TOP 4 Sonderprogramme des Rektorates 2008
Rektoratsprogramme 2008 – Überblick – Sonderprogramme 2008 Investitionsplanung Forschungsförderung Drittmittelmittelprämie Forschungsprämie Schwerpunktförderung Anschubfinanzierung Internationalisierung Gleichstellungsförderung
Investitionsplanung 2008/2009
Investitionsplanung 2007 / Stand Mittelabfluss
Investitionsplanung 2006 Stand Mittelabfluss
Investitionsplanung 2008/2009 Förderschwerpunkte: Erneuerung technischer Ausstattungen Investitionen für neue, innovative Bereiche Ausstattungsergänzungen Themenschwerpunkte: Zentrale - IT-Ausstattungen Geräte und technische (Labor-) Ausstattungen Baumaßnahmen Ausstattung von Hörsälen und Seminarräumen
Eigenbeteiligung / Abgrenzung Studienbeiträge Eigenbeteiligung Grundsätzlich bei allen Maßnahmen mindestens 10 % Ausnahme: Hörsaal- und Medienausstattung zentraler Räume Bei Forschungsinvestitionen, insbesondere für Drittmittelprojekten und Auftragsarbeiten kann eine höhere Eigenbeteiligung festgesetzt werden. Abgrenzung zu den Studienbeiträgen Sofern die Mittel der Investitionsplanung zur Finanzierung des Bedarfs nicht ausreichen, wird geprüft, ob Studienbeiträge einsetzt werden können. Die Verfahren und Beteiligungen nach den Leitlinien des Rektorates werden dann beachtet.
Antragsverfahren Antragsschluss für 2008 und 2009: (Eingang bei Frau Grunwald) Antragsunterlagen: Formular Investitionsplanung (von Antragstellenden auszufüllen) Gesamtfinanzierungs- und Prioritätenplan der Fakultät Verfahren/Voraussetzungen in den Fakultäten: Zustimmung der Fakultätsräte Festsetzung eindeutiger, fakultätsübergreifender Prioritäten Aufstellung der Investitionspläne der Fakultäten 2008/2009 einschl. der Gesamtfinanz- und Prioritätenpläne
Investitionsplanung der FH / Entscheidungsverfahren Auswertung der Investitionsbedarfspläne der Hochschuleinrichtungen bis Nachfrist bei fehlenden Unterlagen und Klärung von Fragen bis Bewertung durch SK III : bis Rektoratsentscheidung welche Anträge in den Investitionsbedarfsplan aufgenommen werden Welche Maßnahmen 2008 finanziert werden und Welche Maßnahmen 2009 finanziert werden.
Ablauf im Überblick
Großgeräteförderung - Programme Seit gibt es folgende Programme Großgeräte für Lehre und Forschung Forschungsgroßgeräte Forschungsbauten Folgende Programme werden nicht fortgeführt: CIP / Computerinvestitionen für Studierende WAP / Wissenschaftlerarbeitsplätze
Großgeräteförderung - Antragsverfahren Antragsformulare der DFG h ttp:// frastruktur/wgi/index.html Formulare von A bis Z, Stichwort Großgeräte Vorlage an SG 1.2 Finanzen Herrn Boeck, Tel.: 3151, Weiterleitung an MIWFT Begutachtung durch DFG
Großgeräteförderung - Finanzierung Großgeräte für L + F 100 % Land mit mindestens 5 % Eigenanteil FH Forschungsgroßgeräte 50 % Bund über DFG 50 % Land Mindestens 5 % Eigenanteil FH Verfahren MIWFT erhält für beide Programme Mittel und errechnet einen Pauschalsatz für die Hochschulen Mittelzuweisung erfolgt nach Priorität der Hochschule. Liegt diese nicht vor gilt: Forschungsgroßgeräte vor Großgeräte für L + F Eingang der positiven DFG - Empfehlung
Forschungsförderung
