Substanzgebundene Abhängigkeitserkrankungen

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Vorlesung Querschnittsbereich Rehabilitation I
Advertisements

Arbeitsbericht 2011 (Auszug)
Medizinische Rehabilitation bei Abhängigkeitsstörungen:
Qualitätsmanagement, individuelle Behand- lung und Beratung
Qualitätsmanagement in der Rehabilitation
Weiterbildungsordnung
Die Versorgung bei psychischen Erkrankungen aus Sicht der Ersatzkassen
Grundmodul Hinweis für Unterrichtende
Arbeitnehmer(innen) / Arbeitsuchende / Arbeitslose „Ältere“
Forschungen zu Kosten und Finanzierung
Eingliederungsleistungen nach dem SGB II
Die Entwicklung der Frühförderung in Thüringen -
109. Deutscher Ärztetag, Magdeburg
Unzureichende Wahrnehmung / Diagnostik
Alkoholabhängigkeit und Alkoholmissbrauch nach ICD-10 und DSM-IV
Behinderung – was ist das ?
Auswirkungen des PfWG auf den Reha-Bereich Änderungen in den Gesetzen
Vorlesung Rehabilitation
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Medizinische Rehabilitation
Zwangseinweisung ?.
Eingliederungsmanagement der B. Braun Melsungen AG
Vorlesung Querschnittsbereich Rehabilitation I
Einführung in die Vorlesung Rehabilitation-I
Integrierte Versorgung im Kontext Gemeindepsychiatrischer Verbünde
Partizipation, Arbeit und volle Arbeitnehmerrechte Fachforum der Tagung „Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zwischen Alltag.
Elterngeld. Elterngeld - Anspruchsvoraussetzungen und Höhe der Leistungen Elterngeld - Anspruchsvoraussetzungen und Höhe der Leistungen.
Rehabilitation Teilhabe
Prof. Dr. Tilman Steinert Landespsychiatrietag Stuttgart,
„10 Jahre VIWIH“ Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Versorgung von jüngeren Menschen mit neurologischen Erkrankungen.
risikoabsicherung gegen die finanziellen folgen schwerer erkrankungen
DART Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie
EGZ-Förderungsmöglichkeiten
Überlegungen zu einer am Versorgungsbedarf orientierten Psychotherapeutenausbildung Prof. Dr. Rainer Richter DGVT Tagung zur Zukunft der Psychotherapieausbildung.
Zur Frage der Kooperation mit der ärztlichen Weiterbildung und die Rolle der Krankenhausärzte in der Ausbildung Psychologischer Psychotherapeuten DGVT.
QS- Dekubitusprophylaxe Klinikstatistik 2007 BAQ
Fachdienste für Arbeit
QS-Reha Bedeutung: „Qualitätssicherungsprogramm der Gesetzlichen Krankenkassen in der Medizinischen Rehabilitation" (QS-Reha-Verfahren) Grundlage: gesetzliche.
Cluster 2 – Psychische Erkrankungen in der Arbeitswelt
eine vielfältige und starke Lebensform
Cluster 3 – Psychische Erkrankungen und Pension (inkl. Begutachtungen)
Grippeimpfung im Alter Gibt es valide Daten?
Seite 1 Ambulante psychiatrische Pflege Ab 1.Juli 2005 bundeseinheitlich geregelt.
Pädagogischer Tag Dr. med. Ute Tolks-Brandau
Beratung, Begleitung und Unterstützung im Rehabilitationsverfahren
Ansprechpartner-System der hessischen Jobcenter(gE) für Haftentlassene
Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen als Chance für die ganze Familie Bundesverband e.V, Mai 2007 Anna Hoffmann-Krupatz An der stationären Vorsorge-
Alkohol am Arbeitsplatz
Die Zuständigkeiten des LWV Hessen Integrationsvereinbarung
Öffentlich – private Partnerschaften in Europa PPP
Indikativgruppe Cannabis
Notfälle in der Psychiatrie. Suizidalität
Trends und Perspektiven
Situation älterer Menschen in unserer Gesellschaft
Aufbaukurs Gandersheim
Klaus Eichhorn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Alois Glück, Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken
Borderline –Persönlichkeitsstörung
Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie
Strukturen und Arbeitsweisen des Amtes für Jugend und Familie des Landkreises Würzburg H. Gabel, Sozialamtsrat Leiter 10/08 1.
„Hängen Gesundheit und Leistungs-fähigkeit unweigerlich zusammen?“
14. Österreichischer Gesundheitsförderungskonferenz Arbeitslosigkeit und Gesundheit – Daten und Fakten Mag. a Barbara Haider-Novak Villach,
Armutsgefährdung in Deutschland Kinder 15,7 % (arm) jährige Männer 16 % Frauen 18 % Alleinerziehende 35,2 % Erwerbslose 69,2 % Beschäftigte.
Alkoholtherapie Nüchtern werden – Nüchtern bleiben.
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse AOK - Die Gesundheitskasse Ziele und Grenzen der Medizin zwischen Therapie und Wunscherfüllung Evangelische Akademie.
Ambulante Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke und Suchtgefährdete.
Betriebliches Eingliederungsmanagement § 84 SGB IX.
01 Grundlagen der Psychiatrie
Das persönliche Budget ASG Treffen vom Vortrag Irene Goldschmidt Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg e.V.
W.J. Kainz 1 Mittagessen in Werkstätten für behinderte Menschen – eine Leistung der Eingliederungshilfe? Willi Johannes Kainz Richter am Bayerischen Landessozialgericht.
 Präsentation transkript:

