Tariflich abgesicherte Altersvorsorge in der Ernährungsindustrie Gewerkschaftliche Umsetzungsstrategie dargestellt am Beispiel zwei ausgewählter Branchen:

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 Präsentation transkript:

Tariflich abgesicherte Altersvorsorge in der Ernährungsindustrie Gewerkschaftliche Umsetzungsstrategie dargestellt am Beispiel zwei ausgewählter Branchen: Deutsche Brauwirtschaft und Süßwarenindustrie Referent: Matthias Brümmer, Geschäftsführer Gewerkschaft NGG, Verwaltungsstelle Oldenburg

NGG-Tariflandschaft heterogene Struktur weit über 1.000 Tarifverträge bundesweit (ohne Haustarife) wenige Bundes-Tarife (z.B.: MTV Süßwaren, BRTV Brauer, Systemgastronomie, Obst und Gemüse) überwiegend regionale Tarifverträge auf Länderebene

NGG-Tarifpolitik Bundesweite Leitlinie mit Rahmenempfehlung zu Beginn der jeweiligen Tarifrunde Laufende Koordination unter den LB-Vorsitzenden während der Tarifbewegung dezentrale Tarifpolitik Branchenorientierung

NGG-Tarifstrategie zur Altersvorsorge Regelungen zur tariflichen Altersvorsorge auf nationaler Ebene anstreben Sondierungsgespräche mit Arbeitgeber-vereinigung Nahrung und Genuß (ANG) und Deutscher Brauer-Bund (DBB) Pilotabschlüsse in einzelnen Branchen (Süßwaren, Brauer) Bundesweite Koordinierung

Zwei ausgewählte Beispiele: tarifliche Altervorsorge in der deutschen Brauwirtschaft konzeptioneller Ansatz Verlauf und Umsetzung aktueller Stand tarifliche Altersvorsorge in der Süßwareindustrie Ansatz Der Tarifabschluss Die Pensionskasse

Konzept Altersversorgung Brauwirtschaft NGG schlägt Deutschem Brauerbund Verhandlungen über einen Tarifvertrag auf nationaler Eben vor Inhalt des Tarifvertrages: Aufbau einer Altersversorgung für die Beschäftigten der deutschen Brauwirtschaft Bildung eines Branchenfonds

Branchenfonds Brauwirtschaft NGG und DBB vereinbaren in einem nationalen Branchentarifvertrag einen Branchenfonds zur Alterssicherung Der Branchenfonds wird aus Beiträgen gespeist Der Branchenfonds wird bei einem unabhängigen Träger angesiedelt (z.B.Hamburger Pensionsverwaltung) Der Träger verwaltet den Fonds, legt die Beiträge an und zahlt die Renten aus Bildung eines paritätisch besetzten Beirates Beirat kontrolliert den Fonds und macht Anlagevorschläge

Inhalte des nationalen Tarifvertrages Definiert den Geltungsbereich Regelt die Fondskonstruktion Legt den Rahmen für die Finanzierungsbestandteile der Altersversorgung fest Regelt Anspruchsvoraussetzungen

Die Finanzierung der Altersversorgung Regionale Tarifvertragsparteien regeln Finanzierungsbestandteile wie z.B.: Umwandlung VWL Umwandlung Einmalzahlungen Bestandteile von Entgelterhöhungen Arbeitgeberbeiträge Ersparte Steuern und Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung ggfs. Zusätzliche Möglichkeiten: Eigenständige Arbeitgeberbeiträge Eigenleistung der Beschäftigten

Leistungen Leistungen aus dem Fonds erhalten nur Begünstigte für die eingezahlt wurde Die Höhe der Zahlungen richtet sich nach Höhe und Dauer der Einzahlungen und der Fondsentwicklung Angestrebte Anspruchsvoraussetzungen: Zahlungen mit Eintritt in die gesetzliche Altersrente oder mit Eintritt in die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente in die Hinterbliebenenrente

