Das Übereinkommen 189 der IAO/ILO zum Schutz von Hausangestellten VII. Jahrestagung Illegalität Irreguläre Migration und die Arbeit im Privathaushalt 7-9.

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 Präsentation transkript:

Das Übereinkommen 189 der IAO/ILO zum Schutz von Hausangestellten VII. Jahrestagung Illegalität Irreguläre Migration und die Arbeit im Privathaushalt 7-9 März 2012, Berlin Karin Pape

Einleitung Einleitung Internationale Arbeitsorganisation (IAO; engl. ILO) älteste UN Organisation (seit 1919) Einzige UN Organisation, die dreigliedrig ist: Regierungen, Arbeitgeber- u. Arbeitnehmerorganisationen (Gewerkschaften) Hauptaufgabe: Schaffung internationaler Mindestarbeitsnormen (internationales Recht) ILO Konventionen müssen in den Mitgliedsländern ratifziert werden; erst dann besteht die Verpflichtung sie in nationales Recht umzusetzen (ausführlicher Berichtsmechanismus) Es gibt nur weiche Sanktionsmechanismen – keine ILO Blauhelme Grundgedanke bei dem Übereinkommen für Hausangestellte: Gleichstellung mit anderen Arbeitnehmern (= Zugang zu Arbeitsrechtsregelungen, sozialer Sicherung usw.)

Das IAO-Übereinkommen 189 Artikel 1GeltungsbereichVollzeit, Teilzeit, live-ins (live-out), Arbeitsverhältnis (keine Selbständigen), unabhängig vom Aufenthaltsstatus (auch ohne Papiere), keine babysitter, keine au-pairs Artikel 2AusschlussPrinzipiell alle eingeschlossen (auch Pflegekräfte) ; Ausschluss von Gruppen möglich, wenn anderweitig mindestens gleicher Schutz ; für begrenzte Gruppen von Arbeitnehmern, bei denen besondere Probleme von erheblicher Bedeutung auftreten (?) Artikel 3Menschenrechte, Kern- arbeitsnormen Artikel 4Mindestalter (Kinderarbeit)

Das IAO-Übereinkommen 189 (2) Artikel 5Schutz vor Missbrauch, Belästigung und Gewalt Artikel 6Gleiche Bedingungen für live-ins Gleichbehandlungsgrundsatz; Achtung der Privatsphäre Artikel 7InformationsrechtBestandteile des Arbeitsvertrages Artikel 8Migrant/innen, die angeworben werden Arbeitsvertrag muss vorher geschlossen werden; gilt nicht für EU (Freizügigkeit); bilaterale Zusammenarbeit; Anspruch auf Rückführung Artikel 9Freie Wahl des Wohnortes Keine Verpflichtung während Freizeit im Haushalt zu verbleiben; Recht Identitätsdokumente zu behalten Artikel 10ArbeitszeitGleichbehandlung mit anderen Arbeitnehmern; Recht auf 1 freien Tag/Woche; Bereitschaftszeiten sind Arbeitszeit

Das IAO-Übereinkommen 189 (3) Artikel 11MindestlohnAnspruch auf Mindestlohn, wenn vorhanden Artikel 12Zahlungsmodalit. (Lohn) Artikel 13Arbeitsschutz (Gesundheit) Im deutschen Recht sind Hausangestellte vom Arbeitsschutz ausgeschlossen (wie EU Rahmenrichtlinie zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit), aber andere Gesundheitsschutzregulierungen, z.B. BGB, Tarifvertrag Artikel 14Soziale Sicherung (insbes. Mutterschutz) Gleichbehandlung mit anderen Arbeitnehmern (in Übereinstimmung mit innerstaatlichen Rechtsvorschriften) – Minijobs? Artikel 15Regulierung der Agenturen Arbeitsvermittlungsfirmen müssen unter staatlicher Aufsicht stehen; Schutz vor Missbrauch, Beschwerdemechanismen usw. Artikel 16Zuang zu Gerichten

Das IAO-Übereinkommen 189 (4) Artikel 17Zusätzl. Beschwerde- Mechanismen u. Arbeitsaufsicht Arbeitsaufsicht vs. Schutz der Privatsphäre Artikel 18Konsultationen mit den Sozialpartnern Artikel 19Günstigere Bestimmungen unberührt Artikel 20 bis 27 Technische Artikel z.B. Mitteilung der Ratifzierung an den Generaldirektor; Inkrafttreten; Berichtspflicht usw.

Schlusfolgerungen Schlusfolgerungen Gute Chancen für eine Ratifizierung in Deutschland – politischer Wille ist entscheidend Für die Hausangestellten in Deutschland ist nicht primär das Problem mangelnder Arbeitsrechte, auch nicht für Undokumentierte, sondern das der Durchsetzung der Rechte; Problem bei Selbständigen Andere Regulierungen (z.B. Aufenthaltsrecht) behindern die Durchsetzung von Arbeitsrechten und machen deshalb die Hausangestellten de facto abhängig und rechtlos Lösung (u.a.): arbeitsrechtliche Ansprüche müssen ohne aufenthaltsrechtliche Konsequenzen durchgesetzt werden können (firewall) Ratifizierung trotzdem wichtig: ILO Konventionen halten meistens länger als Regierungen; Signal, dass die Regelung des Sektors ernst genommen wird