Substanzgebundene Abhängigkeitserkrankungen Rehabilitation: Substanzgebundene Abhängigkeitserkrankungen PD Dr. med. Petra E. Franke Abteilung Abhängigkeitserkrankungen LVR Klinikum Düsseldorf Kliniken der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf petra.franke@lvr.de Reha-Vorlesung 11/2011

15,9 Mrd. Euro Volkswirtschaftliche Kosten durch Alkoholkonsum Indirekte Kosten alkoholassoziierter Erkrankungen Produktionsausfälle durch alkoholbedingte Erkrankungen und Fehlen am Arbeitsplatz (17%) Erhöhte Sterblichkeit durch alkoholbedingte Erkrankungen und Unfälle (69%) (3) Frühzeitige Berentung (14%) 15,9 Mrd. Euro (Forberger & Rehm, 2010)

8,5 Mrd. Euro Volkswirtschaftliche Kosten durch Alkoholkonsum Direkte Kosten alkoholassoziierter Erkrankungen Stationäre Behandlungen (29%) Ambulante Behandlungen (45%) nicht-medizinische direkte Kosten (16%) Rehabilitation (10 %) 8,5 Mrd. Euro (Forberger & Rehm, 2010)

24,4 Milliarden € pro Jahr (2002) Direkte und indirekte Kosten alkoholassoziierter Erkrankungen: Geschätzter volkswirtschaftlicher Schaden durch alkoholbezogene Morbidität und Mortalität in D: 24,4 Milliarden € pro Jahr (2002) (Forberger & Rehm, 2010)

Epidemiologie: Alkoholismus Riskanter Konsum Männer: > 30 g Reinalkohol (Tag) 10,4 Mio. Personen Frauen: > 20 g/Tag Missbrauch 2,7 Mio. (3,8%) DSM-IV/ICD-10 Kriterien Abhängigkeit 1,7 Mio. (2,4%) DSM-IV/ICD-10 Kriterien in Behandlung* 163 000 Personen * = Entwöhnungsbehandlungen, Rehabilitation = 1-2 % Quelle: IFT München, 2004: 18-59 jährige Personen in Deutschland

Definition: Rehabilitation lat.: rehabilitatio  „das Wiederherstellen (eines Zustandes)“ (Wieder)Eingliederung eines Kranken, körperlich oder geistig Behinderten in das berufliche und gesellschaftliche Leben

Welche unterschiedlichen Rehabilitationsformen gibt es ? 1. ambulante Rehabilitation 2. ganztägig ambulante Rehabilitation 3. ambulante Nachsorge nach abgeschlossener stationärer Rehabilitation 4. stationäre Rehabilitation ca. 30% im Jahr 2004; nach Köhler et al. 2007

Gesetzliche Grundlage: Rehabilitation Vereinbarung Abhängigkeitserkrankungen vom 04.05.2001 Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Krankenkassen und Rentenversicherungsträger bei der Akutbehandlung (Entzugsbehandlung) und medizinischen Rehabilitation (Entwöhnungsbehandlung) Abhängigkeitskranker