Kriterien Branchenfonds Sicherheit bei Insolvenz sofortige Unverfallbarkeit keine 10jährige Wartezeit wegen Betriebszugehörigkeit Fortführung nach Arbeitgeberwechsel möglich flexible Finanzierung

Zeitliche Entwicklung 23. Juni 2000: Präsident DBB erklärt Bereitschaft zu Regelungen zur Altersvorsorge 4. September 2000: NGG Brief an DBB mit der Bitte um einen Termin 11 Monate vergingen bis zu einem Termin Am 18.7.01: Präsentation der NGG Vorstellungen Kein konkretes Gesprächsergebnis Arbeitgeber wollen den NGG-Vorschlag intern vorstellen

Betriebliche Initiativen Zwischenzeitlich hat es betriebliche Entwicklungen gegeben, mit dem Ziel dort und nicht auf der Ebene der Flächentarifverträge zu Vereinbarungen zum Thema Altersvorsorge zu kommen Brau und Brunnen: bereits längerfristiges Ansinnen für eine Vereinbarung zur Entgeltumwandlung Holsten: hat für Hamburg und einige andere Standorte eine BV abgeschlossen Beck&Co: das Thema Altersvorsorge wurde mit dem Thema Arbeitszeitflexibilisierung gekoppelt, ist aber noch nicht aktiviert Schörghuber- Gruppe: es gibt Gespräche auf Konzernebene

Sachstand Brauwirtschaft Erstes Gespräch kommt nach über einem Jahr Vorlaufzeit am 18.7.01 zustande Arbeitgeber des DBB sind ohne jede Kompetenz Schriftliche Antwort vom 12.9.01 beinhaltet ANG Linie Keine Arbeitgeberbeiträge Doppelte Freiwilligkeit Keine gemeinsame Einrichtung Fazit: NGG geht den Weg der regionalen Tarifverhandlungen

Altersvorsorge TV Abschlüsse Brauwirtschaft Brauwirtschaft NRW AV Betrag des Arbeitgebers 1.000,--DM; 780,-- DM anstelle bish. VWL, 54,-- DM Erhöhung VWL, 166,-- DM Zuzahlung des Arbeitgebers (eingesparte Sozialversicherungsbeiträge) Wer VWL weiterführt , erhält für PK 54,-- DM v. AG Entgeltumwandlung bis 4% BBG -RV Durchführung PK (Auswahl Tarifparteien)

Altersvorsorge TV-Abschlüsse Brauwirtschaft Brauereien Hessen; Rheinland- Pfalz, Saarland DM 1.200,-- Altersvorsorge (bisher DM 936,-- VWL) Azubis: Altersvorsorge DM 600,-- (bisher DM 468,-- VWL) Pensionskasse

Altersvorsorge Süßwaren Der Ansatz: Nach Erfolglosigkeit der Sondierungen zwischen ANG und NGG: Spitzengespräche zwischen NGG und BDSI zur Sondierung der Möglichkeiten Verständigung auf nationale VH: Entgelt und Altersvorsorge im Paket Marathonverhandlung brachte im ersten Anlauf folgendes Ergebnis:

Eckpunkte der tariflichen Regelungen Einrichtung einer Pensionskasse tariflicher Altersvorsorgebetrag des Arbeitgebers von 0,35% der Entgelte Anspruch der Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung zum Zwecke der Altersvorsorge (bis zur Grenze des versicherungspflichtigen Entgelts nach SGB III/mindestens z.Zt. 630,--DM) Regelungen zur Unverfallbarkeit etc.

