Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung provet Alexander Roßnagel Ubiquitous Computing und Selbstbestimmung Festveranstaltung zum 65. Geburtstag.

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Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung provet Alexander Roßnagel Ubiquitous Computing und Selbstbestimmung Festveranstaltung zum 65. Geburtstag von Prof. Dr. Udo Winand Universität Kassel 7. März 2008

Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung provet Übersicht Alexander Roßnagel Entwicklungen zu Ubiquitous Computing Ambivalente Trends Informationelle Selbstbestimmung Grundrecht und Schutzprogramm Herausforderungen Beherrschbare Situationen und Überforderungen Lösungsansätze Vorsorge, Technikgestaltung und Professionalisierung

Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung provet 1. Teil: Ambivalente Trends Alexander Roßnagel These Allgegenwärtige Datenverarbeitung ermöglicht Zukünfte, die sowohl Träume als auch Alpträume der Menschheit verwirklichen könnten. Welche Zukünfte wahr werden, ist in entscheidender Weise eine Frage des Datenschutzes.

Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung provet Träume Alexander Roßnagel Erweiterung der Sinne Kontextsensitivität und Kommunikationsfähigkeit der Dinge Multimodale Ein- und Ausgabe Erweiterung des Gedächtnisses Erinnerung an Orte, Personen, Ereignisse, Zustände Gedächtnis der Dinge, Selbsterklärung der Dinge Befreiung von Arbeit Entlastung von Alltagsentscheidungen und Routineaufgaben Selbstorganisation und Selbsttätigkeit der Dinge Gewährleistung von Sicherheit Kontrolle der Person und der Umwelt Identifikation von Personen und Dingen...my birthday!

Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung provet Alpträume Alexander Roßnagel Zusätzliche Gefährdungen Exponentielle Zunahme an personenbezogenen Daten Erforderlichkeit detaillierter Profile Hohe Aussagekraft von Datensammlungen Nachvollziehbarkeit individuellen Verhaltens Erkennbarkeit kollektiver Lebensstrukturen Überwachungsinfrastruktur Infrastrukturen zur permanenten Datenerhebung Infrastrukturen zur Speicherung von Daten Infrastrukturen zur situationsadäquaten Auswertung Vielfältige private und staatliche Kontrollinteressen

Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung provet 2. Teil: Informationelle Selbstbestimmung Alexander Roßnagel These Informationelle Selbstbestimmung ist der richtige normative Ansatz zum Schutz der Persönlichkeit in der Informationsgesellschaft.

Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung provet Informationelle Selbstbestimmung Alexander Roßnagel Volkzählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts Subjektives Recht Informationelle Selbstbestimmung ist Befugnis jedes Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Objektiver Grundsatz Selbstbestimmung (ist) eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungs- und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens. Keine Eigentums-, sondern eine Kommunikationsordnung

Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung provet Schutzprogramm Alexander Roßnagel Verbot mit Vorbehalt der Zulassung durch Gesetz oder Einwilligung Transparenz Zweckbegrenzung und Zweckbindung Erforderlichkeit der Datenverarbeitung Datensicherung Rechte der betroffenen Person System- und Selbstdatenschutz Datenvermeidung, Anonymität- und Pseudonymität

Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung provet 3. Teil: Herausforderungen Alexander Roßnagel These Allgegenwärtige Datenverarbeitung wird nicht nur einzelne, zusätzliche Möglichkeiten des Missbrauchs bieten, sondern die zentralen Grundlagen des Datenschutzes in Frage stellen. Allgegenwärtige Datenverarbeitung verursacht nicht nur ein Vollzugs-, sondern ein grundlegendes Konzeptproblem.

Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung provet Beherrschbare Situationen Alexander Roßnagel Taugliche normative Lösungen für klar strukturierte Verhältnisse mit wenigen Beteiligten und klarer Rollenzuweisung Arbeitgeber – Arbeitnehmer Versicherung – Versicherungsnehmer Endverkäufer – Endkunde Vermieter – Mieter Überforderung geltender normativer Konzepte in unübersichtlichen Situationen mit spontaner Selbstorganisation der Technik mit vielen Beteiligten in wechselnden Rollen in privater und gemischt privat/geschäftlicher Verwendung

Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung provet Zulässigkeit Alexander Roßnagel Anforderungen Gesetzliche Erlaubnisnorm mit präziser, spezifischer Zweckbestimmung und Schutzvorkehrungen Einwilligung: informiert, bestimmt und formbedürftig (Schriftform oder elektronische Form) Herausforderungen Wer ist verantwortlich? Wer bietet Infrastruktur und Dienste an? Mächtige Datenerhebung und -verarbeitung zu persönlichen und familiären Zwecken Ständiger Rollenwechsel Sich selbst organisierende Datenverarbeitung Unmerkliche Datenverarbeitung durch alle Alltagsgegenstände Personenbezug unklar Vielzahl der Datenverarbeitungen und Vielfalt der Zwecke

Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung provet Transparenz Alexander Roßnagel Anforderungen Erhebung bei betroffener Person Vorherige Unterrichtung Auskunft über alle gespeicherten Daten, Herkunft, Zweck und Empfänger Herausforderungen Umfang der Datenverarbeitung und Vielfalt der Zwecke Unübersichtlichkeit für alle Beteiligten Miterhebung durch Kontexterfassung Spontane und sich selbst organisierende Kommunikation Fehlende Ausgabemedien Kontraproduktive Effekte (Protokollierung, Data Mining)?

Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung provet Zweckbindung Alexander Roßnagel Anforderungen Zweckbestimmung bei Erhebung Zweckbindung bei Verarbeitung und Nutzung Kein Datenvorrat Keine Profilbildung Abschottung Zugriffsschutz Herausforderungen Multifunktionale Orts- und Umgebungsinformationen Spontane, situationsabhängige Unterstützung Datenverarbeitung auf Vorrat (Gedächtnis der Dinge) Beliebige Wirklichkeitsmodelle möglich und gewünscht Profilbildung (Individualisierung, selbst lernende Systeme)

Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung provet 4. Teil: Lösungsansätze Alexander Roßnagel These Informationelle Selbstbestimmung wird nicht überflüssig, sondern immer wichtiger. Um sie auch bei allgegenwärtiger Datenverarbeitung zu ermöglichen, muss jedoch das Schutzprogramm des Datenschutzrechts fortentwickelt und ergänzt werden.

Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung provet Notwendige Reaktionen des Datenschutzes Alexander Roßnagel Datenverarbeitung Überall Jederzeit Im Hintergrund Infrastrukturgestützt Automatisch Unbemerkt Beiläufig Datenverarbeitung Überall Jederzeit Im Hintergrund Infrastrukturgestützt Automatisch Unbemerkt Beiläufig Datenschutz Überall Jederzeit Im Hintergrund Infrastrukturgestützt Automatisch Ohne Belästigung Kenntnisnahme möglich Datenschutz Überall Jederzeit Im Hintergrund Infrastrukturgestützt Automatisch Ohne Belästigung Kenntnisnahme möglich

Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung provet Lösungsansätze Alexander Roßnagel 1. Verarbeitungs- und Gestaltungsregeln Z.B. Transparenz (Datenschutzerklärung, Datenschutz- kommunikation, Strukturinformationen, Signalisierung) 2. Technisierung des Datenschutzes Z.B. automatische Kontrolle statt persönlicher Aufmerksamkeit Z.B. technisch gestützte Durchsetzung von Datenschutzrechten statt zwischenmenschlicher Interaktion 3. Freiheitsfördernde Architekturen Z.B. dezentrale Infrastrukturen, die informationelle Gewalten- teilung sicherstellen; Erschwerung der rollenübergreifenden Zusammenführung von Datensammlungen; Verhinderung von Anschluss- und Benutzungszwängen

Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung provet Lösungsansätze 3 Alexander Roßnagel 4. Prüf- und Gestaltungspflichten für Technikentwickler Z.B. Zielsetzung: transparente, datensparsame, kontrollierbare, Missbrauch vermeidende Techniksysteme 5. Einbezug privater Datenverarbeitung Z.B. spezifische Datenschutzregeln für den technisch aufgerüste- ten Privatmenschen (z.B. Signalisierung, Datengeheimnis, Schadensersatz, Datensicherung, Auskunft) 6. Anreize und Belohnungen Z.B. Vorbilder statt Kritik (Audit, Zertifizierung, Empfehlungen, Best Practice-Beispiele, Preisverleihungen) 7. Kontrolle durch Profis statt Betroffene Z.B. Kontrolle von Systemen und Strukturen mit ihren Fähigkeiten statt einzelner Zustände (personenbezogener Daten)

Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung provet Zusammenfassung Alexander Roßnagel Allgegenwärtige Datenverarbeitung lässt das Schutzprogramm für die informationelle Selbstbestimmung leer laufen. In dieser Zukunft bleibt eine auf informationeller Selbstbestim- mung beruhende gesellschaftliche Kommunikation unverzichtbar. Bedingung informationeller Selbstbestimmung ist ein grundsätzlich modifiziertes Schutzprogramm. Diese Bedingung ist notwendig, aber nicht hinreichend. Hinzu kommen muss der individuelle, gesellschaftliche und politische Wille, informationelle Selbstbestimmung durchzusetzen.