Zugang zur gymnasialen Oberstufe
Zugang zur Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe aus der Klasse 10 der Hauptschule, der Realschule, der Gesamtschule durch Vergabe einer Berechtigung (Qualifikationsvermerk) Den Qualifikationsvermerk, d.h. die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erhält eine Schülerin, ein Schüler, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind (Regelfall): In den Fächern D, M, E sowie in den übrigen Fächern sind die Leistungen befriedigend oder besser. Ausreichende Leistungen in nicht mehr als einem der Fächer D, M, E müssen durch mindestens gute Leistungen in einem anderen dieser Fächer ausgeglichen werden.
Zugang zur gymnasialen Oberstufe aus der Klasse 10 der Hauptschule, der Realschule, der Gesamtschule durch Vergabe einer Berechtigung (Qualifikationsvermerk) Auch nicht angemahnte Minderleistungen müssen gewertet werden.
aus der Klasse 10 der Haupt, Real- und Gesamtschule Nachprüfung aus der Klasse 10 der Haupt, Real- und Gesamtschule zum Erreichen des Qualifikationsvermerks Nachprüfung ist möglich, wenn durch die Verbesserung um eine Note die Voraussetzungen für die Vergabe der Berechtigung erfüllt werden können.