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Bild: BEWAG, 380-kV-Diagonalverbindung Berlin http://www.tu-berlin.de/~energiesysteme Probleme der energiewirtschaftlichen Liberalisierung in der Praxis: „Netznutzungsentgelte im liberalisierten Strommarkt Deutschland“ 19. Dezember 2002 Henning Thienemann, Thienemann@gmx.de Bild: BEWAG, 380-kV-Diagonalverbindung Berlin

Liberalisierung des Strommarkts EU-Binnenmarkt-Richtlinie Strom: Diskriminierungsfreier Zugang zu Netzen; Umgehung des natürlichen Monopols der Netzbetreiber;  Verhandelter Netzzugang, ex-post-Regelung;  Punktmodell;

Kosten für den Netzzugang Abgaben an den Netzbetreiber Netznutzungsentgelte Konzessionsabgaben Mess- und Zähleinrichtungen Reservenetzkapazität KWK-Zuschlag Abgaben an den Netzbetreiber

„Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas“: (Konzessionsabgabenverordnung - KAV; 9. Januar 1992) Entgelte für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege von Gemeinden für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen. Maximalbeträge zzgl. Umsatzsteuer: Schwachlasttarif : 0,61 Ct/kWh < 25 000 EW: 1,32 Ct/kWh < 100 000 EW: 1,59 Ct/kWh < 500 000 EW: 2,00 Ct/kWh > 500 000 EW: 2,40 Ct/kWh Sondervertragkunden: 0,11 Ct/kWh bzw. befreit

Mess- und Zähleinrichtungen Mindeststandards von Netzbetreiber festgelegt (Art/Umfang) (VDEW-Materialien M 33/00 / Metering Code) Abrechnung der Netznutzung, der Stromlieferung und der Bilanzkreise Daten nur an Berechtigte Verursacher trägt die Kosten (Ermittlung der KostenVDEW-Materialien M-12/2000) Beträge zzgl. Umsatzsteuer: (Bsp: Bewag, Klein/Gewerbekunden: Niederspannung, < 100.000 kWh/a ) Eintarifzähler: 30,17 EUR/a Zweitarifzähler: 34,48 EUR/a 96-Stunden-Leistungszähler: 86,21 EUR/a Tarifschaltung: 21,55 EUR/a

Reservenetzkapazität Netznutzer mit Eigenerzeugung müssen Reservenetzkapazität bestellen (0 - max. 600 h), Risikoabschätzung; Bestellte, auch ungenutzte, Reservenetzkapazität muss bezahlt werden. ABER: Inanspruchnahme bestimmt Reduktionsfaktor; Netznutzer meldet Dauer und Zeitpunkt Reserveinanspruchnahme unverzüglich beim Netzbetreiber an (z.B. Wartung); Netzbetreiber muss höher Kapazität als die bestellte vorhalten; Netzbetreiber kann bei Engpässen Netznutzer abschalten (Sicherheit) Hierzu erzähle ich die Geschicht mit den Benutzungdauern... Gleichzeitigkeitsfaktor: 2.3.2 Netznutzer mit Stromerzeugung bzw. Netzbetreiber, in deren Netz solche Anlagen einspeisen, bestellen separat zur vorzuhaltenden Netzkapazität beim Netzbetreiber Reservenetzkapazität definierter Maximalleistung mit einer zeitlichen Inanspruchnahme von bis zu 600 Stunden p.a. Der Netznutzer bestimmt die Höhe der bestellten Reservenetzkapazität; diese kann auch Null betragen. Die bestellte Reservenetzkapazität muss unabhängig von ihrer Inanspruchnahme bezahlt werden. Für die Inanspruchnahme der Reservekapazität wird ein separater Reduktionsfaktor festgelegt. Er beträgt bei einer Inanspruchnahme von Null bis zu 200 Stunden 0,25, über 200 Stunden bis 400 Stunden 0,30, über 400 Stunden bis 600 Stunden 0,35. Beginn, voraussichtliche Dauer und Ende der Reserveinanspruchnahme müssen dem Netzbetreiber unverzüglich gemeldet und auf Verlangen nachgewiesen werden. Für die Zeit der Reserveinanspruchnahme ist die über die Jahreshöchstleistung des Normalbezugs hinausgehende Leistung maximal bis zur Höhe der bestellten Reservenetzkapazität maßgeblich. Bei einer Inanspruchnahme der bestellten Reservenetzkapazität von mehr als 600 Stunden kommt stattdessen die allgemeine Gleichzeitigkeitskurve des betroffenen Netzbetreibers für den Gesamtbezug zur Anwendung; der Gleichzeitigkeitsgrad beträgt jedoch mindestens 0,35. Wird die bestellte Reservenetzkapazität um bis zu 10 % überschritten, kommt für die Leistungsüberschreitung der gleiche Preis wie für die bestellte Reservenetzkapazität zur Anwendung. Wird der Bestellwert um mehr als 10 % überschritten, kann für die darüber hinausgehende Überschreitungsleistung der volle Jahres-Leistungspreis (Gleichzeitigkeitsgrad g = 1) erhoben werden.

