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Veröffentlicht von:Agata Lax Geändert vor über 10 Jahren
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Tarifliche Lösungen der betrieblichen Altersvorsorge
Gerd Pohl Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Hauptverwaltung Journalisten-Workshop
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Themen Vorteile: Arbeitnehmer,Arbeitgeber, Staat
Tarifliche Lösungen NGG Branchenlösungen tarifliche Altersvorsorge (Stand: 1/2003) Wie geht es weiter?
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Vorteile aus Arbeitnehmersicht
Sicherheit bei Insolvenz effiziente Finanzierung bezüglich Verwaltungs- und Abschlusskosten Steuer-/SV-Ersparnis und Ertragsoptimierung flexible Finanzierung mit variablen und zusätzlichen privaten Beiträgen Möglichkeit zur Fortführung nach Arbeitgeberwechsel attraktive Leistungen
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Vorteile für Arbeitgeber
Regelung der Entgeltumwandlung einfache Verwaltung Nutzung steuerlicher Vergünstigungen Kostenvorteile aufgrund der hohen Zahl der Versicherten Gestaltung durch Tarif- und Betriebsparteien positiv für die Branche
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Positive Urteile „In der Hoga-Rente ist uns was gelungen, wofür uns andere Branchen beneiden .“ Ernst Fischer, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes / AHGZ 1/ „Der mit NGG bundesweit ausgehandelte Tarifvertrag zur Altersvorsorge der Erfrischungsgetränkeindustrie sichert die geringst mögliche Belastung der Unternehmen, das sowohl im Hinblick auf die unmittelbaren Kosten als auch beim Verwaltungsaufwand.“ Dr. Rottländer, Vizepräsident Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke Quelle: AFG-Wirtschaft, 10/2002
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Vorteile für den Staat Entlastung der Rentenkasse
Ergänzung durch Kapitaldeckung Beteiligung der Tarif-und Betriebsparteien mehr Eigenvorsorge durch Solidarität
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Anspruch auf Entgeltumwandlung
AN kann verlangen, dass bis zu 4% seines versteuerten und verbeitragten Entgeltes, max. 4% der Beitragsbemessungsgrenze, für betriebliche Altersvorsorge verwandt werden „Ist der Arbeitgeber zu einer Durchführung über eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds bereit, ist die betriebliche Altersversorgung dort durchzuführen“ Anderenfalls kann der Arbeitnehmer den Abschluss einer Direktversicherung verlangen
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Konzept Altersvorsorge-Tarifverträge
Arbeitgeberbeiträge (finanziert aus Umwandlung VWL bzw. anderer Leistungen und ersparter Sozialversichungsbeiträge der Arbeitgeber) Arbeitnehmer können (freiwillig!) steuer- und sozialversicherungsfreie Teile des Arbeitsentgelts einzahlen Zusätzlich:Riester-Zulagen betriebl.oder privat; Direktversicherung
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Beispiel: Erfrischungsgetränke-Industrie D
Arbeitgeberbeiträge werden steuer- und sozialversicherungsfrei in die Pensionskasse eingezahlt. (Bisherige vermögenswirksame Leistungen, ersparte Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und weiterer Arbeitgeber Beitrag) jährlich bis 1200 DM (einschl. DM 188 ersparte Arbeit- geberanteile zur Sozialversicherung und DM 76 Aufstockung) = 614 EUR bei zusätzlicher freiwilliger Entgeltumwandlung zahlt der Arbeitgeber 10 % Zuschuss Entgeltumwandlung bis 2160 EUR möglich (Arbeitgeberbeitrag. freiwillige Entgeltumwandlung und Zuschuss)
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Tarifbeispiel: Hotel- und Gaststättengewerbe D
