Zusammenschluss von Spezialisten und Versicherern

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 Präsentation transkript:

Zusammenschluss von Spezialisten und Versicherern Unabhängige Sachverständige für betriebliche Versorgungswerke mit dem fachlichen Know-how Rechtssichere Betriebsvereinbarung Ein speziell für den Chemietarifvertrag programmiertes Beratungstool für die Mitarbeiterberatung Hochqualifizierte Berater, die besonders im Chemietarif geschult wurden Ziele des Chemieversorgungswerkes: Rechtssicherheit für das Unternehmen! Zufriedenheit der Mitarbeiter

Unabhängige Sachverständige für betriebliche Versorgungswerke Federführung Unabhängige Sachverständige für betriebliche Versorgungswerke

Chemietarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge Für die Mitarbeiter einer der besten Tarifverträge am Markt Für die Unternehmen sehr haftungsintensiv: - auf über 70 Seiten Erklärungen, Ergänzungen und Ausnahmen - Abweichungen vom Betriebsrentengesetz

Untersuchung hat gezeigt: Versicherungskonzerne und deren Spezialisten betrachten den Tarifvertrag nur oberflächlich, auf die Tiefen und Unwägbarkeiten des Chemietarifvertrages wird nicht eingegangen. Die Schulungs- und Präsentationsunterlagen zur Umsetzung weisen Fehler auf bzw. bleiben unpräzise. Die Fehlerquote bei der Umsetzung der tarifvertraglichen Anforderungen ist aufgrund der Komplexität des Tarifvertrages sehr hoch. Versicherer gehen ein auf: Ersparnis von Sozialversicherungsbeiträgen Mitarbeitermotivation Aber nicht auf Haftungs- und Rechtssicherheit für das Unternehmen

Ziele des Unternehmens Erfüllung der tarifvertraglichen Anforderungen Haftungssicherheit durch höchste Beratungsqualität Wenig Aufwand im Unternehmen / Personalabteilung Anerkennung und Zufriedenheit der Mitarbeiter

Haftungsfalle Chemietarifvertrag Informationspflicht des Unternehmens Jeder Mitarbeiter ist individuell und gesondert zu benachrichtigen. Stichtagregelung 30.9.2006 Bis dahin müssen sämtliche Erklärungen zur Entgeltumwandlung für das Folgejahr vorliegen. Dabei muss dem Mitarbeiter ausreichend Zeit für den Entscheidungsprozess eingeräumt worden sein. Wegfall der Ansprüche für das Folgejahr (!) bei verspäteter Abgabe der Erklärungen. Haftungsproblematik: Durch den Wegfall der VL können dem Mitarbeiter Vermögensschäden entstehen. Die Information der Mitarbeiter muss deshalb umfangreich, von höchster Qualität und dokumentiert sein, um späteren Haftungsansprüchen von Mitarbeitern vorzubeugen.

Haftungsfalle Entgeltumwandlungsgrundbetrag „Ohne Einbeziehung des Grundbetrages ist keine Umwandlung anderer tariflicher Einmalzahlungen möglich.“ Erläuterung zum Tarifvertrag S.66 Ausnahmen: Vertrauensschutzregelung bei bestehender VL Neueintretende Mitarbeiter, die noch keinen Anspruch haben Durch freiwillige Betriebsvereinbarung

Haftungsfalle Entgeltumwandlungsgrundbetrag Vertrauensschutz Mitarbeiter können ihre vor April 2006 begonnene VL weiterführen. Sie erhalten dann keinen Entgeltumwandlungsgrundbetrag Bestehende oder neue Entgeltumwandlungen werden mit CTF2 gefördert. Konsequenz: Um spätere Haftungsansprüche des Mitarbeiters auszuschließen, sollte dieser über die Möglichkeit, die VL aus anderen Entgeltbestandteilen zu bedienen, ausführlich informiert werden und dies sollte dokumentiert werden, da er durch diese Variante Geld verliert. (Umstellung der genutzten Entgeltbestandteile problemlos möglich) Falls eine Betriebsvereinbarung existiert oder vereinbart wird, dass Teile der tarifl. Jahresleistung oder Urlaubsgeld als Entgeltumwandlungsgrundbetrag gelten, entfällt die Problematik.