AvTV Süsswarenindustrie Tarifvertrag tritt am 21.4.2001 in Kraft, Entgeltumwandlung am 1.1.2002 Einrichtung von Vorsorgekonten für Arbeitnehmer der Süßwarenindustrie bei der „Pensionskasse Ernährung und Genuss“ Überweisung des Altersvorsorgebetrages des Arbeitgebers Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer ab 1.1.2002 freiwillig möglich

Für wen gilt der Altersvorsorge -Tarifvertrag? Süßwarenindustrie West und Ost Mitglieder der vertragschließenden Parteien Mitglieder der Gewerkschaft NGG und des Bundesverbandes der Deutschen Süsswarenindustrie Für Arbeitnehmer und Auszubildende Ununterbrochene Betriebszugehörigkeit von 4 Monaten als Voraussetzung (bei Saisonbeschäftigten werden Beschäftigungszeiten zusammengerechnet, falls nicht mehr als 12 Monate dazwischen liegen)

Auswahl der Pensionskasse Im Tarifvertrag wurde vereinbart, die tarifliche Altersvorsorge bei einer von den Tarifvertragsparteien auszuwählenden Pensionskasse durchzuführen Für besondere Fälle gibt es weitere tarifliche Regelungen Nach Vorstellung und Prüfung verschiedener Anbieter wurde die Hamburger Pensionskasse ausgewählt

Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG Bezeichnung „ Pensionskasse Ernährung und Genuss“ in der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG www.p-eg.de

Vorteile der Pensionskasse Ernährung und Genuss Träger ist eine große renommierte Hamburger Pensionsverwaltung (HPK) geringe Abschluss- und Verwaltungskosten Nutzung der Steuervorteile Nicht nur Altersrente, auch Hinterbliebenen- und Invaliditätsrente Hohe Sicherheitsstandards Vorteile im Vergleich zu anderen Anbietern Einflussnahme auf Vertragsgestaltung möglich Wechsel auch zu anderen Anbietern möglich (Kündigungsfristen vereinbart)

Leistungsarten

Leistungsarten Alterspension ab 60 oder später: Lebenslängliche Zahlung, frühestens ab Alter 60 und spätestens ab Alter 65. Wenn nach dem 60. Lebensjahr noch keine Rente bezogen wird, gibt es zusätzliche Steigerungen der Rente. Witwen- und Witwerpension: Nach 3-jähriger Wartezeit lebenslange Zahlung von 60 % des jeweils erreichten Rentenanspruches an den hinterbliebenen Ehepartner des Versicherten. Heiratet die Witwe bzw. der Witwer wieder, so wird eine Abfindung bis zur Höhe von 5 Jahresrenten gezahlt. Kapitalwahlrecht: Auszahlung des Deckungskapitals der Altersrente; die Hinterbliebenenrente bleibt erhalten. Ausübung der Option im 57. Lebensjahr, wenn zuvor mindestens 12 Versicherungsjahre zurückgelegt wurden.

Leistungsarten Invalidenpension bei Erwerbsminderung: Nach 3-jähriger Wartezeit Zahlung des jeweils erreichten Rentenanspruchs während der Dauer der Invalidität nach Vorlage eines Rentenbescheides der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Erwerbsminderung Waisenrente bis Ende der Ausbildung: Nach 3-jähriger Wartezeit bis zum 18. Lebensjahr, im Falle einer Berufsausbildung sogar bis zum 25. Lebensjahr zuzüglich Wehrdienstzeit. Die Waisenrente beträgt 1/6, die Vollwaisenrente 1/3 des Versichertenanspruches. Hypothekendarlehen zu Vorzugskonditionen

Monatliche Altersrente für DM 100,-- monatlichen Beitrag Zusätzlich werden Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten gezahlt.

