Gesundheitspolitik im europäischen Vergleich

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Gesundheitspolitik im europäischen Vergleich Universität Koblenz-Landau Campus Landau Institut für Sozialwissenschaften Abteilung Politikwissenschaft Gesundheitspolitik im europäischen Vergleich Schweiz Sitzung vom 21.05.2008 Referenten: Anna Gärtner Tatja Stockmann Tabea Gießen Kerstin Wiehn Sommersemester 2008 Proseminar für Studierende im Grundstudium Dozent: Torsten Stollen, M.A.

Übersicht Statistische Grunddaten Kernelemente des Gesundheitssystems Institutionelle Merkmale des politischen Systems Gesundheitspolitische Reformen Aktuelle Debatten, öffentliche Meinung und wissenschaftliche Expertise Verwendete Literatur und Quellen Gesundheitspolitik im europäischen Vergleich - Schweiz

1. Statistische Grunddaten

Bevölkerung Einwohner: 7,5 Millionen jünger als 15 Jahre: 16,3% über 65 Jahre: 15,8% Fläche: 41.000 km² / Einwohner/km²: 180 Lebenserwartung bei Geburt (2007): Männer: 78,6 / Frauen: 83,7 Lebenserwartung mit 65 (2007): Männer: 18,1 / Frauen: 21,6 Sterbeziffer je 100.000: 519 Anteil Sek. II-Abschluss oder höher: 89% Lebenserwartung mit 60 (2004): EU 27: Männer: 13,9 / Frauen: 23,6 Eurozone 13: Männer: 20,9 / Frauen: 25,2 Bildungsabschlüsse Sek. II und höher (2007): EU 27: 70,0 Eurozone 13: 65,0 Sterbeziffer (2004): EU 27: 671,1 Eurozone 13: 607,4 Schweiz: 628,2 Frankreich: 564,0 Niederlande: 630,4 Polen: 870,7 Schweden: 568,6 UK: 648,4 Schweiz: 519,4 Gesundheitspolitik im europäischen Vergleich - Schweiz

Wirtschaft und Staat BIP je Einwohner (2007): 37526 € BIP je Einwohner nach KKS (2006): 133 Öffentlicher Schuldenstand (2006): 59,1% (BIP) Staatsdefizit im Verhältnis zum BIP (2003,2004,2005): -1,7%, -1,8%, -0,7% Arbeitslosenquote (2007): 3,30% EUROSTAT-Daten: D: 26900 F: 26100 NL: 30700 PL: 12300 SWE: 29300 UK: 27800 CH: 31700 Gesundheitspolitik im europäischen Vergleich - Schweiz

Gesundheit und Soziales Gesamtausgaben für soziale Sicherheit - Pro Kopf in Euro (2005): 11.767 - in % des BIP (2005): 29,2% - In KKE je Einwohner (2005): 8891 Praktizierende Ärzte je 100.000 Einwohner (2007): 375 Krankenhausbetten je 100.000 Einwohner (2003): 588 Gesundheitspolitik im europäischen Vergleich - Schweiz

2. Kernelemente des Gesundheitssystems

Merkmale des Gesundheitssystems Beherrschende Stellung der kurativen Medizin Föderalismus, der dem Bund im Gesundheitsbereich eine subsidäre Rolle zuweist Liberalismus, der dem privaten Sektor den Vorzug gibt Auf dem Konzept der Solidarität beruhender Sozialstaat Gesundheitspolitik im europäischen Vergleich - Schweiz

