2004attac Stuttgart EU – AG 1 EU global – fatal !? Europa will dauerhaft die Standortkonkurrenz.

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 Präsentation transkript:

2004attac Stuttgart EU – AG 1 EU global – fatal !? Europa will dauerhaft die Standortkonkurrenz gegenüber den USA und Asien gewinnen und zu einer wirtschaftlichen Führungsmacht werden Wir brauchten dauerhaftes quantitatives Wachstum, dann könnten wir ein hohes Beschäftigungsniveau erzielen und dann könnten wir uns unser europäisches Sozialmodell weiterhin leisten. Um dieses Ziel zu erreichen, müssten aber zuerst die Bedingungen für die Unternehmen verbessert werden, der Binnenmarkt vollendet werden, die Öffnung bislang abgeschirmter und geschützter Sektoren erreicht werden sowie die Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer erhöht werden. Lissabon-Strategie

2004attac Stuttgart EU – AG 2 EU global – fatal !? In der Generaldirektion Industriepolitik von G. Verheugen sind 4 neue Abteilungen eingerichtet worden, die alle Gesetzesvorhaben der übrigen Kommissare (v. a. im Umwelt-, Verbraucher- und Sozialbereich) im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit den Wachstumszielen von Lissabon überprüfen sollen. Förderung von Forschung und Innovation innerhalb der Lissabon-Strategie heißt: solche Technologien und Verfahren zu fördern, die sowohl militärisch wie auch zivil genutzt werden können. 'Zivile und militärische Forschung sind ein Kontinuum', so Pieter de Smet von der Generaldirektion Forschung der EU-Kommission. Lissabon-Strategie

2004attac Stuttgart EU – AG 3 EU global – fatal !? Das Gebot der Stunde ist nach Verheugen: daß sich Europa etablieren muß als eine Weltmacht, die einen Gestaltungsanspruch erhebt. (...) Wir wollen eine Weltmacht anderen Typs sein - aber schon eine, die ihre Interessen und ihren Gestaltungswillen [...] notfalls mit robusten Mitteln schützen kann. Das European Defence Paper definiert als Missionsziele der EU-Streitkräfte: Stabilitätsexport zum Schutz der Handelswege und des freien Flusses von Rohstoffen, - durch künftige regionale Kriege könnten europäische Sicherheit und Wohlstand direkt bedroht werden durch die Unterbrechung der Ölver- sorgung, eine massive Erhöhung der Energiekosten [...] oder die Störung der Handels- und Warenströme. Lissabon-Strategie

2004attac Stuttgart EU – AG 4 EU global – fatal !? Aufbau: Teil 1: Ziele, Zuständigkeiten und Organe der Union (> Artikel über die Rüstungsagentur) Teil 2: Charta der Grundrechte Teil 3: Politikbereiche und Arbeitsweise der Union (Zusammenfassung der bisherigen Verträge) (> hier ist im Wesentlichen der neoliberale Zuschnitt der Wirtschafts- und Währungspolitik zu finden) Teil 4: Allgemeine und Schlussbestimmungen (> mit dem Artikel, wonach die beigefügten Protokolle Bestandteil des Verfassungsvertrages sind.) Vertrag über eine Verfassung für Europa

2004attac Stuttgart EU – AG 5 EU global – fatal !? Anhang und Protokolle - Protokoll zur ständig strukturierten Zusammenarbeit (Schlachtgruppen, die innerhalb von 5 – 30 Tagen weltweit einsatzfähig sein sollen, wobei eine Störung durch parlamentarische Kontrolle nicht vorgesehen ist!) - Protokoll zur Änderung des Euratom-Vertrags (mit dem die bevorzugte Förderung der Atomenergie Verfassungsrang erhält) - Die vom Konventspräsidium verfassten Erläute- rungen zur Auslegung der Charta der Grundrechte, die die die Gerichte gebührend beachten sollen) Vertrag über eine Verfassung für Europa

2004attac Stuttgart EU – AG 6 EU global – fatal !? Der SPD-Abgeordnete Roth bei der 1. Lesung zur Ratifizierung der EU-Verfassung am : Ich bin deshalb von dieser europäischen Verfassung so begeistert - mit meiner Begeisterung möchte ich Sie ein wenig anstecken - weil sie deutlich macht, dass Europa nicht allein eine Wirtschaftsgemeinschaft ist, sondern von Werten zusammengehalten wird. Die Grundrechte-Charta wird rechtsverbindlicher Bestandteil dieser Verfassung. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann seine Rechte einklagen. Diese Rechte und die hiermit verbundenen Pflichten sind Maßstab für alle europäischen Institutionen. Vertrag über eine Verfassung für Europa

