IX. Kölner Verwalterforum Köln, 9. Februar 2008

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 Präsentation transkript:

Der Eigentümer in der Insolvenz Professioneller Umgang auf Augenhöhe mit dem Insolvenzverwalter IX. Kölner Verwalterforum Köln, 9. Februar 2008 Verband der nordrhein-westfälischen Immobilienverwalter e.V. Prof. Dr. Florian Jacoby (Universität Bielefeld)

Im Überblick Mit wem habe ich das (Miss-)Vergnügen? Welche Zahlungsansprüche kann ich durchsetzen? Insolvenzverwalter pleite – was ist Massearmut? Insolvenzverwalter will nicht mehr – was ist Freigabe? § 10 Nr. 2 ZVG – was ist das Vorrecht wert? Muss ich eingezogene Wohngelder zurückzahlen? Beschlussanfechtung – Zäsur durch Insolvenz?

Problem 1 Mit wem habe ich (als Wohnungseigentumsverwalter) das (Miss-)Vergnügen?

Unterscheide zwei Verfahrensarten Was ist der Insolvenzschuldner? Unternehmer Wirtschaftlich tätiger Mensch Juristische Person Verbraucher (Mensch ohne wirtsch. Betätigung) Wie heißt der „Verwalter“ Unternehmensinsolvenz: Insolvenzverwalter Verbraucherinsolvenz: Treuhänder

Wechsel des Ansprechpartners § 80 InsO Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über. § 313 InsO Die Aufgaben des Insolvenzverwalters werden von dem Treuhänder (§ 292) wahrgenommen.

Reichweite des Wechsels Insolvenzverwalter (Treuhänder) wird Ansprechpartner für Mitbestimmung Ladung zur Eigentümerversammlung, Stimmrecht in der Eigentümerversammlung, Anfechtungsbefugnis gegen Beschlüsse der EV. Zahlungsverkehr Dazu sogleich!

Problem 2 Welche Zahlungsansprüche kann ich (als Wohnungseigentumsverwalter) durchsetzen?

Unterscheide zwei Arten von Zahlungsansprüchen Masseverbindlichkeiten (§ 55 InsO) „Verbindlichkeiten des Insolvenzverwalters“. Massegläubiger werden vorrangig aus Masse befriedigt. Beispiel: Lohn für Reparaturauftrag durch Insolvenzverwalter nach Insolvenzeröffnung. Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) „Verbindlichkeiten des Insolvenzschuldners“. Insolvenzgläubiger werden nach Anmeldung zur Insolvenztabelle nur anteilig befriedigt (Insolvenzquote). Beispiel: Lohn für Reparaturauftrag durch Insolvenzschuldner vor Insolvenzeröffnung.

Arten von Zahlungsansprüchen Summe der Masse-verbindlichkeiten (Gläubiger des Insolvenz- verwalters) 1. Volle Befriedigung (100 %) Summe der Insolvenzforderungen (Gläubiger des Schuldners) Insolvenzmasse (Schuldnervermögen) 2. Quotale Befriedigung (Insolvenzquote)

Masseverbindlichkeiten § 55 InsO Masseverbindlichkeiten sind [...] die Verbindlichkeiten: 1. die durch Handlungen des Insolvenzverwalters oder in anderer Weise durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse begründet werden, [...]

Arten von Zahlungsansprüchen Eröffnungs-antrag Verfahrens-eröffnung Zeit Insolvenzforderungen Masseverbindlichkeiten

Masseverbindlichkeiten? Wohngeldbeiträge: Soweit Abrechnungsperiode nach Anordnung des Insolvenzverfahrens betroffen. Abrechnungsspitze des Jahresabrechnungssaldos: Soweit Beschluss (h. M.; a.A.: Grund) nach Anordnung des Insolvenzverfahrens erfolgt. Ausfalldeckungsumlage Soweit Beschluss (h. M.; a.A.: Bedarf) nach Anordnung des Insolvenzverfahrens.

OLG München NZM 2007, 452 (angepasst) Der Insolvenzverwalter eines Wohnungs-eigentums ist verpflichtet, als Masseverbind-lichkeit die so genannte Abrechnungsspitze der während seiner Verwaltung von den Wohnungseigentümern beschlossenen Jahreseinzelabrechnung vorab zu bezahlen; es kommt nicht darauf an, ob er für den Zeitraum, den die Einzelabrechnung umfasst, schon als Insolvenzverwalter bestellt war.