Bundesgesetz über die Krankenversicherung KVG seit 1996 Ziele: Solidarität bei gesundheitlicher Versorgung Kostendämpfung in der soz. Krankenversicherung Wettbewerbsmechanismen für Kostenentwicklung Bestimmungen werden über die Krankenversicherung KVV konkretisiert Versicherungspflichtgrenze Die Versicherungspflichtgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe des jährlichen Bruttoarbeitsentgelts Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Versicherungspflicht in der [     gesetzlichen Krankenversicherung ] (GKV) unterliegen. Diese Versicherungspflichtgrenze liegt im Jahr 2008 bei 48.150 Euro oder 4.012,50 Euro pro Monat. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Jahresarbeitsentgelt am 31.12.2002 über der Versicherungspflichtgrenze des Jahres 2002 lag und die an diesem Tag privat krankenversichert waren, gilt seit dem Jahr 2003 eine besondere Versicherungspflichtgrenze. Im Jahr 2008 beträgt diese 43.200 Euro (3.600 Euro monatlich). Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Bruttoarbeitsentgelt oberhalb der für sie maßgeblichen Grenze liegt, haben die Wahl: Sie können als freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben oder sich bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichern. Ein Wechsel sollte allerdings gut überlegt und der eigenen Lebenssituation und -planung angemessen sein. So stehen etwa den vergleichsweise günstigeren Tarifen in der [     privaten Krankenversicherung ] (PKV) für junge, gesunde Personen zusätzliche Belastungen gegenüber, wenn sich die familiäre Situation ändert: Während nicht erwerbstätige Familienmitglieder und Kinder in der GKV beitragsfrei mitversichert sind, werden in der PKV pro Kopf separate Prämien fällig. Wer sich für einen Wechsel entscheidet, kann zudem nur unter speziellen Bedingungen zurück in die GKV. Beitragsbemessungsgrenze Die Beiträge zur [     gesetzlichen Krankenversicherung ] (GKV) werden nur bis zu einer bestimmten Einkommensobergrenze erhoben. Diese Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich an die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung aller Versicherten angepasst. Im Jahr 2008 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei einem jährlichen Bruttogehalt von 43.200 Euro, das entspricht 3.600 Euro pro Monat. Das darüber liegende Einkommen wird nicht in die Beitragsberechnung einbezogen. Gesundheitspolitik im europäischen Vergleich - Schweiz

Akteure und Regelungskompetenzen Komplexes Gesundheitssystem mit unters. Elementen: Sozialversicherung staatliche und private Steuerung Verbände Kompetenzverteilung Bund (Bundesrat/Eidgenössisches Departement d. Inneren EDI; Bundesamt für Gesundheit BAG) Kantone Gemeinde Gesundheitspolitik im europäischen Vergleich - Schweiz

Bund (esrat/EDI/BAG) Rahmengesetzgebung Aufsicht über Krankenversicherung und Kantone Leistungskatalog Tarife öffentl. Gesundheit und Krankheitsprävention Bestimmungen zur Finanzierung der Krankenversicherung Beschwerdeinstanz für Kantone Preisordnung der Arzneimittel Ausbildung und Zulassung akademischer Berufe Zulassung der Krankenkassen (BAG) Zulassung neuer Medikamente (Swissmedic) Gesundheitspolitik im europäischen Vergleich - Schweiz

Kantone (26) Hauptakteure für gesundheitliche Versorgung Spitalplanung Tarifverträge Patientenrechte öffentl. Gesundheit und Krankheitsprävention Ausbildung und Zulassung nicht-akademischer Berufe interkantonale Organisationen Seit dem 1. Juli 2005 wird von den Mitgliedern der [     gesetzlichen Krankenversicherung ] (GKV) ein [     zusätzlicher Beitragssatz] in Höhe von 0,9 Prozent der beitragspflichtigen Bruttoeinnahmen erhoben. Gleichzeitig wurden die Beitragssätze um 0,9 Prozent abgesenkt. Da der allgemeine Beitragssatz auch weiterhin paritätisch getragen wird, werden die Versicherten im Ergebnis mit 0,45 Prozentpunkten belastet. Gesundheitspolitik im europäischen Vergleich - Schweiz

Gemeinde stationäre Versorgung öffentl. Gesundheit und Krankheitsprävention schulärztliche Betreuung Gesundheitspolitik im europäischen Vergleich - Schweiz

Verbände private Interessenverbände Gesundheitspolitik im europäischen Vergleich - Schweiz

Krankenversicherungssystem Das Krankenversicherungssystem der Schweiz besteht aus einer obligatorischen Grundversicherung für jeden Einwohner und freiwilligen Zusatzversicherungen. Die Krankenversicherung ist freiwählbar Die Prämien innerhalb einer Versicherung sind für alle Versicherten gleich, variieren aber in den Regionen und Kantonen. Gesundheitspolitik im europäischen Vergleich - Schweiz

