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Neugestaltung der Berufsvorbereitung 2009

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Präsentation zum Thema: "Neugestaltung der Berufsvorbereitung 2009"—  Präsentation transkript:

0 Neugestaltung der Berufsvorbereitung 2009 Stand: Februar 2009
Niedersächsisches Kultusministerium Neugestaltung der Berufsvorbereitung Stand: Februar 2009

1 Neugestaltung der Berufsvorbereitung 2009
Berufsschule Berufseinstiegsschule (BES) Einjährige Berufsfachschule Leistungsbewertung Schulpflicht Qualifizierungsbausteine

2 Niedersächsisches Kultusministerium
Berufsschule

3 Berufsschule Es bleibt:
Bisherige Organisationsformen der Berufsschule: Berufsgrundbildungsjahr Berufsvorbereitungsjahr Berufsschule mit Teilzeit- oder Blockunterricht Künftige Organisationsform der Berufsschule: Berufsgrundbildungsjahr Berufsvorbereitungsjahr Bestandteil der Berufseinstiegsschule Es bleibt: Berufsschule mit Teilzeit- oder Blockunterricht

4 Gesamtwochenstd. in 3 Jahren
Berufsschule Lernbereiche Gesamtwochenstd. in 3 Jahren Berufsübergreifender Lernbereich 14 mit den Fächern Deutsch/Kommunikation Fremdsprache/Kommunikation* Politik Sport Religion Berufsbezogener Lernbereich 22 mit den Lernfeldern Insgesamt 36 *In Ausbildungsberufen nach § 66 BBiG kann das Fach Fremdsprache/Kommunikation durch optionale Lernangebote zur individuellen Förderung ersetzt werden. Hinweis: Bei Ausbildungsberufen nach § 66 BBiG gilt §25 BbS-VO „Erwerb HSA“ Stundentafel für die Berufsschule nach § 67 Abs. 4 NSchG Lernbereiche Wochenstunden Berufsübergreifender Lernbereich 6 mit den Fächern Deutsch/Kommunikation Politik Bewegungserziehung/Sport Religion Berufsbezogener Lernbereich Insgesamt 12

5 Berufseinstiegsschule (BES)
Niedersächsisches Kultusministerium Berufseinstiegsschule (BES)

6 Berufseinstiegsschule
Berufsvorbereitungsjahr Berufseinstiegsklasse 1 Jahr Vollzeitunterricht Ziel: Vorbereitung für eine Berufsausbildung oder eine Berufstätigkeit Zielgruppe: Schülerinnen und Schüler ohne Hauptabschluss mit besonderem individuellen Förderbedarf. Ziel: Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten für eine Berufsausbildung oder den Besuch einer BFS Erwerb des Hauptschulabschlusses für Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss im Einzelfall Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit Hauptschulabschluss

7 Berufseinstiegsklasse (BEK)
Berufseinstiegsschule Berufseinstiegsklasse (BEK)

8 Einjährige berufliche Grundbildung
- ab Ausbildung BFS Inhalte = 1. Ausbildungsjahr Voraussetzung: HS-Abschluss - Ausbildung - Arbeit Maßnahmen der Arbeits- verwaltung BEK Inhalte: insbesondere Deutsch, Mathe, Englisch und Fachpraxis Ziel: Steigerung der Ausbildungsreife HS-Abschluss BVJ o h n e Hauptschulabschluss m i t Hauptschulabschluss HAUPTSCHULE

9 Berufseinstiegsklasse
Eckdaten der BEK

10

11 Klassenbildung/Budget
Berufseinstiegsklasse Klassenbildung/Budget das zugewiesene Budget legt zugrunde eine Klassenfrequenz von 18, 37 Unterrichtswochen. Fachrichtungen  1. Agrarwirtschaft  2. Bautechnik  3. Chemie, Physik und Biologie  4. Drucktechnik  5. Elektrotechnik  6. Fahrzeugtechnik  7. Farbtechnik und Raumgestaltung  8. Hauswirtschaft und Pflege  9. Holztechnik 10. Körperpflege Lebensmittelhandwerk und Gastronomie Metalltechnik 13. Textiltechnik und Bekleidung Wirtschaft Schwerpunktbildung ist möglich.