Ältere Arbeitnehmer Mit 50 Jahren: Altersvorsorgebeitrag des Arbeitgebers Ersparnis von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen Invaliditäts- und Hinterbliebenenschutz nach 3 Jahren Wartezeit Mit 55 Jahren bei niedriger Rentenzahlung Kapitalabfindung möglich Fazit:Es lohnt sich auch für Ältere

Information Kontoauszug 1 x jährlich im Sommer Stand der Versorgungsleistung Hochrechnung bis Alter 60 / 63 / 65

Steuerliche Vorteile nutzen Der Altersvorsorgebetrag des Arbeitgebers ist steuer-und sozialversicherungsfrei Die Entgeltumwandlung ist steuer- und sozialversicherungsfrei (Allerdings besteht die Sozialversicherungsfreiheit nur bis 2008) Diese Vorteile können insgesamt bis 4.224 DM jährlich genutzt werden (4% der BBG der RV in 2002). Ferner können Zulagen und Steuervergünstigungen der sog. „Riester-Förderung“ genutzt werden

Tariflicher Altersvorsorgebetrag (Süßwarenindustrie) Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine kalenderjährliche Einmalzahlung des Altersvorsorgebetrages durch den Arbeitgeber Die 0,35% des Arbeitgebers werden steuer- und sozialversicherungsfrei eingezahlt Die Höhe des Altersvorsorgebetrages ergibt sich aus den Tabellen,die dem Tarifvertrag als Anlage beigefügt sind Teilzeitbeschäftigte haben einen anteiligen Anspruch

Brutto-netto Effekt der Entgeltumwandlung Der Arbeitnehmer spart Lohn- bzw. Einkommenssteuern je nach Steuerklasse z.B 30% Der Arbeitnehmer spart ca. 20% Sozialversicherungs-beiträge Es lohnt sich also, die Entgeltumwandlung zu nutzen Dies gilt besonders auch für die Vermögenswirksamen Leistungen

Antrag auf Entgeltumwandlung Schriftlichen Antrag an Arbeitgeber stellen 2 Monate vor dem gewünschten Zeitpunkt der Entgeltumwandlung Widerruf auch schriftlich Entscheidung kann von Kalenderjahr zu Kalenderjahr neu getroffen werden Formulare zum Eintragen der Daten nutzen

„Riester-Förderung“ Für eine bestimmte Sparrate vom Bruttolohn (2002 1%, 2004 2% , 2006 3% und ab 2008 4 %) gibt es staatliche Zulagen bzw. Sonderausgabenabzug Die Grundzulagen je Erwachsenen steigen von DM 74 im Jahr 2002 bis auf DM 300 im Jahr 2008 jährlich Die Kinderzulage beträgt je Kind DM 90 im Jahr 2002 und steigt bis zum Jahr 2008 auf DM 360 jährlich Der Sonderausgabenabzug steigt im selben Zeitraum von max. DM 1026 auf DM 4107

Wechsel des Arbeitgebers Falls der neue Arbeitgeber mitwirkt, kann das Vorsorgekonto mit weiteren Beiträgen fortgeführt werden Das Konto bleibt beitragsfrei stehen oder kann mit eigenen Beiträgen fortgeführt werden Die Mitgliedschaft bei der Pensionskasse kann über sogenannte Minimalabfindungen gemäss Betriebsrentengesetz beendet werden

Wie sicher sind die Anlagen? Die Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer ist sofort unverfallbar. Es wurde tariflich vereinbart, dass auch die Arbeitgeberbeiträge sofort unverfallbar sind. Es gibt einen gesetzlichen Insolvenzschutz. Die Pensionskasse ist absolut sicher: Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, strenge Anlagevorschriften,Treuhänder

ANG will betriebliche Altersvorsorge verhindern ANG will auf Bundesebene sich auf Entgeltumwandlung beschränken keine Finanzierung im Gesamtvolumen keine Gemeinsame Einrichtung keine Priorität für Pensionskasse keine Weitergabe eingesparter Sozialversicherungsbeiträge etc. Die Neuregelung der betr. Altersvorsorge ist für ANG kein Thema ANG versucht Süßwaren TV zu torpedieren

Süsswarenindustrie Altersvorsorge Kombinierter Abschluss Altersvorsorge und Entgelt Volumen 2,85 %: Entgelterhöhung 2,5% plus 0,35% Altersvorsorgebeitrag Wichtiger als die Höhe des Abschlusses war die Durchsetzung der zwei großen politischen Ziele: Durchführungsweg Pensionskasse und Arbeitgeberbeitrag im rechtlichen Sinn Mit diesem Abschluß wurde der Weg für die gesamte Ernährungswirtschaft geebnet