Finanzierung Das Gesundheitssystem der Schweiz ist ein Pflichtversicherungssystem. Es besteht eine Versicherungspflicht für jeden Einwohner der Schweiz. Jeder Einwohner zahlt eine Pauschalprämie, die 10% des Jahreseinkommens nicht übersteigen darf. Für einkommensschwache Bürger und unter 25-jährige (keine Mitversicherung möglich) gibt es eine steuerfinanzierte Prämienverbilligung. Die Gesundheitsausgaben der Schweiz sind mit 11,5% des BIP die höchsten in Europa Gesundheitspolitik im europäischen Vergleich - Schweiz

Parität und Zuzahlung In der Schweiz gibt es keine Arbeitgeberbeteiligung. Jeder Bürger zahlt die Pauschalprämie, die 2006 im Durchschnitt bei 306 SFr lag, selbst. Zuzahlungen im Krankheitsfall: Jahresfranchise 300 SFR + max. 700 SFr Selbstbehalt = max. 1000 SFr private Kostenbeteiligung 3 Möglichkeiten zur Senkung der Pauschalprämie: Höhere Jahresfranchise=> Rabatt auf Pauschalprämie Bonusversicherung Managed care-Konzept=> Prämienreduktion bis 20% Gesundheitspolitik im europäischen Vergleich - Schweiz

Anteil der Versicherten nach Franchisestufen Gesundheitspolitik im europäischen Vergleich - Schweiz

Leistungen Der Grundleistungskatalog ist bei allen OKPV gleich. Er wird von der Eidgenössischen Kommission für Leistungen der Krankenversicherungen festgelegt und ist im KVG festgehalten. Er umfasst alle von Ärzten oder Krankenhäusern durchgeführte oder veranlasste Leistungen, die wirksam, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Darüber hinaus reichende Leistungen können durch freiwillige Zusatzversicherungen abgedeckt werden, z.B. Zahnbehandlung. Gesundheitspolitik im europäischen Vergleich - Schweiz

Grundleistungskatalog Ambulante und stationäre medizinische Versorgung Medizinische Präventionsmaßnahmen (z.B. Impfungen) Ambulante und stationäre Pflegeleistungen Versorgung mit Medikamenten Ärztlich veranlasste Leistungen anderer Heilberufe (z.B. Physiotherapeuten) Leistungen bei Schwangerschaft Gesundheitspolitik im europäischen Vergleich - Schweiz

3. Institutionelle Merkmale des politischen Systems

Das schweizerische Verfassungs- und Regierungssystem und seine Besonderheiten: direkte Demokratie (Volksinitiative →Aufhebung, Änderung oder Neuschaffung eines Verfassungsartikels; Referendum →Volksentscheid über verwerfen oder annehmen eines Parlamententscheides) Föderalismus (nicht nur Bund, sondern auch die 26 Kantone verfügen über eine Verfassung und die rund 3000 Gemeinden verfügen über eine weitgehende Selbstorganisation und Autonomie) Bundespräsident: Unterzeichnung und Ausfertigung Gesundheitspolitik im europäischen Vergleich - Schweiz

Parlament (Bundesversammlung): Nationalrat und Ständerat: Nationalrat: 200 Sitze →den Kantonen nach ihrer Bevölkerungszahl zugeteilt Ständerat: 46 Sitze→2 für jeden Vollkanton und einen für die 5 Halbkantone) beide Kammern gleichberechtigt (jede Vorlage bedarf Zustimmung beider Kammern) selbstständig Gesetzes- und Verfassungsänderungen unter Umgehung von Regierung und Verwaltung Aufgaben: Budget, Finanzen und Geschäftsprüfung starke Stellung (politische Stellung muss sich nicht um Machterhalt der Regierung kümmern) → Einschränkung durch direkte Demokratie Die GKV-Versicherten waren anteilig am 1. Januar 2004 bei den folgenden Kassenarten versichert: 37% bei einer der 17 Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), 33% bei einer der 10 Ersatzkassen für Angestellte (EK-Ang) oder für Arbeiter (EK-Arb), 21% bei einer der 229 Betriebskrankenkassen (BKK) und 6% bei einer der 20 Innungskrankenkassen (IKK). Gesundheitspolitik im europäischen Vergleich - Schweiz