Zuschlagszahlungen Ct/kWh KWK-Zulage Zuschlag für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung: KWK1 Netzbetreiber ÜNB Zuschlagszahlungen Ct/kWh KWK2 KWK3 Ausgleichszahlungen Ct/kWh Kunde Kunde Kunde Kunde Kunde Ausgleichszahlungen nach BWK-Gesetz Bsp.: Bewag AG < 100 000 kWh/a : 0,26 Ct/kWh > 100 000 kWh/a : 0,05 Ct/kWh > 100 000 kWh/a : 0,025 Ct/kWh (ermäßigt)

Netznutzungsentgelte = Netznutzungsentgelte Systemdienstleistungen + Verluste + Blindleistung + ggf. Risikozuschlag für synthetisches Lastprofil + eigentliche Netzkosten = Netznutzungsentgelte

Systemdienstleitungen Maßnahmen ( Kosten) zur Gewährleistung des Netzbetriebs: Frequenzhaltung: Primär- [ca. 850 MW], Sekundärregelreserve, Minutenreserve; (nur in Höchstspannungsebene, HöS); Spannungshaltung; Versorgungswiederaufbau; Betriebsführung (inkl. Messung& Verrechnung zw. Netzbetreibern); Primärregelung Die Primärregelung ist die im Sekundenbereich automatisch wirkende stabilisierende Wirkleistungsregelung des gesamten zusammengeschalteten, synchron betriebenen Drehstrom-Verbundnetzes. Sie entsteht aus dem Aktivbeitrag der Kraftwerke bei Änderung der Netzfrequenz und wird unterstützt durch den Passivbeitrag der von der Netzfrequenz abhängigen Lasten (Selbstregeleffekt). Versorgungswiederaufbau Als Versorgungswiederaufbau werden diejenigen technischen und organisatorischen Maßnahmen bezeichnet, die zur Störungseingrenzung und nach Störungseintritt zur Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung der Versorgungsqualität durchgeführt werden. Auch Maßnahmen zur Ausrüstung der Erzeugungseinheiten und Netzanlagen im Hinblick auf eventuelle Großstörungen (Wiederaufbaukonzepte) sind dem Versorgungswiederaufbau zuzurechnen. Betriebsführung Zur Betriebsführung als Systemdienstleistung zählen alle Aufgaben des Netzbetreibers im Rahmen des koordinierten Einsatzes der Kraftwerke (z. B. für die Frequenzhaltung) und der Netzführung sowie des nationalen/internationalen Verbundbetriebes durch zentrale, jeweils eigenverantwortliche Leitstellen. Weiterhin werden ihr alle Maßnahmen zur Schaffung und zum Unterhalt der notwendigen Voraussetzungen für Zählung und Verrechnung aller erbrachten Leistungen zugerechnet.

