Auswahlverfahren und die Rahmenbedingungen

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Auswahlverfahren und die Rahmenbedingungen 1/19

Inhalt Hochschulpolitischer Hintergrund Probleme der Studierendenauswahl Gründe der Abbrüche und Platzwechsel Rechtliche Rahmenbedingungen Rechtliche Grundlagen Kriterien für Auswahlverfahren Gütekriterien Kenntnistests Studierfähigkeitstests Self Assessment Allgemeine Regeln bei der Gestaltung Ethische Aspekte Teledienstdatenschutzgesetz Fazit 2/19

1. Hochschulpolitscher Hintergrund Neue Regelung des HRG im Juli 2004 Stärkung der Studierendenauswahl Kombinationsmöglichkeiten von Verfahren Abbruchrate soll verringert werden Frühzeitige Erkennung von Abbrechern Abbruchrate in der Informatik liegt bei 38% Ein Student/-in kostet den Staat 7280 € im Jahr 3/19

2. Probleme der Studierendenauswahl Fehlfilterungen könnten die „Falschen“ treffen. Aussagekraft zweifelhaft Elitebildung Abschreckung von Studienbewerbern Aber: Sparauflagen fordern zum Handeln 4/19

3. Gründe der Abbrüche und Platzwechsel Informationsdefizite oder Fehlinformationen Kenntnis- und Kompetenzdefizite Nichtgefallen des Standortes => Abbruch nicht 100%ig prognostizierbar 5/19

4. Rechtliche Rahmenbedingungen Für zulassungsbeschränkte Studiengänge gilt seit WS 05/06: 1. 20% der Plätze gehen an die Abiturbesten 2. weitere 20% an die „wartenden“ Bewerber/-innen 3. Rest kann optional durch Auswahl- verfahren vergeben werden 6/19

5. Rechtliche Grundlagen Grundgesetz Artikel 12: Recht auf freie Wahl des Berufs, Arbeitsplatzes und der Ausbildungsstätte NC nur gerechtfertigt bei nachweislich erschöpften Kapazitäten und wenn sachgerechte Kriterien bestehen 7/19

6. Kriterien für Auswahlverfahren Qualifikation Gewichtete Einzelnoten des Abschlusses Ergebnis durch fachspezifischen Studierfähigkeitstest Art einer Berufsausbildung / -tätigkeit Ergebnis eines Gesprächs zwischen HS und Bewerber/-in Kombination dieser Kriterien 8/19

7. Gütekriterien: Wissenschaftlich Objektivität: gleiche Behandlung aller Teilnehmenden Zuverlässigkeit: Maß an Genauigkeit bei der der Messung Gültigkeit: Grad in dem die Merkmale wirklich gemessen werden Objektivität und Zuverlässigkeit sind notwendig aber nicht hinreichend 9/19

7. Gütekriterien: Weitere Kriterien Fairness: keine Gruppenbenachteiligung oder -bevorzugung Transparenz: Klare Informationen über den Test müssen gegeben sein Trainierbarkeit: keine Beeinflussung durch gezieltes Training Praktikabilität: Kosten und Aufwand so niedrig wie möglich halten 10/19

8. Testverfahren: Kenntnistests Aufgaben über vorausgesetztes Wissen » Aus Fächern des Schulpflichtprogramms » zum fachbezogenen Wissensstand Oft Multiple-Choice-Verfahren Beschränkt auf reproduktives Wissen => prognostische Gültigkeit nicht so hoch Trainingskurse könnten angeboten werden => Benachteiligung von “armen” Studenten 11/19

9. Testverfahren: Studierfähigkeitstest Messung von „erfolgsgarantierten“ Fähigkeiten » Verarbeitung von Texten » Interpretation von Grafiken Es gibt zwei Arten dieser Tests: 1. allgemeine - messen Fähigkeiten, die allgemein wichtig sind 2. spezifische - messen Fähigkeiten für ein bestimmtes Studienfeld 12/19

9. Testverfahren: Studierfähigkeitstest Es ist kein fachliches Vorwissen nötig => alle Infos müssen in der Aufgabe sein Prognostische Güte gut, aber besser in Kombination mit Schulabschlussnote Fairness gewährleistet – keine Benachteiligung Fähigkeiten lassen sich nicht kurzfristig trainieren Fortlaufende Pflege ist unerlässlich 13/19

10. Selbsttestverfahren: Self Assessment Bei Interessenpassung wird das Studium zu 97% beibehalten Bietet Informationen über das Studium Hat Studienberatungs-Charakter Rückmeldung über Ergebnis » per Email oder direkt auf der Webpage Eigene Entscheidung, ob es das “Richtige“ ist Ggf. als Vorbereitung für Auswahlverfahren Beispiel: Aachener-Test 14/19

11. Allgemeine Regeln bei der Gestaltung Teilnahmechancen müssen gleich hoch sein » Test muss auf möglichst vielen Browsern und Betriebssystemen laufen (Testen) » bei Zusatzprogramm: Hinweis und Verlinkung darauf » kurze Ladezeiten der Aufgaben » Anleitung für die Aufgaben bereitstellen 15/19

12. Ethische Aspekte Möglichkeit des Abbruchs – jederzeit » unzulässig sind verhindernde Techniken » nach dem Grund darf gefragt werden Teilnehmer/-in muss informiert werden über: » den Zweck des Tests » das durchführende Institut » die Freiwilligkeit der Teilnahme » die Verwendung der Daten » die Bereitstellung der Ergebnisse 16/19

12. Ethische Aspekte: Datensicherheit Personenbezogene Daten: Dritte dürfen die Daten nicht einsehen können SSL Verschlüsselung ist sinnvoll Löschung der Daten nach Aufforderung Metadaten: Daten dürfen nicht ohne Kenntnis der teilnehmenden Person erhoben werden 17/19

13. Teledienstdatenschutzgesetz §4 Pflichten des Dienstanbieters Abs. 1: Unterrichtung bei Verarbeitung von personenbezogener Daten zu Beginn Abs. 2: bei elektronischer Einwilligung: 1. kann nur durch eindeutige und bewusste Handlung erfolgen => digitale Signatur notwendig 2. Protokollierung der Einwilligung 3. Inhalt der Einwilligung jederzeit abrufbar 18/19

14. Fazit 100%ige Prognose nicht gegeben Selbsttest mit Beratungs-Charakter für uns sinnvoll Abschreckung vermeiden Strikte Einhaltung der ethischen und rechtlichen Bedingungen => klares Testprofil erstellen 19/19