EEG 2012 Was ist beschlossen worden?

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Software Assurance Erweiterte Software Assurance Services
Advertisements

WKA im Klärwerk Seehausen
Vizepräsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes e.V.
Bioenergien – Nachhaltige und umweltverträgliche Nutzung
Nachhaltige Nutzung von Bioenergie im Biosphärenreservat Rhön
KWK-Technologie von EC Power - Energie die sich auszahlt !
Wärme- und Kältekataster im niederländischen und deutschen Grenzgebiet in Theorie und Praxis Prof. Dr.-Ing. Christof Wetter.
Biogasanlagen.
Methodik und Ergebnisse Wolfgang Breyer, DPG-Tagung,
Neue Strategien zur Verwertung von Sperrmüllanteilen
Biogasanlagen Von Thomas Liebing.
Univariate Statistik M. Kresken.
Stand der KWK-Förderung in Deutschland und das geplante KWK-Gesetz
EEG-Novelle – Ausbau der Bioenergie
Aktuelles aus Präsidium und Geschäftsstelle Vorstellung Regionalbüro Ost Volker Schulze, Regionalreferent Ost Regionalgruppenveranstaltung der RG Berlin/Brandenburg,
AWA 2007 Natur und Umwelt Natürlich Leben
Das Recht der Erneuerbaren Energien in Deutschland und der EU
Erdwärme (Geothermie)
VORSTELLUNG DER. Wir stellen uns vor Was bedeutet Eigenverbrauch?
20:00.
Das Aller-Leine-Tal auf dem Weg zur 100% EnergieRegion + Erneuerbare Energien als Wirtschaftsfaktor Novatlantis Bauforum Zürich 2011 ETH Zürich, 07. Juli.
Elterngeld. Elterngeld - Anspruchsvoraussetzungen und Höhe der Leistungen Elterngeld - Anspruchsvoraussetzungen und Höhe der Leistungen.
Amt für Energie und Verkehr Graubünden Medienorientierung vom 15. Dezember 2011 Stromproduktion aus erneuerbaren Energien ohne Grosswasserkraft Potenzialstudie.
Energieeffizienz im Bauwesen, Wohnungsbau und Anwendung erneuerbarer Energien Daina Eberšteina Referatsleiterin der Abteilung ’’Erneuerbare Energien.
Ingenieurbüro H. Berg & Partner GmbH
Biogas als alternative Energiequelle
Folie 1 Stand: SIGNAL IDUNA Gruppe makv Beihilfeänderung des Bundes 2009 Änderung der Beihilfevorschrift des Bundes 2009.
Fernwärme DIE KOMFORT-ENERGIE
Nils Müller // FOS-T 2011 Photovoltaik.
EnergieAgentur Alexander-von-Humboldt Schule e. V
Was ist Kraft-Wärme-Kopplung?
Das Erneuerbare - Energien Gesetz
Referentin: Lisa Dertinger
Einführung Grundseminar Biogas
Referent: Dipl.-Ing. Jürgen Neuß Ingenieurbüro H. Berg & Partner GmbH
Handouts Agenda Strompreisentwicklung seit 1998
LEASINGMODELLE FÜR BIOMASSEHEIZKRAFTWERKE Mag. Dr
Regenerative Modellregion Harz - RegModHarz
Energie in Japons.
Analyse der Energieflüsse der Region Weinviertel-Manhartsberg
Mehrbelastung durch Maut, Möst und Fahrerlohnkosten Erhöhung
Windenergie in Deutschland
Samtgemeinde Flotwedel -Auftaktveranstaltung
Dr. jur. Jörg Niedersberg
DIE VERGÜTUNG VON BIOMEHTAN-BHKW NACH DEM EEG
11 EnergieRegion+ Aller-Leine-Tal Aller-Leine-Tal: Energiewende in Deutschland - Chance für den ländlichen Raum Rethem 3. Dezember 2013.
Attache für Agrar, Forst und Umwelt an der Österreichischen Botschaft
VLI - Vorstandssitzung 20. Februar 2013 in Berlin
Bedeutung, Technik, Einsatzbereiche, CH-Potenziale
Ausblick auf Kostendeckende Einspeisevergütung
Gesellschafterversammlung 2011 Bürger-Solar Barmstedt 2 GbR - Agenda
Kabinettsentwurf 3-Jahres-Frist Gesundheitsreform 2006.
Aus- und Neubau der biologischen Abwasserbehandlung Faulung.
MINDREADER Ein magisch - interaktives Erlebnis mit ENZO PAOLO
Anmerkungen zum vertraglichen und wirtschaftlichen Rahmen für
Einführung in die betrieb- liche Finanzierung GK II Beispiel 5.5 Richard Brand-Haushofer Valentin Hamm.
Beispiel 1.4 Ein Kreditinstitut bietet folgende Varianten für die vertragliche Gestaltung eines Kontokorrentkredits an: Nettozinssatz 10 % p.a Zinssatz.
Energiewende im Rheingau -Taunus-Kreis
Die EEG-Novelle 2014 Berlin, 25. Juli 2014
Niels Schnoor Referent Team Energie und Mobilität
Energietechnik Teil 2 – Erneuerbare Energien
Geltende Gesetzgebung
Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien
8. Öffentlichkeitsveranstaltung Bau Kompetenz München
Repowering Windpark Hohegaste
Energiekonzept des Gut Dauelsberg Das erklärte Ziel ist, 100% des Wärme- und Strombedarfes aus erneuerbaren Energieträgern sicherzustellen. Dabei sind.
Abfallwirtschaftliche Struktur
Bioenergie in Bayern ErfolgeZiele 2020 –
Standortanalyse für den Bau einer Biogasanlage Oberschule Kirchdorf GREENET Future of the planet.
EEG-UMLAGEPFLICHT BEI EIGENVERSORUNG
 Präsentation transkript:

