Wozu dient eigentlich der Gemeindepsychiatrische Verbund?

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Wozu dient eigentlich der Gemeindepsychiatrische Verbund?

Wozu dient eigentlich der Gemeindepsychiatrisch Verbund? Jedem psychiatrisch hilfebedürftigen Bürger in Reinickendorf die für ihn individuell passenden Hilfen zugänglich zu machen.

Verantwortung und Versorgungsverpflichtung Jedem psychiatrisch hilfebedürftigen Bürger in Reinickendorf die für ihn individuell passenden Hilfen zugänglich zu machen.

Individuell bedarfsgerechte Hilfen Jedem psychiatrisch hilfebedürftigen Bürger in Reinickendorf die für ihn individuell passenden Hilfen zugänglich zu machen.                                                    

Wozu dient eigentlich der Gemeindepsychiatrisch Verbund? Jedem psychiatrisch hilfebedürftigen Bürger in Reinickendorf die für ihn individuell passenden Hilfen zugänglich zu machen.

Wozu dient eigentlich der Gemeindepsychiatrische Verbund? Er ist kein Selbstzweck, sondern ein Hilfsmittel zur besser Bewältigung der genannten Ansprüche. Er hat sich dazu einige „Instrumente“ geschaffen, die bei der Umsetzung helfen sollen

1. Individuelle Hilfeplanung Bei der Selbstversorgung, im Wohnen und in der Organisation des Alltags Bei der Tages- und Kontaktgestaltung Mit Beschäftigung, Arbeit und Qualifizierung Mit anderen Hilfestellungen, die unmittelbar auf die Erkrankung wirken (Soziotherapie, Psychoedukation etc.) ?

Gemeinsame individuelle Hilfeplanung Fallkonferenz Gemeinsame individuelle Hilfeplanung Mit dem Klienten gemeinsam Einrichtungsübergreifend An Zielen orientiert ... Wie funktioniert die Steuerung im Einzelfall: -Helferkonferenz (Ermittlung des individueller Hilfebedarfs) mit Hilfe des Berliner Rehabilatations- und Behandlungsbogens (BBRP) in 12 Hilfebedarfsgruppen (HbG) -Hilfeplankonferenz (Festlegung der Hilfebedarfsgruppe unter Berücksichtigung des vorhandenen Budgets) Die besondere Aufgaben des SpDs in diesem Fall: -- Gutachterliche Aufgaben für den Sozialhilfeträger z.B.: Soziotherapie z.B.: Betreuungsbedarf 8 Wochenstunden z.B.: Vermittlung in Zuverdienstfirma

Steuerungsgremium Zusammenführung von fachlicher und finanzieller Steuerung Inhaltliche Prüfung des Reha-Plans Klärung konkurrierender Bedarfe Realisierung der bestmöglichen Lösung Vor der Hilfeplankonferenz findet unter Beteiligung aller Kolleginnen und Kollegen die den Einzelfall kennen, bzw. kennen lernen sollen, die Helferkonferenz statt. Hier wird der Hilfebedarf, möglichst mit dem Klienten, ermittelt und der BRP soweit möglich erarbeitet. Danach folgt die Vorstellung des Einzelfalles in der HPK. Die Zusammensetzung wurde im GPV vereinbart (Klinik, SpD, Leistungserbringer, auch das Fallmanagement des Sozialhilfeträgers wird nach Absprache hinzugezogen). Diese überprüft den Vorschlag auf Schlüssigkeit und die vereinbarten Vorgaben (z.B. Beteiligung) Konkurrierende Bedarfe müssen geklärt werden. Eventuell müssen Hilfebedarfe anderer Klienten reduziert bzw. die „zweitbeste“ Lösung gefunden werden. Die HPK sucht die bestmögliche Lösung zur Erbringung des individuellen Hilfebedarfs. Hier muss der Überblick über das Budget vorhanden sein. Näheres dazu auf der nächsten Folie Alle Maßnahmen

2. Koordinierende Bezugsperson Koordination der Hilfen im Einzelfall übernimmt die Verantwortung für die gegenseitige Information. Koordinierung ist nicht die Entscheidung über die Behandlung oder Betreuung! Kontinuität in der Bezugsperson!

3. Datenschutz Es sollen nicht mehr Informationen als unbedingt notwendig ausgetauscht werden.

4. Tagesstruktur und Arbeit Jeder Mensch will notwendig sein. Jeder Mensch will Bedeutung für andere haben (Klaus Dörner)

5. Unabhängige Beschwerdestelle Sich beschweren ist leichter, wenn die Beschwerdemöglichkeit außerhalb der betreuenden oder behandelnden Einrichtung ist.

Die zentralen Fragen fuer den heutigen Tag Was läuft gut, was läuft weniger gut in der Zusammenarbeit mit unseren Klienten? (Erleben und Erfahrungen jedes Teilnehmers) Was ist mein Beitrag zur Qualität unserer gemeinsamen Arbeit? (Kooperation aus unterschiedlichen Perspektiven und mit unterschiedlichen Aufgaben)

5. Unabhängige Beschwerdestelle Sich beschweren ist leichter, wenn die Beschwerdemöglichkeit außerhalb der betreuenden oder behandelnden Einrichtung ist.