Geschichte der Qualifizierungsbausteine

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 Präsentation transkript:

Niedersächsisches Kultusministerium Qualifizierungsbausteine in der Berufsausbildungsvorbereitung Stand: Mai 2008

Geschichte der Qualifizierungsbausteine 1996: Runderlass der Bundesagentur für Arbeit Thema: Modularisierung der Lehrgangsangebote durch eingrenzbare Qualifizierungsprozesses. 1999: Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit fordert: „Bessere inhaltliche Verknüpfung von Berufsvorbereitung und Berufsausbildung. 2001: BIBB-Studie „Qualifizierungsbausteine in der Berufsvorbereitung“. 2002: Bundesweite Fachtagung in Göttingen Eckpunkte werden erarbeitet. z. B. Dauer des QB ca.: 40 – 80 Stunden

Geschichte der Qualifizierungsbausteine 2003: Ausbildungsvorbereitung wird erstmals in das Berufsbildungsgesetz (BBiG) eingeführt. Qualifizierungsbausteine sollen eingesetzt werden um jungen Erwachsenen Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeiten zu vermitteln. 2003: Anrechnungsfähige Qualifizierungsbau-steine werden in der BAVBVO geregelt. Berufsausbildungsvorbereitungs- Bescheinigungsverordnung 2005: Novellierung des BBiG 2003: Bund fördert den Einsatz von QB‘s auch an Schulen. Diskussion über das Verhältnis Ausbildungs- zu Qualifizierungsbausteinen. Hintergrund: Europäische Integration der deutschen Berufsausbildung

Standards für Qualifizierungsbausteine Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt das Ergebnis des Qualifizierungsprozesses. Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt eine in sich abgeschlossene Teilkompetenz in Bezug auf die Ausbildungsordnung und den Ausbildungsrahmenplan. Ein Qualifizierungsbaustein orientiert sich an der beruflichen Handlungsfähigkeit. Ein Qualifizierungsbaustein ist abprüfbar. Ein Qualifizierungsbaustein wird bescheinigt.

Qualifizierungsbaustein: Mauerwerksbau Lehr- und Lernziele: Die Teilnehmerin/der Teilnehmer kann selbstständig einfache, kleine Mauerwerke nach Zeichnungen erstellen Voraussetzung: Keine Mindestlehr- und Lernzeit: 50 Stunden Element Kenntnisse und Fertigkeiten Unfallverhütungsvorschriften Die Teilnehmerin/der Teilnehmer kennt die Sicherheitsvorschriften im Hause kennt die einschlägigen Vorschriften der Bau BG und kann sie anwenden Kalkmörtel kennt die für Mörtel benötigten Materialien Sand, Kalk und Zement beherrscht die Bedienung des Freifallmischers kann Kalkmörtel im Mischverhältnis 1:3 mit dem Freifallmischer herstellen Maße und Formate kennt die gängigsten Steinformate kennt das Bauricht- und Baunenn-Maß kann aus einfachen Zeichnungen Mauerhöhen und –längen erkennen kann die benötigten Steine zusammenstellen Halbsteinläuferverband kennt die Handhabung von Kelle, Hammer, Wasser- waage und Schnur kann Teilsteine maßgenau schlagen kann Mörtel aufbringen kann lot- und waagerecht ausrichten kann eine Wand im Halbsteinläuferverband mauern Blockverband kann eine Wandscheibe mit den entsprechenden Werkzeugen und Materialien im Blockverband mauern Abschlussaufgabe Praktische Aufgabe Erstellen einer Mülldoppelbox mit NF-Steinen im Läuferverband Fachtheoretische Aufgabe Lesen der entsprechenden Zeichnung