Überall fallen Verluste an! In Netzen Bei Umspannung PVerlust Netzbetreiber muß in Echtzeit die Verlustmenge beschaffen; an der Netzlast orientiertes Profil (Verluste ~ Netzlast2); pauschaler Ansatz: Kosten für Verluste nach marktüblicher Strombeschaffungskosten;

Blindleistung und -arbeit zum Aufbau von magnetischen, elektrischen Feldern (z. B. in Motoren, Transformatoren, Kondensatoren); nicht wie Wirkleistung nutzbar; definiert über cos phi (Phasenversatz von Strom und Spannung); > 0,9....0,96  enthalten in NNE wenn cos phi < 0,9....0,96  zusätzlich zu NNE Primärregelung Die Primärregelung ist die im Sekundenbereich automatisch wirkende stabilisierende Wirkleistungsregelung des gesamten zusammengeschalteten, synchron betriebenen Drehstrom-Verbundnetzes. Sie entsteht aus dem Aktivbeitrag der Kraftwerke bei Änderung der Netzfrequenz und wird unterstützt durch den Passivbeitrag der von der Netzfrequenz abhängigen Lasten (Selbstregeleffekt). Versorgungswiederaufbau Als Versorgungswiederaufbau werden diejenigen technischen und organisatorischen Maßnahmen bezeichnet, die zur Störungseingrenzung und nach Störungseintritt zur Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung der Versorgungsqualität durchgeführt werden. Auch Maßnahmen zur Ausrüstung der Erzeugungseinheiten und Netzanlagen im Hinblick auf eventuelle Großstörungen (Wiederaufbaukonzepte) sind dem Versorgungswiederaufbau zuzurechnen. Betriebsführung Zur Betriebsführung als Systemdienstleistung zählen alle Aufgaben des Netzbetreibers im Rahmen des koordinierten Einsatzes der Kraftwerke (z. B. für die Frequenzhaltung) und der Netzführung sowie des nationalen/internationalen Verbundbetriebes durch zentrale, jeweils eigenverantwortliche Leitstellen. Weiterhin werden ihr alle Maßnahmen zur Schaffung und zum Unterhalt der notwendigen Voraussetzungen für Zählung und Verrechnung aller erbrachten Leistungen zugerechnet.

Preisfindungsprinzipien für die NNE „ Stromübertragung und Stromverteilung haben möglichst preisgünstig und unter der Berücksichtigung der Sicherheit und Umwelt zu erfolgen“ (Anlage 3, VV 2+, 23 April 2001) „als ob“- Wettbewerb Bilanzielle und kalkulatorische Kosten im Sinne rationeller Betriebsführung; Kostengerechtigkeit und Kosteneffizienz

Preisfindungsprinzipien für die NNE Die drei Elemente der Preisfindung: 1) Kalkulatorische Kosten- und Erlösrechnungen; 2) Handelsrechtlicher Jahresabschluß; 3) Preise vergleichbarer Netze; Nettosubstanzerhaltung Langfristigkeit „als ob“- Wettbewerb „Unbundling“: Trennung der Aktivitäten der Übertragungs- und Verteilungsnetzbetreibers von den übrigen Betriebszweigen (RWE net AG, ...)

Kostenermittlung für die Netzkosten Kosten- und Erlöspositionen Materialkosten und Fremdleistungen, einschl. Energiekosten für Übertragungsverluste + Personalkosten + Fremdkapitalzinsen + Sonstige Kosten + Steuern - Aktivierte Eigenleistungen - Auflösung Baukostenzuschüsse und Anschlusskosten - Zins- und Beteiligungserträge - Sonstige Erträge und Erlöse des Netzbetriebes + Kalkulatorische Abschreibungen + Steuern auf Scheingewinn + Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung = Netzkosten je Netzteildienst Gewinn- und Verlustrechnung Kostenträger- rechnung Datenbasis

Kalkulatorische Abschreibungen Nettosubstanzerhaltung!!! „Kosten der Wertminderung der benötigten Anlagegüter“ Kalk. Abschreibungen f. fremdfinanzierte Anlagegüter + Kalk. Abschreibungen f. eigenfinanzierte Anlagegüter = Kalkulatorischen Abschreibungen Anlagevermögen auf Basis von AK/HK / Nutzungsdauer * (1- Eigenkapitalquote) Anlagevermögen auf Basis von TNW / Nutzungsdauer * Eigenkapitalquote Nettosubstanzerhaltung!!! AK/HK: Anschaffungs-/ Herstellungskosten TNW: Tagesneuwert