EEG 2012 Was ist beschlossen worden? Harald Wedemeyer Rechtsanwalt Folie 1 RA Harald Wedemeyer

Aktueller Verfahrensstand 30.06.2011: 2. und 3. Lesung im Bundestag 8.07.2011: Bundesrat hat nicht den Vermittlungsausschuss angerufen Folie 2 RA Harald Wedemeyer

Ziele Ausbau regenerative Stromerzeugung: Stand 2011: 17 % Ziel 2020: mindestens 35 % Ziel 2050: mindestens 80 % Folie 3 RA Harald Wedemeyer

Vergütungsstruktur EEG 12   bis 150 kW bis 500 kW Bis 750 kW bis 5 MW EEG 09 (2011) EEG 12 (2012) Ab 2014: 0,0 Cent Grundvergütung 11,44 2012: 14,30 9,00 12,30 11,00 8,09 KWK - Bonus 2,94 Siehe Grundvergütung - s. Grundvergütung NawaRo-Bonus (Biogas) 6,86 3,92 NawaRo-Bonus (flüssig) 5,88 Güllebonus 0,98 Landschaftspflegebonus 1,96 s. Vergütungsklasse 2 Emissionsminderungsbonus Technologie-Bonus Vergütungsklasse 1 (u. a. Mais) 6 5 4 Vergütungsklasse 2 (außer Gülle) 8 Vergütungsklasse 2 (nur Gülle) Bioabfallanlagen (Abfallschlüssel 200201, 200301 und 200302) 16 14 Vergärung für Güllevergärungsanlagen bis zu einer maximal installierten Leistung von 75 kW: 25 Cent/kWh bei Gülleeinsatz von mindestens 80 Volumenprozent Biomethan - Bonus 3 3/2/1 Degression 1,0 % 2,0 1,0 5 Bis 75 kW (installierte Leistung): 25 Cent/kWh (80 % flüssige Gülle aus Betrieb am Standort der Anlage oder aus diesem und nahe gelegenen Betrieben). Folie 4 RA Harald Wedemeyer

EEG – Bestimmungen zur Biomasse Überblick Bestandsschutz bleibt gewahrt: keine rückwirkende Kürzung des Güllebonus um 50 % bei vor dem 6.06.2008 in Betrieb gegangenen Anlagen) Zusätzliche Anreize für die Direktvermarktung über die Marktprämie. Ab 1.01.2014 obligatorische Marktprämie (Ausnahme: Anlagen mit einer Leistung bis 750 kW) Einführung einer Flexibilitätsprämie für das Vorhalten zusätzlicher BHKW – Kapazitäten bei einer bedarfsgerechten Stromerzeugung. „Klassische“ Einspeisevergütungen neu geordnet. Folie 5 RA Harald Wedemeyer

Vergütungsregelungen Position Landvolk Vergütungsregelungen Grundvergütung (u. a. KWK – Bonus eingepreist): bis Bemessungsleistung von 150 kW: 14,3 Cent, bis 500 kW: 12,3 Cent und bis 5.000 kW: 11,0 Cent. Vergütungsgruppe 1 (NawaRos): bis 500 kW: 6 Cent, bis 750 kW: 5 Cent und bis 5.000 kW: 4 Cent. Vergütungsgruppe 2 (u. a. Stroh, Landschaftspflegematerial): 8 Cent bis 5.000 kW Vergütungsgruppe 2 (Gülle): 8 Cent bis 500 kW und 6 Cent bis 5.000 kW. Einspeisebonus: bis 700 Nm3 Biomethan/h (entspricht einer Anlagengröße von 2.800 kWel.): 3 Cent, bis 1.000 Nm3/h (≙ 4.000 kWel): 2 Cent und bis 1.400 Nm3/h (≙ 5.600 kWel): 1 Cent Folie 6 RA Harald Wedemeyer