12 Berufseinstiegsklasse
Aufnahmevoraussetzung 1) Ohne Hauptschulabschluss ( Regelfall ) a) Abschlussklasse des Sekundarbereichs I oder b) ein Berufsvorbereitungsjahr 2) Mit Hauptschulabschluss ( Einzelfall ! Regelfall ist hier die BFS.) a) Notendurchschnitt in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch von schlechter als 3,5 und b) Schullaufbahnberatung im Rahmen des Aufnahme verfahrens Überweisung In der fünften und sechsten Woche nach Beginn des Unterrichts kann in ein BVJ überwiesen werden. Stimmt bei einer Überweisung an eine andere Schule diese nicht zu, entscheidet die Schulbehörde.

13 Berufseinstiegsklasse
Prüfung Berufsübergreifender Lernbereich: Deutsch/Kommunikation und Mathematik je eine Klausurarbeit von je 90 Minuten Berufsbezogener Lernbereich: Jeder Qualifizierungsbaustein schriftliche und praktische Prüfung QB erhält eine gemeinsame Note Vereinfachtes Verfahren: Durchgeführt und bewertet von der jeweiligen Lehrkraft

14 Curriculare Ausrichtung
Berufseinstiegsklasse Curriculare Ausrichtung Berufsübergreifender Lernbereich Deutsch/Kommunikation, Mathematik und Englisch orientieren sich an Standards der HS Klasse 9 Berufsbezogener Lernbereich Qualifizierungsbausteine Inhalte aus Ausbildungsrahmenplan Vermittlungsumfang von wenigstens 60 und höchstens 120 Zeitstunden Mindestens 4, maximal 9 im Schuljahr Werden durch schriftliche und praktische Leistungsfeststellung (Prüfung) abgeschlossen Praktikum Vier Wochen bzw. 160 Stunden z.B. 2 x2 Wochen, 20 x 1 Tag pro Woche Lernortkooperation QB‘s ganz oder teilweise von Betrieben vermittelt

15 Berufseinstiegsklasse

16 Berufs- vorbereitungsjahr (BVJ)
Niedersächsisches Kultusministerium Berufs- vorbereitungsjahr (BVJ)

17 Berufsvorbereitungsjahr
Lernbereiche Wochenstunden Berufsübergreifender Lernbereich 7 mit den Fächern Deutsch/Kommunikation Politik Sport Religion Berufsbezogener Lernbereich 24 Theorie Fachrichtung … Praxis Fachrichtung… Praxis Fachrichtung … Optionale Lernangebote 4 Insgesamt 35 Optionale Lernangebote werden nicht bewertet, sie dienen der allgemeinen Persönlichkeitsentwicklung Aus pädagogischen Gründen können bis zu vier Unterrichtsstunden mit doppelter Lehrerbesetzung stattfinden. Diese Stunden sind jedoch auf das Stundenmaß der Stundentafel anzurechnen

18 Berufsvorbereitungsjahr
Änderungen Regelform = unverändert Betriebspraktikum = unverändert BVJ A Umgestaltung der Stundentafel zugunsten eines vermehrten Deutschunterrichts wird von der Schule eigenverantwortlich vorgenommen. § 67 Abs 5 NSchG Der Förderplan liegt ausschließlich in der Verantwortung der BBS. Genehmigung durch Landesschulbehörde entfällt. Hauptschulabschluss Förderangebot auf sechs Stunden erhöht, davon sind 2 Stunden Englisch zu erteilen !! ( § 23,25 BbS-VO beachten !! )

19 Schulpflichterfüllung im Rahmen einzelfallbezogener Förderpläne entsprechend des NSchG vom 3. März 1998, zuletzt geändert am 8. Oktober 2008 §67 Schulpflicht im Sekundarbereich II (5) 1Jugendliche, die nicht in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen und in besonderem Maße auf sozialpädagogische Hilfe angewiesen sind, können ihre Schulpflicht durch den Besuch einer Jugendwerkstatt erfüllen, die auf eine Berufsausbildung oder eine berufliche Tätigkeit vorbereitet. 2Die Schule, die ein Berufsvorbereitungsjahr führt, kann in besonders begründeten Ausnahmefällen auch die Erfüllung der Schulpflicht durch den Besuch einer anderen Einrichtung mit der in Satz 1 genannten Aufgabenstellung gestatten. 3Die Erfüllung der Schulpflicht erfolgt auf der Grundlage eines einzelfallbezogenen Förderplans, der von der Jugendwerkstatt oder der anderen Einrichtung und von derjenigen berufsbildenden Schule gemeinsam aufzustellen ist, die von der Schülerin oder dem Schüler zu besuchen wäre. Schulpflichterfüllung im Rahmen einzelfallbezogener Förderpläne entsprechend des NSchG vom , zuletzt geändert am 28. August 2002 BERUFSBILDENDE SCHULE verantwortlich für die Förderpläne BVJ Jugend- Werkstatt 6-8 schulpflichtige Jugendliche Betrieb Einzelfälle Soziale Einrichtungen Einzelfälle Lehrgänge etc. Einzelfälle