Steuern auf Scheingewinn Ertragssteuern auf Differenz von kalkulatorischen zu handelsrechtlichen Abschreibungen (Scheingewinn) als Kosten betrachtet (Substanzerhaltung) Kalk. Abschreibungen f. fremdfinanzierte Anlagegüter (AK/HK) + Kalk. Abschreibungen f. eigenfinanzierte Anlagegüter (TNW) - Bilanzielle Abschreibungen lt. Steuerbilanz (AK/HK) = Scheingewinn * Ertragssteuerfaktor = Steuern auf Scheingewinn

Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung Betriebsnotwendiges Eigenkapital * Eigenkapitalzinssatz (6,5 %) Abgeltung des Unternehmerwagnis & der realen Verzinsung Restwert des fremdfinanzierten Anlagevermögens (AK/HK) Restwert des eigenfinanzierten Anlagevermögens (TNW) Bilanzwerte der Finanzanlagen Bilanzwerte des Umlaufvermögens + Steueranteil der Sonderposten mit Rücklagenanteil Abzugskapital verzinsliches Fremdkapital -

Spezifische Netzkosten Gesamtnetzkosten Spez. Netzkosten = [€/kW] Jahreshöchstlast Auslegung des Netzes Jahreshöchstlast Pmax  Summe der Einzelhöchstlasten Pi max (Durchmischung der Lasten) Gleichzeitigkeitsgrad gi : Pmax =  Pimax . gi Gesamtarbeit Jahresbenutzungsdauer T = [h/a] Jahreshöchstlast

Leistungspreis / Gleichzeitigkeitsgrad Gleichzeitigkeitsgrad g(T) : Statistisches Problem 0,6 g = 0,1 + . T 2500 h/a 0,42 g = 0,58 + . T 8760 h/a Kunden mit niedriger Benutzungsdauer haben im allgemeinen einen niedrigen Gleichzeitigkeitsgrad, weil die Wahrscheinlichkeit klein ist, dass diese Kunden zum Zeitpunkt der Netzhöchstlast eine hohe Leistung beanspruchen. Empirische Bestimmung der Geraden für jeden Netzbereich

Leistungspreis & Arbeitspreis Zwei-Bereichs-Aufteilung des Gleichzeitigkeitsgrad: Kunden mit niedriger Netzbelastung (< 2500 h/a) Kunden mit hoher Netzbelastung (> 2500 h/a) Bsp. für Aufteilung der Netznutzungsentgelte (29 €/kW): < 2500 h/a: NNE = P max . g (T) = 2,90 €/kW . P max + 0,70 Ct/kWh . Wi > 2500 h/a: NNE = P max . g (T) = 16,82 €/kW . P max + 0,139 Ct/kWh . Wi

Abgrenzung der Kostenstellen Höchstspannung 380, 220 kV Umspannung 380, 220 >110 kV Hochspannung 110 kV Einheitliche Kriterien für NNE  Abgrenzung der Kostenstellen Umspannung 110 >20 kV Mittelspannung 20 kV Umspannung 20 > 0,4 kV Niederspannung 0,4 kV

Kostenwälzungsmethode Punktmodell: Netznutzer zahlt für die Anschlussebene und die darüber liegenden Netze & Umspannungen; Kosten der übergeordneten Netze werden ins Anschlussnetz gewälzt; Kunde NS / PK. gK Kunde MS / PK. gK Kunde HS / PK. gK Pi. gi Kunde HöS / PK. gK KHöS Pi Gleichzeitigkeitsgrad für Umspannung g = 1 KHöS > HS KU HöS > HS K HS Pi KHS > MS KU HS > MS K MS Pi KMS > NS KU MS > NS K NS