Arbeitgeberbeiträge werden in der Regel in Pensionskassen eingezahlt Anschubfinanzierung 150 EUR jährlich* (Umwidmung Urlaubgeld sowie ersparte Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers: ,50 EUR plus 17,50 EUR) bei zusätzlicher freiwilliger Entgeltumwandlung zahlt der Arbeitgeber 16 % Zuschuss Entgeltumwandlung bis 2160 EUR möglich (Anschub-finanzierung, freiwillige Entgeltumwandlung und Zuschuss) * Arbeitnehmer, Koch, Steuerklasse I, 1500 EUR monatlich Verdienst: ,50 brutto = 54,17 netto; Anschubfinanzierung von 150 EUR fließt vollständig in die Pensionskasse
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Attraktive Leistungen durch Tarifvertrag
Ergänzung gesetzl. Rentenvers. („Solidarprinzip“) Ruhegeld (Altersrente) Invalidität Hinterbliebenenrente (Witwen-, Witwer- und Waisenrente) Überschüsse für Rentenerhöhungen
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Mögliche Altersrente bei Monatsbeitrag von 51 Euro
6 % Zinsen monatlich jährlich Jahre Rentenbeginn Beispiel HPK: (Unisextarif bei zusätzlicher Invaliditäts- und Hinter- bliebenenrente)
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Sicherheit geht vor Bei Pensionskassen Versicherungsaufsicht
strenge Anlagevorschriften Wirtschaftsprüfer Treuhänder konkursfester Deckungsstock Gremien mit AG und An-Beteiligung
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Steuerliche Vorteile: Arbeitgeberbeiträge
Arbeitgeberbeiträge sind ab dem und dann unbefristet:steuer- und sozialabgabefrei bis 4 % der RV-BBG wenn sie an Pensionskassen/-fonds gezahlt werden (2448 Euro West, 2040 Euro Ost). Sind zusätzlich pauschalierungsfähig, (§ 40 b EStG) wenn sie für eine Direktversicherung/Pensionskasse aufgewendet werden (1752 Euro)
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Günstigkeitsvergleich der Durchführungswege
Direktversicherung: Hohe Vertriebs-, Verwaltungs-und Werbeaufwendungen, Pauschalsteuer, feste Beiträge Direktzusage und U-Kasse: keine Riester-Förderung, PSV-Beiträge, keine Mitnahmemöglichkeiten Pensionskasse: Niedrige Verwaltungskosten, Riester-Förderung, steuerfrei § 6.23 EStG, keine PSV Beiträge Pensionsfonds: Anlagerisiken, PSV-Beiträge, Körperschaftssteuer
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Kriterien für Auswahlverfahren
Gemeinsame Entscheidung der Tarifparteien für Pensionskassen geringe Abschluss- und Verwaltungskosten Steuervorteile, Finanzierungseffizienz, hohe Sicherheitsstandards Kombination verschiedener Fördermodelle
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Pensionskassen im Ernährungs- und Gastgewerbe
Branchenlösungen im Ernährungsgewerbe Pensionskasse Ernährung und Genuss als „Auffanglösung“ Weitere Pensionskassen, z. B. Müllerei-PK, Allianz-PK, Pensionskasse des Handwerks, Pensionskassen von Unilever, Nestle, Oetker Branchenlösungen im Hotel- und Gaststättengewerbe Pensionskasse Gerling, Pensionskasse Hamburg-Mannheimer
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Branchenlösungen Ernährungs-und Gastgewerbe
Stand: 1/2003 256 Tarifverträge Altersvorsorge der Gewerkschaft NGG Anspruchsberechtigt 1,2 Mio. Beschäftigte (davon im Ernährungswerbe und im Gastwerbe) Flächendeckende Tarifregelungen zur Altersvorsorge im Ernährungs- und Gastgewerbe nahezu erreicht (ca. 90 %)
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Wie geht es weiter? Flächendeckende Tarifregelungen zur Altersvorsorge im Ernährungs- und Gastgewerbe nahezu erreicht (ca. 90 %) Ziel 2003: Abschluss weiterer Tarifverträge zur Altersvorsorge in restlichen Tarifgebieten (Haustarife, Teilbranchen) Information der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über Alters-vorsorge, insbesondere über die Vorteile der freiwilligen Entgeltum-wandlung Kampagne Altersvorsorge 2. Halbjahr 2003: Beratungsgespräche, Betriebsversammlungen, Infoblätter, Hotline, Plakate, Rentenrechner, Internet etc.
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Tarifliche Lösungen der betrieblichen Altersvorsorge
Gerd Pohl Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Hauptverwaltung Journalisten-Workshop
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