Haftungsfalle Entgeltumwandlungsgrundbetrag Vertrauensschutz – Unterjährige Beendigung Dem Mitarbeiter steht nach Beendigung der VL der anteilige Entgeltumwandlungsgrundbetrag nur zu, wenn dieser rechtzeitig beantragt wird. Konsequenz: Mitarbeiter muss bis zum Stichtag, i.d.R. die Frist, die auch für die allgemeine Beantragung der Entgeltumwandlung gilt, seinen Anspruch geltend gemacht haben. Dieser gilt aber dann für das laufende Jahr und nicht wie bei den anderen für das Folgejahr. Mitarbeiter sollte über das Auslaufen der VL in Kenntnis gesetzt werden, da ansonsten seine Ansprüche verfallen.

Haftungsfalle Entgeltumwandlungsgrundbetrag Urlaubsgeld Der Tarifvertrag 2001 sah vor, dass auch das Urlaubsgeld (anstelle der VL) zur Entgeltumwandlung genutzt werden konnte, um die Chemietarifförderung zu erhalten. Diese Vereinbarungen können so weitergeführt werden. Allerdings entfällt in dem Moment, wenn die VL des Mitarbeiters ausläuft, der Entgeltumwandlungsgrundbetrag, da dieser nicht als Entgelt ausgezahlt werden kann. Konsequenz entweder Umstellung der genutzten Entgeltbestandteile am besten vor nächstem Stichtag, um keine Fristen zu versäumen. oder Betriebsvereinbarung, dass Teile der tarifl. Jahresleistung oder Urlaubsgeld als Entgeltumwandlungsgrundbetrag gelten.

Haftungsfalle Entgeltumwandlungsgrundbetrag Anspruch neuer Mitarbeiter Nach vollen 3 Monaten, falls MA aus anderem chemietarif-gebundenen Unternehmen kommt Nach vollen 6 Monaten für alle anderen Arbeitnehmer Der Anspruch entsteht nur durch Beantragung. Konsequenz: Genaue Information des neuen Mitarbeiters gleich zu Beginn des Arbeitsverhältnisses. Prüfung des vorherigen Arbeitgebers. Stichtagsregelung kann wie bei Mitarbeitern aufgrund des Vertrauensschutzes erfolgen

Haftungsfalle Entgeltumwandlungsgrundbetrag Neue Mitarbeiter Andere Entgeltumwandlung steht dem neuen Mitarbeiter von Beginn an zu. Hierauf erhält er von Beginn an CTF 2 Übernahme bestehender BAV (Portabilität) In der Regel monatliche Zahlweise. Konsequenz: Mitarbeiter kann nur noch nicht erdiente Entgeltbestandteile nutzen. Antrag sollte am besten mit Beginn des Arbeitsverhältnisses eingereicht werden, falls nur Sonderzahlungen zur Entgeltumwandlung zugelassen sind. Vertrag muss auf Portabilität geprüft werden, Anpassung der Zahlweise. Gleichzeitig muss vereinbart werden, dass der Entgeltumwandlungsgrundbetrag, sobald der Anspruch da ist, verwandt wird. Berechnung des tatsächlichen Entgeltumwandlungsbetrages unter Berücksichtigung des anteiligen Entgeltumwandlungsgrundbetrages und der beiden Chemietarifförderungen.

Haftungsfalle Entgeltumwandlungsgrundbetrag Altersteilzeit Anteiliger Anspruch auf Entgeltumwandlungsgrundbetrag in der Arbeits- und Freizeitphase Diese Zahlung ist nicht aufzustocken, sofern bereits in der Arbeitsphase festgelegt wurde, dass aus dem Wertguthaben eine entsprechende Entgeltumwandlung erfolgt. Konsequenz: Mit Beginn der Altersteilzeit sollte vereinbart sein: VL-Nutzung für den Umwandlungsgrundbetrag – Falls Fortführung der VL, diese aus anderen Entgeltbestandteilen zu nehmen. (Vertrauensschutz)

Haftungsfalle Entgeltumwandlungsgrundbetrag Altersteilzeit Anspruch auf weitergehende Entgeltumwandlung Mitarbeiter hat verstetigtes Arbeitsentgelt Problematik: keine Sonderzahlungen Konsequenz: Wenn der Mitarbeiter seine Entgeltumwandlung fortführen möchte: Entweder keine Verstetigung des Arbeitsentgelts möglich oder Öffnungsklausel für monatliches Entgelt zur Entgeltumwandlung (Gleichbehandlungsgrundsatz)

Haftungsfalle Entgeltumwandlungsgrundbetrag Weitere Problemfälle Nur noch nicht erdientes Entgelt kann genutzt werden. (Abweichung vom Steuerrecht) Monatliches Entgeltumwandlung und jährliche Ersteinzahlung (bei Absenkung Rechnungszins) Zeitraum Beantragung und Ersteinzahlung (Problem bei Absicherung von biometrischen Risiken) …