20 Einjährige Berufsfachschule
Niedersächsisches Kultusministerium Einjährige Berufsfachschule

21 Einjährige Berufsfachschule
Eingangsvoraussetzung: Hauptschulabschluss Ziel: Anrechenbarkeit auf eine duale Ausbildung Bildung von berufsbezogenen Schwerpunkten Wenn die Anforderungen der entsprechenden dualen Ausbildung einen höherwertigen Abschluss voraussetzt, kann die Schule den Unterricht in bestimmten berufsbezogenen Schwerpunkten auf dem Sek-I-Realschulab- schluss aufbauen. Praktische Ausbildung mindesten 160 Stunden in geeigneten Betrieben Abschlussprüfung (Abgespeckte Form) Lehrkraft die aktuell unterrichtet, bestimmt und bewertet die Prüfungsaufgaben, Inhalte orientieren sich an dem zugeordneten Ausbildungsberuf.

22 Einjährige Berufsfachschule
Ziel: Übernahme in ein Berufsausbildungsverhältnis; Anrechnung als 1. Ausbildungsjahr; Weg ins FG (bei erw. Sek-I-RS-Abschluss) Agrarwirtschaft Bautechnik Chemie, Physik und Biologie Druck- und Medientechnik Elektrotechnik Fahrzeugtechnik Farbtechnik und Raumgestaltung Floristik Gartenbau Gastronomie Hauswirtschaft und Pflege 12. Holztechnik Körperpflege Lebensmittelhandwerk Metalltechnik Textiltechnik und Bekleidung 17. Wirtschaft In den Fachrichtungen können berufsbezogene Schwer- punkte nach regionalen Erfordernissen gebildet werden. In der Fachrichtung Hauswirtschaft ist eine Schwerpunkt- bildung nur für Sozial- und Familienpflege zulässig.

23 Einjährige Berufsfachschule
Lernbereiche Gesamtwochenstunden Berufsübergreifender Lernbereich 9 mit den Fächern Deutsch/Kommunikation Fremdsprache/Kommunikation Politik Sport Religion Berufsbezogener Lernbereich-Theorie mit den Lernfeldern Berufsbezogener Lernbereich-Praxis 18 Insgesamt 36

24 Niedersächsisches Kultusministerium
Leistungsbewertung

25 Leistungsbewertung Was ist dabei zu beachten? 4 4 5 4 4 5 6 4 4
Versetzung (gilt entsprechend für Abschlüsse) BbS-VO § 5 Voraussetzungen der Versetzung 1Eine Schülerin oder ein Schüler ist am Ende eines Schuljahres zu versetzen, wenn die Leistungen in allen Lernbereichen mit mindestens der Note "ausreichend" und in den einzelnen Fächern, Lernfeldern, Lerngebieten oder Qualifizierungsbausteinen entweder in nicht mehr als zwei Fällen mit der Note "mangelhaft" oder nicht mehr als in einem Fall mit der Note „ungenügend“ bewertet worden sind. Über die Festsetzung der Noten für die Lernbereiche entscheidet nach Maßgabe des § 23 Abs. 4 Satz 1 die Klassenkonferenz. Was ist dabei zu beachten?

26 Leistungsbewertung Note § 23, Abs. 4 Leistungsbewertung und Abschlüsse
Veränderungen mit Bezug auf die Leistungsbewertung und Abschlüsse § 23, Abs. 4 Leistungsbewertung und Abschlüsse 1Die Note für einen Lernbereich ist aus den in den zugeordneten Fächern, Lernfeldern, Lerngebieten oder Qualifizierungsbausteinen erbrachten Leistungen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Zeitanteile und der Bedeutung der vermittelten Kompetenzen für den Bildungsgang zu ermitteln. 2Werden im Rahmen einer Abschluss- oder Zusatzprüfung fächer-, lernfeld- oder lerngebietübergreifende Prüfungsleistungen erbracht, fließen diese in die Note für den Lernbereich ein. 3Prüfungsleistungen, die in einem bestimmten Fach, Lernfeld, Lerngebiet oder Qualifizierungsbaustein erbracht werden, fließen in die Note für das jeweilige Fach, Lernfeld, Lerngebiet oder den Qualifizierungsbaustein ein.