AG Moers NZM 2007, 51 Die anteilige Verpflichtung des insolventen Wohnungseigentümers aus einer nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschlossenen Sonderumlage ist eine vom Insolvenzverwalter vorweg zu befriedigende Masseverbindlichkeit gem. § 55 InsO.

Insolvenzverwalter pleite – was ist Massearmut? Problem 3 Insolvenzverwalter pleite – was ist Massearmut?

Beispiel: Massearmut E-GmbH ist Teileigentümer, Insolvenzeröffnung über Vermögen der E-GmbH (1.2.) IV wird zum Insolvenzverwalter bestellt. IV zahlt kein Hausgeld. IV zeigt am 1.5. Masseunzulänglichkeit an. Worauf kann/muss WE-Verwalter gegen IV klagen?

Massearmut Begriff Folgen „Insolvenz der Insolvenz“, Masse reicht nicht um alle Masseverbindlichkeiten zu decken. Folgen Nur Neumassegläubiger werden voll befriedigt. Altmassegläubiger werden anteilig befriedigt. Insolvenzgläubiger gehen leer aus.

Arten von Zahlungsansprüchen Verfahrens-eröffnung Anzeige der Masse-unzulänglichkeit Zeit Insolvenz-forderungen Masseverbind-lichkeiten Neumassever-bindlichkeiten

Vorgehen im Beispiel WE-Verwalter muss behutsam vorgehen: Gegen IV als Amtswalter kann er Zahlung nur ab Masseunzulässigkeit verlangen (Neumasseverbindlichkeit), Zudem Feststellung der Altmasseverbindlichkeit. Gegen IV persönlich (Privatvermögen) kann er keine Haftungsansprüche geltend machen (a. A. OLG Düsseldorf ZMR 2007, 204).

Insolvenzverwalter will nicht mehr – was ist Freigabe? Problem 4 Insolvenzverwalter will nicht mehr – was ist Freigabe?

Freigabe Grundgedanke: Folge: Beispiel: Insolvenzmasse dient bestmöglicher Befriedigung der Insolvenzgläubiger, Wertlose Gegenstände erhöhen Wert der Insolvenzmasse nicht. Folge: Durch Freigabeerklärung gegenüber Insolvenzschuldner kann Insolvenzverwalter den Insolvenzbeschlag wieder beseitigen. Insolvenzschuldner ist für freigegebenen Gegenstand zuständig. Beispiel: Altlastenverseuchte Grundstücke

Arten von Zahlungsansprüchen Verfahrens-eröffnung Freigabe Zeit Insolvenz-forderungen Masseverbind-lichkeiten Neuverbindlichkeiten des Insolvenzschuldners

Auswirkungen Problem: Neuforderungen Reaktion: Keine Verwaltung durch Insolvenzverwalter, daher keine Masseforderungen. Forderungen richten sich nur gegen insolventen Eigentümer. Reaktion: Vorgehen gegen Eigentümer, schnelle Zwangsversteigerung: Vorrang des § 10 Nr. 2 ZVG Neuer Eigentümer

§ 10 Nr. 2 ZVG – was ist das Vorrecht wert? Problem 5 § 10 Nr. 2 ZVG – was ist das Vorrecht wert?

§ 10 I Nr. 2 ZVG (1) Ein Recht auf Befriedigung aus dem Grundstücke gewähren nach folgender Rangordnung, bei gleichem Range nach dem Verhältnis ihrer Beträge: 2. bei Vollstreckung in ein Wohnungseigentum die daraus fälligen Ansprüche auf Zahlung der Beiträge zu den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums oder des Sondereigentums, (...). Das Vorrecht erfasst die laufenden und die rückständigen Beträge aus dem Jahr der Beschlagnahme und den letzten zwei Jahren. Das Vorrecht einschließlich aller Nebenleistungen ist begrenzt auf Beträge in Höhe von nicht mehr als fünf vom Hundert des nach § 74a Abs. 5 festgesetzten Wertes. (...); 4. die Ansprüche aus Rechten an dem Grundstück, (...);

Das Vorrecht bei Zwangs- verwaltung und -versteigerung Umfang Zeitliche Dimension Laufende Beiträge, Beiträge aus letzten zwei Jahren vor Zwangsanordnung. Deckelung 5 % des Verkehrswerts. Nachweis (§§ 10 Abs. 3, 45 Abs. 3 ZVG) Titel, Niederschrift der Beschlüsse oder Sonstige Glaubhaftmachung.