Staatsoberhaupt und Regierung: Der Bundesrat Funktion des Staatsoberhaupts auf jährlich wechselnden Bundespräsidenten oder auf den Bundesrat übertragen wird von der Vereinigten Bundesversammlung auf eine Amtsdauer von 4 Jahren gewählt besteht aus 7 Mitglieder (einzeln gewählt bei absoluter Mehrheit; keine Abwahl und auch kein Misstrauensvotum durch Parlament) relativ starke, vom Einfluss der Parteien und Fraktionen unabhängige Regierungspolitik Aufgaben: Staatsleitung, Gesetzvollzug und Prärogativen in der Außenpolitik Kollegialbehörde: Jeder Bundsrat ist gleichberechtigt im Kollegium und ist zugleich Vorsteher eines der 7 Departemente der Bundesverwaltung Aus 4 Parteien zusammengesetzt (gesellschaftlich - kultureller Ausgleich) Gesundheitspolitik im europäischen Vergleich - Schweiz

Gesetzgebungsprozess in der Konkordanzdemokratie: Der administrative Entscheidungsprozeß (Überprüfung ob Rechtsänderungen überhaupt notwendig sind und auf welcher Stufe sie vorzunehmen sind) Das vorparlamentarische Verfahren (erster Teil: Expertenkommissionen entscheiden über Grundzüge der Regelung und es werden um Kompromisse „gefeilscht“; zweiter Teil: Entwürfe werden vorgestellt und der Bundesrat entscheidet, ob das Projekt fortgesetzt werden soll) Das parlamentarische Verfahren (Fraktionen und Kommissionen behandeln die Vorlage des Bundesrats →nach Vorberatung ins Plenum →Schlussabstimmung in beiden Räten → Volksabstimmung → Die plebiszitäre Nachentscheidung der Prozess einer größeren Gesetzesrevision dauert mehrere Jahre Gesundheitspolitik im europäischen Vergleich - Schweiz

Parteiensystem und innerparteiliche Willensbildung: Parteien haben keine starke Stellung Regierungsparteien: FDP, CVP, SPS Nicht-Regierungsparteien: z.B. EVP, LPS Gesundheitspolitik im europäischen Vergleich - Schweiz

Interessenverbände Bundesgericht Starke Stellung →enge Zusammenarbeit von Staat und Wirtschaft Bundesgericht 60 Mitglieder von Bundesversammlung gewählt; kontrolliert korrekte Anwendung des Bundesrechts; Keine Befugnisse zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Bundesgesetzte; wirkt bei Entwicklung und Durchsetzung der Grundrechte mit Gesundheitspolitik im europäischen Vergleich - Schweiz

4. Gesundheitspolitische Reformen

5. Aktuelle Debatten, öffentliche Meinung und wissenschaftliche Expertise

Aktuelles 2007: Festigung der finanziellen Situation der Krankenversicherer Anstieg von chronischen Krankheiten Am 01.06.2008 Abstimmung über den Verfassungsartikel „Für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung“ 61. Weltgesundheitsversammlung (WHA) vom 19.-24.05.2008 in Genf Gesundheitspolitik im europäischen Vergleich - Schweiz

Öffentliche Meinung Euro-Canada Health Consumer Index 2008: Platz 4 von 30 - Sehr zufrieden mit den Wartezeiten - Gesundheitsrechte stimmen mit Menschenrechten überein European Observatory 2005 Gesundheitspolitik im europäischen Vergleich - Schweiz

6. Verwendete Literatur und Quellen

Quellenangaben Rosenbrock, Rolf und Thomas Gerlinger (2006): Gesundheitspolitik – Eine systematische Einführung. Bern: Huber. Auszug: Kapitel 6 (S. 291-311)- Gesundheitspolitik in der Schweiz Minder, Andreas und Marianne Amietund Hans Schoenholzer (2000): Health Systems in Transition – Switzerland. Copenhagen: WHO Regional Office for Europe on behalf of the European Observatory on Health Systems and Policies. URL (02.04.08):http://www.euro.who.int/document/e68670.pdf URL (19.05.08): http://www.boeckler.de/pdf fof/S-2004-672-4-1.pdf URL (08.04.08): http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/14/22/publ.Document.90620.pdf Gesundheitspolitik im europäischen Vergleich - Schweiz