27 Leistungsbewertung Note: Berücksichtigung der Zeitanteile
Bedeutung der zu vermittelnden Kompetenzen für den Bildungs- gang Prüfungsleistungen fließen direkt in ein Fach, Lerngebiet, Lernfeld, Qualifizierungsbaustein Prüfungsleistungen werden fächer- lernfeld- oder lerngebiet- übergreifend erbracht

28 Niedersächsisches Kultusministerium
Schulpflicht

29 Schulpflicht Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) Unverändert
zuletzt geändert durch das Gesetz vom 2. Juli 2008 damit sind die Neuerungen bereits jetzt gültig Unverändert Dauer der Schulpflicht grundsätzlich 12 Jahre, davon mindesten 9 Jahre an allgemein bildende Schulen Alternative Schulpflichterfüllung Schulpflichterfüllung nach § 67 Abs 5 Veränderungen Vorzeitiges Ende Die Schulpflicht endet für Schulpflichtige, die mindestens ein Jahr lang eine berufsbildende Schule mit Vollzeitunterricht, eine Werkstatt für Behinderte, eine Jugendwerkstatt oder eine andere Einrichtung nach § 67 Abs. 5 besucht haben. Ende in besonderen Fällen Wenn aufgrund von Schulversäumnissen nicht mehr zu erwarten ist, dass ein Bildungsgang erfolgreich beenden werden kann, können Schüler/innen, die ihre Schulpflicht bereits erfüllt haben, der Klasse verwiesen werden.

30 Qualifizierungs-bausteine
Niedersächsisches Kultusministerium Qualifizierungs-bausteine

31 Qualifizierungsbausteine
Standards für Qualifizierungsbausteine Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt das Ergebnis des Qualifizierungsprozesses. Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt eine in sich abgeschlossene Teilkompetenz in Bezug auf die Ausbildungsordnung und den Ausbildungsrahmenplan. Ein Qualifizierungsbaustein orientiert sich an der beruflichen Handlungsfähigkeit. Ein Qualifizierungsbaustein ist abprüfbar. Ein Qualifizierungsbaustein wird bescheinigt.

32 Qualifizierungsbausteine
Vorgaben: Inhalte aus Ausbildungsrahmenplan. Vermittlungsumfang von 60 bis 120 Zeitstunden. Mindestens 4, maximal 9 QB‘s im Schuljahr. Werden durch schriftliche und praktische Überprüfung abgeschlossen. Werden mit einer gemeinsamen Note versehen. Die Bewertung errechnet sich zeitanteilig aus Praxis und Theorie. Inhalte werden durch ein Kompetenzbild dokumentiert. Kompetenzbilder werden grundsätzlich vergeben - auch bei Misserfolg Leistungsbewertung erfolgt durch Note im Zeugnis und besonderes Zertifikat. Zeugnis: 1 oder Zertifikat: Ziel mit gutem Erfolg erreicht Zeugnis: 3 oder 4 Zertifikat: Ziel mit Erfolg erreicht Zeugnis: 5 oder 6 kein Zertifikat Wenn QB abgeschlossen, sind Kompetenzbild und Zertifikate zeitnah auszuhändigen. Zertifikate werden von FT und FP Lehrkraft oder Klassen-lehrer/in oder Schulleiter/in unterzeichnet.