Das Chemieversorgungswerk unterstützt Sie bei der Umsetzung der tarifvertraglichen Regelungen Anpassung des Tarifvertrages durch rechtssichere Betriebsvereinbarung Durch umfangreiche Checklisten

…Auffanglösungen

Chemiekonsortialvertrag Direktversicherung Kl. Rentenversicherung Positiv Ungezillmerter Tarif Konsortialführung Allianz Garantierte Leistungen Negativ Keine ausführlichen Berechnungen Starres Konzept (Singletarif / Tarif mit Witwenrente) Keine Beratungsleistung Chemiepensionsfonds Pensionsfonds Als Rentenversicherung Positiv Derzeit gute Performance Geringe Abschlusskosten Negativ Keine ausführlichen Berechnungen Garantie nur auf Summe der eingezahlten Beiträge Zusatzkosten PSV Keine Beratungsleistung

verbleibt im Unternehmen Beratungsleistung verbleibt im Unternehmen § 1 BetrVG (1) „... Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt. ...“

Beratung schützt vor Haftungs- und Regressansprüchen Informationspflicht des Unternehmens Komplexität des Tarifvertrages Problemstellungen allgemein Unterdeckung in den ersten Jahren bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags (Urteil Januar 2005) Todesfallleistung Verminderte Ansprüche aus Sozialversicherung Versteuerung der Leistungen Wegfall der Sozialversicherung

Rechtssicherheit Chemietarifvertrag Haftungs- sicherheit Einfaches Handling Interessen des Unternehmens Keine Zusatzkosten Wenig Störungen im Betriebsablauf Mitarbeiter-zufriedenheit

Rechtssicherheit Erfüllung der Grundlagen Analyse des Ist-Zustandes Tarifvertragliche Bindungen bzw. Anlehnung an Tarifvertrag Gesetzliche Anforderungen Betriebsvereinbarungen Praxisbewährtes Konzept in der Umsetzung mit 6 Leistungsphasen Erfüllung der Informationspflicht Höchste Beratungsqualität

Rechtssicherheit Chemietarifvertrag Haftungs- sicherheit Einfaches Handling Interessen des Unternehmens Keine Zusatzkosten Wenig Störungen im Betriebsablauf Mitarbeiter-zufriedenheit

Einfaches Handling Für die Personalabteilung Transparente Handlungsabläufe durch 6 Leistungsphasen Standardisiertes Formularwesen Backoffice für alle Tätigkeiten, die extern erledigt werden können Beratung vor Ort und Hotline für Rückfragen der Mitarbeiter Kompetente Ansprechpartner für die Personalabteilung

Rechtssicherheit Chemietarifvertrag Haftungs- sicherheit Einfaches Handling Interessen des Unternehmens Keine Zusatzkosten Wenig Störungen im Betriebsablauf Mitarbeiter-zufriedenheit

Wenig Störungen im Betriebsablauf Praxisbewährte, standardisierte Informationssysteme und Handlungsabläufe Ein großer Stab an qualifizierten Beratern, der deutschlandweit Die Informationen und Beratungen - schnell - mit gleichem Standard - deutschlandweit an den verschiedenen Standorten

Rechtssicherheit Chemietarifvertrag Haftungs- sicherheit Einfaches Handling Interessen des Unternehmens Keine Zusatzkosten Wenig Störungen im Betriebsablauf Mitarbeiter-zufriedenheit

Mitarbeiterzufriedenheit Informationsveranstaltung Broschüre des Versorgungswerks Persönliche Beratungsunterlagen für jeden Mitarbeiter Ausführliche Beratung durch Spezialisten (kein „Verkaufsdruck“) Attraktive Tarife zu Großgruppenkonditionen Wahlmöglichkeiten für die Mitarbeiter

Attraktive Lösungen für die Mitarbeiter Allianz Klassische Rentenversicherung ungezillmerter Tarif Endalter 65 Volksfürsorge Klassische Rentenversicherung Großgruppentarif 2 Rentenformen - volldynamisch - teildynamisch Flex. Ablauf bis 70 Volksfürsorge Fondsgebundene Rentenversicherung Großgruppentarif 3 ausgewählte Dachfondskonzepte Ablaufmanagement (Höchsteintrittsalter 49) Durchführungsweg Direktversicherung nach § 3.63 ESTG

Rechtssicherheit Chemietarifvertrag Haftungs- sicherheit Einfaches Handling Interessen des Unternehmens Keine Zusatzkosten Wenig Störungen im Betriebsablauf Mitarbeiter-zufriedenheit

Keine zusätzlichen Kosten Die Honorare werden von den beteiligten Versicherungsunternehmen getragen Gebühren fallen im Rahmen der Direktversicherung nicht an. Durch das ausgefeilte Konzept wird die Personalabteilung lediglich im Vorfeld (Analyse) und später nur mit der Eingabe in die Entgeltabrechnung belastet.