§ 1 Gegenstand Regelt die Zuständigkeit und das Verfahren bei der Bewilligung von Leistungen für Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängige (Abhängigkeitskranke), wenn Leistungen der Krankenversicherung und/oder der Rentenversicherung in Betracht kommen. Zudem definiert sie die an die Rehabilitationseinrichtungen zu stellenden Anforderungen (Anlagen 1 und 2). (2) Eine Abhängigkeit i. S. der Vereinbarung liegt vor bei — Unfähigkeit zur Abstinenz oder Verlust der Selbstkontrolle oder — periodischem Auftreten eines dieser beiden Symptome (3) Ambulante und stationäre Entwöhnungs- sowie Entzugsbehandlungen.

§ 2 Ziele der medizinischen Rehabilitation (1) Abstinenz zu erreichen und zu erhalten, - körperliche und seelische Störungen weitgehend zu beheben oder auszugleichen, die Eingliederung in Arbeit, Beruf und Gesellschaft möglichst dauerhaft zu erhalten bzw. zu erreichen. (2) Besonderheit: Rehabilitation Drogenabhängiger in Rehabilitationseinrichtungen für Abhängigkeitskranke bei übergangsweisem Einsatz eines Substitutionsmittels (Anlage 4)

§3 Entwöhnungsbehandlungen (1) Eine Entwöhnungsbehandlung wird bewilligt, wenn die persönlichen/medizinischen (Rehabilitationsbedürftigkeit ‚ - fähigkeit und -prognose) und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind Maßnahmen der Beratung und Motivierung vorangegangen sind und der Abhängigkeitskranke motiviert und zudem bereit ist, eine ggf. erforderliche Nachsorge in Anspruch zu nehmen. Vor der Entwöhnungsbehandlung muss erforderlichenfalls eine Entzugsbehandlung (§ 4) durchgeführt worden sein. Kriterien, die bei der Entscheidung über die im Einzelfall zweckmäßige Leistungsform zu berücksichtigen sind (Anlage 3). Art, Ort, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Entwöhnungsbehandlungen bestimmt der Rehabilitationsträger unter Berücksichtigung der Schwere der Krankheit und der persönlichen Verhältnisse des Abhängigkeitskranken. Die im Sozialbericht hier zu enthaltenen Anregungen sollen angemessen berücksichtigt werden. Berechtigten Wünschen des Abhängigkeitskranken wird entsprochen. Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind zu beachten.

§ 5 Zuständigkeit Für die Bewilligung der Entwöhnungsbehandlung (§ 3) ist zuständig 1. der Rentenversicherungsträger, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nach § 9 bis 11 SGB VI (§§ 7 und 8 ALG) erfüllt sind und kein gesetzlicher AusschIuss gegeben ist, 2. die Krankenkasse, wenn die Voraussetzungen nach Nr. 1 nicht vorliegen, jedoch die Voraussetzungen der § 27 und 40 SGB V erfüllt sind. (2) Für die Entzugsbehandlung (§ 4) ist die Krankenkasse zuständig.

§ 6 Verfahren Der Antrag auf medizinische Leistungen zur Reha ist auf speziell dafür vorgesehenen Vordrucken zu stellen. Dem Antrag sind beizufügen: - ärztliches Gutachten/Befundbericht über die medizinische Notwendigkeit der Rehabilitation mit Prognose -ein aussagekräftiger, fachgerecht erstellter Sozialbericht (Vordruck)

§ 8 Finanzierung Die Vergütungssätze für medizinische Leistungen zur Rehabilitation werden zwischen den Rehabilitationsträgern und den Leistungserbringern gesondert vereinbart. (2) Die Kosten für die Leistungen zur ambulanten medizinischen Rehabilitation, soweit sie ausschließlich therapeutische Einzel- bzw. Gruppengespräche enthalten, werden pauschaliert vergütet. Über die Höhe der Pauschale stimmen sich die Krankenkassen und die Rentenversicherungsträger ab.