Vergütungsregelungen Position Landvolk Vergütungsregelungen Einheitsvergütung für Güllevergärungsanlagen bis 75 kW installierter elektrischer Leistung: 25 Cent/kWh bei einem Gülleanteil von mindestens 80 Volumenprozent. Bioabfallanlagen: 16 Cent/kWh (bis 500 kW) und 14 Cent/kWh (bis 20.000 kW) bei Vergärung von mindestens 90 Masseprozent Bioabfälle mit den Abfallschlüsselnummern 200201, 200301 und 200302 (u. a.: Bioabfälle aus privaten Haushalten, Marktabfälle, Garten und Parkabfälle). Weitere Voraussetzungen: Einrichtungen zur anaeroben Vergärung der Bioabfälle müssen unmittelbar mit einer Einrichtung zur Nachrotte der festen Gärrückstände verbunden sein; nachgerottete Gärrückstände müssen stofflich verwertet werden. Folie 7 RA Harald Wedemeyer

Vergütungsregelungen Position Landvolk Vergütungsregelungen Alle in den Vergütungsklassen aufgeführten Stoffe, sowie die zuvor dargestellten Bioabfälle und die in der „Vergütungsklasse 0“ aufgeführten Stoffe sind untereinander kombinierbar. Die Vergütung wird anteilig der eingesetzten Stoffe anhand des vorgegebenen Methanertrages je m3 Frischmasse ermittelt. Folie 8 RA Harald Wedemeyer

Position Landvolk Voraussetzungen Wärmenutzungsquote: 60 %. 25 % für die Fermenterbeheizung anerkannte Wärmenutzungen (Positiv- und Negativliste) auch ORC – Anlagen, Hygienisierung und Pasteurisierung von Gärresten Ausnahme: bei Vergärung von 60 Masseprozent Gülle (Klimaschutz, Vermeidung des Methanaustrags bei der Güllelagerung) Folie 9 RA Harald Wedemeyer

Position Landvolk Voraussetzungen „Maisdeckel“: Anspruch auf die Einsatzstoffvergütungen besteht nur: Maximaler Einsatz von 60  Masseprozent Mais, Getreidekorn, Corn Cob Mix, Körnermais und Lieschkolbenschrot. Anmerkung: Regelung ist untauglicher Versuch, den Maisanteil in der Veredlungsregion zu begrenzen. Veredlungsregion: Maisanteil schon jetzt bei max. 70 Masseprozent (bei Güllebonus). Ackerbauregion: Schaffung unnötiger Erschwernisse. Folie 10 RA Harald Wedemeyer

Position Landvolk Übergangsregelungen Bei Einsatz von fester Biomasse (u. a. Holz) – Pyrolyseanlagen: Geltung der Regelungen des EEG 09, wenn die Anlage in 2011 genehmigt wird und in 2012 in Betrieb geht. Marktprämie kann auch für Bestandsanlagen in Anspruch genommen werden. Folie 11 RA Harald Wedemeyer

Position Landvolk Anlagenbegriff Anlagenbegriff – Zusammenfassung aller BHKW, über eine Vergärungseinheit gespeist werden. Damit dürfte die Umgehung der Größendegression mittels „Satelliten“ für Anlagen, die ab dem 1.01.2012 in Betrieb gehen, nicht mehr möglich sein. Leider keine Klärung, ob nun der enge oder weite Anlagenbegriff gilt. Folie 12 RA Harald Wedemeyer

Position Landvolk Beispiel Marktprämie 2 MW Gaseinspeisungsanlage: künftig Vergütungsanspruch in Höhe von etwa 19 Cent (bei Stromeinspeisung ins Stomnetz). Bei Gaseinspeisung und Direktvermarktung: Verstromung am Verbrauchsort Erlössituation : Stromverkauf: 10 Cent/kWh; Marktprämie: 13 Cent/kWh (19 Cent EEG - Vergütung abzüglich eines angenommenen Strombörsenpreis von 6 Cent/kWh); Grünstromprivileg: die entfallende EEG – Umlage in Höhe von 3,5 Cent könnte noch hälftig geteilt werden. Zusätzlich ergeben sich noch Einnahmen aus der Wärmevermarktung. Folie 13 RA Harald Wedemeyer

Position Landvolk Beispiel Marktprämie Zusätzliche Erlöse bei der Direktvermarktung des Stroms in Höhe von mindestens 4 Cent/kWh. Bei 2 MW – Anlage zusätzliche Einnahme von 640.000 € gegenüber der „klassischen“ Stromeinspeisungsvergütung. Anmerkung: Wärmevermarktung und Erlöse aus dem Grünstromprivileg noch nicht berücksichtigt Durchleitungskosten in Höhe von etwa 0,7 Cent/kWh berücksichtigt. Folie 14 RA Harald Wedemeyer

Position Landvolk Chancen und Risiken Güllevergärung Gaseinspeisungsanlagen Direktvermaktung Risiken: Höhere Marktpreise für landwirtschaftliche Produkten Folie 15 RA Harald Wedemeyer

Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Folie 16 RA Harald Wedemeyer