Schadensausgleich im Arbeitsverhältnis Arbeitnehmerhaftung Aus Taschenguide Recht | Prof.Dr. Irmgard Küfner-Schmitt | Haufe Verlag Schlechtleistung und ArbNhaftung
Schlechtleistung des Arbeitnehmers Schlechtleistung liegt vor, wenn ArbN eine Pflicht (Haupt- oder Nebenpflicht) aus dem Arbeitsverhältnis verletzt Verletzung der Hauptleistungspflicht berechtigt nicht zur Entgeltminderung Entsteht durch die Schlechtleistung ein Schaden, kommt ein Schadensersatzanspruch des ArbG aus § 280 Abs. 1 in Betracht Aus Taschenguide Recht | Prof.Dr. Irmgard Küfner-Schmitt | Haufe Verlag Schlechtleistung und ArbNhaftung
Voraussetzungen für einen SEA des ArbG Pflichtverletzung (Haupt- oder Nebenpflicht) ArbN muss Verschulden an der Schlechtleistung treffen, Beweislast § 619 a Schaden beim ArbG Verletzungshandlung muss kausal für Schaden gewesen sein Aus Taschenguide Recht | Prof.Dr. Irmgard Küfner-Schmitt | Haufe Verlag Schlechtleistung und ArbNhaftung
Begrenzung der ArbNHaftung Schadensersatzverpflichtung folgt grundsätzlich dem BGB, unabhängig, ob vertraglicher oder deliktischer Anspruch Im Arbeitsrecht gem. § 276 milderer Haftungsmaßstab möglich Aus Taschenguide Recht | Prof.Dr. Irmgard Küfner-Schmitt | Haufe Verlag Schlechtleistung und ArbNhaftung
System des Schadensausgleichs Jeweils differenzieren: ob es sich um - Sachschaden oder - Personenschaden handelt bei wem der Schaden eingetreten ist - beim ArbG - bei Arbeitskollegen - bei unbeteiligten Dritten - beim ArbN selbst Aus Taschenguide Recht | Prof.Dr. Irmgard Küfner-Schmitt | Haufe Verlag Schlechtleistung und ArbNhaftung
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Sachschaden des ArbG Bei betrieblich veranlasster Tätigkeit haftet der ArbN in Abhängigkeit des Grads des Verschuldens: - bei leichtester Fahrlässigkeit nicht, - bei mittlerer Fahrlässigkeit anteilsmäßig, - bei grober Fahrlässigkeit/Vorsatz in der Regel voll. Aus Taschenguide Recht | Prof.Dr. Irmgard Küfner-Schmitt | Haufe Verlag Schlechtleistung und ArbNhaftung
Betrieblich veranlasste Tätigkeit Tätigkeiten des ArbN, die ihm für den Betrieb übertragen worden sind oder die er im Interesse des Betriebes ausführt abgrenzen zu privaten Tätigkeiten ein Betriebsweg ist betrieblich veranlasst Aus Taschenguide Recht | Prof.Dr. Irmgard Küfner-Schmitt | Haufe Verlag Schlechtleistung und ArbNhaftung
Anteil bei mittlerer Fahrlässigkeit Durch Abwägung ermitteln: Grad des Verschuldens Höhe des Schadens Versicherbarkeit des Risikos Verhältnis Einkommen/Schaden Schadensrisiko der Tätigkeit Vorhersehbarkeit Dauer der Betriebszugehörigkeit Stellung des ArbN im Betrieb Aus Taschenguide Recht | Prof.Dr. Irmgard Küfner-Schmitt | Haufe Verlag Schlechtleistung und ArbNhaftung
Grobe Fahrlässigkeit/Vorsatz Grundsätzlich volle Haftung Ausnahme: wenn zwischen dem Verdienst des ArbN und dem Schaden ein deutliches Missverhältnis besteht Aus Taschenguide Recht | Prof.Dr. Irmgard Küfner-Schmitt | Haufe Verlag Schlechtleistung und ArbNhaftung
Sachschäden von Dritten/Kollegen Haftung gegenüber dem Dritten unterliegt normalen zivilrechtlichen Regelungen, Anspruch besteht voll, unabhängig vom Grad des Verschuldens Bei betrieblich veranlasster Tätigkeit Freistellungsanspruch des ArbN gegen ArbG in Abhängigkeit vom Grad des Verschuldens Aus Taschenguide Recht | Prof.Dr. Irmgard Küfner-Schmitt | Haufe Verlag Schlechtleistung und ArbNhaftung
Eigen (sach)schäden des ArbN Wenn Schaden vom ArbG verursacht: normale zivilrechtliche Haftung Ohne Verschulden des ArbG besteht eine Ersatzverpflichtung des ArbG, wenn - Schaden aufgrund betrieblich veranlasster Tätigkeit - Sonderschaden - Schadensrisiko nicht durch Entgelt abgegolten Mitverschulden des ArbN ist zu berücksichtigen Aus Taschenguide Recht | Prof.Dr. Irmgard Küfner-Schmitt | Haufe Verlag Schlechtleistung und ArbNhaftung
Personenschäden des ArbN Arbeitsunfall gem. § 8 SGB VII ArbN erhält Leistungen der gesetzlichen UV; entschädigt wird bis hin zur Absichtsgrenze Beruht Arbeitsunfall auf einem Arbeitgeberverschulden greift das Haftungsprivileg des § 104 SGB VII Aus Taschenguide Recht | Prof.Dr. Irmgard Küfner-Schmitt | Haufe Verlag Schlechtleistung und ArbNhaftung
Personenschäden von Kollegen bzw. des ArbG Bei betrieblicher Tätigkeit handelt es sich für Kollegen um einen Arbeitsunfall Der Kollege erhält Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung Haftungsprivileg des ArbN gem. § 105 SGB VII Aus Taschenguide Recht | Prof.Dr. Irmgard Küfner-Schmitt | Haufe Verlag Schlechtleistung und ArbNhaftung
Personenschäden Dritter Wie Sachschäden Volle Haftung + Freistellungsanspruch ArbN SEA §823 BGB FreistellungsA Zahlungsverpflichtung Dritter ArbG Aus Taschenguide Recht | Prof.Dr. Irmgard Küfner-Schmitt | Haufe Verlag Schlechtleistung und ArbNhaftung
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