.... und es laufen viele weitere Aktivitäten und Verhandlungen Zuckerindustrie National, Tarifauseinandersetzung Cigarettenindustrie National, TV BdS, Obst & Gemüse, etc. Raiffeisen Warengenossenschaften BaWü Rahmenvereinbarungen HPK in den LB Nord, BaWü und HRhPfS Unendlich viele weitere regionale, wie Unternehmens- und Haustarifverhandlungen

Altersvorsorgeabschlüsse in der Milchwirtschaft Milchwirtschaft Bayern: 1.200,-- DM Altersvorsorgebetrag bei Wegfall der VWL von 936,-- DM Pensionskasse Milchwirtschaft Baden- Württemberg: 900,-- DM Altersvorsorgebetrag bei Wegfall der VWL von 624,-- DM Auch bei Entgeltumwandlung 10% Arbeitgeberzuschuss max. 175 Euro p.a.

Altersvorsorgeabschlüsse in der Milchwirtschaft Milchwirtschaft NRW 1.000,-- DM Altersvorsorgebetrag bei Wegfall VWL von 780,-- DM HPK Auch bei Entgeltumwandlung 10% Arbeitgeberzuschuss bis max. 4 % BBG der RV derzeit 348,--DM p.a.

Altersvorsorgeabschluss in der Erfrischungsgetränkeindustrie Eckpunkte in Stichworten: Für Tarifverträge mit VWL: 1.200,-- DM Altersvorsorgebetrag bei Wegfall VWL von 936,-- DM 825,-- DM Altersvorsorgebetrag bei Wegfall VWL von 624,-- DM 450,- DM für das Tarifgebiet Ost; es wird eine materielle Leistung von 312,- DM angesetzt Durchführungsweg Pensionskasse Auskehrung 20% eingesparte AG-Anteile Sozialversicherung bei Umwandlung VWL zusätzlich 76,- DM Arbeitgeberbeitrag

Die Kernpunkte: Im wesentlichen haben sich überwiegend folgende Eckpunkte der NGG Altersvorsorge-Abschlüsse herauskristallisiert: Durchführungsweg: Pensionskasse Umwandlung der VWL zu reinen Arbeitgeber-Beiträgen Auskehrung der eingesparten Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (20%) zusätzliche Entgeltumwandlung durch den AN möglich in einigen Bereichen: zusätzlicher Aufstockungsbetrag des AG und Auskehrung der eingesparten AG-Anteile bei weiterer Entgeltumwandlung durch den AN

Pensionskasse: richtiger Weg „Pensionskassen sind die Gewinner der Rentenreform“ (Quelle: Hartmut Engbrock, Unternehmensberatung Dr. Heubeck) „Gemessen an der voraussichtlichen Rendite ist die Pensionskasse Favorit. Dank neuer zusätzlicher Steuervorteile bringt sie 50% mehr Ruhegeld als die Privatvorsorge.“ (Quelle: Capital 14/2001) „Trübe Aussichten für deutsche Pensionsfonds“ (Quelle: FAZ vom 3.7.01)

aktuelle Tariflandschaft in November 2001 NGG hat bisher über 50 Altervorsorge-Tarifverträge abgeschlossen. Viele Regionale Regelungen auf Länder- und Branchenebene und Haustarife In Niedersachsen werden derzeit verhandelt: Brauereien (2.VH 22. November) Milchwirtschaft (Norddeutschland) (1.VH 11. Dezember) Ernährungsindustrie (1.VH 19.Dezember)

Es liegt in unserer Gestaltungskraft: So oder so

...damit alt werden nicht arm sein heißt In verschiedenen Bereichen haben wir es schon geschafft aber wir brauchen allüberall Tarifverträge zur Altersvorsorge... ...damit alt werden nicht arm sein heißt