Nutzen in der Insolvenz Problem: Vorrecht setzt Zwangsversteigerung voraus. Gefahr: Insolvenzverwalter kann Grundstück unter Zustim-mung der Grundschuldgläubiger freihändig verwerten. Lösung für Gemeinschaft: Zwangsversteigerung aufgrund eigenen Titels gegen Insolvenzverwalter betreiben, Rechtzeitig durch Zwangssicherungshypothek Sperre aufbauen.

Problem 6 Muss ich (als Wohnungseigentumsverwalter) vor Insolvenzeröffnung eingezogene Wohngelder zurückzahlen?

Zwei Problemfelder Lastschriftfalle Insolvenzanfechtung

Lastschriftviereck Schuldnerbank Gläubigerbank Schuldner Gläubiger

Lastschriftfalle Ungeachtet einer Einzugsermächtigung ist Lastschriftbuchung erst nach Genehmigung des Schuldners verbindlich. Genehmigung kann erfolgen ausdrücklich oder durch Fiktion (AGB-Banken): 6 Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses. Insolvenzverwalter kann Lastschrift widerrufen, wenn zuvor keine Genehmigung, unabhängig vom Bestehen des eingezogenen Anspruchs.

Beispiel Lastschriftfalle Monatliche Abbuchungen zum Ersten. Zugang Rechnungsabschluss Anfang April Verfahrenseröffnung 5. Mai Lastschriftwiderruf 10. Mai Welche Lastschriften werden zurückgebucht?

Beispiel Lastschriftfalle Zugang Rechnungsabschluss Anfang April Verfahrenseröffnung 5. Mai 6 Wochen Zeit Verwalterwiderspruch 10. Mai Monatliche Abbuchungen (Januar – Mai)

Lösung Lastschriftfalle Alle Buchungen (seit Januar) werden zurückgebucht. Verwaltungskonto wird mit Rückbuchung belastet. Hausgeldforderungen wurden durch Lastschrift nicht erfüllt. Betroffene Hausgeldforderungen sind Altforderungen. Sie sind nur Insolvenzforderungen. Verwalter muss Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Forderungen werden nur anteilig befriedigt.

Insolvenzanfechtung § 143 InsO § 130 InsO Was durch die anfechtbare Handlung aus dem Vermögen des Schuldners [...] weggegeben [...] ist, muss zur Insolvenzmasse zurückgewährt werden. § 130 InsO Anfechtbar ist eine [...] Befriedigung [...], [...] in den letzten drei Monaten vor dem Antrag [...], wenn [...] Schuldner zahlungsunfähig war und [...] Gläubiger [...] Zahlungsunfähigkeit kannte oder [...] nach dem Eröffnungsantrag [...] wenn [...] Gläubiger [...] Zahlungsunfähigkeit oder den Eröffnungsantrag kannte.

Verfahrens-eröffnung Insolvenzanfechtung Eröffnungsantrag Verfahrens-eröffnung 3 Monate Zeit Zeitraum der sog. Krise Insolvenzverfahren

Auswirkungen Wohnungseigentumsverwalter muss an Insolvenzverwalter eingezogene Zahlungen (nur) auskehren, soweit sie in der Krise erfolgten und der WE-Verwalter die Insolvenz des Eigentümers kannte.

Beschlussanfechtungsverfahren – Problem 7 Beschlussanfechtungsverfahren – Zäsur durch Insolvenz?

Kammergericht ZMR 2005, 647 Beschluss der Eigentümerversammlung. Antrag des A an Gericht, Beschluss für ungültig zu erklären. Über Vermögen des A wird Insolvenzverfahren eröffnet. Was passiert mit dem Anfechtungsverfahren des A?

Verfahrensunterbrechung § 240 ZPO Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei wird das Verfahren, wenn es die Insolvenzmasse betrifft, unterbrochen, bis es nach den für das Insolvenzverfahren geltenden Vorschriften aufgenommen oder das Insolvenzverfahren beendet wird.

Auswirkungen Kammergericht zum alten Recht: § 240 ZPO gilt nicht im WEG, Verfahren läuft weiter. Meine Ansicht zum neuen Recht: Unterscheide! Hat Insolvenzschuldner individuelle Verfahrens-stellung (Antragsteller), greift § 240 ZPO. Wird Insolvenzschuldner wie andere Eigentümer von WE-Verwalter (§ 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG) ver-treten, ist § 240 ZPO ausgeschlossen, weil auch Insolvenzverwalter von WE-Verwalter vertreten wird.

Herzlichen Dank für Ihr Interesse!