Rechtssicherheit Chemietarifvertrag Haftungs- sicherheit Einfaches Handling Interessen des Unternehmens Keine Zusatzkosten Wenig Störungen im Betriebsablauf Mitarbeiter-zufriedenheit

Haftungssicherheit Speziell geschulte Consultants Juristisch geprüfte Betriebsvereinbarung Einbindung des Betriebsrates Ausführliche individuelle Unterlagen Speziell programmiertes Beratungstool für die Chemieförderung Beratungsprotokoll Vermögensschadenhaftpflicht des federführenden Beratungsunternehmens Patronatserklärung der Volksfürsorge Ausgezeichnete Finanzstärke der Versicherungsunternehmen erstellt durch internationale, renommierte Ratingunternehmen

Sicherheit auf höchstem Niveau Rating Allianz Standard & Poor‘s AA- Rating Volksfürsorge Standard & Poor‘s AA

Wir sehen betriebliche Altersversorgung aus Unternehmenssicht

der Unternehmensanforderungen Konzept zur Umsetzung der Unternehmensanforderungen Die Leistungsphasen im Einzelnen

Umsetzung der Unternehmensanforderungen Leistungsphase I - Vorbereitung 1. Analyse der Anforderungen und Gegebenheiten im Unternehmen 2. Absprache mit der Geschäfts- bzw. Personalleitung über die Modifikation des Tarifvertrages und der Details der Umsetzung im Unternehmen 3. Gespräch mit dem Betriebsrat über die Anpassungen des Tarifvertrages (mitbestimmungspflichtig) Vorstellen der anderen Absprachen 4. Rechtssichere Betriebsvereinbarung

Umsetzung der Unternehmensanforderungen Leistungsphase II – Information der Mitarbeiter 1. Firmenbroschüre zum Versorgungswerk 2. Vorträge vor den Mitarbeitern Hauptwerk Niederlassungen Außendienst

Umsetzung der Unternehmensanforderungen Leistungsphase III – Beratung Einzelgespräche mit den Mitarbeitern Beratungsmappe - Grundzüge der Entgeltumwandlung / Chemietarif - 10 wichtigsten Fragen - Individuelle Steuer- und SV Berechnung* - Tabellen mit den einzelnen Vers. Werten - Ausführliche Berechnungen mit den Rückkaufswerten * Speziell geschriebenes Programm für den Chemietarif 2. Beratungsprotokoll mit Unterschrift des MA

Umsetzung der Unternehmensanforderungen Leistungsphase IV - Entscheidungsphase JA MA wünscht eine betriebliche Altersversorgung NEIN MA möchte keine betriebliche Altersversorgung Vereinbarung zur Entgeltumwandlung Verzichtserklärung mit Unterschrift des MA Anlageformen

Umsetzung der Unternehmensanforderungen Leistungsphase V - Nachbereitung Zusammenarbeit mit der Personalabteilung - Listenaufstellung der Mitarbeiter zur Eingabe in d. Entgeltabrechnung - Verzichtserklärungen - Listenaufstellung für die einzelnen Gesellschaften Policenkontrolle 2 Exemplare Original für die Personalabteilung Durchschrift für den Mitarbeiter – im Umschlag fertig zur Weitergabe

Umsetzung der Unternehmensanforderungen Leistungsphase VI – laufende Zusammenarbeit Zusammenarbeit mit der Personalabteilung - Ansprechpartner für Fachfragen Veränderungen der Entgeltumwandlung Krankheit, Absenken, Aufstockung, ausscheidende Mitarbeiter - Hineinnehmen von Entgeltumwandlungen neuer MA (Portabilität ) Betreuung der Mitarbeiter - Telefonhotline für Rückfragen - Persönliche Beratungen - Beratungen für Neuzugänge und ausscheidende Mitarbeiter

Umfangreiches Material- und Formularwesen Checkliste Unternehmensanalyse bestehende BAV und Anforderungen Formular Übersicht der bestehenden BAV Muster für die Betriebsvereinbarung Firmenbroschüre zum Versorgungswerk Checkliste zur Beratung der Mitarbeiter Antrag Entgeltumwandlung Beratungsprotokoll Antrag auslaufende VL (lt Vertrauensschutz) Formular Krankheit Formular Ausscheiden Formular Altersteilzeit Info-Beiblatt neue Mitarbeiter Antrag neuer Mitarbeiter