33 BBS Leese Kompetenzbild des Qualifizierungsbausteins 1:
Schulträger Landkreis Retsum BBS Leese Kompetenzbild des Qualifizierungsbausteins 1: Wegweiser durch die Küche 1. Zugrunde liegender Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter Ausbildungsberuf: 2. Zielformulierung: Die Schülerin/der Schüler arbeitet gem. den UVV und des HACCP-Konzeptes nach Anweisung in einer hauswirt. Küche. Sie/er kennt die gebräuchlichen Geräte und Arbeitsmittel. 3. Zeitlicher Umfang: Zeitstunden 4. Zu entwickelnde Kompetenzen: Zu entwickelnde Kompetenzen: Zuordnung zu den Fertigkeiten und Kenntnissen des Ausbildungsrahmenplanes Sicherheit bei der Arbeit in der Küche erwerben. Ordnungssysteme in der Küche beachten UVV bei Arbeitsabläufen einhalten Reinigungsmaßnahmen auf UVV abstimmen Pflegemittel richtig einsetzen Hygienestandards in der Küche erfüllen. Reinigungsaufgaben nach den Vorgaben von HACCP durchführen Personal-, Betriebs- und Produkthygiene kennen und umsetzen Einfache Arbeitsabläufe organisieren. Kennen und Anwenden wichtiger Grundsätze der Arbeitsplatz- gestaltung Richtige Körperhaltung bei Schneidarbeiten einnehmen Den Arbeitsplatzaufbau nach Vorgaben der Ergonomie vornehmen Arbeitstechniken gezielt einsetzen. Geeignete Arbeitsgeräte nutzen Die Techniken „Tunnel- und Krallengriff“ bei Schneidarbeiten anwenden Lebensmittel nach ökonomischen Grundregeln einkaufen und lagern. Nach der Rezeptauswahl bzw. –vorgabe die benötigten Lebens- mittel in einer Einkaufsliste zusammenstellen Den Einkauf durchführen Die Produkte entsprechend einlagern Teamarbeit leisten. Umgangsformen im Klassenverband beachten Konfliktfähigkeit entwickeln Gruppenbildungsmöglichkeiten kennen und akzeptieren Präsentationsmöglichkeiten kennen und einsetzen Meldekultur beachten 5. Leistungsfeststellung: Die Leistungsfeststellung erfolgt über eine kontinuier- liche Tätigkeitsbewertung im Unterrichtsbetrieb, einen schriftlichen Leistungsnachweis und eine Arbeitsprobe. Unterschrift Datum Siegel

34 Qualifizierungsbausteine
Zusammenfassung Standards für Qualifizierungsbausteine Das hier vorgestellte Konzept der Qualifizierungs-bausteine basiert auf den Ausführungen der Arbeitsgruppe „Aus- und Weiterbildung“ im Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit. Auf dieser Grundlage wurden folgend Standards für die Bausteine in der Ausbildungsvorbereitung entwickelt: Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt das Ergebnis des Qualifizierungsprozesses Er beschreibt damit die Kompetenzen, über die jemand verfügt, wenn er den Baustein erfolgreich abgeschlossen hat. So kann z.B. der Jugendliche, der den Baustein „Mauerwerksbau“ abgeschlossen hat, selbstständig einfache kleine Mauerwerke nach Zeichnung erstellen. Das ist das Ergebnis seines Qualifizierungsprozesses. Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt eine in sich abgeschlossene Teilkompetenz in Bezug auf die Ausbildungsordnung und den Ausbildungsrahmenplan Die in einem Qualifizierungsbaustein beschriebenen Kompetenzen beziehen sich immer auf den Ausbildungsrahmenplan eines oder mehrerer Ausbildungsberufe. Dies bedeutet jedoch nicht, den Ausbildungsrahmenplan in einzelne Abschnitte zu gliedern. Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt vielmehr eine in sich abgeschlossene Kompetenz, die jemand zur Ausführung bzw. Erledigung einer Aufgabe in einem Beruf braucht. Diese Teilkompetenz setzt sich aus verschiedenen Kenntnissen und Fertigkeiten zusammen, die ebenfalls wieder in sich abgeschlossen sind Die beschriebenen Kompetenzen können sich auf mehrere Ausbildungsabschnitte beziehen und müssen sich nicht nur am ersten Ausbildungsjahr orientieren. Da die Bausteine in sich abgeschlossen sind, müssen sie auch nicht in einer bestimmten zeitlichen Reihenfolge absolviert werden. Ein Qualifizierungsbaustein orientiert sich an der beruflichen Handlungsfähigkeit Ein Qualifizierungsbaustein berücksichtigt sowohl die fachlichen, die sozialen und personalen Kompetenzen als auch die Methodenkompetenz. Der Erwerb aller Kompetenzen ist immer eng miteinander verzahnt. Ein Qualifizierungsbaustein ist abprüfbar Die in dem Baustein beschriebenen Kompetenzen sind so operationalisiert, dass sie abprüfbar sind. Mit erfolgreichem Abschluss des Bausteins kann der Jugendliche daher die beschriebene Tätigkeit selbstständig ausführen. Dies wird anhand einer Leistungsüberprüfung festgestellt. Ein Qualifizierungsbaustein wird bescheinigt Die Bescheinigung besteht aus Kompetenzbild und Zertifikat. Ein Zertifikat erhält nur, wer den Baustein bestanden hat.

35 BS BES 1j-BFS BEK 2j-BFS Danke für Ihr Interesse.


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