Die Forschungsförderung gliedert sich in Anreizsysteme Drittmittelprämie Forschungsprämie Projektförderungen Schwerpunktförderung Anschubfinanzierung
Drittmittelprämie - NEU - Direkte Weiterbildung des Drittmittelanteiles der LOM nach Drittmittelaufkommen Verteilungssumme: Gewichtung der Fächergruppen : GG = 2,5 IW/NW = 1 (analog MIWFT) Voraussetzung: Drittmitteleinnahmen im Durchschnitt 2004 – 2006 Automatische Zuweisung bis 30. April Freie Verwendungsmöglichkeit Volle Übertragbarkeit
Forschungsprämie Nachfolgeprogramm Drittmittelstarke Forscherinnen und Forscher Förderung der Privaten Drittmittel mit Forschungsbezug (Kat. 1*) Öffentliche – Rechtliche Forschungsförderung (Kat. 2*) (*Grundlage: Drittmittelreport 2007) Verteilungssumme: Verteilung nach dem Anteil der Einnahmen Voraussetzung: Forschungsdrittmitteleinnahmen im Durchschnitt 2004 – 2006 Automatische Zuweisung bis 30. April Freie Verfügbarkeit Volle Übertragbarkeit
Anschubfinanzierung – NEU – Ziel: Ausbau von Forschungskompetenzen Vorbereitung neuer Forschungsschwerpunkte Voraussetzung: Nachgewiesene Vorleistungen (z. B. Förderanträge, Arbeitskreise, themenbezogene Abschlussarbeiten). Max. Förderzeitraum: 3 Jahre Max. Fördersumme: pro Jahr
Schwerpunktförderung – NEU – Ziel: Ausbau der Forschungsschwerpunkte (FSP) Voraussetzung: Anerkannte FSP mit externer Evaluation Bislang keine interne finanzielle Unterstützung des FSP Max. Förderzeitraum: 3 Jahre Max. Fördersumme: pro Jahr
Anreizsysteme/Antragsverfahren Ausschreibung ist erfolgt (Rundschreiben PR II) Antragstermin: Antragsformulare und Unterlagen: Antragsformular Finanzierungsplan Projektbeschreibung Ansprechpartnerin:Frau Schmidt, Transferstelle, Tel Verfahren: Präsentation vor einer Jury (Voraussichtlich im Dezember) Bewertung durch SK II Entscheidung durch Rektorat Förderbeginn : voraussichtlich März/April 2008
Internationalisierung und Gleichstellungsförderung - Fortschreibung der bisherigen Programme -
Internationalisierung I Finanzierungsschwerpunkte Förderung von Projekten im Rahmen langjähriger Kooperationen, die im Interesse der Hochschule fortgeführt werden sollen Maßnahmen zur Erhöhung fremdsprachlicher Anteile im Studium Förderung vornehmlich konzeptioneller Maßnahmen im Rahmen internationaler Kontakte und Partnerschaften mit ausländischen Hochschulen Anbahnungsreisen im Hochschulinteresse (Zuschuss bis max ) Internationales Hochschulmarketing Teilnahme von Studierenden an internationalen Tagungen/ Symposien/Seminaren Internationale Forschung
Internationalisierung II Antragstermine 15.01für das Sommersemester 15.07für das Wintersemester Mindestantragssumme:500 Ansprechpartnerinnen: Frau Holuscha/Frau Wietzoreck Die Entscheidung erfolgt auf Vorschlag des Internat. Office direkt durch das Rektorat Internet-Hinweise
Gleichstellungsförderung Es können gefördert werden: Maßnahmen, die der Erhöhung des Anteils weiblicher Studierender und Professorinnen dienen Maßnahmen zur Umsetzung der Frauenförderpläne Die Mittel sind beim Rektorat zu beantragen. An Zuweisungen wird die Gleichstellungsbeauftragte beteiligt. Anträge können jederzeit gestellt werden.