Anforderungen an die Einrichtungen zur Durchführung stationärer Anlage 2 zur <Vereinbarung Abhängigkeitserkrankungen> vom 04.05.2001 Anforderungen an die Einrichtungen zur Durchführung stationärer medizinischer Leistungen zur Rehabilitation I Der Träger der Einrichtung muss 1.1. Mitglied in einem Verband der Freien Wohlfahrtspflege sein oder 1.2. juristische Person des öffentlichen Rechts sein oder 1.3. eine Anerkennung als gemeinnützige Einrichtung besitzen oder 1.4. ein privater Träger sein und über eine Konzession nach § 30 der Gewerbeordnung verfügen. Für die Belegung durch die gesetzlichen Krankenkassen ist der Abschluss eines Versorgungsvertrages nach § 111 SGB V Voraussetzung.

Anforderungen an die Einrichtungen zur Durchführung stationärer medizinischer Leistungen zur Rehabilitation II 2. Die Einrichtung muss ein wissenschaftlich begründetes Therapiekonzept vorlegen, das u. a. Aussagen zum diagnostischen Vorgehen, zu den Leistungen und zu den therapeutischen Zielen einschließlich der Leistungsdauer enthält. 3. Die Einrichtung muss bereit sein, sich an Qualitätssicherungs- programmen einschließlich Effektivitätskontrollen zu beteiligen und die durchgeführten Leistungen dokumentieren. 4. In der Einrichtung müssen auf dem Gebiet der Suchtkrankenarbeit qualifizierte und erfahrene Mitarbeiter zur Verfügung stehen: 4.1. Ärzte, 4.2. approbierte psychologische Psychotherapeuten oder Diplom-Psychologen 4.3. Diplom-Sozialarbeiter/Diplom-Sozialpädagogen sowie 4.4. Ergotherapeuten (i. S. d. Ergotherapeutengesetzes), Arbeitserzieher oder vergleichbare Qualifikation

Anforderungen an die Einrichtungen zur Durchführung stationärer medizinischer Leistungen zur Rehabilitation III Die Einrichtung muss einen ärztlichen Leiter haben. Dieser ärztliche Leiter soll die Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie oder zum Facharzt für Psychotherapeutische Medizin abgeschlossen haben oder eine andere Facharztqualifikation mit der Zusatzbezeichnung <Psychotherapie> oder <Psychoanalyse> besitzen. Im Leitungsteam müssen außerdem die Fachbereiche Psychologie und Sozialarbeit vertreten sein. Zur abgestimmten Planung und Umsetzung der Rehabilitationsziele ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit des Rehabilitationsteams sicherzustellen.

Erfolg von Entwöhnungsbehandlungen im Langzeitverlauf „Tübinger Modell“- 6 Wo. stat./1 J. amb. Katamnesestudie Max-Planck-Institut nach 1 Jahr abstinent: 65.5 % abstinent nach Rückfall: 8,7 % rückfällig: 25.8 % Küfner et al. 1988, 4-Jahres Katamnese; Mann & Batra, 1993, Zobel et al. 2004, nach: Köhler et al. 2007

Einflussvariablen auf Therapiedauer und -erfolg Trend für verkürzte Behandlungszeiten im internationalen Vergleich Individualisierung der Therapiebausteine Durchschnittliche Behandlungszeit 3-4 Monate Längere Behandlungszeiten bei schwerer Ausprägung Wirksame Therapieformen (Metaanalyse aus USA/Kanada): 1. gemeindenahes Verstärkermodell 2. behaviorale Kommunikations- und Paartherapie 3. Motivational Interviewing werden in Deutschland nicht routinemäßig in Einrichtungen der Suchtrehabilitation angewendet nach: Köhler et al. 2007

Statistik zur Bewilligung von Rehabilitationsleistungen kontinuierlicher Anstieg der Antragsverfahren seit 1995 (z.B. 1995: 16.000; 2004: 28.000) kontinuierlicher Anstieg der Bewilligung von Rehabilitationsleistungen (Alkoholabhängigkeit: 84 %; Drogenabhängigkeit: 13 %; Medikamentenabhängigkeit: 3 %) → höhere Zugangsquote für Rehabilitation → Ausweitung der Suchtrehabilitation seit 2004 im ambulanten Bereich → Rückgang der Suchtrehabilitation im stationären Bereich RSD=Reha-Statstik Datenbasis; nach Köhler et al. 2007