Qualifizierungsbausteine in der Ausbildungsvorbereitung Standards für Qualifizierungsbausteine Das hier vorgestellte Konzept der Qualifizierungs-bausteine basiert auf den Ausführungen der Arbeitsgruppe „Aus- und Weiterbildung“ im Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit. Auf dieser Grundlage wurden folgend Standards für die Bausteine in der Ausbildungsvorbereitung entwickelt: Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt das Ergebnis des Qualifizierungsprozesses Er beschreibt damit die Kompetenzen, über die jemand verfügt, wenn er den Baustein erfolgreich abgeschlossen hat. So kann z.B. der Jugendliche, der den Baustein „Mauerwerksbau“ abgeschlossen hat, selbstständig einfache kleine Mauerwerke nach Zeichnung erstellen. Das ist das Ergebnis seines Qualifizierungsprozesses. Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt eine in sich abgeschlossene Teilkompetenz in Bezug auf die Ausbildungsordnung und den Ausbildungsrahmenplan Die in einem Qualifizierungsbaustein beschriebenen Kompetenzen beziehen sich immer auf den Ausbildungsrahmenplan eines oder mehrerer Ausbildungsberufe. Dies bedeutet jedoch nicht, den Ausbildungsrahmenplan in einzelne Abschnitte zu gliedern. Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt vielmehr eine in sich abgeschlossene Kompetenz, die jemand zur Ausführung bzw. Erledigung einer Aufgabe in einem Beruf braucht. Diese Teilkompetenz setzt sich aus verschiedenen Kenntnissen und Fertigkeiten zusammen, die ebenfalls wieder in sich abgeschlossen sind Die beschriebenen Kompetenzen können sich auf mehrere Ausbildungsabschnitte beziehen und müssen sich nicht nur am ersten Ausbildungsjahr orientieren. Da die Bausteine in sich abgeschlossen sind, müssen sie auch nicht in einer bestimmten zeitlichen Reihenfolge absolviert werden. Ein Qualifizierungsbaustein orientiert sich an der beruflichen Handlungsfähigkeit Ein Qualifizierungsbaustein berücksichtigt sowohl die fachlichen, die sozialen und personalen Kompetenzen als auch die Methodenkompetenz. Der Erwerb aller Kompetenzen ist immer eng miteinander verzahnt. Ein Qualifizierungsbaustein ist abprüfbar Die in dem Baustein beschriebenen Kompetenzen sind so operationalisiert, dass sie abprüfbar sind. Mit erfolgreichem Abschluss des Bausteins kann der Jugendliche daher die beschriebene Tätigkeit selbstständig ausführen. Dies wird anhand einer Leistungsüberprüfung festgestellt. Ein Qualifizierungsbaustein wird bescheinigt Die Ausstellung des Zeugnisses erfolgt durch den Bildungsanbieter. Das Qualifizierungsbild ist Bestandteil des Zeugnisses. Ein Zeugnis erhält nur, wer den Baustein bestanden hat.

Qualifizierungsbausteine nach § 3 der BAVBVO (Berufsausbildungsvorbereitungs-Bescheinigungsverordnung) Soweit die Vermittlung von Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeit durch Qualifizierungsbausteine (§51 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes) erfolgt, die als inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Lerneinheiten zur Ausübung einer Tätigkeit befähigen, die Teil einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einer gleichwertigen Berufsausbildung ist (Qualifizierungsziel), 1. einen verbindlichen Bezug zu den im Ausbildungsrahmenplan der entsprechenden Ausbildungsordnung enthaltenen Fertigkeiten und Kenntnisse oder zu den Ausbildungsinhalten einer gleichwertigen Berufsausbildung aufweisen, 2. einen Vermittlungsumfang von wenigstens 140 und höchstens 420 Zeitstunden umfassen sollen und 3. 4. durch eine Leistungsfeststellung abgeschlossen werden, richtet sich ihre Bescheinigung nach den Vorschriften der §§ 4 bis 7 (dieser Verordnung). Nur diese Qualifizierungsbausteine können entsprechend der BAVBVO zertifiziert werden und sind anrechnungsfähig. Bleibt die Frage: Wer rechnet an ??

Qualifizierungsbausteine Weitere Informationen: Danke für Ihr Interesse. Weitere Informationen: www.bvj.nibis.de