Ausbilderinfos © Verlag Heinrich Vogel, München – Januar 2006Folie 1 UN 0181 Raketen 1.1E43 Kg NEM Sie befördern in Versandstücken folgende Stoffe / Gegenstände: Ist die Beförderungseinheit kennzeichnungspflichtig ???Ja Nein Größer als 20 Berechnungsbeispiele:
Ausbilderinfos © Verlag Heinrich Vogel, München – Januar 2006Folie 2 UN 1202 Dieselkraftstoff, 3, III250 Liter Ist die Beförderungseinheit kennzeichnungspflichtig ???Ja Nein Sie befördern in Tanks folgende Stoffe / Gegenstände: Berechnungsbeispiele: Sie befördern in Tanks folgende Stoffe / Gegenstände: Nur anwendbar bei Stückgutbeförderungen
Ausbilderinfos © Verlag Heinrich Vogel, München – Januar 2006Folie 3 12 x x 3 4 x 20 Übung zur Berechnung des Gefahrenwertes einer Ladung: Ist die Beförderungseinheit kennzeichnungspflichtig ???Ja Nein 12 Kanister je 20 Ltr Benzin UN leere ungereinigte Benzinkanister je 3 Kg 4 Kanister je 20 Ltr Dieselkraftstoff UN 1202 x 0 =0 x 1 =80 x 3 = Erst wenn die Summe größer als 1000 ist Berechnungsbeispiele:
Ausbilderinfos © Verlag Heinrich Vogel, München – Januar 2006Folie 4 x 10 = x 50 = Übung zur Berechnung des Gefahrenwertes einer Ladung: Ist die Beförderungseinheit kennzeichnungspflichtig ???Ja Nein 6 x 50-Ltr-Flaschen UN 1001, Acetylen, gelöst (Bruttogewicht: 75 kg; netto 10 kg) 6 x 50-Ltr-Flaschen UN 1072, Sauerstoff verdichtet Bruttogewicht: 75 kg; netto 5 kg) x 1 =300 x 3 = Erst wenn die Summe größer als 1000 ist Berechnungsbeispiele:
Ausbilderinfos © Verlag Heinrich Vogel, München – Januar 2006Folie 5 Sie befördern in Versandstücken folgende Stoffe / Gegenstände: Ist die Beförderungseinheit kennzeichnungspflichtig ???Ja Nein UN 1202 Dieselkraftstoff 3, III300 Liter UN 1001 Acetylen, gelöst 2100 Kg Netto UN 1510 Tetranitromethan 5.1, I10 Kg Netto x 3 =300 x 50 =500 x 1 = Immer wenn die Summe größer als 1000 ist