Inanspruchnahme von Suchtrehabilitationen konstante Quote der Inanspruchnahme von Rehabilitation Männer nehmen häufiger Rehabilitationsleistungen in Anspruch Inanspruchnahme in den neuen Bundesländern geringer Nichtantrittsquote bei der Suchtrehabilitation konstant zu hoch Alkoholabhängigkeit: 17 % Drogenabhängigkeit: 20 % Mehrfachabhängigkeit: 24 % 4,2 % (nicht-Sucht-Reha) RSD=Reha-Statstik Datenbasis; nach Köhler et al. 2007

Komorbide Störungen in der Rehabilitation Suchtkranker Zeitdauer bis ein Patient mit Alkoholabhängigkeit die Rehabilitation in Anspruch nimmt: 13 Jahre Notwendigkeit zur Mitbehandlung psychischer und somatischer Folge- und Begleiterkrankungen ambulant stationär > 4 Begleitdiagnosen 7 % 50 % RSD=Reha-Statstik Datenbasis; nach Köhler et al. 2007

Häufigste Begleiterkrankungen in der stationären Rehabilitation alkoholabhängiger Patienten PNP Adipositas Neurosen Hypertonie Rückenbeschwerden Affektive Störungen Stoffwechselstörungen Persönlichkeitsstörungen Lebererkrankungen Nikotinabhängigkeit nach: Schmidt et al. 2008

Sozialmedizinischer Verlauf nach der Rehabilitation Alkoholabhängiger 2 Jahres Verlauf regulär entlassener Patienten ambulant stationär durchgehend beschäftigt lückenhaft beschäftigt vorzeitig berentet Altersrente verstorben 74 % 18 % 4 % 2 % 92 % 65 % 22 % 8 % 2 % 3 % 87 % RSD=Reha-Statstik Datenbasis; nach Köhler et al. 2007, basierend auf Daten des Jahres 2000

Modus der Entlassung aus der stationären Rehabilitation Suchtkranker reguläre Entlassung: 68,6 % Wechsel in ambulante Reha: 9,3 % vorzeitige Entlassung: 19,6 % disziplinarische Entlassung: 1,3 % Verlegung: 1,2 % nach: Schmidt et al. 2008

Arbeitsunfähigkeit und Rehabilitationsprozess 1. Erhalt der Erwerbstätigkeit erleichtert die suchtspezifischen Rehabilitationsziele: - Sicherung der Abstinenz - Minimierung von Rückfallrisiken 2. Anteil der Arbeitslosen unter Suchtrehabilitanden: > 35 % 3. Arbeitslosigkeit nach Reha-Suchtbehandlung: - 3,5-fach höheres Risiko in die frühere Alkoholabhängigkeit zurückzufallen. Ergänzung suchtrehabilitativer Maßnahmen durch arbeitsfördernde Maßnahmen entscheidend für erfolgreiche Wiedereingliederung

Angewandte Therapieverfahren und Inanspruchnahme in der stationären Rehabilitation Alkoholabhängiger Information und Schulung kognitive VT Soziales Kompetenztraining Sozialarbeit Organisation Nachsorge Sozialarbeit berufliche Integration Rückfallprävention Nichtrauchertraining Motivationsförderungstherapie psychische Komorbidität 93,3 % 85,4 % 79,1 % 72,8 % 45,7 % 29,6 % 17,3 % 14,8 % 11,2 % Auszug aus: Schmidt et al. 2008

Ungeklärte Fragen in Zusammenhang mit der Rehabilitation Suchtkranker und Forschungsbedarf Wie kann die Inanspruchnahme von Suchtrehabilitationen allgemein gesteigert werden ? Wie gelingt es Abhängigkeitskranke zu einem früheren Zeitpunkt im Verlauf ihrer Erkrankung für die Inanspruchnahme von Rehabilitation zu motivieren ? 3. Bisherige Datenerhebung der Rentenversicherungsträger zu wenig auf wissenschaftliche Fragestellungen ausgerichtet. 4. Einige evidenzabsierte Therapieverfahren werden bislang noch nicht umfassend in der Rehabilitation angewandt. Köhler et al. 2007; Schmidt et al. 2008

Danke für Ihre Aufmerksamkeit ! ☻