Sonderformen der Netznutzung VV 2 + : Keine individuellen Regelungen, Aufwand  NNE gering halten Abweichung von Preisfindungsprinzipien: Monatspreisregelung (Liftbetriebe, Schausteller); Monatsleistungspreis = 1/6 des Jahresleistungspreis, Arbeitspreis für hohe Benutzungsstunden (unabhängig von realen Benutzungsstunden) Atypische Netznutzung (Kühlhäuser, Nachtspeicherheizungen); Abnahme/Lastkurve des Netzkunde/betreibers einteilbar in Hoch- und Schwachlastphase, Hochlastphase des Kunden = Schwachlastphase des Betreibers, Hochlastphase 2x Schwachlastphase; Bandlastprofile (Telekommunikationseinrichtungen); nicht leistungsmessend, hohe Benutzungsstunden ca. > 7000 h; Straßenbeleuchtung Unterbrechenbare Verbrauchereinrichtungen (Wärmepumpen)

Dezentrale Einspeisung (vermiedene Netzkosten) Einspeisung in unterer Netzebene  Entlastung der Vorgelagerten: Lastreduktion  vermiedene NNE in vorgelagerten Netzebenen; ! KWK-Anlagen sind ausgeschlossen ! Berechnung der NNE ohne dezentrale Erzeugung - Kostenwälzung unter Berücksichtigung von erwarteter Lastreduzierung bereitzuhaltende Reservenetzkapazität = Entgelt an Betreiber der dezentralen Erzeugung

Dezentrale Einspeisung (vermiedene Netzkosten) Entgelt (ohne Leistungsmessung, Einspeisung in Niederspannungsnetz, < 30 kW): < 2500 h/a: Arbeitspreis des Mittelspannungsnetz (hohe Benutzungsdauer), Annahme eines Standard-Erzeugungsprofil SEP (Pauschalisierungsabschlag); > 2500 h/a: Arbeitspreis des Mittelspannungsnetz (hohe Benutzungsdauer), Briefmarke MS, Abzug für Bereitstellung der Reservekapazität;

Dezentrale Einspeisung (vermiedene Netzkosten) Entgelt (mit Leistungsmessung 1/4 h): - Arbeitspreis des Mittelspannungsnetz (hohe Benutzungsdauer), - Leistungspreis nach MS (Grenzwert für Leistungspreisentgelt) Zeitfenster > Bewertung der dezentralen Energieerzeugungsanlage, Einspeisungsganglinie; - Abzug für Bereitstellung der Reservekapazität

Veröffentlichungen der Netzbetreiber VV 2 + sieht vor: Netznutzung: NNE (ohne/mit Lastgangzählung, Spannungsebene, Benutzungsstundenklassen) - Preisblatt; Monatspreise für atypische Netznutzung; Entgelte für Reservenetznutzung; Prozentuale Verringerung durch Baukostenzuschüsse; Verrechnungsentgelte: Entgelt für mind. Eintarifwirkarbeitszählung; Hierzu erzähle ich die Geschicht mit den Benutzungdauern... Gleichzeitigkeitsfaktor

Bsp. NNE: http://www. vdn-berlin Hierzu erzähle ich die Geschicht mit den Benutzungdauern... Gleichzeitigkeitsfaktor

Veröffentlichungen der Netzbetreiber optional: Lastprofilzählung, Kosten für Datenaustausch, Fernablese (z.B. Modem), Konzessionsabgaben, Belastungsausgleich KWK, Entgelt für Blindarbeit Hierzu erzähle ich die Geschicht mit den Benutzungdauern... Gleichzeitigkeitsfaktor Außerdem zur Vergleichbarkeit: Strukturdaten

Bsp. NNE & Strukturmerkmerkmale: http://www.vdn-berlin.de/global/downloads/Netz-Themen/Netznutzungsentgelte/Tab_NNE.pdf Hierzu erzähle ich die Geschicht mit den Benutzungdauern... Gleichzeitigkeitsfaktor

Vergleichsmarktprinzip Die drei Elemente der Preisfindung: 1) Kalkulatorische Kosten- und Erlösrechnungen; 2) Handelsrechtlicher Jahresabschluß; 3) Preise vergleichbarer Netze; „Als-ob-Wettbewerb“ Strukturmerkmale: 1) Abnahmedichte (HS/MS) /Einwohnerdichte (NS) 2) Verkabelungsgrad 3) Ost/West (Investitionstätigkeit, bis 1998 keine BKZ, NNE VEAG,...) Hierzu erzähle ich die Geschicht mit den Benutzungdauern... Gleichzeitigkeitsfaktor

