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Veröffentlicht von:Vreni Stomberg Geändert vor über 10 Jahren
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Den Traum und die Realität MITTELSCHULE einander annähern:
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Hörbehinderte Jugendliche in der Mittelschule?
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Stützpunkt Gymnasium / DMS Ein Projekt des Landenhofs, Zentrum und Schweizerische Schule für Schwerhörige, in Zusammenarbeit mit der Neuen Kantonsschule Aarau
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Ziele des Projektes Hörbehinderte junge Menschen gemeinsam in der gleichen Mittelschule Es ist normal, dass es auch hörbehinderte Schüler/innen hat. Lehrpersonen und Mitschüler/innen sind vertraut mit den kommunikativen Bedürfnissen Hörbehinderter. Bei Schwierigkeiten können alle Beteiligten beraten werden. Unterstützender Einzelunterricht steht zur Verfügung. Die Begleitung ist kontinuierlich, rasch verfügbar, so intensiv wie notwendig.
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Begleitung auf mehreren Ebenen durch einen Koordinator innerhalb der Schule durch eine Fachperson aus der Audiopädagogik durch eine sozialpädagogisch begleitete Wohnsituation für weiter entfernt wohnende Schüler/innen und/oder durch die Zugehörigkeit zur Gruppe der hörbeeinträchtigten Mittelschüler/innen durch den pädaudiologischen Dienst des Landenhofs
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Begleitung auf mehreren Ebenen Koordinator: Verantwortliche Person innerhalb der Kantonsschule für das Projekt Beratung der Schüler/innen und Eltern aus der Sicht des Mittelschullehrers Organisation des Stützunterrichtes
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Begleitung auf mehreren Ebenen Audiopädagogische Begleitung Information der involvierten Lehrpersonen Information der Schulklassen Unterrichtsbesuche und Beratung der Lehrkräfte Beratung der hörbehinderten Schüler/innen und ihrer Eltern Audiopädagogischer Einzelunterricht
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Begleitung auf mehreren Ebenen Zugehörigkeit zur Gruppe der Stützpunkt-Schüler/innen Schafft die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch Vermindert das Gefühl Einzelkämpfer/in zu sein Für Schüler/innen aus grösserer Distanz bietet der Landenhof sozialpädagogisch begleitetes Wohnen im Raum Aarau an.
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Begleitung auf mehreren Ebenen Pädaudiologischer Dienst des Landenhofs: Ohrenärztliche Kontrollen Audiometrische Kontrollen Hörgeräteversorgung Vermittlung von weiteren Hilfsmitteln
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Regelmässige Aktivitäten / Massnahmen
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Regelmässige Aktivitäten / Massnahmen: Besprechungen Audiopädagoge – Schüler/innen (Frequenz nach Bedarf; meist 14-täglich) Regelmässiger Kontakt Koordinator – Audiopädagoge Standortgespräche mit den Eltern zusammen Treffen der Stützpunktschüler/innen (2 – 4 mal pro Jahr) Audiopädagogischer Einzelunterricht nach Bedarf. Unterrichtsbesuche und Besprechungen mit Lehrpersonen nach Bedarf
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Erfahrungen - Blitzlichter
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Soziale Integration – Rücksichtnahme der Mitschüler/innen
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Eine Schülerin äussert sich einige Zeit nachdem ihre Klasse über Hörbehinderung informiert worden ist: «Die Informations-Stunde hat sich sehr positiv ausgewirkt. Dass meine Mitschülerinnen und Mitschüler selbst erleben konnten, wie sich Hörbehinderung anfühlt und auswirkt, hat sie beeindruckt. Viele kommen auf mich zu und stellen mir Fragen. Sie geben sich sehr Mühe, mir das Verstehen zu erleichtern. Für mich ist es jetzt einfacher, die andern auf Schwierigkeiten aufmerksam zu machen. Sie haben das richtige Verständnis dafür. Überhaupt fühle ich mich sehr wohl in meiner Klasse.»
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Manchmal wehren sich andere für mich, wenn Lehrpersonen oder Kolleginnen und Kollegen zu leise oder in die andere Richtung sprechen…
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«Seit wann sprechen wir eigentlich hochdeutsch miteinander?» Sie lachen, weil sie erst jetzt bemerken, dass sie hochdeutsch weitergeredet haben, obwohl ihre hörbehinderte Mitschülerin die Runde vor kurzem verlassen hat.
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Es ist oft schwierig, die andern Schülerinnen zu verstehen – die FM-Anlage übermittelt nur die Stimme der Lehrperson.
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Notizen…
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Stoffvermittlung
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Vielfältige Unterstützung durch die Lehrpersonen ist möglich – zum Beispiel durch Visualisieren.
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Stützunterricht
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Neue Kantonsschule Aarau (NKSA) Gymnasium 4 Jahre bis zur Matur Differenzierung durch Schwerpunktfächer in der 3. und 4. Klasse Diplommittelschule (DMS) 3 Jahre bis zum Diplom Drei Bereiche: - Kommunikation - Gesundheit und Soziale Arbeit - Erziehung und Gestaltung (Gleichwertige Diplome)
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Zugang zum Stützpunkt und zur NKSA Der Eintritt in die NKSA ist auf folgende Weise möglich: 4. Bez AG / Abschlussprüfung 4,7 > Gymnasium 4,4 > Diplommittelschule Aufnahmeprüfung Übertritte von Schulen in andern Kantonen werden individuell geprüft.
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Zugang zum Stützpunkt und zur NKSA Eintritt in den Stützpunkt: Gespräche zur Information, Beratung, Entscheidfindung Finanzierung: IV-Verfügung deckt Leistungen des Stützpunktes, das Schulgeld (für Schüler/innen, die nicht im Kanton Aargau wohnen) und allfällige Reise- bzw. Wohnkosten
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