2004attac Stuttgart EU – AG 7 EU global – fatal !? Die Union trägt zur Erhaltung und zur Entwicklung dieser gemeinsamen Werte (Würde, Freiheit, Gleich- heit, Solidarität) unter Achtung der Vielfalt der Kulturen [...] der Völker Europas [...] bei. Sie ist bestrebt, eine ausgewogene und nachhaltige Entwicklung zu fördern und stellt den freien Personen-, Dienstleistungs-, Wa- ren- und Kapitalverkehr sowie die Niederlassungs- freiheit sicher. (Grundrechtecharta, Präambel) In diesem Zusammenhang erfolgt die Auslegung der Charta durch die Gerichte der Union und der Mitglied- staaten unter gebührender Berücksichtigung der Erläuterungen, die unter der Leitung des Präsidiums des Konvents zur Ausarbeitung der Charta formuliert [...] wurden. (Grundrechtecharta, Präambel) Vertrag über eine Verfassung für Europa

2004attac Stuttgart EU – AG 8 EU global – fatal !? Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungs- äußerung. Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet. (II-71) Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung sowie auf Zugang zur beruflichen Ausbildung und Weiterbildung. Dieses Recht umfasst die Möglichkeit, unentgeltlich am Pflichtschulunterricht teilzunehmen. (II-74) Jeder Mensch hat das Recht auf Zugang zur Gesund- heitsvorsorge. (II-95) Die Union anerkennt und achtet das Recht auf Zugang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit und zu den sozialen Diensten. (II-94) Vertrag über eine Verfassung für Europa

2004attac Stuttgart EU – AG 9 EU global – fatal !? Die Würde des Menschen ist unantastbar.... (Art. II- 61) aber: Die Union anerkennt und achtet das Recht älterer Menschen auf ein würdiges... Leben (Art. II-85) Ist die Würde der älteren Menschen nicht unantastbar, sondern nur zu achten? Vertrag über eine Verfassung für Europa

2004attac Stuttgart EU – AG 10 EU global – fatal !? Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden. (II-62) aber: Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden (Erläuterungen zur Charta der Grundrechte) Vertrag über eine Verfassung für Europa

2004attac Stuttgart EU – AG 11 EU global – fatal !? Die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger haben das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten. (II-105) aber: Nach Artikel 52 Absatz 2(2) findet es im Rahmen der Bedingungen und Grenzen Anwendung, die in Teil III der Verfassung vorgesehen sind. (Erläuterungen zur Charta der Grundrechte) Vertrag über eine Verfassung für Europa

2004attac Stuttgart EU – AG 12 EU global – fatal !? Jeder Mensch hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit. (II-66) aber: Die Freiheit darf nur in den folgenden Fällen und nur auf die gesetzlich vorgeschriebene Weise entzogen werden:... e) rechtmäßige Freiheitsentziehung mit dem Ziel eine Verbreitung ansteckender Krankheiten zu verhindern, sowie bei psychisch Kranken, Alkohol- oder Rauschgiftsüchtigen und Landstreichern; (Erläuterungen zur Charta der Grundrechte) Vertrag über eine Verfassung für Europa

2004attac Stuttgart EU – AG 13 EU global – fatal !? Jeder Mensch hat das Recht, sein rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben. Geistiges Eigentum wird geschützt. (II-17) das heißt: Der Schutz des geistigen Eigentums wird [...] auf- grund seiner zunehmenden Bedeutung [...] ausdrück- lich aufgeführt. Das geistige Eigentum umfasst [...] unter anderem das Patent- und Markenrecht sowie die verwandten Schutzrechte (Erläuterungen, a.a.O.). Vertrag über eine Verfassung für Europa

2004attac Stuttgart EU – AG 14 EU global – fatal !? Die Union anerkennt und achtet den Zugang zu den Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (II-96) aber: Der Artikel stellt lediglich den Grundsatz auf, dass die Union den Zugang achtet, sofern die einzelstaatlichen Bestimmungen mit dem Unionsrecht vereinbar sind. (Vgl. Erläuterung zur Grundrechtecharta) Vertrag über eine Verfassung für Europa

2004attac Stuttgart EU – AG 15 EU global – fatal !? Die Ausübung der durch diese Charta anerkannten Rechte, die in anderen Teilen der Verfassung geregelt sind, erfolgt im Rahmen der in diesen einschlägigen Teilen festgelegten Bedingungen und Grenzen. (II-112) und: Nach gefestigter Rechtsprechung (des EUGH) kann jedoch die Ausübung dieser Rechte, insbesondere im Rahmen einer gemeinsamen Marktorganisation, Beschränkungen unterworfen werden, sofern diese tatsächlich dem Gemeinwohl dienenden Zielen der Gemeinschaft entsprechen... (Erläuterungen zur Grundrechtecharta) Vertrag über eine Verfassung für Europa