Vergleichsmarktprinzip - Strukturmerkmale Hierzu erzähle ich die Geschicht mit den Benutzungdauern... Gleichzeitigkeitsfaktor Quelle: VDN Gesamt: 3 x 3 x 2 = 18 Strukturklassen

Vergleichsmarktprinzip - Klassengrenzen Hierzu erzähle ich die Geschicht mit den Benutzungdauern... Gleichzeitigkeitsfaktor Quelle: VDN

Vergleichsmarktprinzip - Vergleich der NNE (Sept. 2002) Problem: 18 Klassen ! Hierzu erzähle ich die Geschicht mit den Benutzungdauern... Gleichzeitigkeitsfaktor Quelle: VDN

Vergleichsmarktprinzip - Vergleich der NNE Hochspannungsebene (Sept. 2002) Sept. 2001 1,51 1,24 Hierzu erzähle ich die Geschicht mit den Benutzungdauern... Gleichzeitigkeitsfaktor Quelle: VDN

Vergleichsmarktprinzip - Vergleich der NNE Mittelspannungsebene (Sept. 2002) 3,65 Sept. 2001 2,81 Hierzu erzähle ich die Geschicht mit den Benutzungdauern... Gleichzeitigkeitsfaktor Quelle: VDN

Vergleichsmarktprinzip - Vergleich der NNE Niederspannungsebene (Sept. 2002) 6,81 Sept. 2001 5,78 Hierzu erzähle ich die Geschicht mit den Benutzungdauern... Gleichzeitigkeitsfaktor Quelle: VDN

Wenn NNE in den oberen 30% der NNE je Strukturklasse liegen Schiedsstelle VV 2 +: 30 % -Regelung: Wenn NNE in den oberen 30% der NNE je Strukturklasse liegen  Nachweis der Angemessenheit vor Schiedsstelle Sieben Fachleute aus Industrie und Stromwirtschaft:  transparente, sachkundige, neutrale Kontrolle der Kalkulation der NNE www.stromwettbewerb.de Hierzu erzähle ich die Geschicht mit den Benutzungdauern... Gleichzeitigkeitsfaktor Bundesverband Neuer Energieanbieter lehnt Schiedsstelle ab:  keine Legitimation, Vergleichsmarktkonzept auf Basis der Erlöse

Bundeskartellamt 31.07.01: Neue Beschlussabteilung für den Elektrizitätsmarkt Durchsetzung des Missbrauchs- und Diskriminierungsverbotes, die Gewährleistung des Netzzugangs und Überprüfung der Angemessenheit von NNE; 27.09.01: Untersuchung gegen 22 Netzbetreiber wegen überhöhter NNE 29.01.02: Missbrauchsverfahren gegen zehn Strom-Netzbetreiber wg. NNE 29.05.02: Missbrauchsverfahren gegen Bewag wg. Überhöhter NNE 27.08.02: Kartellamt mahnt erstmals wegen überhöhter NNE ab Stadtwerke Mainz haben zu hohe NNE im Vergleich zu RWE Net 16.12.02: Thüringer Energie AG (E.ON) Abmahnung wg. NNE, manche kalkulatorische Kostenpositionen sind lt. Anhang 3, VV2+ (23.4.02) nicht anerkannt, Verhandlung 15.1.03; Hierzu erzähle ich die Geschicht mit den Benutzungdauern... Gleichzeitigkeitsfaktor

Spezifizierung des Vergleichsmarktprinzip; Ausblick Was kann kommen: Spezifizierung des Vergleichsmarktprinzip; Einrichtung einer Regulierungsbehörde; VV wird Gesetz; Überarbeitung der Preisfindungsprinzipien (Substanzerhaltung); Anliegende Missbrauchsverfahren (Stadtwerke Mainz, TEAG); Hierzu erzähle ich die Geschicht mit den Benutzungdauern... Gleichzeitigkeitsfaktor