahn extrahieren Eintragung: Datum, Zahn, Leistung

GOZ-229 Entfernung einer Einlagefüllung, einer Krone, eines Brückenankers, Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges abrechenbar: 1x je Krone, Brückenanker bzw. Trennstelle Entfernen einer Krone, Brückengliedes oder Einlagefüllung Abtrennen eines Brückengliedes oder eines Steges Abtrennen eines extrakoronalen Geschiebes Entfernen eines fest einzementierten Prov. in Ausnahmefällen im Zusammenhang mit Extraktionen zuerst Krone entfernen, dann Zahn extrahieren

Analogpositionen In den folgenden Beispielen sind die Analogpositionen mit einem „ * “ gekennzeichnet, um darauf hinzuweisen, dass neue Positionen aufgenommen wurden. Auf der Rechnung sind keine zusätzlichen Kennzeichnungen der Analogpositionen erlaubt. In der Software sind oft zusätzliche Kennzeichnungen bei der Leistungsanlage notwendig, um zwischen der zu Grunde gelegten Leistung und der Analogposition zu unterscheiden. wichtig ist: die Beschreibung der durchgeführten Leistung, die Kennzeichnung, dass es sich um eine Analogposition handelt (gemäß § 6 Abs. 2 GOZ) welche Position dafür zu Grunde gelegt wurde mit der entsprechenden Leistungsbeschreibung

BEMA-FU-1100 Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen eines Kindes vom 30. bis zum 72. Lebensmonat abrechenbar: umfasst eingehende Untersuchung einschl. Beratung (Inspektion der Mundhöhle) Ernährungs- u. Mundhygieneberatung der Erziehungsberechtigten, Ziel: Keimzahlsenkung, verbesserte Mundhygiene zwischen dem 30. und 72. Lebensmonat drei berechnungsfähige Früherkennungsuntersuchungen Abstand zwischen den Untersuchungen mind. 12 Monate bei hohem Kariesrisiko zusätzlich IP4

BEMA-Ä 928a Röntgenaufnahme der Hand abrechenbar: 1x je Aufnahme Handwurzelaufnahme Eintragung: 9281

GOÄ-5037 Bestimmung des Skelettalters abrechenbar: einschl. Berechnung der prospektiven Endgröße 1x je Aufnahme Handwurzelaufnahme nicht abrechenbar: Ä 5020, 5030 sog. Handgelenk / Handaufnahme

BEMA-16 oder 601 Größe der Füllung Stiftverankerung Füllung Aufbaufüllung Einflächig F1 – (131) + Mat.-Kosten 601 in Cent – Betrag über KVK Zweiflächig F2 – (132) + Mat.-Kosten Dreiflächig F3 – (133) St – (16) 1 x je Zahn Mehr als dreiflächig F4 – (134)

GOZ-213 Parapulpäre oder intrakanaläre Stiftverankerung einer Füllung oder eines Aufbaues, je Stiftverankerung abrechenbar: je Zahn höchstens 3 x berechnungsfähig Materialkosten für die Verankerungselemente in tatsächlicher Höhe auch neben einer ein- bis mehrflächigen Füllung auch neben Kronen auch in Verbindung mit einer Aufbaufüllung Nr. 218 Materialkosten gemäß § 3 GOZ nicht abrechenbar: für einen gegossenen Aufbau oder Schraubenaufbau - Nr. 219

GOZ-240 Elektrometrische Längenbestimmung eines Wurzelkanals abrechenbar: 1x je Kanal evtl. in der Folgesitzung erneut abrechenbar auch neben der röntgenologischen Längenbestimmung

BEMA-44-X2 Entfernen eines mehrwurzeligen Zahnes, einschl. Wundversorgung abrechenbar: für die Entfernung eines mehrwurzeligen Zahnes nach den anatomischen Wurzelverhältnissen für die Entfernung des Wurzelrestes für den entsprechenden Zahn nicht abrechenbar: für einwurzelige Zähne für die Extraktion von einem in Ausnahmefällen zweiwurzeligen Zahnes, wenn er anatomisch gesehen einwurzelig ist

GOZ-301 Entfernung eines mehrwurzeligen Zahnes abrechenbar: für die Entfernung eines mehrwurzeligen Zahnes, egal ob Front- oder Seitenzahn 1x je Zahn nicht abrechenbar: tief frakturierter / tief zerstörter Zahn enossales Implantat

BEMA-61-Dia Korrektur des Lippenbändchens bei echtem Diastema mediale abrechenbar: Lösen, Verlegen und Fixieren des Lippenbändchens, inkl. Durchtrennen des Septums bei echtem Diastema 1x je Lippenbändchen Eintragung: Datum, Zahn, Leistung nicht abrechenbar: Nr. 57-SMS Frenektomie (Durchtrennen des Lippenbändchens) = Nr. 57

GOZ-328 Lösen, Verlegen und Fixieren des Lippenbändchens und Durchtrennen des Septums bei echtem Diastema abrechenbar: 1x je Sitzung, OP nicht abrechenbar: für die Beseitigung störender Schleimhautbänder Nr. 321

Wir haben die Spitze erreicht! Vielen Dank und gute Heimfahrt!